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90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

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Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte sich die<br />

Frage, ob die Anerkennung des Gesamtverbandes als Spitzenverband<br />

auch durch die Bundesregierung bzw. den Bundeswohnungsminister<br />

zu erfolgen habe. Zu diesem Zeitpunkt war die Anerkennung nur<br />

durch die Länder der britischen Zone erfolgt. Es stand also auch noch<br />

die Anerkennung durch die übrigen Länder aus. Es wurde nun erwogen,<br />

einen Antrag auf Anerkennung sowohl bei diesen als auch bei<br />

der Bundesregierung zu stellen. <strong>Die</strong>s wurde jedoch verworfen, und<br />

man verzichtete auf einen formellen Antrag. Stattdessen setzte sich<br />

die neue Rechtsauffassung durch, wonach eine Anerkennung durch<br />

den Wohnungsbauminister nicht nötig war, da zur Zeit der Anerkennung<br />

die Bundesrepublik noch nicht bestand. Damit galt der Grundsatz,<br />

dass die Anerkennung in einem einzigen Land verbindlich für<br />

das gesamte Bundesgebiet war. <strong>Die</strong>se Frage sollte später noch von<br />

Bedeutung sein.

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