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AntrAgsheft 1 - Linksjugend

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5<br />

Vorschlag zur Geschäftsordnung<br />

BSPR<br />

01. Die Einberufung des Bundeskongresses (BuKo) bzw. einer seiner Tagungen erfolgt durch den Länderrat<br />

10<br />

von <strong>Linksjugend</strong> [‘solid]. Die Einladungen mit einem Vorschlag zur Tagesordnung sind den gewählten<br />

Delegierten bzw. den Landesverbänden bis spätestens vier Wochen vor dem Bundeskongress<br />

15<br />

zuzustellen.<br />

02. Der Bundeskongress tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Viertel der angemeldeten<br />

20<br />

Delegierten kann die Öffentlichkeit für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.<br />

25<br />

03. Der Bundeskongress beschließt über eine Tagesordnung inkl. Zeitplan. Anträge zur Änderung der<br />

Tagesordnung werden im Plenum beraten.<br />

30<br />

04. Der BuKo wählt sich in offener Abstimmung eine Tagungsleitung aus zwölf Mitgliedern, eine<br />

Antragskommission mit zehn Mitgliedern, eine Wahlkommission mit zehn Mitgliedern, eine<br />

35<br />

Mandatsprüfungskommission mit acht Mitgliedern sowie eine Protokollkommission mit vier Mitgliedern.<br />

Die Kommissionen des BuKo haben jederzeit Rederecht und sind quotiert zu wählen.<br />

40<br />

05. Alle gewählten Delegierten haben Stimmrecht. Der Bundeskongress ist beschlussfähig, wenn mehr<br />

als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind und ordnungsgemäß eingeladen wurde.<br />

45<br />

Die Mandatsprüfungskommission stellt zu Beginn der Tagung die Beschlussfähigkeit fest, diese<br />

ist so lange gegeben bis diese angezweifelt und festgestellt wird, dass weniger als die Hälfte der<br />

gewählten Delegierten anwesend ist. Beschlüsse werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit<br />

50<br />

der anwesenden Delegierten gefasst, sofern nicht die bestehende Satzung von <strong>Linksjugend</strong> [‘solid]<br />

oder diese Geschäftsordnung anderes regeln. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei<br />

55<br />

Stimmengleichheit gelten die Anträge als abgelehnt.<br />

06. Anträge können durch jedes Mitglied bei der Antragskommission gestellt werden. Antragsschluss<br />

60<br />

ist der 12.4, 2013 12 Uhr. Danach können nur noch Änderungs- und Dringlichkeitsanträge gestellt<br />

werden. Letztere bedürfen der Unterschrift von zehn Prozent der angemeldeten Delegierten. Über<br />

65<br />

ihre Behandlung entscheidet das Plenum. Schriftliche Änderungsanträge müssen bis Samstag,<br />

26.04.2013, 21 Uhr bei der Antragskommission eingehen. Änderungsanträge aus den Diskussionen in<br />

den Arbeitsgruppen können gestellt werden. Die Antragskommission moderiert die Arbeitsgruppen.<br />

70<br />

Anträge zur Änderung der Satzung sind bis 18.3.2013, 12 Uhr einzureichen.<br />

25

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