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Personalversammlung für die Stuttgarter Lehrerinnen und Lehrer ...

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Das neue Übergangsverfahren – Terminplan liegt vor<br />

Der Kern der Neuregelung<br />

� Einschätzung über Eignung: Sache der Eltern<br />

� Entscheidung über Schulart: Angelegenheit der Eltern<br />

� Entscheidung der Eltern ist rechtsverbindlich <strong>für</strong> Schule<br />

<strong>und</strong> Schulverwaltung (Vgl. PPP von Frau Engemann, der<br />

Leiterin des Referats Gr<strong>und</strong>schulen im Kultusministerium<br />

(KM)<br />

Das heißt: Die Lehrkräfte beraten, <strong>die</strong> Eltern entscheiden <strong>und</strong><br />

sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entscheidung verantwortlich.<br />

Der Terminplan ist in KuU Nr. 21/2011, S. 265 abgedruckt. Die<br />

kursiven Teile sind Anmerkungen der Redaktion.<br />

2. Gr<strong>und</strong>schule<br />

2.1 Erstellung der<br />

Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />

2.1.1 Informations- <strong>und</strong><br />

Beratungsgespräch der Gr<strong>und</strong>schule<br />

mit den Eltern der<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der<br />

Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte<br />

Schullaufbahnwahl bis<br />

Freitag, 17. Februar 2012<br />

2.1.2 Entscheidung der<br />

Klassenkonferenz über <strong>die</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schulempfehlung bis<br />

Dienstag, 28. Februar 2012<br />

Die Gr<strong>und</strong>schulempfehlung wird bei<br />

einem Durchschnitt in Deutsch <strong>und</strong><br />

Mathematik von 3,0 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Realschule<br />

<strong>und</strong> bei 2,5 <strong>für</strong> das Gymnasium ausgesprochen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage:<br />

Halbjahresinformation. Das bisherige<br />

Anmeldezeugnis entfällt ersatzlos.<br />

Der Schulleiter/<strong>die</strong> Schulleiterin ist<br />

Vorsitzende/r der Klassenkonferenz bei<br />

der Entscheidung über <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>schulempfehlung.<br />

Er/Sie ist stimmberechtigt,<br />

bei Stimmengleichheit gibt<br />

seine/ihre Stimme den Ausschlag.<br />

2.1.3 Ausgabe der Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />

an <strong>die</strong> Eltern gemeinsam<br />

mit der Halbjahresinformation<br />

der Klasse 4 bis<br />

Donnerstag, 1. März 2012<br />

Das besondere Beratungsverfahren<br />

wird auf Wunsch der Eltern durchgeführt.<br />

Die Testergebnisse werden nur<br />

auf Wunsch der Eltern der Gr<strong>und</strong>schule<br />

mitgeteilt. Die Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />

wird dadurch nicht<br />

verändert.<br />

2.1.4 Entscheidung der Eltern, ob<br />

sie <strong>die</strong> Teilnahme am besonderen<br />

Beratungsverfahren wünschen.<br />

Eingang der Mitteilung <strong>die</strong>ser<br />

Entscheidung an der Gr<strong>und</strong>schule<br />

spätestens 4 Schultage nach<br />

Ausgabe der Gr<strong>und</strong>schul-<br />

empfehlung<br />

2<br />

2.2 Besonderes Beratungsverfahren<br />

Durchführung der Elternberatung <strong>und</strong> ggf. Testuntersuchungen<br />

durch eine Beratungslehrkraft bis Donnerstag, 3. Mai 2012<br />

2.3 Anmeldung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>für</strong> <strong>die</strong> weiterführenden<br />

Schulen<br />

2.3.1 Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler nach der Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />

Mittwoch, 28. März 2012 <strong>und</strong> Donnerstag,<br />

29. März 2012<br />

2.3.2 Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>die</strong> am besonderen<br />

Beratungsverfahren teilnehmen bis Donnerstag, 10. Mai 2012<br />

Gewerkschaft Erziehung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

Kreis Stuttgart<br />

Annemarie Raab Burenstraße 24 70435 Stuttgart<br />

Tel.0711-8208935<br />

E-Mail: Annemarie.Raab@gr-z.de<br />

Fachgruppe Gr<strong>und</strong>schule<br />

Fachgruppe Gr<strong>und</strong>schule<br />

An Herrn Dr. Frank Mentrup<br />

Ministerium <strong>für</strong> Kultus, Jugend <strong>und</strong> Sport<br />

Neues Schloss<br />

PF 103442<br />

70029 Stuttgart<br />

Sehr geehrter Herr Mentrup,<br />

Stuttgart, den 23.11.2011<br />

herzlichen Dank <strong>für</strong> das Gespräch am 15.11.2011. Es war <strong>für</strong> uns wertvoll<br />

zu erfahren, dass Sie sehr transparent <strong>und</strong> umfassend auf unsere Fragen<br />

geantwortet haben.<br />

Da sich der Umgang mit der Gr<strong>und</strong>schulempfehlung schon in <strong>die</strong>sem<br />

Schuljahr gr<strong>und</strong>legend verändern wird, <strong>die</strong> Verbindlichkeit der<br />

Gr<strong>und</strong>schulempfehlung entfällt, sollte <strong>die</strong> verbale Beurteilung am Ende der<br />

Klasse 4 hinterfragt werden.<br />

Bisher mussten <strong>die</strong> Lehrkräfte am Ende von Klasse 4 eine verbale<br />

Beurteilung zusätzlich zum Zeugnis erstellen. Der Schulbericht bzw. <strong>die</strong><br />

verbale Beurteilung in Klasse 3 geben wichtige Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Arbeit mit<br />

dem Schüler.<br />

Durch <strong>die</strong> Beratungsgespräche in Klasse 4 <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>schulempfehlung<br />

sind <strong>die</strong> Eltern umfassend über den individuellen Lernstand ihres Kindes<br />

informiert. Die Anmeldung auf <strong>die</strong> weiterführenden Schulen erfolgt im<br />

März.<br />

Sowohl <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>schulempfehlung als auch das Gr<strong>und</strong>schulzeugnis<br />

verbleibt bei den Eltern <strong>und</strong> geht nicht an <strong>die</strong> weiterführende Schule. Die<br />

verbale Beurteilung im Zeugnis hat keinen praktischen Wert. Von daher<br />

könnte auf <strong>die</strong>se verbale Beurteilung verzichten werden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Die GEW Stuttgart – Fachgruppe Gr<strong>und</strong>schule – hatte im November 2011 in einem Brief an das<br />

Ministerium angeregt, auf <strong>die</strong> verbale Beurteilung am Ende von Klasse 4 zu verzichten.

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