90 Jahre Die Wohnungswirtschaft
Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände
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Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte sich die<br />
Frage, ob die Anerkennung des Gesamtverbandes als Spitzenverband<br />
auch durch die Bundesregierung bzw. den Bundeswohnungsminister<br />
zu erfolgen habe. Zu diesem Zeitpunkt war die Anerkennung nur<br />
durch die Länder der britischen Zone erfolgt. Es stand also auch noch<br />
die Anerkennung durch die übrigen Länder aus. Es wurde nun erwogen,<br />
einen Antrag auf Anerkennung sowohl bei diesen als auch bei<br />
der Bundesregierung zu stellen. <strong>Die</strong>s wurde jedoch verworfen, und<br />
man verzichtete auf einen formellen Antrag. Stattdessen setzte sich<br />
die neue Rechtsauffassung durch, wonach eine Anerkennung durch<br />
den Wohnungsbauminister nicht nötig war, da zur Zeit der Anerkennung<br />
die Bundesrepublik noch nicht bestand. Damit galt der Grundsatz,<br />
dass die Anerkennung in einem einzigen Land verbindlich für<br />
das gesamte Bundesgebiet war. <strong>Die</strong>se Frage sollte später noch von<br />
Bedeutung sein.