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90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

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<strong>Die</strong> Uneinheitlichkeit der Verbandsorganisation des Baugenossenschaftswesens<br />

warf schon bald die Frage nach einem einheitlichen<br />

Dachverband auf. <strong>Die</strong> Prinzipienfrage trat zugunsten praktischer Erwägungen<br />

in den Hintergrund; wichtiger als der ideologische Streit wurden<br />

betriebswirtschaftliche Fragen. Schließlich ging es nicht nur um<br />

einheitliche Regelungen im Prüfungswesen, zu denen Kooperation und<br />

Erfahrungsaustausch nötig waren. Es fehlte ebenso eine gemeinsame<br />

Interessenvertretung dem Gesetzgeber und der Verwaltung gegenüber,<br />

die der gewachsenen Bedeutung der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

angemessen gewesen wäre. Das lag auch daran, dass die Verbände<br />

in erster Linie Prüfungsverbände waren, die die Prüfungspflicht<br />

nach dem Genossenschaftsgesetz wahrnehmen und zugleich die<br />

Selbstverwaltung der Genossenschaften sichern sollten. Dagegen<br />

gehörte die Interessenvertretung zunächst nicht zu ihren vorrangigen<br />

Aufgaben. Im Zuge der Entwicklung der staatlichen Wohnungspolitik<br />

sollte aber gerade diese Frage von entscheidender Bedeutung sein.<br />

<strong>Die</strong> Genossenschaft "Hoffnung", Köln,<br />

wuchs von 1.800 Mitgliedern<br />

im Jahr 1<strong>90</strong>1 auf 23.839 im Jahr 1911<br />

So kam es 1<strong>90</strong>6 zur ersten Konferenz der Baugenossenschaftsverbände<br />

in Berlin, an der 6 Verbände teilnahmen. <strong>Die</strong> Konferenz sollte<br />

einheitliche Auffassungen zu wichtigen Fragen herstellen; auch sollte<br />

die Wirkung in der Öffentlichkeit gesteigert werden. 1<strong>90</strong>7 fand eine<br />

weitere Konferenz statt, auf der bereits ein Beschluss zur engeren<br />

Zusammenarbeit der Verbände sowie zu regelmäßigen Treffen der<br />

Revisoren gefasst wurde. Seit dem Ersten Weltkrieg wurden solche<br />

Konferenzen dann jährlich durchgeführt. Eine fest etablierte Spitzenorganisation<br />

konnten sie freilich nicht ersetzen. Immerhin führten sie<br />

zu einer Systematisierung des Prüfungswesens und zur Schaffung<br />

gemeinsamer Grundlagen dafür. Der Erfahrungsaustausch brachte<br />

Erkenntnisse, die zur Herausbildung einer "ungeschriebenen Verfassung"<br />

der gemeinnützigen <strong>Wohnungswirtschaft</strong> beitrugen. Darüber<br />

hinaus sollten die "Allgemeinen Deutschen Bauvereinstage" nicht<br />

unerwähnt bleiben, die seit 1912 auf Veranlassung des Verbandes<br />

Rheinischer Baugenossenschaften stattfanden und ebenfalls den Willen<br />

zur Zusammenarbeit dokumentierten.<br />

So bildeten die Konferenzen der Baugenossenschaften und die Bauvereinstage<br />

die Grundlage der weiteren Verbandsentwicklung. Am<br />

14. und 15. Januar 1920 wurde in der Vertreterversammlung in Berlin<br />

eine enge Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen "Vereinigung deutscher<br />

Baugenossenschaften" mit Sitz in Berlin konstituiert. Vorsitzender<br />

wurde Prof. Heinrich Albrecht vom "Reichsverband deutscher<br />

Baugenossenschaften". Insgesamt traten 13 Verbände bei, darunter<br />

drei Verbände mit reichsweiter Betätigung sowie drei Bezirksverbände<br />

des Reichsverbandes deutscher Baugenossenschaften. Durch die<br />

Teilnahme des Reichsverbandes und des Verbandes der Baugenossenschaften<br />

Deutschlands war auch die Spaltung der Verbandsorganisa-<br />

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