Personalversammlung für die Stuttgarter Lehrerinnen und Lehrer ...

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04.11.2012 Aufrufe

Informationen und Hinweise Das leidige Thema „Fotokopieren in der Schule“ Am 1. Juni 2011 dieses Jahres ging ein Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württembergs mit dem Thema Fotokopieren von Unterrichtsmaterial an alle öffentlichen Schulen. In dem Schreiben wurde zunächst die Entstehung des Gesamtvertrags zum Urheberrecht, der von den Ländern der Bundesrepublik und den Rechteinhabern 2010 geschlossen wurde, erklärt. Es geht dabei um das Vervielfältigen von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind und zwar auf Grundlage des § 53 Urheberrechtsgesetz. Mit Vervielfältigung ist dabei nicht nur das klassische Fotokopieren auf Papier gemeint sondern auch die Digitalisierung einer Vorlage. Für beides gilt nun: In der Schule dürfen lediglich Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes bzw. von Werken mit geringem Umfang zur Veranschaulichung des Unterrichts hergestellt werden – nicht allerdings die Vervielfältigung eines Werkes, das „für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt“ ist. Es sei denn, es gibt eine vertragliche Einigung mit den Rechtsinhabern. Digitales Kopieren daraus sind grundsätzlich nicht erlaubt. Über die Menge der Kopien für den Unterrichtsgebrauch gibt es strenge Richtlinien, die detailliert aufgezählt werden: Bis zu 12 Prozent eines Werkes – höchstens 20 Seiten (von Schulbüchern, Arbeitsheften, Sach- und Musikbüchern) In geringem Umfang darf auch sonstiges Unterrichtsmaterial kopiert werden, z.B. Musikeditionen mit max. 6 Seiten oder Bilder und Fotos. Stets muss streng darauf geachtet werden: � Quellenangaben auf allen Kopien sind unverzichtbar. � Pro Schuljahr und Klasse darf nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden. � Kopien für den Unterricht außerhalb des Pflicht- bzw. Wahl- pflichtbereiches sind außerhalb des Vertrags. Für sie muss Erlaubnis beim Verlag eingeholt werden. In diesem neuen Gesamtvertrags verpflichten sich die Länder, dass sie sich um die Einhaltung der vertraglichen Regelungen bemühen. Das bedeutet, dass sich die Kultusministerien im ersten Schulhalbjahr 2011/12 von den Schulen die Bestätigung darüber einholen, dass sich auf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen keine Digitalseite von den für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden. Außerdem wollen die Verlage eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit der digitale Kopien von Schulbüchern und Arbeitsheften auf Speichersystemen identifiziert werden können. Eine Überprüfung soll an 1 Prozent der Schulen erfolgen. Damit nicht genug: Das Land hat sich verpflichtet, Verstöße gegen die genannten Maßnahmen disziplinarrechtlich zu verfolgen. Schulleitungen werden dafür verantwortlich gemacht, dass Lehrkräfte über den Inhalt des Gesamtvertrags informiert sind und ihn richtig anwenden. Weil die gesamten Regeln kaum noch zu überblicken sind – insbesondere zu Schuljahresbeginn, wenn unzählige Formalitäten abgearbeitet werden müssen – soll über dem Kopiergerät ein Muster angebracht werden mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Vertrags. Ilse Zeyer 8 Das Jahrbuch kostenlos aktualisieren – Hinweis der Jahrbuchredaktion In der Zeit seit dem Redaktionsschluss für das neue Jahrbuch, das seit Anfang 2012 ausgeliefert worden ist, hat sich sehr viel getan. Deshalb haben wir bereits zwei Ausgaben des „Jahrbuchservice“ fertiggestellt und bringen sie hiermit auf den Weg – zwei Ausgaben deshalb, weil die Dateien sonst zu umfangreich werden. Trotzdem fehlt vieles noch, was die neue Landesregierung auf den Weg bringen will. Zwar wurde das Schulgesetz im Dezember 2011 bereits (gleich zweimal) geändert, aber zu einigen zentralen Vorhaben (Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen, Ganztagsschule, G8 /G9, Gemeinschaftsschule, Gleichstellung von Lebenspartner/innen, Werkrealschule ...) liegt bisher nichts Endgültiges oder Veröffentlichbares vor. Außerdem sind immer noch manche Hausaufgaben der alten Regierung unerledigt (z.B. die Laufbahnregelungen für den Kultusbereich). Langsam wird es Zeit, dass geliefert wird! Im Jahrbuchservice Nr. 1/2012 finden Sie folgende neue bzw. überarbeitete Beiträge: - Aufnahmeverordnung - Aufnahmeverfahren (Terminplan 2012 und 2012/13) - Einstellung (Altersgrenze) - Einstellungserlass 2012 - Gymnasium (Abitur - Terminplan 2013) - Jugendzahnpflege - Kompetenzanalyse - Notenbildungsverordnung § 4 - Realschule (Abschlussprüfung - Terminplan 2013) - Ruhestand (Übergangsregelungen für Lehrkräfte) - Vergleichsarbeiten (Termine) - Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung - Termine 2013) Zur Sonderausgabe für die beruflichen Schulen gehören: - Termine Berufliche Schulen 2011/12 (Berufskolleg) - Termine Berufliche Schulen 2012/13. Im Jahrbuchservice Nr. 2/2012 finden Sie folgende neue bzw. überarbeitete Beiträge: - Besoldung (Lehrkräfte - Eingruppierung) - Gewaltvorfälle und Schadensereignisse - Grundschule (Versetzungsordnung) - Kindergeld - Mutterschutz (Verordnung / AzUVO) - Personalvertretungsgesetz §§ 79, 81 und 93 - Schulärztliche Untersuchung - Schulgesetz - Sozialversicherungsbeiträge - Teilzeit (Altersteilzeit - Beamtenrecht) Sie wollen den Überblick über die vielen Änderungen im Laufe des Jahres nicht verlieren? Unser Rat: Drucken Sie immer das Deckblatt des neuesten Jahrbuchservice aus und legen Sie es in Ihr Jahrbuch oder speichern Sie auf Ihrem PC die folgende Adresse als Lesezeichen („Favoriten“); dort finden Sie eine Übersicht über die im laufenden Jahr im Jahrbuchservice veröffentlichten Änderungen: http://spv-s.de/Jahrbuch-Update- Service.html. Der „Jahrbuchservice“ wird als PDF-Datei auf der Homepage des Süddeutschen Pädagogischen Verlags veröffentlicht: http://spv-s.de

