AntrAgsheft 1 - Linksjugend
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11. Auf Antrag einer weiblichen Delegierten muss ein Frauenplenum einberufen werden, wenn mindestens<br />
25% der angemeldeten weiblichen Delegierten zustimmen. Während des Frauenplenums müssen alle<br />
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männlichen Delegierten den Sitzungssaal verlassen. Die Tagung wird für die Dauer des Frauenplenums<br />
unterbrochen. Nach Ende des Frauenplenums werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Es ist möglich,<br />
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ein Frauenplenum im Vorfeld des Bundeskongresses einzuberufen, sofern alle weiblichen Delegierten<br />
eingeladen wurden.<br />
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12. Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich ausschließlich mit dem Ablauf des Bundeskongresses<br />
befassen und werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt. Sie können nur von Delegierten gestellt<br />
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werden. Vor ihrer Abstimmung erhält je ein/e Delegierte/r für und gegen den Antrag das Wort. Anträge<br />
zur Änderung dieser schriftlichen Geschäftsordnung dürfen nur von Delegierten des Bundeskongresses<br />
gestellt werden. Sie bedürfen nach zeitlich begrenzter Beratung im Plenum zu ihrer Annahme eine 2/3<br />
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Mehrheit der anwesenden Delegierten.<br />
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13. Es ist unter Verantwortung der Tagungsleitung bzw. der Wahlkommission ein Beschluss- und ein<br />
Wahlprotokoll zu erstellen und zu archivieren. Beschlüsse des Bundeskongresses sind zu veröffentlichen.<br />
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14. Im Tagungssaal besteht Rauch-, Kiff-, Telefonierund Alkoholverbot. Desweiteren ist die Hausordnung<br />
des Tagungsgebäudes zu beachten.<br />
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15. Alle Anwesenden verpflichten sich, die Privatsphäre der anderen zu respektieren<br />
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