STADTSPORTVERBAND Meschede
STADTSPORTVERBAND Meschede
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<strong>STADTSPORTVERBAND</strong><br />
<strong>Meschede</strong><br />
Stadtsportverband <strong>Meschede</strong> Brunnenstr. 24 59872 <strong>Meschede</strong><br />
Internet: Stadtsportverband-<strong>Meschede</strong>.de<br />
An die<br />
Mitglieder des Arbeitskreises<br />
„Sportförderung“<br />
Franz-Stahlmecke-Platz 2<br />
59872 <strong>Meschede</strong><br />
Sachkundiger Bürger:<br />
Arnold Kotthoff<br />
Tel.: 0291 – 50977 p<br />
0291 – 290336 d<br />
Dollenschlucht 5<br />
59872 <strong>Meschede</strong><br />
Vorsitzender:<br />
Klaus Hengesbach<br />
Tel.: 02903 - 6117<br />
In der Schlade 2<br />
59872 <strong>Meschede</strong><br />
<strong>Meschede</strong>, den 16.3.2006<br />
Zeichen: Heg<br />
Sehr geehrte Frau Thoridt, sehr geehrte Herren Demmel, Lumme, Rötzmeier, Schönert, Hermes und<br />
Müller;<br />
hiermit möchten wir im Hinblick auf die anstehenden Beratungen in den Fraktionen, in den Ausschüssen<br />
und im Rat unter dem Gesichtspunkt „Haushaltssicherungskonzept 2006 - Änderung der Sportförderrichtlinien<br />
in <strong>Meschede</strong>“ zu 4.6 „Erhebung von Entgelten...“ und zu 5.5 „Sportförderung“ auf<br />
folgende Sachverhalte aufmerksam machen, Hinweise geben und Bitten vortragen:<br />
Entwicklung der Sportförderung<br />
Im Verlauf der letzten Jahre wurde wiederholt die Sportförderung in der Stadt <strong>Meschede</strong> im Rahmen<br />
von Haushaltssicherungsmaßnahmen reduziert.<br />
Die Sportvereine haben vor etwa 10 Jahren die Pflege der Sportplätze übernommen, so dass der Bauhof<br />
in diesem Bereich nicht mehr tätig wurde.<br />
Weiterhin wurden damals alle Zuschüsse zum Unterhalt von Sportanlagen und zum Flutlichtverbrauch<br />
gestrichen sowie die Sportvereine ohne Jugendarbeit zur Kostenpflicht herangezogen.<br />
Ebenfalls total entfallen sind seit dieser Zeit Zuschüsse für Baumaßnahmen im Vereinsbereich oder für<br />
Sportgeräte.<br />
Im Gegenzug wurde vereinbart, einen bestimmten Sockelbetrag ( 72.000 DM / 36.800 €) fûr die Jugendarbeit<br />
in den Sportvereinen bereit zu halten. Dieser Betrag wurde auf die Sportvereine, die nachweislich<br />
Jugendarbeit durchfûhrten und welche die notwendige Anzahl anerkannter Übungsleiter<br />
nachwiesen, ûber einen besonderen Zuweisungsschlûssel verteilt.<br />
Bei der Ausformulierung dieses Zuweisungsschlûssels im Sportausschuss spielte zum einen die Zahl der<br />
vom LSB anerkannten Übungsleiter (Zuschusseinheiten) in einem Verein und die Zahl der Jugendlichen<br />
eine Rolle.<br />
Information über die „Zuschusseinheiten“<br />
Wird der Stadt <strong>Meschede</strong> z.Z. vom LSB über den Kreissportbund eine Meldung bezüglich der Zuschusseinheiten<br />
gemacht, so ist zu beachten, dass diese Zuschusseinheiten gegenüber früher einen<br />
deutlichen Faktor aufweisen, mit dem die Vereinsstruktur berücksichtigt wird. Vereinen mit einem<br />
höheren Jugendanteil werden mehr Zuschusseinheiten angerechnet. Die Anzahl der Zuschusseinheiten<br />
bekommt ein Sportverein ( für Behinderten-Sportvereine gelten abgeänderte Bestimmungen)<br />
vom LSB nach zwei Kriterien zugewiesen:<br />
1) Altersbezogener Bemessungsfaktor<br />
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre : Faktor 2,0<br />
Vereinsmitglieder 27 Jahre und älter: Faktor 0,5<br />
2) Vereinsgröße und Mindestzahl der Übungsstunden<br />
Danach müssen für jeden anerkannten Übungsleiter mindestens 75<br />
Übungsstunden im Jahr nachgewiesen werden.
