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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />

1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />

1. Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG)<br />

1.1 Allgemeine Hinweise<br />

Die Entwicklungsziele für die Landschaft sind eine räumliche, übergeordnete Zielsetzung von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Entwicklungsziele<br />

flächendeckend darzustellen. Die jeweiligen Entwicklungsziele sind Grundlage für<br />

behördliche Entscheidungen. Sie machen Aussagen zu der schwerpunktmäßigen Entwicklung in<br />

den Räumen.<br />

Als Erläuterungen und weitergehende Informationen zu den Entwicklungszielen für die Landschaft<br />

(vgl. Kapitel 1 des Textbandes zum Landschaftsplan) erfolgen zum einen weitergehende<br />

Ausführungen zu den Entwicklungszielen „Erhaltung“ und „Anreicherung“ und zum anderen<br />

werden die einzelnen Räume der jeweiligen Entwicklungsziele (vgl. Kapitel 1.3 und 1.4) charakterisiert.<br />

Neben einer kurzen Beschreibung des jeweiligen Entwicklungsraumes wird die Bedeutung des<br />

Raumes bzw. von Teilbereichen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dargestellt. Die<br />

wesentliche Grundlage für die Bewertung der ökologischen Funktionen des Raumes ist der<br />

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege der LÖBF (heute LANUV) aus<br />

1996. Darüber hinaus werden die für den Landschaftsplan relevanten Aussagen des Regionalplanes<br />

des Regierungsbezirkes Düsseldorf von 1999 zu den Raumfunktionen sowie zu geplanten<br />

Raumnutzungen aufgeführt.<br />

Des Weiteren wird zur Information auf weitere relevante Fachgutachten hingewiesen.<br />

Für die Entwicklungsräume werden im Textband unter den Zielen auch Aussagen hinsichtlich<br />

des Biotopverbundes formuliert. Eine Übersicht über die Vernetzungsfunktionen bzw. Verbundachsen<br />

im Plangebiet sind der Themenkarte „Biotopverbund“ in der Anlage zu entnehmen<br />

(weitere Erläuterungen zum Biotopverbund s. Kapitel 2.3.3).<br />

Erläuterungen zum Entwicklungsziel „Erhaltung“<br />

Das Entwicklungsziel „Erhaltung“ wird im Planraum vorrangig für Bereiche dargestellt, die<br />

durch großflächige Grünlandnutzung geprägt werden, einen hohen Waldanteil aufweisen oder<br />

die sich durch einen hohen Anteil an naturnahen Lebensräumen (Feuchtwiesen, Röhrichte, Seggenriede,<br />

Heiden, Magerwiesen, Moore, Bruch- und Auwälder etc.) oder gliedernden Landschaftsstrukturen<br />

wie Hecken, Feldgehölze und Raine auszeichnen.<br />

Mit der Zuordnung zum Entwicklungsziel „Erhaltung“ erfolgt eine Schwerpunktsetzung für den<br />

jeweiligen Raum; Maßnahmen zur Erhaltung und Optimierung sind mit dieser Zielkategorie<br />

vereinbar.<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 43 -

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