GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
4.33 Scheuringer-Agapitusweg<br />
Grünland in Wohngebiet ca. 7000 m², Teilflächen von Grundstück Nr. 101, 102, KG Fischen<br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />
Bereich vorgesehen, im Flächenwidmungsplan verläuft die Studie Umfahrung B 139 westlich davon.<br />
Ein neues Verkehrskonzept liegt derzeit nicht vor.<br />
Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> kann derzeit keine positive<br />
Empfehlung abgegeben werden.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />
Ansuchen abzulehnen<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
4.36 Schedlberger-Welserstraße<br />
Grünland in Wohngebiet 980 m², Grundstück Nr. 114/6, KG <strong>Neuhofen</strong><br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) wäre eine Baulanderweiterung in diesem<br />
Bereich vorgesehen, allerdings könnte es Konflikte mit dem Verkehrskonzept geben. Solange das<br />
Verkehrskonzept nicht vorliegt, kann derzeit keine positive Empfehlung gegeben werden, weil zuerst<br />
die Verkehrsführung geklärt werden muss. Das Grundstück ist nicht zur Gänze oder überwiegend<br />
von Bauland umschlossen, somit entstehen keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />
Ansuchen abzulehnen<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
4.37 Kastner-Dambach<br />
Grünland in Dorfgebiet 4906 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 177/8, KG Dambach<br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />
Bereich vorgesehen. Nördlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 139, südwestlich befindet<br />
sich das Lehmabbaugebiet samt Zufahrt und die Baurestmassendeponie.<br />
Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und zu den Raumordnungsgrundsätzen<br />
kann keine positive Empfehlung abgegeben werden.