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90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

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hen worden, so dass sich diese Frage nicht mehr stelle. Der GGW<br />

hatte schon 1948 bei den Verhandlungen um die Anerkennung des<br />

damaligen Spitzenverbandes für die britische Zone darauf hingewiesen,<br />

dass dem Staat nur die allgemeine Aufsicht über die gemeinnützige<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> zustehe, die zwar das Recht beinhalte,<br />

Satzungsänderungen und Prüfungsrichtlinien zu genehmigen, nicht<br />

aber das Recht, die Geschäftsführung und die <strong>Jahre</strong>sabschlüsse zu<br />

prüfen. <strong>Die</strong>ser Auffassung war seinerzeit zugestimmt worden.<br />

<strong>Die</strong>se Auseinandersetzung hatte sich Ende der 60er <strong>Jahre</strong> entwickelt.<br />

Als der Gesamtverband es Ende 1967 ablehnte, dem Bundeswohnungsbauministerium<br />

seinen <strong>Jahre</strong>sabschluss und den Bericht über<br />

seine Prüfung vorzulegen, reagierte Bonn, indem man sich mit<br />

Schreiben vom 14. August 1968 beim Gesamtverband nach der Anerkennung<br />

als Spitzenverband in den Ländern der ehemaligen französischen<br />

und amerikanischen Besatzungszone erkundigte. Nachdem der<br />

GGW seine bereits geschilderte Rechtsauffassung dargelegt hatte,<br />

setzte das Ministerium dem am 13. Juni 1969 entgegen, die Anerkennung<br />

in den Ländern der britischen Zone sei ausdrücklich auf deren<br />

Gebiet beschränkt gewesen. <strong>Die</strong> aus der Sachlage entstehende<br />

Rechtsunsicherheit sei nur durch einen neuen Antrag des Gesamtverbandes<br />

zu beheben. Das Ministerium bestätigte dann die Befürchtungen<br />

des GGW, indem es äußerte, einem solchen Antrag sei der<br />

<strong>Jahre</strong>sabschluss und der zugehörige Prüfungsbericht beizufügen. Der<br />

GGW dagegen erklärte dem Ministerium gegenüber am 30. Januar<br />

1970, dass man keinen Antrag stellen würde, aber eine Bestätigung<br />

zur Klarstellung wünsche.<br />

Letztlich sollte sich der GGW mit seiner Auffassung durchsetzen. Am<br />

27. August 1975 wurde ihm die Stellung als Spitzenverband im Sinne<br />

des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch das Wohnungsbauministerium<br />

ausdrücklich bestätigt; wegen verwaltungstechnischer<br />

Gründe, nämlich einem Wechsel an der Spitze des Ministeriums, war<br />

der Gegenstand in der Zwischenzeit nicht mehr verfolgt worden. Im<br />

Gegenzug wurde im Dezember 1975 die umstrittene Sonderregelung<br />

in der Satzung für den saarländischen Genossenschaftsverband, die<br />

in Konflikt mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stand, gestrichen,<br />

die Ausnahmeregelung für das Saarland aber bestätigt. Zu einer<br />

umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Wohnungsgemeinnützigkeit<br />

kam es vorerst nicht. Statt einer grundsätzlichen Reform wurde<br />

diese Frage gesetzlich weiterhin durch eine Fülle von Einzelvorschriften<br />

geregelt.<br />

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