GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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4.32 Scheuringer-Wimmerstraße<br />
Sonderausweisung für Gästehaus, ca. 1000 m²<br />
Teilflächen der Grundstücke 92, 93, 97/3, KG Fischen, lt. Erhebungsblatt<br />
Das bestehende Gasthaus mit Fremdenzimmer soll aufgrund der Nachfrage um ein Gästehaus erweitert<br />
werden. Die gewünschte Fläche liegt westlich des Bestandes im Bereich der Parkplätze.<br />
Im Siedlungskonzept wird diese Erweiterung aufgenommen, weil auch öffentliches Interesse gegeben<br />
ist.<br />
Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />
sind nicht zu erwarten.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Oberhuber<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
4.43 Schöllhuber-Bauernfeldstraße<br />
Quellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m²,<br />
Grundstücke Teilflächen von 743/2, 751, 735/1, KG Lining,<br />
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6.11.1998, Wa10-540/2-1998 wurde<br />
im Spruch unter II. das im Bescheid vom 30.11.1966, Wa-540/2-1966 festgesetzte Schutzgebiet<br />
aufgehoben. Die Landespflegeanstalt Schloss Gschwendt wird durch den Anschluss an das öffentliche<br />
Wasserleitungsnetz von dieser Quelle nur mehr mit Nutzwasser versorgt.<br />
Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />
sind nicht zu erwarten. Bei einer künftigen Bebauung ist für die Ableitung der Oberflächenwässer<br />
zu sorgen.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
4.46 Waldl-Arnulfweg<br />
Grünland in Wohngebiet , Baulandabrundung 85 + 147 m²<br />
Grundstück 118/28 (85 m²) und Teilfläche von 118/27 (147 m²), KG Fischen<br />
Die ggs. Flächen bilden den westlichen Rand von 2 bebauten Wohnhausparzellen. Zur besseren<br />
Nutzung des Gartens z.B. für Schwimmbad, sind die geringen Erweiterungen gewünscht.<br />
Durch die Ergänzung des Siedlungskonzeptes für Abrundungen und Erweiterungen bis max. 300<br />
m² können beide Parzellenvergrößerungen befürwortet werden, weil keine negativen Auswirkungen<br />
im Hinblick auf die Raumordnungsgrundsätze entstehen.<br />
Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />
sind nicht zu erwarten. Der vorhandene Gehweg bleibt bestehen.