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AntrAgsheft 1 - Linksjugend

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07. Die Tagungsleitung hat die Aufgabe, den BuKo auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung zu<br />

leiten. Dazu muss sie jederzeit zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen und Vorschläge dazu unterbreiten,<br />

5<br />

unter Berücksichtigung des Eingangs der Wortmeldungen, der Quotierung und des Themas das Wort<br />

erteilen, bei Überschreitungen der Redezeit das Wort entziehen und RednerInnen, die von der Sache<br />

10<br />

abweichen zur Ordnung rufen.<br />

08. Wortmeldungen zur Diskussion sind, ab Aufruf des jeweiligen Tagesordnungspunktes bei der<br />

15<br />

Tagungsleitung einzureichen. Die Redezeit beträgt im Regelfall drei Minuten. Anfragen/Bemerkungen<br />

und Antworten dürfen jeweils die Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten. Mitglieder und Gäste erhalten<br />

20<br />

auf Beschluss der Tagung Rederecht und werden von der Tagungsleitung in die Redeliste eingeordnet.<br />

Der Antrag auf Schluss der Debatte oder Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt kann jederzeit<br />

zur Abstimmung gestellt werden. Das Recht zu dieser Antragsstellung haben nur Delegierte, die in<br />

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diesem Tagesordnungspunkt noch nicht zur Sache gesprochen haben. Vor Beschlussfassung ist die<br />

Redeliste zu verlesen. AntragsstellerInnen haben zu ihren Anträgen Rederecht. Die Wiederholung<br />

30<br />

vorangegangener Inhalte ist zu vermeiden. Bei den zu wählenden Gremien erhalten die KandidatInnen<br />

eine Vorstellungszeit von drei Minuten. Anfragen/Bemerkungen und Antworten dürfen jeweils die Zeit<br />

von einer Minute nicht überschreiten<br />

35<br />

09. Alle Anträge werden durch die Antragskommission nach entsprechender Beratung zur Abstimmung<br />

40<br />

gestellt. Der Bundeskongress kann die Antragsdebatte jeweils zeitlich befristen. Liegen zu einem<br />

Thema mehrere Anträge bzw. zu einem Antrag mehrere Änderungsanträge vor, wird der weitestgehende<br />

zuerst zur Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag abgestimmt.<br />

45<br />

Eine Abstimmung entfällt, wenn die EinreicherInnen einer Übernahme, auch in geänderter Fassung,<br />

des Antrages zustimmen oder die EinreicherInnen den Antrag zurückziehen. Bei mehreren Anträgen<br />

50<br />

zu einem Thema unterbreitet die Antragskommission nach Absprache mit den EinreicherInnen einen<br />

Vorschlag zur Abstimmung der Anträge. Vor Beginn der Antragsdebatte Beschließt der Bundeskongress<br />

die Behandlung von Anträgen an das 2008 in Leipzig beschlossene Programm, dazu ist eine Einfache<br />

55<br />

Mehrheit notwendig.<br />

60<br />

10. Delegierte können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben.<br />

Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden und dürfen die Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten.<br />

65<br />

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