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Jahresfinanzbericht 2007/08 - Swietelsky

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KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR <strong>2007</strong>/<strong>08</strong><br />

DER SWIETELSKY BAUGESELLSCHAFT M.B.H., LINZ<br />

Allgemeine Grundlagen<br />

Der Konzernabschluss der SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H., Linz, zum 31.3.20<strong>08</strong> wurde in Anwendung von §<br />

245 a UGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting<br />

Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), einschließlich<br />

der Interpretationen des „International Financial Reporting Interpretations Committee“ (IFRIC) erstellt.<br />

Zur Anwendung kommen ausschließlich die bis zum Abschlussstichtag von der EU-Kommission übernommenen<br />

Standards und Interpretationen, die entsprechend im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Darüber hinaus werden<br />

weitergehende Angabepflichten des § 245 a Abs 1 UGB erfüllt.<br />

Neben der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 erstellt, und<br />

die Veränderungen des Eigenkapitals sowie der Anteile anderer Gesellschafter gezeigt (IAS 1). Die Anhangangaben<br />

enthalten zudem eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8.<br />

Der Konzernabschluss wurde in TEUR dargestellt; durch die Angabe in TEUR können sich Rundungsdifferenzen<br />

ergeben.<br />

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Das IASB hat eine Reihe von Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue IFRS verabschiedet, die seit dem<br />

1.4.<strong>2007</strong> verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung der genannten IFRS hatte im Wesentlichen die<br />

folgenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H zum 31.3.20<strong>08</strong>:<br />

IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben<br />

Dieser Standard fordert umfangreiche Angaben über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft sowie qualitative und quantitative Angaben über Art und Umfang der mit den Finanzinstrumenten<br />

verbundenen Risiken. Aus diesen zusätzlichen Angaben ergaben sich keine Änderungen der Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden.<br />

IAS 1 Capital Disclosures<br />

Die Änderungen des IAS 1 beziehen sich lediglich auf zusätzliche Angabepflichten, die in den Konzernabschluss eingearbeitet<br />

wurden. Es ergaben sich daraus keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

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