sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />
1. Einleitung<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Landschaftsplans<br />
Die seit dem 05. April 1991 rechtskräftige Landschaftspläne des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> "Raum Kamp-<br />
Lintfort" sowie „Raum Moers/Neukirchen-Vluyn“ sollen zur Erreichung einer nach gleichen<br />
Planungs- und Verfahrenskriterien aufgestellten Landschaftsplanung an den Stand der kooperativen<br />
Landschaftsplanung im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angepasst sowie zusammengefasst werden.<br />
Die Abweichungen betreffen insbesondere die Präambel, die Entwicklungsziele, die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote mit ihren Unberührtheitsklauseln und Ausnahmeregelungen sowie die<br />
Festsetzung der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß § 26 Landschaftsgesetz<br />
(LG), wie z.B. Gehölz- und Gewässerranstreifen in Maßnahmenräumen als<br />
Grundlage für deren Umsetzung auf freiwilliger Basis. Damit ist eine Verlagerung der Prioritätensetzung<br />
auf die Erhaltung/Verbesserung vorhandener Biotop- und Landschaftsstrukturen<br />
verbunden.<br />
Des weiteren soll eine Anpassung an die Ziele des Regionalplans (Gebietsentwicklungsplan für<br />
den Regierungsbezirk Düsseldorf - GEP 99) erfolgen.<br />
Tabelle 1: Inhalte und Wirkungen des Landschaftsplans<br />
Inhalte des Landschaftsplans<br />
Darstellung der Entwicklungsziele<br />
(§ 18 LG)<br />
Festsetzung besonders geschützter<br />
Teile von Natur und<br />
Landschaft (§§ 22-29<br />
BNatSchG i. V. m. § 19 S. 1<br />
LG)<br />
Kennzeichnung der Bestandteile<br />
des Biotopverbunds (§ 20<br />
Abs. 1 i. V. m. § 21<br />
BNatSchG)<br />
Festsetzungen für die forstliche<br />
Nutzung (§ 25 LG)<br />
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
(§ 22<br />
BNatschG i. V. m. § 26 LG)<br />
Behördenverbindlich<br />
Rechtsverbindlich<br />
mit Inkrafttreten des<br />
Plans<br />
Verbindlichkeiten<br />
nach Maßgabe weiterer<br />
Umsetzungsschritte<br />
ja nein nein<br />
ja ja nein<br />
ja<br />
teilweise (soweit "ja"<br />
in den übrigen Zeilen<br />
dieser Spalte)<br />
teilweise (soweit "ja"<br />
in den übrigen Zeilen<br />
dieser Spalte)<br />
ja ja nein<br />
ja nein ja<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 3 -