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GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.30 LebensräumeKohlwinkel<br />

Grünland in Wohngebiet 703 m², (Beilage Stellungnahme Ortsplaner)<br />

Grundstücke 133/7, Teilflächen von 133/1 u. 133/6, KG Gries, lt. Erhebungsblatt<br />

Die ebene Fläche wird aufgeschlossen durch die öffentliche Straße Kohlwinkel, die Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen reichen bis zur benachbarten Wohnanlage und sind zu verlängern.<br />

Ein Großteil der Umwidmungsfläche ist für Parkplätze vorgesehen.<br />

Beim Hochwasser 2002 war das Gebiet überflutet, laut Angabe liegt es jedoch nicht im 30-<br />

jährlichen und vermutlich auch nicht im 100-jährlichen Abflussbereich.<br />

Im Siedlungskonzept war diese Erweiterung vorgesehen, durch die Lage im Hochwasser 2002<br />

gibt es Auflagen hinsichtlich Schutzmaßnahmen im Bauverfahren, ebenso für erhöhten Lärmschutz<br />

durch die Bahnnähe.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.35 Schallauer-Glücksweg<br />

Rückwidmung Wohngebiet in Grünland ca. 3000 m², Grundstück 130/1, KG Gries<br />

Durch die Lage im Hochwasser 2002 wurde um Rückwidmung ersucht und um Aussetzung der<br />

Aufschließungsbeiträge bzw. Rückzahlung derselben.<br />

Zur Erschließung der neuen Parzellen im Glücksweg benötigt die <strong>Gemeinde</strong> davon eine Fläche<br />

von ca. 290 m² für eine öffentliche Straße und haben wir uns um eine einvernehmliche Lösung<br />

bemüht, diese ist jedoch noch nicht zustande gekommen. Das Grundstück liegt nicht im 30-<br />

jährlichen Hochwasser, vermutlich auch nicht im 100-jährlichen, somit ist keine zwingende<br />

Rückwidmung erforderlich und wird daher nicht empfohlen.<br />

Eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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