Jahresfinanzbericht 2007/08 - Swietelsky

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10.07.2012 Aufrufe

Nicht einbezogen werden 25 (Vorjahr: 24) verbundene Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Das Umsatzvolumen der nicht einbezogenen Tochterunternehmen macht weniger als 1,8 % des Konzernumsatzes aus. Die in den Konzernabschluss 2007/08 einbezogenen Unternehmen sind aus der Beteiligungsliste ersichtlich (Anlage 2 zum Anhang). Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen – bis auf SWIETELSKY Constructii Feroviare s.r.l., Bukarest, Rumänien, deren Geschäftsjahr am 31.12. endet, – ist der 31.3.2008. Der Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2007/08 folgendermaßen entwickelt: Mit 1.4.2007 wurde die Kašparu-Koller, Stavitelství s.r.o., Ceské Budejovice, mit der SWIETELSKY Stavebni s.r.o., Ceské Budejovice, verschmolzen. Auf Grund der bestehenden Kaufverpflichtung der restlichen Anteile an der CELL-BAHNBAU Danubia Kft., Celldömölk, wurde der Fremdanteil an der Gesellschaft mit 1.4.2007 als Verbindlichkeit ausgewiesen. Darüber hinaus gab es keine Änderungen des Konsolidierungskreises. Vollkonsolidierung Equitybewertung Stand am 1.4.2007 25 22 Verschmelzung -1 0 Stand am 31.3.2008 24 22 davon ausländische Unternehmen 11 7 34 . 35

SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H., Linz Konsolidierungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Konzernunternehmen sind entsprechend angepasst; unwesentliche Abweichungen werden beibehalten. Für Akquisitionen ab dem 1.4.2003 erfolgt die Kapitalkonsolidierung gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens mit den beizulegenden Werten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Aktive Unterschiedsbeträge, die auf gesondert identifizierbare immaterielle Vermögensgegenständen entfallen, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden getrennt vom Firmenwert ausgewiesen. Soweit für diese Vermögensgegenstände eine Nutzungsdauer bestimmt werden kann, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit untersucht und gegebenenfalls auf Grund eines Impairment Tests abgeschrieben. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwerte aktiviert und auf Grundlage einer Wertminderungsprüfung (Impairment Test) gemäß IAS 36 abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen auf durch Akquisitionen entstandene Firmenwerte werden ab dem 1.4.2003 nicht mehr vorgenommen. Bei der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) werden die Kennzahlen der internen Berichterstattung zugrunde gelegt. Im Rahmen der Anwendung des DCF-Verfahrens werden marktübliche Zinsen nach Steuern angewandt. Bei den nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden die gleichen Grundsätze für die Kapitalkonsolidierung angewandt wie bei vollkonsolidierten Unternehmen, wobei als Grundlage für die Equity- Konsolidierung die jeweils letzten, verfügbaren Abschlüsse dienen. Anpassungen an die IFRS-Bewertungsvorschriften werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit vorgenommen. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen aufgerechnet. Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden storniert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H., Linz<br />

Konsolidierungsmethoden<br />

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach<br />

einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der in- und ausländischen<br />

Konzernunternehmen sind entsprechend angepasst; unwesentliche Abweichungen werden beibehalten.<br />

Für Akquisitionen ab dem 1.4.2003 erfolgt die Kapitalkonsolidierung gemäß den Bestimmungen des IFRS 3.<br />

Dabei sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens mit den beizulegenden<br />

Werten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt.<br />

Aktive Unterschiedsbeträge, die auf gesondert identifizierbare immaterielle Vermögensgegenständen<br />

entfallen, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden getrennt vom<br />

Firmenwert ausgewiesen. Soweit für diese Vermögensgegenstände eine Nutzungsdauer bestimmt werden<br />

kann, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Immaterielle Vermögenswerte<br />

mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit untersucht und gegebenenfalls<br />

auf Grund eines Impairment Tests abgeschrieben.<br />

Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwerte aktiviert und auf Grundlage einer<br />

Wertminderungsprüfung (Impairment Test) gemäß IAS 36 abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen auf<br />

durch Akquisitionen entstandene Firmenwerte werden ab dem 1.4.2003 nicht mehr vorgenommen.<br />

Bei der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) werden die Kennzahlen der internen Berichterstattung zugrunde<br />

gelegt. Im Rahmen der Anwendung des DCF-Verfahrens werden marktübliche Zinsen nach Steuern<br />

angewandt.<br />

Bei den nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden die gleichen Grundsätze für die Kapitalkonsolidierung<br />

angewandt wie bei vollkonsolidierten Unternehmen, wobei als Grundlage für die Equity-<br />

Konsolidierung die jeweils letzten, verfügbaren Abschlüsse dienen. Anpassungen an die IFRS-Bewertungsvorschriften<br />

werden nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit vorgenommen.<br />

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen<br />

sowie sonstige Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den<br />

in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen aufgerechnet.<br />

Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Aus dem<br />

konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse im Anlage- und Umlaufvermögen<br />

werden storniert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

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