Rückblick: Zum letzten Mal im Hospitalhof Personalversammlung für die Stuttgarter Lehrerinnen und Lehrer (GHWRS-Bereich) Zum letzten Mal hatten die Lehrerinnen und Lehrer der Stuttgarter Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Sonderschulen sowie Schulkindergärten den großen Saal im Hospitalhof gut gefüllt. Der Hospitalhof wird abgerissen. Die nächste Personalversammlung 2012 wird im Rathaus der Stadt Stuttgart stattfinden. Die Lehrer/-innen der GHWS/SoS7RS und Schulkindergärten hatten den Personalrat beauftragt die Kultusministerin Frau Warminski- Leitheuser einzuladen. Sie hatte die Einladung gleich an Frau Dr. Ruep weitergegen. Gekommen ist auch sie nicht. Stattdessen hat Herr Horstmann, langjähriger Mitarbeiter auf dem Kultusministerium, um den Lehrer und Lehrerinnen den Wandel in der Bildungspolitik zu erläutern. Da heißt es erst einmal abwarten, bis der Wechsel beginnt. Iris Striedel hat sich als neue stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit am Staatlichen Schulamt Stuttgart den Lehrkräften in Stuttgart auf der Personalversammlung am Donnerstag, den 10. November 2011 vorgestellt. Sie ist Lehrerin an der Jakobschule. Iris Striedel ist die Nachfolgerin von Sonja Schwarz, Schwabschule. Sie hat ihr Amt zum Ende des letzten Schuljahres zurück gegeben. Für ihre Arbeit möchten wir uns ganz herzlich bedanken und ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute wünschen. 9

Informationen <strong>und</strong> Hinweise<br />

Das leidige Thema „Fotokopieren<br />

in der Schule“<br />

Am 1. Juni 2011 <strong>die</strong>ses Jahres ging ein Schreiben des Kultusministeriums<br />

