AntrAgsheft 1 - Linksjugend
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Vorschlag zum Antragsprozedere oder was passiert mit meinem Antrag?<br />
vom BSPR<br />
8<br />
Für die Diskussion der Anträge schlagen wir<br />
ein Verfahren mit kleineren Arbeitsgruppen vor<br />
– beschlossen werden Anträge nach wie vor im<br />
Plenum. Uns geht es darum, sowohl Anträgen, die<br />
wesentliche politische Projekte fürs kommende Jahr<br />
erhalten als auch solchen, die für viele Delegierte<br />
inhaltlich wichtige Debatten oder Kontroversen<br />
betreffen, mehr Raum zu geben und einen Rahmen<br />
zu schaffen, in dem sich mehr Delegierte aktiv in<br />
diese Debatten einbringen.<br />
Um festzustellen, welche Anträge auf besonderes<br />
Interesse (oder besondere Kontroversen) stoßen und<br />
deshalb intensiver diskutiert werden sollten, verteilt<br />
JedeR DelegiertEr am Freitagabend mehrere Punkte<br />
(konkret in der Form von Klebepunkten für die<br />
aushängenden Anträge). Die so für eine intensivere<br />
Debatte ausgewählten Anträge werden dann am<br />
Samstag und Sonntag in den AG-Phasen behandelt -<br />
die nicht ausgewählten Anträge nur mit Einbringung,<br />
Für- und Gegenrede im Plenum, wie bisher üblich.<br />
Die »AG-Anträge« werden danach unterteilt, ob sie<br />
sich auf politische Projekte für den Jugendverband<br />
beziehen (Phase I) oder vor allem inhaltliche<br />
Positionen oder Begriffe klären wollen (Phase II).<br />
Anträge, die unter die Kategorie ‘sonstige Anträge‘<br />
fallen, werden in Phase III behandelt.<br />
In Phase I wird zwei Stunden in einer AG pro Antrag<br />
(oder Antragscluster, falls mehrere Anträge zu<br />
einem oder sehr ähnlichen Projekten vorliegen)<br />
nicht nur über die inhaltliche Ausgestaltung des<br />
Antrags diskutiert, sondern auch die Umsetzung der<br />
Projektidee: Wer von den Anwesenden würde dazu<br />
in welchem Umfang mit seiner Basisgruppe, seinem<br />
Landesverband aktiv werden?<br />
Die AG kann dem Buko mit 80 prozentiger Mehrheit<br />
als Ergebnis ihrer Diskussion dem Buko einen<br />
geänderten Antrag vorschlagen. Wenn sich die AG<br />
an einzelnen Punkten nicht einigen kann, kann sie<br />
in diesem Vorschlag Alternativen offen lassen, über<br />
die das Plenum entscheiden muss. Das Plenum<br />
kann das Ergebnis der AG aber auch ablehnen<br />
und stattdessen den ursrünglichen Antrag und<br />
ggf. Änderungsanträge im klassischen Verfahren<br />
abstimmen. Selbst in diesem Fall sind wir davon<br />
überzeugt, dass die Möglichkeit der intensiveren<br />
Debatte in Arbeitsgruppen dem Buko eine Menge<br />
politischen Mehrwehrt bringt.<br />
In der zweiten AG-Phase wird mit den eher<br />
theoretischen Anträgen entsprechend verfahren,<br />
die dann wiederum im Plenum beschlossen werden.<br />
Gleiches gilt für Phase III.<br />
Im Gegensatz zu Antragsdebatten im Plenum bietet<br />
die Beratung in Arbeitsgruppen entscheidende<br />
Vorteile: Erstens gibt es kleineren Gruppen für viel<br />
mehr Menschen die Möglichkeit, sich zu Wort zu<br />
melden und in Debatten einzumisch en – weil mensch<br />
sich vielleicht eher traut vor 20 als vor 200 Menschen<br />
zu sprechen, weil man keine langen,ausgefeilten<br />
Redebeiträge vorbereiten muss und/oder weil mehr<br />
Zeit für Beiträge zur Diskussion ist. Das wäre auch<br />
schon der zweite Vorteil: Durch die eine Aufteilung der<br />
Anträge an den BuKo in Themengebiete, die jeweils<br />
von Arbeitsgruppen beraten werden, brauchen nicht<br />
alle alles mit diskutieren oder dabei zuhören, sondern<br />
können konzentriert an den Themen arbeiten, die sie<br />
interessieren und die sie wichtig finden. Das heißt,<br />
bei jedem Thema ist im Endeffekt mehr Zeit und<br />
Raum für die Diskussion vorhanden. Drittens kann in<br />
Arbeitsgruppen viel weniger formalisiert diskutiert<br />
werden: Die Moderation führt zwar eine Redner_<br />
innenliste und achtet darauf, dass alle mitdiskutieren<br />
können. Nichtsdestotrotz ist es<br />
in kleinen Gruppen viel einfacher, sich direkt auf<br />
Vorredner_innen zu beziehen, zu intervenieren, aber<br />
vor allem auch Fragen zu stellen, neue Vorschläge<br />
zu machen und gemeinsam Lösungen zu finden. Im<br />
Gegensatz zur hoch formalisierten Antragsdebatte<br />
im Plenum können so ggf. Konsensentscheidungen<br />
getroffen, neue, gemeinsame Ideen und Vorschläge<br />
entwickelt werden und damit zu einer tieferen<br />
Auseinandersetzung mit den Anträgen und ihren<br />
Anliegen beigetragen werden. Die Arbeitsgruppen<br />
bereiten auf diese Weise die Abstimmung der Anträge<br />
im Plenum vor. Das Letztentscheidungsrecht zu allen<br />
Anträgen hat also weiterhin das Plenum des BuKo.