90 Jahre Die Wohnungswirtschaft
Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände
Durch den politischen und militärischen Zusammenbruch von 1945 und die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen war die reichseinheitliche Organisation der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zerfallen. Dagegen waren lokale und regionale Organisationen bestehen geblieben. Die Prüfungsverbände konnten ihre Tätigkeit fortsetzen, auch ihre regionale Abgrenzung blieb größtenteils erhalten. Schon bald wurde allerdings die Notwendigkeit deutlich, über die zonale Organisation hinaus zu einer Zusammenarbeit zu kommen. Die Probleme dabei lagen auf der Hand: der totale Zusammenbruch hatte die Frage nach dem staatlichen Ansprechpartner aufgeworfen. Auch über die weitere Entwicklung des Reichsverbandes, der offiziell zunächst noch existierte, herrschte Unklarheit. Im 2. Weltkrieg wurden viele Wohngebäude zerstört Daher kam es zu der Gründung eines Spitzenverbandes der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zunächst nur in der britischen Zone. Am 17. Juni 1946 wurde in Bielefeld von den Verbänden der Wohnungsunternehmen in Nordwestdeutschland, Westfalen und dem Rheinland sowie den Heimstätten in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Westfalen und dem Rheinland der "Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen" (GGW) gegründet. Dr. Gerhard Weisser, der Generalsekretär des Zonenbeirates, wurde zum Präsidenten gewählt und Hamburg zum Sitz des Verbandes bestimmt. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg erfolgte am 28. Mai 1948. Der Verband sollte die Arbeit des Reichsverbands nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz übernehmen. Die weitere Entwicklung war völlig ungewiss. Den Teilnehmern der Gründungsversammlung war nicht klar, ob und inwieweit der frühere Hauptverband seine Tätigkeit würde fortsetzen können. Einig war man sich, dass die zu dieser Zeit bestehende Rechtsunsicherheit nur durch Gründungen von Zonenvereinigungen überbrückt werden konnte. Auch die Ablehnung jedes Zentralismus durch die Alliierten sprach dafür, die weitere Entwicklung ‘von unten her’ in die Hand zu nehmen. Die notwendige Zustimmung der Besatzungsmächte zu Verbandsgründungen brachte ohnehin Abhängigkeiten mit sich, die die Handlungsfreiheit einschränkten. Insofern schien es den Teilnehmern angebracht, zunächst zonale Vereinigungen zu schaffen. Dennoch stand bereits zu diesem Zeitpunkt die Frage einer überzonalen Gesamtorganisation im Raum. Darauf weist schon der Name "Gesamtverband" hin. Im ursprünglichen Satzungsentwurf hatte man 40
auch alle drei westlichen Besatzungszonen als Tätigkeitsgebiet genannt, was dann aber durch die Beschränkung auf die britische Zone ersetzt wurde. In der Gründungssitzung des GGW wurde auf die Notwendigkeit eines späteren überzonalen Verbandes hingewiesen. Unklarheit bestand auch in der Frage, wer dafür zuständig war, den neuen Verband als Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik anzuerkennen. Im Deutschen Reich war dafür der Reichsarbeitsminister zuständig gewesen, aber nun fehlte jede Zentralgewalt. So ging man zunächst davon aus, dass die Anerkennung der zonalen britischen Militärregierung oblag. Es sollte sich jedoch herausstellen, dass die Militärregierungen in der Verordnung Nr. 57 die Kompetenzen des Reichsarbeitsministers auf die Länder übertragen hatten. Daher bemühte man sich bei den Ländern um die Anerkennung als Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Ein entsprechendes Schreiben an die 4 Landesregierungen der britischen Zone erging am 6. Juni 1947. Darin legte der Geschäftsführer des GGW, Erich Klabunde, noch einmal die Motive der Gründung dar: "Alleiniger Spitzenverband der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes war früher der Reichsverband des deutschen gemeinnützigen Wohnungswesens e.V. Nachdem der Spitzenverband seine ihm gesetzlich obliegenden Funktionen seit dem Zusammenbruch nicht mehr ausüben konnte und die in der britischen Zone ansässigen Prüfungsverbände und Heimstätten als frühere unmittelbare Mitglieder des Reichsverbandes aus sachlicher Begründung und Notwendigkeit eine Dachorganisation für dringend erforderlich hielten, haben sie bereits im Sommer 1946 in einer Tagung in Bielefeld als neuen Spitzenverband den ‚Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen‘ mit Sitz in Hamburg gegründet." Die Anerkennung als Spitzenverband im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes erfolgte in Schleswig-Holstein durch Beschluss der Landesregierung vom 8. September 1947, in Nordrhein-Westfalen durch den Landesminister für Wiederaufbau am 25. September 1947, in Niedersachsen am 3. De zem ber 1947 durch den Minister für Arbeit, Aufbau und Gesundheit und zuletzt in Hamburg durch Senatsbeschluss vom 5. März 1948. Damit hatte der Gesamtverband in der britischen Zone die Stellung des alten Reichsverbandes eingenommen. Doch die Probleme waren noch nicht restlos beseitigt. Es blieb weiterhin unklar, welches Land für die Anerkennung als Organ der staatlichen Wohnungspolitik verantwortlich war. Hier setzte sich die 41