Baden-Württembergs mit dem Thema Fotokopieren<br />

von Unterrichtsmaterial an alle öffentlichen Schulen.<br />

In dem Schreiben wurde zunächst <strong>die</strong> Entstehung des Gesamtvertrags<br />

zum Urheberrecht, der von den Ländern der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

<strong>und</strong> den Rechteinhabern 2010 geschlossen wurde, erklärt.<br />

Es geht dabei um das Vervielfältigen von Werken, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind <strong>und</strong> zwar auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des § 53 Urheberrechtsgesetz. Mit Vervielfältigung ist dabei<br />

nicht nur das klassische Fotokopieren auf Papier gemeint sondern<br />

auch <strong>die</strong> Digitalisierung einer Vorlage.<br />

Für beides gilt nun: In der Schule dürfen lediglich Vervielfältigungsstücke<br />

von kleinen Teilen eines Werkes bzw. von Werken mit<br />

geringem Umfang zur Veranschaulichung des Unterrichts hergestellt<br />

werden – nicht allerdings <strong>die</strong> Vervielfältigung eines Werkes, das<br />

„<strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt“ ist. Es sei<br />

denn, es gibt eine vertragliche Einigung mit den Rechtsinhabern.<br />

Digitales Kopieren daraus sind gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

erlaubt.<br />

Über <strong>die</strong> Menge der Kopien <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch gibt es<br />

strenge Richtlinien, <strong>die</strong> detailliert aufgezählt werden: Bis zu<br />

12 Prozent eines Werkes – höchstens 20 Seiten (von Schulbüchern,<br />

Arbeitsheften, Sach- <strong>und</strong> Musikbüchern) In geringem<br />

Umfang darf auch sonstiges Unterrichtsmaterial kopiert werden,<br />

z.B. Musikeditionen mit max. 6 Seiten oder Bilder <strong>und</strong><br />

Fotos.<br />

Stets muss streng darauf geachtet werden:<br />

� Quellenangaben auf allen Kopien sind unverzichtbar.<br />

� Pro Schuljahr <strong>und</strong> Klasse darf nur einmal im vereinbarten<br />

Umfang kopiert werden.<br />

� Kopien <strong>für</strong> den Unterricht außerhalb des Pflicht- bzw. Wahl-<br />

pflichtbereiches sind außerhalb des Vertrags. Für sie muss<br />

Erlaubnis beim Verlag eingeholt werden.<br />

In <strong>die</strong>sem neuen Gesamtvertrags verpflichten sich <strong>die</strong> Länder,<br />

dass sie sich um <strong>die</strong> Einhaltung der vertraglichen Regelungen<br />

bemühen. Das bedeutet, dass sich <strong>die</strong> Kultusministerien im ersten<br />

Schulhalbjahr 2011/12 von den Schulen <strong>die</strong> Bestätigung darüber<br />

einholen, dass sich auf den von den Schulen genutzten<br />

lokalen <strong>und</strong> externen Rechnern <strong>und</strong> Speichersystemen keine<br />

Digitalseite von den <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch an Schulen<br />

bestimmten Werken befinden.<br />

Außerdem wollen <strong>die</strong> Verlage eine Plagiatssoftware zur Verfügung<br />

stellen, mit der digitale Kopien von Schulbüchern <strong>und</strong><br />

Arbeitsheften auf Speichersystemen identifiziert werden können.<br />

Eine Überprüfung soll an 1 Prozent der Schulen erfolgen.<br />

Damit nicht genug: Das Land hat sich verpflichtet, Verstöße<br />

gegen <strong>die</strong> genannten Maßnahmen disziplinarrechtlich zu verfolgen.<br />

