GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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tungen oder Öffnungen sind vor Wassereintritt zu schützen. Bei Lagerungen (z.B. Pellets u. dgl.) ist eine<br />
eventuelle Überflutungsgefahr zu beachten.<br />
Die Gestaltung der Fassaden, Dachformen, Dacheindeckungen und Dachneigungen, ist mit Rücksicht<br />
auf das Ortsbild vorzunehmen.<br />
Zäune, Anlagen und Bepflanzungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.<br />
Abwasser- u. Trinkwasseranschluss zum Ortsnetz, Kabel u. Leitungen möglichst unterirdisch.<br />
Rechtswirksame Bebauungspläne gelten weiter.<br />
(Größere) Projekte:<br />
außerhalb dieser Richtlinien, z.B. Wohnanlagen, verdichtete Bauformen oder geschlossen bebaute Gebiete<br />
(Ortskern, Kerngebiet) können durch einen Bebauungsplan bzw. im Sinne der Empfehlung des<br />
Ortsbildbeirates geregelt werden.<br />
Es gab Vorgespräche mit Sachverständigen des Landes OÖ. und wird von der Baurechtsabteilung<br />
empfohlen Stützmauern und Anschüttungen zumindest bis 2 m zu erlauben. 1,5 m sind besonders<br />
bei Stützmauern in Hanglagen aber auch bei Sichtschutzmauern zu niedrig. Die Begrünung von<br />
Mauern ab 1,0 m erscheint schwer vollziehbar. Von der Abteilung Wasserwirtschaft wird angeraten<br />
keine Geländeveränderungen, Mauern u. Anlagen, die den Hochwasserabfluss behindern, zu<br />
erlauben.<br />
Wenn dieses Bebauungskonzept rechtswirksam verordnet ist, wäre der nächste Schritt die<br />
Aufhebung der nicht mehr zeitgemäßen Bebauungspläne mit dem Ziel künftig weniger Änderungen<br />
vorzunehmen.<br />
Der Bau- u. Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen zur Sicherung einer zweckmäßigen<br />
und geordneten Bebauung die Aufstellung dieser Richtlinien.<br />
Im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
9) Antrag der ÖVP-Fraktion: Bau der Stockbahnenhalle neuen Standort überprüfen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahre 2003 den Beschluss gefasst, die Stockbahnenhalle im Areal des<br />
Freizeitzentrums zu errichten. Dieser Standort wird von vielen nicht als ideal bezeichnet. Immer<br />
wieder kommt dabei der Vorschlag, die Halle am derzeitigen Standort der Stockbahnen beim Naturfreundehaus<br />
zu errichten. Da dieser Standort im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Piberbach liegt, könnte<br />
es zu Problemen bei der Zuerkennung von Förderungsmitteln durch das Land OÖ kommen.<br />
Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
Piberbach zu verhandeln, dass die <strong>Gemeinde</strong>grenzen im Tauschweg verlegt werden. Um das ganze<br />
Projekt nicht zu verzögern, sollen diese Verhandlungen mit der <strong>Gemeinde</strong> Piberbach umgehend<br />
aufgenommen werden.<br />
Der Bürgermeister hat bereits mit dem Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Piberbach gesprochen. Dieser<br />
zeigt sich nicht zufrieden mit der vorgeschlagenen Lösung.