GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die ÖVP-Fraktion fordert, dass für sie wichtige Projekte rasch im mittelfristigen Finanzplan<br />
dargestellt werden.<br />
Die Grünen bemerken, dass der mittelfristige Finanzplan eine Fortführung des außerordentlichen<br />
Haushalts ist und diesem deshalb nicht zustimmen werden.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
14 Stimmen dafür: SPÖ<br />
17 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />
Punkt<br />
6) Aufnahme eines Landesdarlehens zur Kläranlagenerweiterung BA. 08 des<br />
RHV Unt. Kremstal<br />
Für die Erweiterung der Kläranlage, BA. 08, des RHV. Unteres Kremstal ist die Aufnahme eines<br />
Landesdarlehens vorgesehen.<br />
Mit Erlass des Amtes der O. Ö. Landesregierung vom 26.11.2003, Gem-323024/18-2003-Wö<br />
wurde der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems mitgeteilt, dass die O. Ö. Landesregierung in<br />
ihrer Sitzung am 17.11.2003 unter W-AW-070000/484-2003-Has und Gem-300043/22-2003-<br />
Sec den Beschluss gefasst hat, dem RHV. Unteres Kremstal zur Finanzierung ein weiteres Landesdarlehen<br />
bis zur Höhe von 20.363,10 zu gewähren.<br />
Das Darlehen wird nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum Teil aus den vom Referat<br />
Siedlungswasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln und zum anderen Teil aus den vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Bedarfszuweisungsmitteln aufgebracht.<br />
Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist zinsenfrei und auf die Dauer<br />
von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensbetrages, tilgungsfrei.<br />
Die Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz<br />
nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen,<br />
sofern nicht die O.Ö. Landesregierung einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen<br />
oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />
Jener Teil des Darlehens, der aus den vom <strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Mitteln aufgebracht<br />
wird, kann nur den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n gewährt werden.<br />
Der prozentuelle Anteil für die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems an oa. Landesdarlehen<br />
wurde mit 21,56% ermittelt.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss die vorstehende Abwicklung<br />
der Landesförderung zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Der Erlass sowie die Darlehensurkunde werden allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht und bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.