- Seite 1 und 2: 90 Jahre Die Wohnungswirtschaft Die
- Seite 3 und 4: Seite Inhalt 3 Vorwort 5 1 Einleitu
- Seite 5 und 6: Vorwort Nur wer die Vergangenheit k
- Seite 7 und 8: 1 Einleitung "Die Geschichte der ge
- Seite 9 und 10: 2 Die Gründungsphase der gemeinnü
- Seite 11 und 12: 2.1 Die gemeinnützigen Bauge sells
- Seite 13 und 14: Gründungsversuch im Jahre 1857. Hi
- Seite 15 und 16: tenburg (1872), die Baugenossenscha
- Seite 17 und 18: 3 Der Aufschwung der gemeinnützige
- Seite 19 und 20: Das Neue Frankfurt - Siedlung Praun
- Seite 21 und 22: 20er Jahre hinein; erst 1927 entsta
- Seite 23 und 24: Bochum Wagnerplatz 1923 (Bochumer W
- Seite 25: © Jens Willebrand © Jens Willebra
- Seite 28 und 29: Die Uneinheitlichkeit der Verbandso
- Seite 30 und 31: Nachdem der Ausschuss am 27. Juni
- Seite 32 und 33: "Die Genossenschaftsfamilie" 1931 W
- Seite 34 und 35: legte das Regionalprinzip reichswei
- Seite 36 und 37: Die Wohnungswirtschaft früher und
- Seite 38 und 39: Die Wohnungswirtschaft früher und
- Seite 41: 6 Die Entstehung des Gesamtverbande
- Seite 45 und 46: standssitzung der Arbeitsgemeinscha
- Seite 47 und 48: 7 Die Entwicklung des Verbandes bis
- Seite 49 und 50: Abschluss" zu bringen (Julius Brech
- Seite 51: hen worden, so dass sich diese Frag
- Seite 54 und 55: In der sowjetischen Besatzungszone
- Seite 56 und 57: Seit dem Herbst 1989 hatten die Woh
- Seite 58 und 59: Die langwierige Diskussion über di
- Seite 60 und 61: erücksichtigt. Da die einzelnen Pr
- Seite 62 und 63: 10.1 Entwicklung des GdW bis 2014 I
- Seite 64 und 65: 62 Der GdW und die Regionalverbänd
- Seite 66 und 67: 64 Seit 2006 erhält der GdW Unters
- Seite 68 und 69: und umgesetzt. Im Rahmen dieser Per
- Seite 70: den neuen sozialen Ka
- Seite 73 und 74: Gelsenkirchen Kampstraße, Bauhaus
- Seite 75: © Wohnungsgenossenschaft Essen eG
- Seite 78 und 79: Über 13 Millionen Menschen leben i
- Seite 80 und 81: Die ökonomische Bedeutung der Wohn
- Seite 82 und 83: 1900-1912 Entstehung von insgesamt
- Seite 84 und 85: 2003 Gründung der Arbeitsgemeinsch
- Seite 86 und 87: Gemeinnützige Baugesellschaften (s
Durch den politischen und militärischen Zusammenbruch von 1945<br />
und die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen war die reichseinheitliche<br />
Organisation der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
zerfallen. Dagegen waren lokale und regionale Organisationen bestehen<br />
geblieben. <strong>Die</strong> Prüfungsverbände konnten ihre Tätigkeit fortsetzen,<br />
auch ihre regionale Abgrenzung blieb größtenteils erhalten.<br />
Schon bald wurde allerdings die Notwendigkeit deutlich, über die<br />
zonale Organisation hinaus zu einer Zusammenarbeit zu kommen.<br />
<strong>Die</strong> Probleme dabei lagen auf der Hand: der<br />
totale Zusammenbruch hatte die Frage nach<br />
dem staatlichen Ansprechpartner aufgeworfen.<br />
Auch über die weitere Entwicklung des Reichsverbandes,<br />
der offiziell zunächst noch existierte,<br />
herrschte Unklarheit.<br />
Im 2. Weltkrieg wurden viele Wohngebäude<br />
zerstört<br />
Daher kam es zu der Gründung eines Spitzenverbandes<br />
der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
zunächst nur in der britischen Zone. Am<br />
17. Juni 1946 wurde in Bielefeld von den Verbänden<br />
der Wohnungsunternehmen in Nordwestdeutschland,<br />
Westfalen und dem Rheinland<br />
sowie den Heimstätten in Schleswig-Holstein,<br />
Niedersachsen, Westfalen und dem Rheinland<br />
der "Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen"<br />
(GGW) gegründet. Dr. Gerhard<br />
Weisser, der Generalsekretär des Zonenbeirates, wurde zum<br />
Präsidenten gewählt und Hamburg zum Sitz des Verbandes bestimmt.<br />
<strong>Die</strong> Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />
erfolgte am 28. Mai 1948. Der Verband sollte die Arbeit des Reichsverbands<br />
nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> weitere Entwicklung war völlig ungewiss. Den Teilnehmern der<br />
Gründungsversammlung war nicht klar, ob und inwieweit der frühere<br />
Hauptverband seine Tätigkeit würde fortsetzen können. Einig war<br />
man sich, dass die zu dieser Zeit bestehende Rechtsunsicherheit nur<br />
durch Gründungen von Zonenvereinigungen überbrückt werden<br />
konnte. Auch die Ablehnung jedes Zentralismus durch die Alliierten<br />
sprach dafür, die weitere Entwicklung ‘von unten her’ in die Hand zu<br />
nehmen. <strong>Die</strong> notwendige Zustimmung der Besatzungsmächte zu Verbandsgründungen<br />
brachte ohnehin Abhängigkeiten mit sich, die die<br />
Handlungsfreiheit einschränkten. Insofern schien es den Teilnehmern<br />
angebracht, zunächst zonale Vereinigungen zu schaffen.<br />
Dennoch stand bereits zu diesem Zeitpunkt die Frage einer überzonalen<br />
Gesamtorganisation im Raum. Darauf weist schon der Name<br />
"Gesamtverband" hin. Im ursprünglichen Satzungsentwurf hatte man<br />
40