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90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

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Auffassung durch, die Anerkennung habe durch das Land zu erfolgen,<br />

in dem sich der Sitz des Verbandes befinde – also Hamburg. Sie<br />

erfolgte dann auch am 5. März 1948 durch den Hamburger Senat.<br />

Auch die Frage der Zuständigkeit der Staatsaufsicht war zunächst<br />

umstritten. Nordrhein-Westfalen hatte im November 1947 die Bildung<br />

eines Länderausschusses angeregt, während aus Schleswig-Holstein<br />

der Vorschlag kam, Hamburg die Aufsicht zu übertragen. Im Februar<br />

1948 einigte man sich schließlich auf die Bildung eines Länderausschusses.<br />

Dabei handelte es sich nach Auffassung des Gesamtverbandes<br />

aber keineswegs um einen Prüfungsausschuss. Der Ausschuss<br />

sollte vielmehr nur die allgemeine Aufsicht über das gemeinnützige<br />

Wohnungswesen ausüben, mit Kompetenzen bezüglich der Satzungen<br />

und Prüfungsrichtlinien. Ihm oblag nicht die Prüfung der<br />

Geschäftsführung und des <strong>Jahre</strong>sabschlusses. Das <strong>Wohnungswirtschaft</strong>samt<br />

der Stadt Hamburg schloss sich mit Schreiben vom<br />

11. Juni 1948 an die anderen beteiligten Landesregierungen dieser<br />

Auffassung an.<br />

<strong>Die</strong> Schwierigkeiten hinsichtlich der Anerkennung des GGW als Spitzenverband<br />

im Sinne des Ge meinnützigkeitsgesetzes weisen auf die<br />

Problematik hin, in der sich der GGW aufgrund der Unklarheit des<br />

Verhältnisses von <strong>Wohnungswirtschaft</strong> und Staat befand, was Gerhard<br />

Weisser auf dem Verbandstag von 1947 beklagte. Er mahnte<br />

eine klare organisatorische Lösung an. <strong>Die</strong> Bedürfnisse der <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

dürften nicht gegenüber denen anderer Wirtschaftszweige<br />

zurückstehen.<br />

<strong>Die</strong> Unsicherheit in den rechtlichen Fragen hatte dann auch Folgen,<br />

als es darum ging, einen Spitzenverband für alle westlichen Zonen zu<br />

bilden. Bereits Ende 1947 bildeten der Gesamtverband und die<br />

Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Verbände einen Koordinierungsausschuss.<br />

<strong>Die</strong> Verbände der amerikanischen und französischen<br />

Zone schlugen im Januar 1948 eine Stärkung der interzonalen Zusammenarbeit<br />

vor, die von Frankfurt am Main aus betrieben werden<br />

sollte. So bildete der GGW am 6. Juli 1948 zusammen mit der<br />

Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Verbände die "Arbeitsgemeinschaft<br />

der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong>" in Frankfurt unter<br />

Vorsitz von Gerhard Weisser. Ursprünglich hatte man im Januar 1948<br />

auch die ostdeutschen Verbände zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft<br />

eingeladen. <strong>Die</strong> politische Entwicklung stand aber einer solchen<br />

gesamtdeutschen Regelung entgegen.<br />

Wegen der Anerkennungsproblematik einigte man sich in den Verhandlungen<br />

darauf, keinen neuen Verband zu gründen, sondern die<br />

Ausdehnung des Gesamtverbandes über den Beitritt der süddeutschen<br />

Verbände zu erreichen. <strong>Die</strong>se Entscheidung wurde auf der Vor-<br />

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