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STADTSPORTVERBAND Meschede

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<strong>STADTSPORTVERBAND</strong><br />

<strong>Meschede</strong><br />

Stadtsportverband <strong>Meschede</strong> Brunnenstr. 24 59872 <strong>Meschede</strong><br />

Internet: Stadtsportverband-<strong>Meschede</strong>.de<br />

An die<br />

Mitglieder des Arbeitskreises<br />

„Sportförderung“<br />

Franz-Stahlmecke-Platz 2<br />

59872 <strong>Meschede</strong><br />

Sachkundiger Bürger:<br />

Arnold Kotthoff<br />

Tel.: 0291 – 50977 p<br />

0291 – 290336 d<br />

Dollenschlucht 5<br />

59872 <strong>Meschede</strong><br />

Vorsitzender:<br />

Klaus Hengesbach<br />

Tel.: 02903 - 6117<br />

In der Schlade 2<br />

59872 <strong>Meschede</strong><br />

<strong>Meschede</strong>, den 16.3.2006<br />

Zeichen: Heg<br />

Sehr geehrte Frau Thoridt, sehr geehrte Herren Demmel, Lumme, Rötzmeier, Schönert, Hermes und<br />

Müller;<br />

hiermit möchten wir im Hinblick auf die anstehenden Beratungen in den Fraktionen, in den Ausschüssen<br />

und im Rat unter dem Gesichtspunkt „Haushaltssicherungskonzept 2006 - Änderung der Sportförderrichtlinien<br />

in <strong>Meschede</strong>“ zu 4.6 „Erhebung von Entgelten...“ und zu 5.5 „Sportförderung“ auf<br />

folgende Sachverhalte aufmerksam machen, Hinweise geben und Bitten vortragen:<br />

Entwicklung der Sportförderung<br />

Im Verlauf der letzten Jahre wurde wiederholt die Sportförderung in der Stadt <strong>Meschede</strong> im Rahmen<br />

von Haushaltssicherungsmaßnahmen reduziert.<br />

Die Sportvereine haben vor etwa 10 Jahren die Pflege der Sportplätze übernommen, so dass der Bauhof<br />

in diesem Bereich nicht mehr tätig wurde.<br />

Weiterhin wurden damals alle Zuschüsse zum Unterhalt von Sportanlagen und zum Flutlichtverbrauch<br />

gestrichen sowie die Sportvereine ohne Jugendarbeit zur Kostenpflicht herangezogen.<br />

Ebenfalls total entfallen sind seit dieser Zeit Zuschüsse für Baumaßnahmen im Vereinsbereich oder für<br />

Sportgeräte.<br />

Im Gegenzug wurde vereinbart, einen bestimmten Sockelbetrag ( 72.000 DM / 36.800 €) fûr die Jugendarbeit<br />

in den Sportvereinen bereit zu halten. Dieser Betrag wurde auf die Sportvereine, die nachweislich<br />

Jugendarbeit durchfûhrten und welche die notwendige Anzahl anerkannter Übungsleiter<br />

nachwiesen, ûber einen besonderen Zuweisungsschlûssel verteilt.<br />

Bei der Ausformulierung dieses Zuweisungsschlûssels im Sportausschuss spielte zum einen die Zahl der<br />

vom LSB anerkannten Übungsleiter (Zuschusseinheiten) in einem Verein und die Zahl der Jugendlichen<br />

eine Rolle.<br />

Information über die „Zuschusseinheiten“<br />

Wird der Stadt <strong>Meschede</strong> z.Z. vom LSB über den Kreissportbund eine Meldung bezüglich der Zuschusseinheiten<br />

gemacht, so ist zu beachten, dass diese Zuschusseinheiten gegenüber früher einen<br />

deutlichen Faktor aufweisen, mit dem die Vereinsstruktur berücksichtigt wird. Vereinen mit einem<br />

höheren Jugendanteil werden mehr Zuschusseinheiten angerechnet. Die Anzahl der Zuschusseinheiten<br />

bekommt ein Sportverein ( für Behinderten-Sportvereine gelten abgeänderte Bestimmungen)<br />

vom LSB nach zwei Kriterien zugewiesen:<br />

1) Altersbezogener Bemessungsfaktor<br />

Vereinsmitglieder bis 26 Jahre : Faktor 2,0<br />

Vereinsmitglieder 27 Jahre und älter: Faktor 0,5<br />

2) Vereinsgröße und Mindestzahl der Übungsstunden<br />

Danach müssen für jeden anerkannten Übungsleiter mindestens 75<br />

Übungsstunden im Jahr nachgewiesen werden.


