GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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8 Mangel führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, wenn wegen der Abstimmungsreihenfolge Gegenanträge von Zusatzanträgen unterschieden werden müssen. Darüber hinaus gibt es noch den Typ des Abänderungsantrages, der lediglich einzelne Punkte des Antrages des Berichterstatters abändert. (siehe dazu gleich anschließend § 13 Abs.5). 6. § 13 Abs.5 lautet (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben): (5) Zunächst ist über einen Antrag auf Vertagung, dann über Gegenanträge und schließlich über Abänderungsanträge gegen die bzw. zu den Anträgen des Berichterstatters abzustimmen. Über Zusatzanträge ist erst nach Annahme des Hauptantrages abzustimmen. Von verschiedenen Beträgen ist zuerst der höchste, sodann der nächsthöchste und so fort zur Abstimmung zu stellen. Im übrigen hat der Vorsitzende die Reihenfolge, in der über die Anträge abzustimmen ist, festzusetzen, soweit der Gemeinderat nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt. Begründung: Der Begriff des Abänderungsantrages wurde in Abs.4a eingeführt und ist nun hinsichtlich der Reihenfolge bei der Abstimmung einzuordnen. Entsprechend den Regelungen in der Geschäftsordnung des Nationalrates und des OÖ Landtages werden auch Abänderungsanträge vor dem Hauptantrag (Antrag des Berichterstatters) zur Abstimmung gebracht. 7. An § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Zur Ermöglichung der Wahrnehmung des Einsichtsrechts in Unterlagen und Akten, welche Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Gemeindevorstandes betreffen (§3 Abs. 1) wird den Fraktionsobleuten ebenfalls eine Kopie der Tagesordnung zugestellt. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 4) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2004 Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen mit Einnahmen und ausgaben in Höhe von jeweils 6.646.000,--. Die ÖVP-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da keine Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen, für gemeindeeigene Gebäude, die Sanierung der Sauna vorhanden sind und die Herstellung von Hofzufahrten seit 8 Jahren ruht. GV Horner stellt dazu fest, dass es für diese Vorhaben keine konkreten Zahlen gibt und daher konnten sie in den Voranschlag nicht aufgenommen werden. Die FPÖ-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da die 2. Bauetappe Güterwege nicht im Budget enthalten ist, obwohl ein gültiger Beschluss vorliegt. Außerdem wird kritisiert, dass der Ansatz für die Straßenbeleuchtungen relativ niedrig ist. Es wird von der FPÖ vorgeschlagen, dass die veranschlagte Summe für das Lokalfernsehen zu den Straßenbeleuchtungen umgeschichtet wird. Die FPÖ weist darauf hin, dass, wenn die 3. Bauetappe HS 1 nicht verwirklicht wird, die Rechnung für Architekt Kaun fällig wird. Weiters wird bemerkt, dass die Kosten für das Jugendzentrum nicht klar abschätzbar sind. Von den Grünen wird bemerkt, dass der Spielraum heuer noch geringer ist, als in den vergangenen Jahren und dass es positiv ist, dass Mittel für das Jugendzentrum vorgesehen sind und auch für andere Ausgaben, die im Sinne ihrer Fraktion sind.

9 GR Chalupar stellt den Zusatzantrag, dass im Nachtragsvoranschlag die Mittel für Verkehrskonzepte auf 5.000,-- erhöht werden, wobei 2.500,-- für Radfahrkonzepte veranschlagt werden und dass ein Budgetansatz für den Gehweg Krems geschaffen wird. Bürgermeister: Ich stelle den Antrag, den Voranschlag 2004 im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.646.200,-- zu beschließen. Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen; 17 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne 14 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ Der Bürgermeister fordert den Gemeinderat auf, über den Zusatzantrag abzustimmen. Beschluss: Der Zusatzantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen; 17 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne 14 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ Der außerordentliche Haushalt sieht Einnahmen in Höhe von 855.600,-- und Ausgaben in Höhe von 940.800,-- vor, somit ergibt sich ein Abgang in Höhe von 85.200,--. Die ÖVP-Fraktion wird dem außerordentlichen Haushalt nicht zustimmen, weil er unvollständig ist. Es fehlen z. B. Hofzufahrten usw. Die FPÖ-Fraktion wird dem außerordentlichen Haushalt aus den Gründen, die beim ordentlichen Haushalt angeführt wurden, nicht zustimmen. Die Grünen werden dem außerordentlichen Haushalt solange nicht zustimmen, solange Stockbahnen enthalten sind. Das Sporthallenprojekt ist neu zu überarbeiten. Bürgermeister: Ich stelle den Antrag, den Voranschlag 2004 im außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen in Höhe von 855.600,-- und Ausgaben in Höhe von 940.800,--, somit einem Abgang in Höhe von 85.200,-- zu beschließen. Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt; 14 Stimmen dafür: SPÖ 16 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, Hauhart 1 Stimmenthaltung: Held Punkt 5) Beratung und Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2004 bis 2007 Der mittelfristige Finanzplan liegt den Fraktionen im Entwurf vor und der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen zu genehmigen.