Hinweise zur zukünftigen Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen<br />
Unseres Erachtens ist es nicht angemessen, die „Übungsleiterzuschûsse“ von den Zuschûssen fûr „gemeldete<br />
Jugendliche“ zu trennen. Der bisherige Betrag von etwa 36.800 € sollte erhalten bleiben und<br />
auch nach dem bisherigen Zuweisungsschlûssel verteilt werden, da wie oben dargestellt, die „gemeldeten<br />
Zuschusseinheiten“ die Jugendarbeit in den Vereinen besonders berûcksichtigen. Außerdem stellt dieser<br />
Zuweisungsschlûssel eine praktikable, ohne Schwierigkeiten nachprûfbare Größe dar und ist allen Vereinen<br />
einsichtig.<br />
Im Sinne einer gerechten Gewichtung von Kinder-, Jugend- oder Erwachsenensport; Freizeit- oder Breitensport;<br />
Wettkampf- oder Leistungssport sowie der unterschiedlichsten Sportvereine und Sportarten<br />
stellt die Förderung der Sportvereine in Anlehnung an die aktuelle Bezuschussung des LSB ûber die<br />
sogenannten „Zuschusseinheiten“ den vorteilhaftesten Förderungsschwerpunkt dar. Hier ist eine Zuweisung<br />
nach gleichem Maßstab fûr alle Vereine ohne Berûcksichtigung ihrer individuellen Eigenheiten<br />
möglich.<br />
Hinweise zum Einsatz der Sportpauschale<br />
Die Sportpauschale stellt eine Neuorientierung der Sportförderung in NRW dar. Man ist von der Antragsförderung<br />
für bestimmte Objekte abgegangen und fördert die Kommunen pauschal.<br />
Am 26.4.2004 hat die Mitgliederversammlung des Stadtsportverbandes <strong>Meschede</strong> in Anwesenheit des<br />
Bürgermeisters und aller Fraktionsvertreter die Thesen der Strategiekommission des LSB zur Sportpauschale<br />
übernommen und zur Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen und der<br />
Kommune in diesem Bereich ausgewiesen.<br />
Eine Kernaussage aus dieser Vereinbarung lautet:<br />
„Die Mittel der Sportpauschale sollen in größtmöglichem Umfang zusätzlich zur bisherigen<br />
kommunalen Sportförderung für den Sportstättenbau zur Verfügung gestellt werden. Dafür setzen<br />
sich die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen ein. Sie achten auch darauf, dass die<br />
Sportvereine für ihre eigenen Anlagen ebenfalls Mittel aus der Sportpauschale erhalten.“<br />
Im Jahr 2005 betrug die Sportpauschale für <strong>Meschede</strong> 77.307 €. Den ausgewiesenen Posten im Sportbereich<br />
kann man dieser Pauschale wie folgt zuordnen:<br />
Zuschuss fûr Kunstrasenplatz des ca. 25.565 € Zahlungen fallen ab 2008 nicht mehr an<br />
SSV <strong>Meschede</strong><br />
Renovationsmaßnahme Sportplätze ca. 2.955 € Dûnnefeld Rasenplatz<br />
Renovationsmaßnahme Sportplätze ca. 14.800 € Sportplatz Berge (geplant)<br />
Zuschuss für vereinseigene Turnund<br />
Mehrzweckhallen<br />
ca. 7.850 € die Vereine halten ihre Hallen auch fûr den<br />
Schulsport vor, und haben sehr hohe Eigenkosten<br />
im Vergleich zu Vereinen ohne Sporthallen<br />
Pachtzahlungen fûr Sportplätze ca. 15.780 € Vertragliche Bindungen der Kommune; die Plätze<br />
Sportlerehrung und Stadtsportverband<br />
Summe aller Maßnahmen ca. 67.870 €<br />
werden auch fûr den Schulsport genutzt<br />
ca. 920 € Über diesen Posten werden die alljährlichen<br />
Sachkosten fûr die Sportlerehrung abgewickelt;<br />
die Stadt stellt die Medaillen und der Stadtsportverband<br />
finanziert das Begleitprogramm.<br />
Bedarf ab 2008 ca. 42.305 € Aufwand für den Kunstrasenplatz entfällt<br />
Die pauschalen Zuwendungen aus dem Jahr 2005 sind in <strong>Meschede</strong> bisher nicht als zusätzliche Mittel<br />
im kommunalen Sportstättenbereich eingesetzt worden, sondern entsprechen in etwa den anfallenden<br />
Kosten im Sportbereich.<br />
Nachdem ab 2008 der Zuschuss für den Kunstrasenplatz nicht mehr aufzuwenden ist, könnten die Mittel<br />
aus der Sportpauschale die lfd. Aufwendungen für Sportstätten einschließlich der Rücklagen für<br />
größere Maßnahmen decken.
