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90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

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auch alle drei westlichen Besatzungszonen als Tätigkeitsgebiet<br />

genannt, was dann aber durch die Beschränkung auf die britische<br />

Zone ersetzt wurde. In der Gründungssitzung des GGW wurde auf die<br />

Notwendigkeit eines späteren überzonalen Verbandes hingewiesen.<br />

Unklarheit bestand auch in der Frage, wer dafür zuständig war, den<br />

neuen Verband als Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes<br />

und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik<br />

anzuerkennen. Im Deutschen Reich war dafür der Reichsarbeitsminister<br />

zuständig gewesen, aber nun fehlte jede Zentralgewalt. So ging<br />

man zunächst davon aus, dass die Anerkennung der zonalen britischen<br />

Militärregierung oblag. Es sollte sich jedoch herausstellen, dass<br />

die Militärregierungen in der Verordnung Nr. 57 die Kompetenzen des<br />

Reichsarbeitsministers auf die Länder übertragen hatten.<br />

Daher bemühte man sich bei den Ländern um die Anerkennung als<br />

Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.<br />

Ein entsprechendes Schreiben an die 4 Landesregierungen der britischen<br />

Zone erging am 6. Juni 1947. Darin legte der Geschäftsführer<br />

des GGW, Erich Klabunde, noch einmal die Motive der Gründung dar:<br />

"Alleiniger Spitzenverband der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes war früher der<br />

Reichsverband des deutschen gemeinnützigen Wohnungswesens e.V.<br />

Nachdem der Spitzenverband seine ihm gesetzlich obliegenden Funktionen<br />

seit dem Zusammenbruch nicht mehr ausüben konnte und die<br />

in der britischen Zone ansässigen Prüfungsverbände und Heimstätten<br />

als frühere unmittelbare Mitglieder des Reichsverbandes aus sachlicher<br />

Begründung und Notwendigkeit eine Dachorganisation für dringend<br />

erforderlich hielten, haben sie bereits im Sommer 1946 in einer<br />

Tagung in Bielefeld als neuen Spitzenverband den ‚Gesamtverband<br />

gemeinnütziger Wohnungsunternehmen‘ mit Sitz in Hamburg<br />

gegründet."<br />

<strong>Die</strong> Anerkennung als Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes<br />

erfolgte in Schleswig-Holstein durch Beschluss der<br />

Landesregierung vom 8. September 1947, in Nordrhein-Westfalen<br />

durch den Landesminister für Wiederaufbau am 25. September 1947,<br />

in Niedersachsen am 3. De zem ber 1947 durch den Minister für<br />

Arbeit, Aufbau und Gesundheit und zuletzt in Hamburg durch<br />

Senatsbeschluss vom 5. März 1948. Damit hatte der Gesamtverband<br />

in der britischen Zone die Stellung des alten Reichsverbandes eingenommen.<br />

Doch die Probleme waren noch nicht restlos beseitigt. Es blieb weiterhin<br />

unklar, welches Land für die Anerkennung als Organ der staatlichen<br />

Wohnungspolitik verantwortlich war. Hier setzte sich die<br />

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