sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />
5. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 22 (1) BNatSchG i.V.m. § 26 (1) LG)<br />
Maßnahmenraum M 43:<br />
Gerdtbachniederung<br />
Aktuelle Biotop- und Nutzungsstruktur Fläche in ha Anteil in %<br />
Acker (inkl. Gartenbau) 2,3 14,1<br />
Grünland 12,6 75,7<br />
Wald<br />
davon:<br />
Laubwald<br />
Nadelwald<br />
Mischwald<br />
Biotopstrukturen 1,5 9,1<br />
davon flächig: Feldgehölze 0,1<br />
Obstwiesen<br />
Ungenutzte Flächen (Begleitgrün, Heiden,<br />
0,4<br />
Brachen etc.)<br />
davon linear: Kleingewässer<br />
Wasserläufe 0,8<br />
Hecken, Windschutzstreifen etc. 0,2<br />
Übrige Flächen<br />
Auskiesungsgewässer<br />
Ausgebaute Gewässer<br />
Bebaute und versiegelte Flächen, Sonstiges 0,2 1,1<br />
Summe Größe des Raumes 16,6 100<br />
Entwicklungsziel<br />
Als Schwerpunkt der Entwicklung ist für diesen Maßnahmenraum das Entwicklungsziel Erhaltung und<br />
Entwicklung einer reich strukturierten Niederungslandschaft dargestellt.<br />
Räumliche Erfordernisse<br />
Die strukturreiche und durch Grünland geprägte Kendelniederung soll in ihrer derzeitigen Landschaftsund<br />
Nutzungsstruktur erhalten und optimiert werden. Vorrangig sollen insbesondere in Gewässernähe<br />
Acker- in Grünlandflächen umgewandelt und ein gemäß den Erfordernissen des Arten- und Biotopschutzes<br />
ausgewogener Anteil extensiv bewirtschafteter Grünlandflächen angestrebt werden. Die Feuchtgrünlandflächen<br />
sind zu erhalten und zu optimieren. Darüber hinaus sollen in geeigneten Bereichen mit gesicherter<br />
Wasserführung Klein-, Flachgewässer und Blänken angelegt und entlang der Ley Gewässerrandstreifen<br />
entwickelt werden. Die vorhandenen Hecken und Kopfbäume sind zu erhalten, zu pflegen und<br />
insbesondere entlang den Auenkanten zu ergänzen.<br />
Vorrangbereiche<br />
Für überwiegende Teile des Maßnahmenraumes wird ein Vorrangbereich mit den Maßnahmenschwerpunkten<br />
„Grünland“, „Bach“ und „Hecken“ dargestellt.<br />
Maßnahmen<br />
Fläche/ Umfang<br />
Entwicklungsmaßnahmen<br />
Anlage von Biotopstrukturen insges. ca. 0,1–0,3 ha<br />
Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Gehölzstreifen<br />
und Kopfbäumen insbesondere entlang den Auenkanten<br />
Anlage von Klein-, Flachgewässern und Blänken ca. 0,05–0,1 ha<br />
Umwandlung von Acker in Grünland insbesondere in Gewässernähe *<br />
Optimierungsmaßnahmen<br />
Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen *<br />
* im Rahmen des <strong>Kreis</strong>kulturlandschaftsprogrammes/Vertragsnaturschutzes<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 194 -