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GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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16<br />

4.32 Scheuringer-Wimmerstraße<br />

Sonderausweisung für Gästehaus, ca. 1000 m²<br />

Teilflächen der Grundstücke 92, 93, 97/3, KG Fischen, lt. Erhebungsblatt<br />

Das bestehende Gasthaus mit Fremdenzimmer soll aufgrund der Nachfrage um ein Gästehaus erweitert<br />

werden. Die gewünschte Fläche liegt westlich des Bestandes im Bereich der Parkplätze.<br />

Im Siedlungskonzept wird diese Erweiterung aufgenommen, weil auch öffentliches Interesse gegeben<br />

ist.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Oberhuber<br />

1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />

4.43 Schöllhuber-Bauernfeldstraße<br />

Quellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m²,<br />

Grundstücke Teilflächen von 743/2, 751, 735/1, KG Lining,<br />

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6.11.1998, Wa10-540/2-1998 wurde<br />

im Spruch unter II. das im Bescheid vom 30.11.1966, Wa-540/2-1966 festgesetzte Schutzgebiet<br />

aufgehoben. Die Landespflegeanstalt Schloss Gschwendt wird durch den Anschluss an das öffentliche<br />

Wasserleitungsnetz von dieser Quelle nur mehr mit Nutzwasser versorgt.<br />

Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten. Bei einer künftigen Bebauung ist für die Ableitung der Oberflächenwässer<br />

zu sorgen.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.46 Waldl-Arnulfweg<br />

Grünland in Wohngebiet , Baulandabrundung 85 + 147 m²<br />

Grundstück 118/28 (85 m²) und Teilfläche von 118/27 (147 m²), KG Fischen<br />

Die ggs. Flächen bilden den westlichen Rand von 2 bebauten Wohnhausparzellen. Zur besseren<br />

Nutzung des Gartens z.B. für Schwimmbad, sind die geringen Erweiterungen gewünscht.<br />

Durch die Ergänzung des Siedlungskonzeptes für Abrundungen und Erweiterungen bis max. 300<br />

m² können beide Parzellenvergrößerungen befürwortet werden, weil keine negativen Auswirkungen<br />

im Hinblick auf die Raumordnungsgrundsätze entstehen.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten. Der vorhandene Gehweg bleibt bestehen.

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