90 Jahre Die Wohnungswirtschaft
Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände
44 Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte sich die Frage, ob die Anerkennung des Gesamtverbandes als Spitzenverband auch durch die Bundesregierung bzw. den Bundeswohnungsminister zu erfolgen habe. Zu diesem Zeitpunkt war die Anerkennung nur durch die Länder der britischen Zone erfolgt. Es stand also auch noch die Anerkennung durch die übrigen Länder aus. Es wurde nun erwogen, einen Antrag auf Anerkennung sowohl bei diesen als auch bei der Bundesregierung zu stellen. Dies wurde jedoch verworfen, und man verzichtete auf einen formellen Antrag. Stattdessen setzte sich die neue Rechtsauffassung durch, wonach eine Anerkennung durch den Wohnungsbauminister nicht nötig war, da zur Zeit der Anerkennung die Bundesrepublik noch nicht bestand. Damit galt der Grundsatz, dass die Anerkennung in einem einzigen Land verbindlich für das gesamte Bundesgebiet war. Diese Frage sollte später noch von Bedeutung sein.
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