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GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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13<br />

Die Erklärung eines Neuplanungsgebietes wird vorbeugend vorgenommen um die <strong>Gemeinde</strong> vor<br />

eventuellen Entschädigungsansprüchen zu schützen.<br />

Die Baulanderweiterungen betreffen erschlossene, bebaute Gebiete und bedeuten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

ist nicht erkennbar und werden auch keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

ausgelöst.<br />

Die Aufnahme der Erläuterungen für Baulandabrundungen bis 300 m² ist zweckmäßig weil damit<br />

sinnvolle geringfügige Erweiterungen, im jeweils zu prüfenden Einzelfall, möglich werden.<br />

Eine Kennzeichnung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist nicht mehr aktuell, die Tennishalle soll<br />

künftig zur Sporthalle verändert werden, mit Anbaumöglichkeit einer Stockbahnhalle.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens mit Einbeziehung der Bürger<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Anträge um Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Grundsatzbeschlüsse<br />

(Änderungspläne u. Erläuterungen werden mit Overhead präsentiert)<br />

4.27, 4.31 Resch und Dobnik-Bäckerweg,<br />

Grünland in Wohngebiet 1800 m², Grünflächen im Bauland für Waldabstandszone<br />

Grundstücke 461/3, 461/1, KG Fischen, 2 Teilflächen mit je 900 m², lt. Erhebungsblatt<br />

Die Fläche liegt am Siedlungsrand, ist voll aufgeschlossen vom Bäckerweg, war beim Hochwasser<br />

2002 vom Hang nicht direkt betroffen, der erhöhte Grundwasserspiegel ist bekannt und sind<br />

daher in diesem Bereich die EG Fußböden mehr als 1 m über dem Gelände.<br />

Durch die beabsichtigte Erweiterung im Siedlungskonzept wird den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong><br />

entsprochen. Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

und Entschädigungsansprüche sind nicht zu erwarten.<br />

4.44 Zauner-Am Fundbach<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 1200 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 669/1, KG Lining<br />

Die bestehenden 2 freien Parzellen haben ein Ausmaß von jeweils ca. 1100 m² und sollen auf ca.<br />

800 m² reduziert werden, weil große Parzellen schwer verkäuflich sind. Zusätzlich werden zwei<br />

weitere Parzellen mit ebenfalls ca. 800 m² gewünscht.<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen. Die Aufschließungen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden.<br />

Durch die Zurücknahme von Baulandentwicklungen im Hochwasserbereich wäre Bedarf für<br />

Baugründe zu argumentieren. Der Raumordnungsausschuss empfiehlt mehrheitlich zuerst ein<br />

Konzept für eine größere anschließende Fläche zu erstellen und bei sämtlichen Neuwidmungen<br />

auch einen Infrastrukturbeitrag einzuführen. Bei der nächsten Überarbeitung des Siedlungskonzeptes<br />

wird darüber beraten.

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