Erhebung von Entgelten für die Nutzung städtischer Einrichtungen, insbesondere Sportanlagen<br />
für den Erwachsenensport<br />
Nachdem der Rat der Stadt <strong>Meschede</strong> beschlossen hat, dass der Erwachsenensport grundsätzlich Benutzungsgebühren<br />
zu zahlen hat, kann der Stadtsportverband in diesem Bereich nur noch beratend bei der<br />
Ausgestaltung dieser Entscheidung tätig werden.<br />
Wir möchten jedoch dringend darauf hinweisen, dass bei den zusätzlich erwarteten Einnahmen von<br />
37.000 € jährlich an Entgelten aus dem Vereinssport an die Kommune die Vereine nicht noch zusätzliche<br />
Belastungen erfahren dûrfen, indem ihnen die bisherigen Zuschûsse fast gänzlich gestrichen werden<br />
(siehe 5.5 der Vorlage und unsere obigen Anmerkungen).<br />
Anmerkung: Entgelt für kreiseigene Sportanlagen<br />
Nach Auskunft von Herrn Schröder (HSK) ist damit zu rechnen, dass bei der Erhebung von Nutzungsentgelten<br />
in der Kommune auch der HSK entsprechende Regelungen für die von ihm zur<br />
Verfügung gestellten Sportanlagen einführen wird. Die Nutzungsentgelte für die Dünnefeldhalle<br />
dürften die Vereine daher nochmals zusätzlich belasten.<br />
Hinweise zur Erhebung der Entgelte (Umfang und Zeitpunkt)<br />
Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, den Erwachsenensport auch in der Gebührenbelastung gleich zu<br />
behandeln. Wird z.B. eine Mannschaft in der Halle mit einem Stundensatz von 15,34 € (Zweifach -TH)<br />
oder 7,67 € (Einfach -TH) belastet, so kann beim Schwimmen nicht der einzelne Schwimmer je Nutzung<br />
mit 2,50 € (Zehnerkarte fûr Erwachsene) belastet werden.<br />
Wir haben in der Sitzung des Ausschusses fûr „Schule, Sport und Soziales“ vom 8.3.2006 gebeten,<br />
eine zeitliche Vorwegnahme der Zahlungspflicht fûr Schwimmer abzusetzen, da sie auch indirekt mit<br />
der Gebûhrenzuordnung verbunden war. Die Absetzung ist nicht geschehen. Wir hoffen aber, dass vor<br />
einer Entscheidung im Rat unsere Hinweise berûcksichtigt werden.<br />
In den gemeinnûtzig betriebenen Sportvereinen ist bisher mit ausgeglichenen Haushalten gewirtschaftet<br />
worden. Dies ist leider nur gesichert, wenn bisherige Zusagen und Vereinbarungen in einer Frist aufgekûndigt<br />
werden, welche es den Vereinen ermöglicht, neue Finanzierungskonzepte aufzustellen. Vielfach<br />
ist dies fûr das Haushaltsjahr 2006 nicht kurzfristig oder nur mit außerordentlichen Jahreshauptversammlungen<br />
möglich. Es wird daher vorgeschlagen, Änderungen der Entgelte erst zum 01.01.2007 in<br />
Kraft zu setzen.<br />
Bedeutung des Sportes und der Sportorganisationen in <strong>Meschede</strong><br />
Der Sport ist wegen seiner pädagogischen und gesundheitlichen Bedeutung eine öffentliche Aufgabe.<br />
Sportvereine erfüllen als freie Träger sowohl im kulturellen als auch im sozialen Bereich Aufgaben des<br />
Staates. Diese Tatsache begründet neben hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit<br />
öffentlicher Förderung.<br />
Aufgrund der jahrelang gewachsenen Traditionen, des Engagements und der Angebote der gemeinwohlorientierten<br />
Sportorganisationen werden die Leistungen der Sportvereine als so selbstverständlich angesehen,<br />
dass sie nicht mehr als besondere Leistungen wahrgenommen werden. Dem Stellenwert des<br />
Sports ist bei finanziellen Kürzungen innerhalb des freiwilligen Bereiches Rechnung zu tragen.<br />
Die Kürzungen von Sportmitteln bzw. die Erhebung von Entgelten sollte daher unter Berücksichtigung<br />
qualitativer und quantitativer Aspekte in einem angemessenen und gerechten Verhältnis zu den Kürzungen<br />
der anderen freiwilligen Ausgaben in einer Kommune erfolgen.<br />
Für weitere Gespräche stehen die Vertreter des Stadtsportverbandes den Fraktionen und der Verwaltung<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Klaus Hengesbach<br />
Vorsitzender<br />
Arnold Kotthoff<br />
stell. Vorsitzender und Mitglied<br />
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales<br />
Verteiler: Bûrgermeister; Fraktionen, Arbeitskreis „Sportförderung“, betroffene Vereine