Hinweise zur zukünftigen Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen<br />

Unseres Erachtens ist es nicht angemessen, die „Übungsleiterzuschûsse“ von den Zuschûssen fûr „gemeldete<br />

Jugendliche“ zu trennen. Der bisherige Betrag von etwa 36.800 € sollte erhalten bleiben und<br />

auch nach dem bisherigen Zuweisungsschlûssel verteilt werden, da wie oben dargestellt, die „gemeldeten<br />

Zuschusseinheiten“ die Jugendarbeit in den Vereinen besonders berûcksichtigen. Außerdem stellt dieser<br />

Zuweisungsschlûssel eine praktikable, ohne Schwierigkeiten nachprûfbare Größe dar und ist allen Vereinen<br />

einsichtig.<br />

Im Sinne einer gerechten Gewichtung von Kinder-, Jugend- oder Erwachsenensport; Freizeit- oder Breitensport;<br />

Wettkampf- oder Leistungssport sowie der unterschiedlichsten Sportvereine und Sportarten<br />

stellt die Förderung der Sportvereine in Anlehnung an die aktuelle Bezuschussung des LSB ûber die<br />

sogenannten „Zuschusseinheiten“ den vorteilhaftesten Förderungsschwerpunkt dar. Hier ist eine Zuweisung<br />

nach gleichem Maßstab fûr alle Vereine ohne Berûcksichtigung ihrer individuellen Eigenheiten<br />

möglich.<br />

Hinweise zum Einsatz der Sportpauschale<br />

Die Sportpauschale stellt eine Neuorientierung der Sportförderung in NRW dar. Man ist von der Antragsförderung<br />

für bestimmte Objekte abgegangen und fördert die Kommunen pauschal.<br />

Am 26.4.2004 hat die Mitgliederversammlung des Stadtsportverbandes <strong>Meschede</strong> in Anwesenheit des<br />

Bürgermeisters und aller Fraktionsvertreter die Thesen der Strategiekommission des LSB zur Sportpauschale<br />

übernommen und zur Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen und der<br />

Kommune in diesem Bereich ausgewiesen.<br />

Eine Kernaussage aus dieser Vereinbarung lautet:<br />

„Die Mittel der Sportpauschale sollen in größtmöglichem Umfang zusätzlich zur bisherigen<br />

kommunalen Sportförderung für den Sportstättenbau zur Verfügung gestellt werden. Dafür setzen<br />

sich die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen ein. Sie achten auch darauf, dass die<br />

Sportvereine für ihre eigenen Anlagen ebenfalls Mittel aus der Sportpauschale erhalten.“<br />

Im Jahr 2005 betrug die Sportpauschale für <strong>Meschede</strong> 77.307 €. Den ausgewiesenen Posten im Sportbereich<br />

kann man dieser Pauschale wie folgt zuordnen:<br />

Zuschuss fûr Kunstrasenplatz des ca. 25.565 € Zahlungen fallen ab 2008 nicht mehr an<br />

SSV <strong>Meschede</strong><br />

Renovationsmaßnahme Sportplätze ca. 2.955 € Dûnnefeld Rasenplatz<br />

Renovationsmaßnahme Sportplätze ca. 14.800 € Sportplatz Berge (geplant)<br />

Zuschuss für vereinseigene Turnund<br />

Mehrzweckhallen<br />

ca. 7.850 € die Vereine halten ihre Hallen auch fûr den<br />

Schulsport vor, und haben sehr hohe Eigenkosten<br />

im Vergleich zu Vereinen ohne Sporthallen<br />

Pachtzahlungen fûr Sportplätze ca. 15.780 € Vertragliche Bindungen der Kommune; die Plätze<br />

Sportlerehrung und Stadtsportverband<br />

Summe aller Maßnahmen ca. 67.870 €<br />

werden auch fûr den Schulsport genutzt<br />

ca. 920 € Über diesen Posten werden die alljährlichen<br />

Sachkosten fûr die Sportlerehrung abgewickelt;<br />

die Stadt stellt die Medaillen und der Stadtsportverband<br />

finanziert das Begleitprogramm.<br />

Bedarf ab 2008 ca. 42.305 € Aufwand für den Kunstrasenplatz entfällt<br />

Die pauschalen Zuwendungen aus dem Jahr 2005 sind in <strong>Meschede</strong> bisher nicht als zusätzliche Mittel<br />

im kommunalen Sportstättenbereich eingesetzt worden, sondern entsprechen in etwa den anfallenden<br />

Kosten im Sportbereich.<br />

Nachdem ab 2008 der Zuschuss für den Kunstrasenplatz nicht mehr aufzuwenden ist, könnten die Mittel<br />

aus der Sportpauschale die lfd. Aufwendungen für Sportstätten einschließlich der Rücklagen für<br />

größere Maßnahmen decken.


