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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Landschaftsplan Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil B. Erläuterungen<br />

5. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 22 (1) BNatSchG i.V.m. § 26 (1) LG)<br />

Maßnahmenraum M 33:<br />

Kendelsystem Wiesfurthgraben, Klein Hugengraben, Dong, Anrathskanal,<br />

Parsick-, Vinnbruch-, Landwehrgraben<br />

Aktuelle Biotop- und Nutzungsstruktur Fläche in ha Anteil in %<br />

Acker (inkl. Gartenbau) 159,1 31,8<br />

Grünland 150,7 29,7<br />

Wald<br />

16,4 3,3<br />

davon:<br />

Laubwald 12,3<br />

Nadelwald 0,2<br />

Mischwald 3,9<br />

Biotopstrukturen 115,3 22,9<br />

davon flächig: Feldgehölze 35,2<br />

Obstwiesen 2,1<br />

Ungenutzte Flächen (Begleitgrün, Heiden,<br />

53,5<br />

Brachen etc.)<br />

davon linear:<br />

Kleingewässer 5,8<br />

Wasserläufe 13,6<br />

Hecken, Windschutzstreifen etc. 5,1<br />

Übrige Flächen<br />

Auskiesungsgewässer<br />

Ausgebaute Gewässer<br />

Bebaute und versiegelte Flächen, Sonstiges 61,9 12,3<br />

Summe Größe des Raumes 503,4 100<br />

Entwicklungsziel<br />

Als Schwerpunkt der Entwicklung ist für diesen Maßnahmenraum das Entwicklungsziel Erhaltung und<br />

Entwicklung einer reich strukturierten Niederungslandschaft dargestellt.<br />

Räumliche Erfordernisse<br />

Die strukturreichen und durch Grünland geprägten Kendelniederungen sollen in ihrer derzeitigen Landschafts-<br />

und Nutzungsstruktur erhalten und optimiert werden. Vorrangig sollen insbesondere in Gewässernähe<br />

Acker- in Grünlandflächen umgewandelt und ein gemäß den Erfordernissen des Arten- und Biotopschutzes<br />

ausgewogener Anteil extensiv bewirtschafteter Grünlandflächen angestrebt werden. Die<br />

Feuchtgrünlandflächen sind zu erhalten und zu optimieren. Darüber hinaus sollen in geeigneten Bereichen<br />

mit gesicherter Wasserführung Klein-, Flachgewässer und Blänken angelegt und entlang den Leyen<br />

Gewässerrandstreifen entwickelt werden. Die vorhandenen Hecken und Kopfbäume sind zu erhalten, zu<br />

pflegen und insbesondere entlang den Auenkanten zu ergänzen.<br />

Vorrangbereiche<br />

Für überwiegende Teile des Maßnahmenraumes wird ein Vorrangbereich mit den Maßnahmenschwerpunkten<br />

„Grünland“, „Bach“ und „Hecken“ dargestellt.<br />

Maßnahmen<br />

Fläche/ Umfang<br />

Entwicklungsmaßnahmen<br />

Anlage von Biotopstrukturen insges. ca. 0,1–0,3 ha<br />

Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Gehölzstreifen und<br />

Kopfbäumen insbesondere entlang den Auenkanten<br />

Anlage von Klein-, Flachgewässern und Blänken ca. 0,05–0,1 ha<br />

Umwandlung von Acker in Grünland insbesondere in Gewässernähe *<br />

Optimierungsmaßnahmen<br />

Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen *<br />

* im Rahmen des <strong>Kreis</strong>kulturlandschaftsprogrammes/Vertragsnaturschutzes<br />

FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 183 -

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