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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />

4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung des Umweltberichts<br />

4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung des Umweltberichts<br />

Gemäß der rechtlichen Vorgaben sind Landschaftspläne grundsätzlich einer strategischen Umweltprüfung<br />

(SUP) zu unterziehen. Ziel der Umweltprüfung ist es, frühzeitig umfassend und<br />

medienübergreifend die jeweiligen Umweltfolgen des Planes zu prognostizieren und zu bewerten<br />

sowie in angemessener Weise bei der Formulierung der Planaussagen diese Umweltfolgen<br />

zu berücksichtigen. Der Landschaftsplan seinerseits trifft die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Er dient damit unmittelbar der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus im Sinne<br />

der Richtlinie für die Strategische Umweltprüfung (SUP-RL) und setzt damit den Rahmen für<br />

künftige Genehmigungen von Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP)-pflichtigen Vorhaben.<br />

Der Umweltbericht knüpft an den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege der<br />

LÖBF (heute LANUV) aus 1996 an und komplettiert die Aufbereitung umweltschützender Belange<br />

der Planung als Bestandteil des Abwägungsmaterials.<br />

Der Landschaftsplan hat mit seinen Darstellungen und Festsetzungen insgesamt positive Auswirkungen<br />

auf die zu untersuchenden Schutzgüter. Evtl. bei der Umsetzung von Maßnahmen zu<br />

erwartende nachteilige Auswirkungen können bei der Wahl der Standort- und Ausführungsalternativen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Rahmensetzung für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben resultiert aus den für diese<br />

Planung relevanten Vorgaben.<br />

Die Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange und Prognose über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes an Hand von Beispielen wurde in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 32 -

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