GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Durch die Regulierungen der Krems sollte im Bereich <strong>Neuhofen</strong> ein Schutz vor HQ 100 gegeben<br />
sein. Oberhalb der Industriestraße sowie unterhalb der Dambachmündung ist von einem Ausbaugrad<br />
HQ 30 auszugehen, die Abgrenzung des HQ 100 liegt derzeit nicht auf.<br />
Mit Schreiben vom 31.03.2003 teilt uns die Abteilung Wasserwirtschaft mit dass der Überflutungsbereich<br />
im Flächenwidmungsplan mit dem Hinweis HW August 2002 darzustellen ist.<br />
Als sogenannte Problemzone kann der Bereich Fischen, vom Breinfeld abwärts bis zum Mühlbach,<br />
gesehen werden. Laut Aussage von Sachverständigen sind einige Siedlungsbereiche mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit durch 30-jährliche Hochwasserereignisse betroffen. Den genauen Verlauf<br />
dieser HQ30 Linie gibt es bisher noch nicht. Ein Neuplanungsgebiet im Bereich Piberbacher<br />
Austraße wurde verordnet. Angestrebt wird zumindest der Schutz vor einem 30-jährigen Hochwasser<br />
durch geeignete Maßnahmen.<br />
Die erforderlichen Bestandsaufnahmen, Analysen und Berechnungen zum aktuellen Stand des<br />
Kremsflusses sind noch in Arbeit. Ein Hochwasser-Schutzkonzept wäre der nächste Schritt.<br />
Das örtliche Entwicklungskonzept ÖEK wurde 1996 bzw. 1998 beschlossen und ist mit dem Flächenwidmungsplan<br />
FWP Nr.4 seit 5.1.2000 rechtswirksam.<br />
Maßnahmen:<br />
Der Bau- u. Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen folgende Vorgangsweise:<br />
Phase I<br />
-Im Siedlungskonzept u. Flächenwidmungsplan Gefahrenzone HW August 2002 ausweisen.<br />
-Im Siedlungskonzept (Bereich HW 2002) Zurücknahme der Baulanderweiterungs-Pfeile (Gewerbenutzung<br />
Fischen u. östlich Imhoffstraße, Wohnnutzung Kohlwinkel u. Stockersiedlung).<br />
-Verordnung eines Neuplanungsgebietes für das unbebaute Betriebsbaugebiet Lastenstraße<br />
Baulanderweiterungen:<br />
Nördlich der Fa. Schütte, Gewerbenutzung ca. 4000 m² für Betriebserweiterung<br />
Westlich des Bäckerweges, Abrundung Wohnnutzung, 2 Parzellen ca. 1800 m²<br />
Südwestlich des Gasthofes Wimmerwald, Sondernutzung für Gästehaus ca. 1000 m²<br />
-Im Siedlungskonzept folgenden Text aufnehmen:<br />
Abrundungen und Erweiterungen des gewidmeten Baulandes sind grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
Die Vergrößerung eines Bauplatzes um max. 300 m² ist dann möglich wenn Raumordnungsgrundsätze<br />
nicht verletzt werden.<br />
-Grünraumkonzept abstimmen mit dem Siedlungskonzept, Baulandentwicklungen, Grenzen<br />
-Im Flächenwidmungsplan die Planzeichen F Feuerwehrhaus Kremstalstraße und TH Tennishalle<br />
entfernen. Für den eventuellen Anbau der Stockbahnhalle ist die Vergrößerung der Sportu.<br />
Spielfläche Richtung Freibad geplant.<br />
Phase II<br />
Nach Vorlage der Analysen zur Krems bzw. eines Hochwasserschutzkonzeptes wird über weitere<br />
Raumordnungsmaßnahmen befunden. Bezüglich Schaffung von Gewerbestandorten soll auch das<br />
Verkehrskonzept abgewartet werden.<br />
Interessensabwägung: (Beilage Stellungnahme Ortsplaner)<br />
Eine Überprüfung der Planungsziele der <strong>Gemeinde</strong> und die Korrekturen liegen auch im Interesse<br />
des Gemeinwohles bzw. sind in den Raumordnungszielen u. Grundsätzen begründet.<br />
Die Ersichtlichmachung der Gefahrenzonen ist eine notwendige Dokumentation und die Zurücknahme<br />
der Baulanderweiterungen im HW 2002 dient der allgemeinen Sicherheit.