90 Jahre Die Wohnungswirtschaft

Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände Die Geschichte des GdW und seiner Vorläuferverbände

17.11.2014 Aufrufe

Doch die weitere Entwicklung kam schnell ins Stocken. Grund dafür war der nun aufbrechende Prinzipienstreit zwischen den Befürwortern der Eigentumsbildung und ihren Gegnern, die die Beschränkung auf den Bau von Miethäusern favorisierten, unter ihnen der Sozialpolitiker Prof. Heinrich Albrecht. Albrecht lehnte Eigenhäuser ab, weil diese durch die Aufnahme von Untermietern überfüllt würden und dadurch ihren Sinn verfehlten. Er gab dem genossenschaftlichen Eigentum den Vorzug, das auch geeignet war, das Solidaritätsgefühl zu stärken. Von Albrecht und dem Berliner Spar- und Bauverein (BSBV) von 1892 ging die Spaltung des Verbandes der Baugenossenschaften Deutschlands aus, den der BSBV und andere Unternehmen am 27. November 1897 verließen, um am folgenden Tag den "Verband der auf der Grundlage des genossenschaftlichen Eigentums stehenden Baugenossenschaften" in Berlin zu gründen. Dieser Verband wurde 1918 in "Reichsverband deutscher Baugenossenschaften" umbenannt; zugleich wurde eine Satzungsänderung vorgenommen, die die umstrittene Eigentumsfrage ausklammerte. Damit war die Grundlage für die spätere Zusammenarbeit mit dem älteren Verband der Baugenossenschaften Deutschlands geschaffen. Beide Verbände wurden 1924 Mitglieder des Hauptverbandes deutscher Baugenossenschaften. Der "Reichsverband" wurde 1934 im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Regionalprinzips in der Organisation der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den "Verband Berliner und schlesischer Wohnungsunternehmen e.V." umgewandelt. Quittung über Einzahlungen, 1898 So verlief die weitere Verbandsentwicklung uneinheitlich. In der Zeit von 1900 bis 1912 entstanden weitere 13 Prüfungsverbände, zum Teil nach geographischen, zum Teil nach berufsständischen Gesichtspunkten definiert. Zwischen 1918 und 1925 kamen weitere drei Verbände hinzu, so dass es nun insgesamt 17 Verbände gab, von denen elf regional definiert, sechs hingegen im gesamten Reichsgebiet tätig waren. Das regionale Prinzip sollte sich erst 1934 vollständig durchsetzen. Die Bildung von Prüfungsverbänden erfolgte so ohne feste und einheitliche Grundlagen und in den Ländern und preußischen Provinzen mit großen zeitlichen Unterschieden. So kam es in Schleswig-Holstein am 2. November 1900 zur Gründung eines regionalen Prüfungsverbandes. In Hamburg dagegen scheiterten ähnliche Versuche bis in die 18

20er Jahre hinein; erst 1927 entstand eine lose Arbeitsgemeinschaft. Die Prüfungsverbände beschränkten sich zunächst auf die reine Prüfungstätigkeit. Erst allmählich traten auch Aufgaben wie Beratung und vor allem die Interessenvertretung dazu. Hier ist das wesentliche Moment für die bald einsetzenden Bemühungen um einen Spitzenverband zu sehen. 19

Doch die weitere Entwicklung kam schnell ins Stocken. Grund dafür<br />

war der nun aufbrechende Prinzipienstreit zwischen den Befürwortern<br />

der Eigentumsbildung und ihren Gegnern, die die Beschränkung auf<br />

den Bau von Miethäusern favorisierten, unter ihnen der Sozialpolitiker<br />

Prof. Heinrich Albrecht. Albrecht lehnte Eigenhäuser ab, weil diese<br />

durch die Aufnahme von Untermietern überfüllt würden und dadurch<br />

ihren Sinn verfehlten. Er gab dem genossenschaftlichen Eigentum den<br />

Vorzug, das auch geeignet war, das Solidaritätsgefühl zu stärken. Von<br />

Albrecht und dem Berliner Spar- und Bauverein (BSBV) von 1892 ging<br />

die Spaltung des Verbandes der Baugenossenschaften Deutschlands<br />

aus, den der BSBV und andere Unternehmen am 27. November 1897<br />

verließen, um am folgenden Tag den "Verband der auf der Grundlage<br />

des genossenschaftlichen Eigentums stehenden Baugenossenschaften"<br />

in Berlin zu gründen.<br />

<strong>Die</strong>ser Verband wurde 1918 in "Reichsverband deutscher Baugenossenschaften"<br />

umbenannt; zugleich wurde eine Satzungsänderung vorgenommen,<br />

die die umstrittene Eigentumsfrage<br />

ausklammerte. Damit war die Grundlage für die<br />

spätere Zusammenarbeit mit dem älteren Verband<br />

der Baugenossenschaften Deutschlands<br />

geschaffen. Beide Verbände wurden 1924 Mitglieder<br />

des Hauptverbandes deutscher Baugenossenschaften.<br />

Der "Reichsverband" wurde 1934<br />

im Zusammenhang mit der Durchsetzung des<br />

Regionalprinzips in der Organisation der gemeinnützigen<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> in den "Verband<br />

Berliner und schlesischer Wohnungsunternehmen<br />

e.V." umgewandelt.<br />

Quittung über Einzahlungen, 1898<br />

So verlief die weitere Verbandsentwicklung<br />

uneinheitlich. In der Zeit von 1<strong>90</strong>0 bis 1912 entstanden<br />

weitere 13 Prüfungsverbände, zum Teil<br />

nach geographischen, zum Teil nach berufsständischen<br />

Gesichtspunkten definiert. Zwischen<br />

1918 und 1925 kamen weitere drei Verbände hinzu, so dass es nun<br />

insgesamt 17 Verbände gab, von denen elf regional definiert, sechs<br />

hingegen im gesamten Reichsgebiet tätig waren. Das regionale Prinzip<br />

sollte sich erst 1934 vollständig durchsetzen.<br />

<strong>Die</strong> Bildung von Prüfungsverbänden erfolgte so ohne feste und einheitliche<br />

Grundlagen und in den Ländern und preußischen Provinzen<br />

mit großen zeitlichen Unterschieden. So kam es in Schleswig-Holstein<br />

am 2. November 1<strong>90</strong>0 zur Gründung eines regionalen Prüfungsverbandes.<br />

In Hamburg dagegen scheiterten ähnliche Versuche bis in die<br />

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