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Mangel führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, wenn wegen der Abstimmungsreihenfolge<br />

Gegenanträge von Zusatzanträgen unterschieden werden müssen. Darüber hinaus gibt<br />

es noch den Typ des Abänderungsantrages, der lediglich einzelne Punkte des Antrages des Berichterstatters<br />

abändert. (siehe dazu gleich anschließend § 13 Abs.5).<br />

6. § 13 Abs.5 lautet (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):<br />

(5) Zunächst ist über einen Antrag auf Vertagung, dann über Gegenanträge und schließlich über<br />

Abänderungsanträge gegen die bzw. zu den Anträgen des Berichterstatters abzustimmen. Über<br />

Zusatzanträge ist erst nach Annahme des Hauptantrages abzustimmen. Von verschiedenen Beträgen<br />

ist zuerst der höchste, sodann der nächsthöchste und so fort zur Abstimmung zu stellen. Im<br />

übrigen hat der Vorsitzende die Reihenfolge, in der über die Anträge abzustimmen ist, festzusetzen,<br />

soweit der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.<br />

Begründung: Der Begriff des Abänderungsantrages wurde in Abs.4a eingeführt und ist nun<br />

hinsichtlich der Reihenfolge bei der Abstimmung einzuordnen. Entsprechend den Regelungen in<br />

der Geschäftsordnung des Nationalrates und des OÖ Landtages werden auch Abänderungsanträge<br />

vor dem Hauptantrag (Antrag des Berichterstatters) zur Abstimmung gebracht.<br />

7. An § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:<br />

Zur Ermöglichung der Wahrnehmung des Einsichtsrechts in Unterlagen und Akten, welche Tagesordnungspunkte<br />

der Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes betreffen (§3 Abs. 1) wird den Fraktionsobleuten<br />

ebenfalls eine Kopie der Tagesordnung zugestellt.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 4) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2004<br />

Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen mit Einnahmen und ausgaben in Höhe von jeweils<br />

6.646.000,--.<br />

Die ÖVP-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da keine Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen,<br />

für gemeindeeigene Gebäude, die Sanierung der Sauna vorhanden sind und<br />

die Herstellung von Hofzufahrten seit 8 Jahren ruht.<br />

GV Horner stellt dazu fest, dass es für diese Vorhaben keine konkreten Zahlen gibt und daher<br />

konnten sie in den Voranschlag nicht aufgenommen werden.<br />

Die FPÖ-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da die 2. Bauetappe Güterwege<br />

nicht im Budget enthalten ist, obwohl ein gültiger Beschluss vorliegt. Außerdem wird kritisiert,<br />

dass der Ansatz für die Straßenbeleuchtungen relativ niedrig ist. Es wird von der FPÖ vorgeschlagen,<br />

dass die veranschlagte Summe für das Lokalfernsehen zu den Straßenbeleuchtungen<br />

umgeschichtet wird. Die FPÖ weist darauf hin, dass, wenn die 3. Bauetappe HS 1 nicht verwirklicht<br />

wird, die Rechnung für Architekt Kaun fällig wird. Weiters wird bemerkt, dass die Kosten<br />

für das Jugendzentrum nicht klar abschätzbar sind.<br />

Von den Grünen wird bemerkt, dass der Spielraum heuer noch geringer ist, als in den vergangenen<br />

Jahren und dass es positiv ist, dass Mittel für das Jugendzentrum vorgesehen sind und auch<br />

für andere Ausgaben, die im Sinne ihrer Fraktion sind.

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