sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Landschaftsplan Kamp/Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn - Erläuterungsband zum Vorentwurf - Teil A. Umweltbericht<br />
2. Darstellung der Umweltbelange - Bestand und Bewertung<br />
Bestimmte Biotope sind unmittelbar auf der Grundlage des § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatschG) geschützt. Außderm unterliegen bestimmte Arten einem besonderen bzw. einem<br />
strengen Schutz gemäß § 44 des BNatSchG.<br />
Der Regionalplan gibt für das Plangebiet explizit für die Bereichsdarstellung "Schutz der Natur"<br />
auf einer Fläche von ca. 1000 Hektar das Ziel, Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere zu<br />
schützen und auf diesen Kernflächen ein Biotopverbundssystem aufzubauen, vor.<br />
Umweltziele:<br />
<br />
Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, insbesondere<br />
geschützter Gebiete (z.B. Natura 2000).<br />
Untersuchungsrahmen<br />
Grundlage für den Landschaftsplan ist der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege;<br />
Teil : Biotop- und Artenschutz/Regionale Grünzüge des Landesamtes für Naturschutz,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz LANUV (vormals LÖBF) aus dem Jahre 1996. Die Aussagen<br />
werden in einer Vorprüfung anhand vorliegender aktueller planungsrelevanter Daten, insbesondere<br />
aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des LANUV abgeglichen und ggf.<br />
modifiziert.<br />
Zusätzlich erfolgte eine Biotop- und Nutzungsstrukturanalyse auf der Grundlage der Flächennutzungskartierung<br />
des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) aus dem Jahr 2004.<br />
Schutzgut "Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt" im Plangebiet<br />
Im Plangebiet befinden sich mehrere FFH-Gebiete mit Trittsteinfunktion des Lebensraumkomplexes<br />
Hainsimsen-Buchenwälder sowie nährstoffarme basenarme Stillgewässer und trockene<br />
Heidegebiete. Dies sind:<br />
<br />
<br />
DE-4404-302 "Niederkamp“ sowie<br />
DE-4605-302 "Egelsberg" (FFH-relevante Lebensräume ausschließlich auf dem Gebiet der<br />
Stadt Krefeld).<br />
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG haben ihren Schwerpunkt im Bereich der Niederungsbereiche<br />
mit Nass- und Feuchtgrünland und vereinzelten Röhrichten, Bruch-, Sumpf- und<br />
Auewäldern, sowie in natürlichen oder naturnahen unverbauten Bereichen fließender und stehender<br />
Binnengewässer, einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Verlandungsbereiche.<br />
Im Bereich mit nährstoffarmen Bodenverhältnissen (Leucht, Inselberge, Dünenfelder sowie an<br />
warmen Böschungen) treten kleinflächig Heiden, Trockenrasen und ggf. artenreiche Magerwiesen<br />
und –weiden auf.<br />
Die naturschutzfachlichen Daten in der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) der<br />
LANUV (vormals LÖBF) weisen die Fundorte von planungsrelevanter Pflanzen und Tiere ein-<br />
FG 60-2/Projektgruppe Landschaftsplanung - 7 -