Schulleitungen werden da<strong>für</strong> verantwortlich gemacht, dass<br />

Lehrkräfte über den Inhalt des Gesamtvertrags informiert sind<br />

<strong>und</strong> ihn richtig anwenden. Weil <strong>die</strong> gesamten Regeln kaum<br />

noch zu überblicken sind – insbesondere zu Schuljahresbeginn,<br />

wenn unzählige Formalitäten abgearbeitet werden müssen –<br />

soll über dem Kopiergerät ein Muster angebracht werden mit<br />

einer Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Vertrags.<br />

Ilse Zeyer<br />

8<br />

Das Jahrbuch kostenlos aktualisieren –<br />

Hinweis der Jahrbuchredaktion<br />

In der Zeit seit dem Redaktionsschluss <strong>für</strong> das neue Jahrbuch,<br />

das seit Anfang 2012 ausgeliefert worden ist, hat sich sehr viel<br />

getan. Deshalb haben wir bereits zwei Ausgaben des „Jahrbuchservice“<br />

fertiggestellt <strong>und</strong> bringen sie hiermit auf den Weg<br />

– zwei Ausgaben deshalb, weil <strong>die</strong> Dateien sonst zu umfangreich<br />

werden.<br />

Trotzdem fehlt vieles noch, was <strong>die</strong> neue Landesregierung auf<br />

den Weg bringen will. Zwar wurde das Schulgesetz im Dezember<br />

2011 bereits (gleich zweimal) geändert, aber zu einigen zentralen<br />

Vorhaben (Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum<br />

Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen, Ganztagsschule,<br />

G8 /G9, Gemeinschaftsschule, Gleichstellung von<br />

Lebenspartner/innen, Werkrealschule ...) liegt bisher nichts<br />

Endgültiges oder Veröffentlichbares vor. Außerdem sind immer<br />

noch manche Hausaufgaben der alten Regierung unerledigt<br />

(z.B. <strong>die</strong> Laufbahnregelungen <strong>für</strong> den Kultusbereich). Langsam<br />

wird es Zeit, dass geliefert wird!<br />

Im Jahrbuchservice Nr. 1/2012 finden Sie folgende neue bzw.<br />

überarbeitete Beiträge:<br />

- Aufnahmeverordnung<br />

- Aufnahmeverfahren (Terminplan 2012 <strong>und</strong> 2012/13)<br />

- Einstellung (Altersgrenze)<br />

- Einstellungserlass 2012<br />

- Gymnasium (Abitur - Terminplan 2013)<br />

- Jugendzahnpflege<br />

- Kompetenzanalyse<br />

- Notenbildungsverordnung § 4<br />

- Realschule (Abschlussprüfung - Terminplan 2013)<br />

- Ruhestand (Übergangsregelungen <strong>für</strong> Lehrkräfte)<br />

- Vergleichsarbeiten (Termine)<br />

- Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung - Termine 2013)<br />

Zur Sonderausgabe <strong>für</strong> <strong>die</strong> beruflichen Schulen gehören:<br />

- Termine Berufliche Schulen 2011/12 (Berufskolleg)<br />

- Termine Berufliche Schulen 2012/13.<br />

Im Jahrbuchservice Nr. 2/2012 finden Sie folgende neue bzw.<br />

überarbeitete Beiträge:<br />

- Besoldung (Lehrkräfte - Eingruppierung)<br />

- Gewaltvorfälle <strong>und</strong> Schadensereignisse<br />

- Gr<strong>und</strong>schule (Versetzungsordnung)<br />

- Kindergeld<br />

- Mutterschutz (Verordnung / AzUVO)<br />

- Personalvertretungsgesetz §§ 79, 81 <strong>und</strong> 93<br />

- Schulärztliche Untersuchung<br />

- Schulgesetz<br />

- Sozialversicherungsbeiträge<br />

- Teilzeit (Altersteilzeit - Beamtenrecht)<br />

Sie wollen den Überblick über <strong>die</strong> vielen Änderungen im Laufe<br />

des Jahres nicht verlieren? Unser Rat: Drucken Sie immer das<br />

Deckblatt des neuesten Jahrbuchservice aus <strong>und</strong> legen Sie es in<br />

Ihr Jahrbuch oder speichern Sie auf Ihrem PC <strong>die</strong> folgende<br />

Adresse als Lesezeichen („Favoriten“); dort finden Sie eine<br />

Übersicht über <strong>die</strong> im laufenden Jahr im Jahrbuchservice veröffentlichten<br />

Änderungen: http://spv-s.de/Jahrbuch-Update-<br />

Service.html. Der „Jahrbuchservice“ wird als PDF-Datei auf der<br />

Homepage des Süddeutschen Pädagogischen Verlags veröffentlicht:<br />

http://spv-s.de

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