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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />

2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 29 BNatSchG i.V.m. § 19 LG)<br />

2.3.3 Beschreibung der Naturschutzgebiete<br />

Erläuterungen zur „Roten Liste“ der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten<br />

Alle Angaben zu den einzelnen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, die in der Beschreibung<br />

der Naturschutzgebiete genannt werden, sind der Roten Liste von Nordrhein-Westfalen (1999) 2<br />

entnommen.<br />

Die Bedeutung der einzelnen Kategorien werden im folgenden aufgeführt:<br />

Kategorie Bedeutung<br />

Erläuterung<br />

0 ausgestorben oder verschollen<br />

R durch extreme Seltenheit<br />

gefährdet<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

Diese Arten sind im Bezugsraum verschwunden, es sind keine<br />

wildlebende Populationen mehr bekannt<br />

Diese Arten sind von jeher sehr selten (engl. rare, lat. rarus)<br />

bzw. kommen lokal begrenzt vor.<br />

Dazu zählen Arten, die so schwer bedroht sind, dass sie in<br />

Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten 20 Jahre voraussichtlich<br />

aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen.<br />

2 stark gefährdet Diese Arten sind erheblich zurückgegangen oder durch laufende<br />

bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich<br />

bedroht.<br />

3 gefährdet Diese Arten sind in Nordrhein-Westfalen merklich zurückgegangen<br />

und durch laufende bzw. absehbare menschliche<br />

Einwirkungen bedroht.<br />

ungefährdet Diese Arten werden als ungefährdet angesehen, da kein<br />

merklicher Rückgang feststellbar ist.<br />

I<br />

D<br />

V<br />

N<br />

gefährdete wandernde<br />

Tierart<br />

Hierzu zählen Arten, deren Reproduktionsgebiete außerhalb<br />

Nordrhein-Westfalens liegen, die jedoch regelmäßig in das<br />

Gebiet des Bundeslandes einwandern oder es durchwandern,<br />

bei oft längerer Verweildauer.<br />

Daten nicht ausreichend Die Informationen zur Verbreitung, Biologie und Gefährdung<br />

einer Art sind als nicht ausreichend einzustufen.<br />

Art der Vorwarnliste<br />

(zurückgehend)<br />

Von Naturschutzmaßnahmen<br />

abhängig<br />

(geringere oder gleichbleibende<br />

Gefährdungseinstufung<br />

dank<br />

Naturschutzmaßnahmen)<br />

Diese Arten sind merklich zurückgegangen, aber aktuell<br />

noch nicht gefährdet. V ist deshalb keine Gefährdungskategorie<br />

der Roten Liste.<br />

Zur weiteren Differenzierung der Kategorien wird die optionale<br />

Zusatzkennung „N“ verwendet, um darauf hinzuweisen,<br />

dass für die Art ohne besondere Schutz- oder Biotoppflegemaßnahmen<br />

eine höhere Gefährdung zu erwarten ist. Diese<br />

zusätzliche Kennzeichnung kann erst entfallen, wenn die Bestände<br />

der betreffenden Art auch ohne laufende Naturschutzmaßnahmen<br />

langfristig stabil bleiben.<br />

2<br />

Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/ Landesamt für Agrarordnung NRW (Hrsg.) (1999): Rote<br />

Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fass. – LÖBF-Schr.R. 17, 644 S.<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 87 -

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