GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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18 Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche Ansuchen abzulehnen Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4.38 Lehnhardt-Dambach Grünland in Dorfgebiet ca. 672 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 212/4, KG Dambach Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem Bereich vorgesehen. Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der Gemeinde und zu den Raumordnungsgrundsätzen kann keine positive Empfehlung abgegeben werden. Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche Ansuchen abzulehnen Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4.42 Mair Josef-Freilingerstraße Grünland in Dorfgebiet ca. 2500 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 548/1, KG Lining Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem Bereich vorgesehen. Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der Gemeinde und zu den Raumordnungsgrundsätzen kann keine positive Empfehlung abgegeben werden. Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche Ansuchen abzulehnen Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4.44 Zauner-Am Fundbach Dieser Punkt wurde aufgrund der Gleichartigkeit gemeinsam mit 4.27, 4.31 Resch und Dobnik- Bäckerweg behandelt. c) Ansuchen um Bebauungsplan-Änderung Nr. 72.1, Föhrenweg Freigabe der Hauptfirstrichtung, Grundsatzbeschluss (Änderungsvorschlag wird mit Overhead präsentiert)

19 Der ggs. Bebauungsplan ist seit 24.08.2001 rechtswirksam. Unter den Erläuterungen zur Firstrichtung steht - Bei Hanglage ist die Hauptfirstrichtung parallel zu den Höhenschichtenlinien (Abweichung max. 10 Grad) anzuordnen. Ansuchen vom 31.12.2003, Mariella Kaufmann - wegen der Grundstücksform ist eine optimale Ausrichtung des geplanten Wohnhauses nur durch eine südseitige Längsachse erreichbar. Das Ortsbild erleidet dadurch keine Verschlechterung, weil bereits das nördliche Nachbarhaus so genehmigt wurde, vor Rechtswirksamkeit des Bebauungplanes. (Stellungnahme Ortsplaner Beilage 1) Sofern durch die Änderung für die nördlichen Nachbarn keine Verschlechterung eintritt, wird der Änderung zugestimmt. Eine entsprechende Erklärung wurde von der Antragstellerin abgeben. (siehe Beilage 2) Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m empfehlen eine Freigabe der Firstrichtung zur Verbesserung der Situierungsmöglichkeit und Ausrichtung nach Süden im Sinne einer zukunftsorientierten Bauweise. Negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter sowie Entschädigungsansprüche sind nicht zu erwarten. Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. c) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 82, Welserstraße (Reiter) Sonstige bzw. Gruppenbauweise, Grundsatzbeschluss (Entwurf Plan wird mit Overhead präsentiert) Ansuchen vom 20.12.2003, Rene Reiter, betreibt eine Kfz Werkstätte und hat einen Grundzukauf für eine Betriebserweiterung Richtung Osten vorgenommen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und des hohen Baulandpreises wird eine bessere Nutzung der Grundstücke angestrebt. Geplant sind wegen des dringenden Bedarfes Parkplätze, sowie Lager-, Verkaufs- und Serviceräume. Durch eine Anbaumöglichkeit beim bestehenden Objekt wäre dies erreichbar. Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten das Anliegen jedoch ist eine Reduzierung des Mindestabstandes zum Grundstück der Telekom nur mit deren Zustimmung denkbar. Dann sind negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter sowie Entschädigungsansprüche nicht zu erwarten. Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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Der ggs. Bebauungsplan ist seit 24.08.2001 rechtswirksam. Unter den Erläuterungen zur Firstrichtung<br />

steht - Bei Hanglage ist die Hauptfirstrichtung parallel zu den Höhenschichtenlinien<br />

(Abweichung max. 10 Grad) anzuordnen.<br />

Ansuchen vom 31.12.2003, Mariella Kaufmann - wegen der Grundstücksform ist eine optimale<br />

Ausrichtung des geplanten Wohnhauses nur durch eine südseitige Längsachse erreichbar. Das<br />

Ortsbild erleidet dadurch keine Verschlechterung, weil bereits das nördliche Nachbarhaus so genehmigt<br />

wurde, vor Rechtswirksamkeit des Bebauungplanes. (Stellungnahme Ortsplaner Beilage<br />

1)<br />

Sofern durch die Änderung für die nördlichen Nachbarn keine Verschlechterung eintritt, wird der<br />

Änderung zugestimmt. Eine entsprechende Erklärung wurde von der Antragstellerin abgeben.<br />

(siehe Beilage 2)<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m empfehlen eine Freigabe der<br />

Firstrichtung zur Verbesserung der Situierungsmöglichkeit und Ausrichtung nach Süden im Sinne<br />

einer zukunftsorientierten Bauweise. Negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher<br />

Interessen Dritter sowie Entschädigungsansprüche sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 82, Welserstraße (Reiter)<br />

Sonstige bzw. Gruppenbauweise, Grundsatzbeschluss<br />

(Entwurf Plan wird mit Overhead präsentiert)<br />

Ansuchen vom 20.12.2003, Rene Reiter, betreibt eine Kfz Werkstätte und hat einen Grundzukauf<br />

für eine Betriebserweiterung Richtung Osten vorgenommen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse<br />

und des hohen Baulandpreises wird eine bessere Nutzung der Grundstücke angestrebt. Geplant<br />

sind wegen des dringenden Bedarfes Parkplätze, sowie Lager-, Verkaufs- und Serviceräume.<br />

Durch eine Anbaumöglichkeit beim bestehenden Objekt wäre dies erreichbar.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten das Anliegen jedoch ist<br />

eine Reduzierung des Mindestabstandes zum Grundstück der Telekom nur mit deren Zustimmung<br />

denkbar. Dann sind negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

sowie Entschädigungsansprüche nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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