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GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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10<br />

Die ÖVP-Fraktion fordert, dass für sie wichtige Projekte rasch im mittelfristigen Finanzplan<br />

dargestellt werden.<br />

Die Grünen bemerken, dass der mittelfristige Finanzplan eine Fortführung des außerordentlichen<br />

Haushalts ist und diesem deshalb nicht zustimmen werden.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: SPÖ<br />

17 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

Punkt<br />

6) Aufnahme eines Landesdarlehens zur Kläranlagenerweiterung BA. 08 des<br />

RHV Unt. Kremstal<br />

Für die Erweiterung der Kläranlage, BA. 08, des RHV. Unteres Kremstal ist die Aufnahme eines<br />

Landesdarlehens vorgesehen.<br />

Mit Erlass des Amtes der O. Ö. Landesregierung vom 26.11.2003, Gem-323024/18-2003-Wö<br />

wurde der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems mitgeteilt, dass die O. Ö. Landesregierung in<br />

ihrer Sitzung am 17.11.2003 unter W-AW-070000/484-2003-Has und Gem-300043/22-2003-<br />

Sec den Beschluss gefasst hat, dem RHV. Unteres Kremstal zur Finanzierung ein weiteres Landesdarlehen<br />

bis zur Höhe von 20.363,10 zu gewähren.<br />

Das Darlehen wird nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum Teil aus den vom Referat<br />

Siedlungswasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln und zum anderen Teil aus den vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Bedarfszuweisungsmitteln aufgebracht.<br />

Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist zinsenfrei und auf die Dauer<br />

von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensbetrages, tilgungsfrei.<br />

Die Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz<br />

nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen,<br />

sofern nicht die O.Ö. Landesregierung einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen<br />

oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />

Jener Teil des Darlehens, der aus den vom <strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Mitteln aufgebracht<br />

wird, kann nur den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n gewährt werden.<br />

Der prozentuelle Anteil für die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems an oa. Landesdarlehen<br />

wurde mit 21,56% ermittelt.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss die vorstehende Abwicklung<br />

der Landesförderung zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Erlass sowie die Darlehensurkunde werden allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht und bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.

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