Erhebung von Entgelten für die Nutzung städtischer Einrichtungen, insbesondere Sportanlagen<br />

für den Erwachsenensport<br />

Nachdem der Rat der Stadt <strong>Meschede</strong> beschlossen hat, dass der Erwachsenensport grundsätzlich Benutzungsgebühren<br />

zu zahlen hat, kann der Stadtsportverband in diesem Bereich nur noch beratend bei der<br />

Ausgestaltung dieser Entscheidung tätig werden.<br />

Wir möchten jedoch dringend darauf hinweisen, dass bei den zusätzlich erwarteten Einnahmen von<br />

37.000 € jährlich an Entgelten aus dem Vereinssport an die Kommune die Vereine nicht noch zusätzliche<br />

Belastungen erfahren dûrfen, indem ihnen die bisherigen Zuschûsse fast gänzlich gestrichen werden<br />

(siehe 5.5 der Vorlage und unsere obigen Anmerkungen).<br />

Anmerkung: Entgelt für kreiseigene Sportanlagen<br />

Nach Auskunft von Herrn Schröder (HSK) ist damit zu rechnen, dass bei der Erhebung von Nutzungsentgelten<br />

in der Kommune auch der HSK entsprechende Regelungen für die von ihm zur<br />

Verfügung gestellten Sportanlagen einführen wird. Die Nutzungsentgelte für die Dünnefeldhalle<br />

dürften die Vereine daher nochmals zusätzlich belasten.<br />

Hinweise zur Erhebung der Entgelte (Umfang und Zeitpunkt)<br />

Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, den Erwachsenensport auch in der Gebührenbelastung gleich zu<br />

behandeln. Wird z.B. eine Mannschaft in der Halle mit einem Stundensatz von 15,34 € (Zweifach -TH)<br />

oder 7,67 € (Einfach -TH) belastet, so kann beim Schwimmen nicht der einzelne Schwimmer je Nutzung<br />

mit 2,50 € (Zehnerkarte fûr Erwachsene) belastet werden.<br />

Wir haben in der Sitzung des Ausschusses fûr „Schule, Sport und Soziales“ vom 8.3.2006 gebeten,<br />

eine zeitliche Vorwegnahme der Zahlungspflicht fûr Schwimmer abzusetzen, da sie auch indirekt mit<br />

der Gebûhrenzuordnung verbunden war. Die Absetzung ist nicht geschehen. Wir hoffen aber, dass vor<br />

einer Entscheidung im Rat unsere Hinweise berûcksichtigt werden.<br />

In den gemeinnûtzig betriebenen Sportvereinen ist bisher mit ausgeglichenen Haushalten gewirtschaftet<br />

worden. Dies ist leider nur gesichert, wenn bisherige Zusagen und Vereinbarungen in einer Frist aufgekûndigt<br />

werden, welche es den Vereinen ermöglicht, neue Finanzierungskonzepte aufzustellen. Vielfach<br />

ist dies fûr das Haushaltsjahr 2006 nicht kurzfristig oder nur mit außerordentlichen Jahreshauptversammlungen<br />

möglich. Es wird daher vorgeschlagen, Änderungen der Entgelte erst zum 01.01.2007 in<br />

Kraft zu setzen.<br />

Bedeutung des Sportes und der Sportorganisationen in <strong>Meschede</strong><br />

Der Sport ist wegen seiner pädagogischen und gesundheitlichen Bedeutung eine öffentliche Aufgabe.<br />

Sportvereine erfüllen als freie Träger sowohl im kulturellen als auch im sozialen Bereich Aufgaben des<br />

Staates. Diese Tatsache begründet neben hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit<br />

öffentlicher Förderung.<br />

Aufgrund der jahrelang gewachsenen Traditionen, des Engagements und der Angebote der gemeinwohlorientierten<br />

Sportorganisationen werden die Leistungen der Sportvereine als so selbstverständlich angesehen,<br />

dass sie nicht mehr als besondere Leistungen wahrgenommen werden. Dem Stellenwert des<br />

Sports ist bei finanziellen Kürzungen innerhalb des freiwilligen Bereiches Rechnung zu tragen.<br />

Die Kürzungen von Sportmitteln bzw. die Erhebung von Entgelten sollte daher unter Berücksichtigung<br />

qualitativer und quantitativer Aspekte in einem angemessenen und gerechten Verhältnis zu den Kürzungen<br />

der anderen freiwilligen Ausgaben in einer Kommune erfolgen.<br />

Für weitere Gespräche stehen die Vertreter des Stadtsportverbandes den Fraktionen und der Verwaltung<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Klaus Hengesbach<br />

Vorsitzender<br />

Arnold Kotthoff<br />

stell. Vorsitzender und Mitglied<br />

im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales<br />

Verteiler: Bûrgermeister; Fraktionen, Arbeitskreis „Sportförderung“, betroffene Vereine

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