sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />
1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />
1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />
1.1 Allgemeine Hinweise<br />
Die Entwicklungsziele für die Landschaft sind eine räumliche, übergeordnete Zielsetzung von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege. Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Entwicklungsziele<br />
flächendeckend darzustellen. Die jeweiligen Entwicklungsziele sind Grundlage für<br />
behördliche Entscheidungen. Sie machen Aussagen zu der schwerpunktmäßigen Entwicklung in<br />
den Räumen.<br />
Als Erläuterungen und weitergehende Informationen zu den Entwicklungszielen für die Landschaft<br />
(vgl. Kapitel 1 des Textbandes zum Landschaftsplan) erfolgen zum einen weitergehende<br />
Ausführungen zu den Entwicklungszielen „Erhaltung“ und „Anreicherung“ und zum anderen<br />
werden die einzelnen Räume der jeweiligen Entwicklungsziele (vgl. Kapitel 1.3 und 1.4) charakterisiert.<br />
Neben einer kurzen Beschreibung des jeweiligen Entwicklungsraumes wird die Bedeutung des<br />
Raumes bzw. von Teilbereichen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dargestellt. Die<br />
wesentliche Grundlage für die Bewertung der ökologischen Funktionen des Raumes ist der<br />
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege der LÖBF (heute LANUV) aus<br />
1996. Darüber hinaus werden die für den Landschaftsplan relevanten Aussagen des Regionalplanes<br />
des Regierungsbezirkes Düsseldorf von 1999 zu den Raumfunktionen sowie zu geplanten<br />
Raumnutzungen aufgeführt.<br />
Des Weiteren wird zur Information auf weitere relevante Fachgutachten hingewiesen.<br />
Für die Entwicklungsräume werden im Textband unter den Zielen auch Aussagen hinsichtlich<br />
des Biotopverbundes formuliert. Eine Übersicht über die Vernetzungsfunktionen bzw. Verbundachsen<br />
im Plangebiet sind der Themenkarte „Biotopverbund“ in der Anlage zu entnehmen<br />
(weitere Erläuterungen zum Biotopverbund s. Kapitel 2.3.3).<br />
Erläuterungen zum Entwicklungsziel „Erhaltung“<br />
Das Entwicklungsziel „Erhaltung“ wird im Planraum vorrangig für Bereiche dargestellt, die<br />
durch großflächige Grünlandnutzung geprägt werden, einen hohen Waldanteil aufweisen oder<br />
die sich durch einen hohen Anteil an naturnahen Lebensräumen (Feuchtwiesen, Röhrichte, Seggenriede,<br />
Heiden, Magerwiesen, Moore, Bruch- und Auwälder etc.) oder gliedernden Landschaftsstrukturen<br />
wie Hecken, Feldgehölze und Raine auszeichnen.<br />
Mit der Zuordnung zum Entwicklungsziel „Erhaltung“ erfolgt eine Schwerpunktsetzung für den<br />
jeweiligen Raum; Maßnahmen zur Erhaltung und Optimierung sind mit dieser Zielkategorie<br />
vereinbar.<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 43 -