AntrAgsheft 1 - Linksjugend
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Vorschlag zur Geschäftsordnung<br />
BSPR<br />
01. Die Einberufung des Bundeskongresses (BuKo) bzw. einer seiner Tagungen erfolgt durch den Länderrat<br />
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von <strong>Linksjugend</strong> [‘solid]. Die Einladungen mit einem Vorschlag zur Tagesordnung sind den gewählten<br />
Delegierten bzw. den Landesverbänden bis spätestens vier Wochen vor dem Bundeskongress<br />
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zuzustellen.<br />
02. Der Bundeskongress tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Viertel der angemeldeten<br />
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Delegierten kann die Öffentlichkeit für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.<br />
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03. Der Bundeskongress beschließt über eine Tagesordnung inkl. Zeitplan. Anträge zur Änderung der<br />
Tagesordnung werden im Plenum beraten.<br />
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04. Der BuKo wählt sich in offener Abstimmung eine Tagungsleitung aus zwölf Mitgliedern, eine<br />
Antragskommission mit zehn Mitgliedern, eine Wahlkommission mit zehn Mitgliedern, eine<br />
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Mandatsprüfungskommission mit acht Mitgliedern sowie eine Protokollkommission mit vier Mitgliedern.<br />
Die Kommissionen des BuKo haben jederzeit Rederecht und sind quotiert zu wählen.<br />
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05. Alle gewählten Delegierten haben Stimmrecht. Der Bundeskongress ist beschlussfähig, wenn mehr<br />
als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind und ordnungsgemäß eingeladen wurde.<br />
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Die Mandatsprüfungskommission stellt zu Beginn der Tagung die Beschlussfähigkeit fest, diese<br />
ist so lange gegeben bis diese angezweifelt und festgestellt wird, dass weniger als die Hälfte der<br />
gewählten Delegierten anwesend ist. Beschlüsse werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit<br />
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der anwesenden Delegierten gefasst, sofern nicht die bestehende Satzung von <strong>Linksjugend</strong> [‘solid]<br />
oder diese Geschäftsordnung anderes regeln. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei<br />
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Stimmengleichheit gelten die Anträge als abgelehnt.<br />
06. Anträge können durch jedes Mitglied bei der Antragskommission gestellt werden. Antragsschluss<br />
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ist der 12.4, 2013 12 Uhr. Danach können nur noch Änderungs- und Dringlichkeitsanträge gestellt<br />
werden. Letztere bedürfen der Unterschrift von zehn Prozent der angemeldeten Delegierten. Über<br />
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ihre Behandlung entscheidet das Plenum. Schriftliche Änderungsanträge müssen bis Samstag,<br />
26.04.2013, 21 Uhr bei der Antragskommission eingehen. Änderungsanträge aus den Diskussionen in<br />
den Arbeitsgruppen können gestellt werden. Die Antragskommission moderiert die Arbeitsgruppen.<br />
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Anträge zur Änderung der Satzung sind bis 18.3.2013, 12 Uhr einzureichen.<br />
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