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GR_28012004_3 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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1<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die 3. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

28. Jänner 2004<br />

(Funktionsperiode 2003/2009)<br />

Anwesende: Vorsitzender :<br />

Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />

Christian Horner SPÖ<br />

Alfred Strauß SPÖ<br />

Vbgm. Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />

Franz Hagmair ÖVP<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />

Kurt Wurzer<br />

Ing. Ernst Aigner<br />

Harald Palmetshofer<br />

Gottfried Bachl<br />

Helmut Tripolt<br />

Karl-Heinz Pramhaas<br />

Rudolf List<br />

Packy Andreas<br />

Johann Karmedar<br />

Ing. Manfred Krenn<br />

Ingrid Lauss<br />

Claudia Durchschlag<br />

Wolfgang Streitner jun.<br />

Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />

Christian Skrasek<br />

Manfred Kobler Ersatz<br />

Miriam Krennmüller Ersatz<br />

Alfred Fiedermutz Ersatz<br />

Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />

Mag. Erika Hoffelner<br />

Adolf Held Ersatz<br />

Ing. Gustav Oberhuber Ersatz<br />

entschludigt: Karl Krennmüller SPÖ<br />

Johann Kaplinger ÖVP<br />

Georg Bachmair ÖVP<br />

Helmut Mayr G<br />

Ottilie Irndorfer FPÖ<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

Willibald Mitterbaur<br />

als Schriftführerin:<br />

Sonja Emrich


2<br />

Vorsitzender:<br />

Ich eröffne die heutige 3. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.08 Uhr, begrüße<br />

Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />

a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind<br />

d) die Tagesordnung folgende Änderung erfährt:<br />

Es werden die Flächenwidmungsplanänderungen 4.27, 4.31 und 4.44 aufgrund der Gleichartigkeit<br />

gemeinsam beraten, jedoch getrennt abgestimmt.<br />

e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />

f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />

sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

g) Die Verhandlungsschriften vom 5.5.03, 30.6.03, 4.11.03 und 4.12.03 wurden unterzeichnet<br />

und liegen zur Einsicht auf. Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht,<br />

so erkläre ich die Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />

Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />

Tagesordnung<br />

Punkt 1) Ehrung ausgeschiedener <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

Punkt 2) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

Punkt 3) Erlassung einer Geschäftsordnung für Kollegialorgane<br />

Punkt 4) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2004<br />

Punkt 5) Beratung und Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2004 bis 2007<br />

Punkt 6) Aufnahme eines Landesdarlehens zur Kläranlagenerweiterung BA. 08 des RHV Unt. Kremstal<br />

Punkt 7) Bericht des Prüfungsausschusses Kenntnisnahme<br />

Punkt 8) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

a) Überprüfung des örtlichen Entwicklungskonzeptes u. Flächenwidmungsplanes Nr.4<br />

Änderungen nach dem Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen, Grundsatzbeschluss<br />

b) Anträge um Flächenwidmungsplan Änderung<br />

Grundsatzbeschlüsse<br />

4.27 Resch-Bäckerweg, 4.31 Dobnik-Bäckerweg, Grünland in Wohngebiet 1800 m²<br />

4.28 Bauer-Kremstalstraße, Grünland in Wohngebiet 58 m²<br />

4.30 Lebensräume-Kohlwinkel, Grünland in Wohngebiet 703 m²<br />

4.35 Schallauer-Glücksweg, Rückwidmung Wohngebiet in Grünland ca. 3000 m²<br />

4.32 Scheuringer-Wimmerstraße, Sonderausweisung für Gästehaus ca. 1000 m²<br />

4.43 Schöllhuber-Bauernfeldstraße, Quellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m²<br />

4.46 Waldl-Arnulfweg, Grünland in Wohngebiet, Baulandabrundung 85+147 m²<br />

4.33 Scheuringer-Agapitusweg, Grünland in Wohngebiet ca. 7000 m²<br />

4.36 Schedlberger-Welserstraße, Grünland in Wohngebiet 980 m²<br />

4.37 Kastner-Dambach, Grünland in Dorfgebiet 4906 m²<br />

4.38 Lehnhardt-Dambach, Grünland in Dorfgebiet 672 m²<br />

4.42 Mair Josef-Freilingerstraße, Grünland in Dorfgebiet ca. 2500 m²<br />

4.44 Zauner-Am Fundbach, Grünland in Wohngebiet ca. 1200 m²<br />

b) Ansuchen um Bebauungsplan Änderung Nr. 72.1, Föhrenweg<br />

Freigabe der Hauptfirstrichtung, Grundsatzbeschluss


3<br />

Punkt<br />

Punkt<br />

c) Ansuchen um Bebauungsplan Aufstellung Nr. 82, Welserstraße (Reiter)<br />

Sonstige bzw. Gruppenbauweise, Grundsatzbeschluss<br />

d) Einheitliches Bebauungskonzept, Grundsatzbeschluss<br />

9) Antrag der ÖVP-Fraktion: Bau der Stockbahnenhalle neuen Standort überprüfen<br />

10) Allfälliges<br />

Punkt<br />

1) Ehrung ausgeschiedener <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

Bürgermeister:<br />

Es ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit, wenn sich <strong>Gemeinde</strong>bürger in den Dienst der Öffentlichkeit<br />

stellen. Denn diese Tätigkeit hat nicht nur Erfreuliches sondern, auch sehr oft Unerfreuliches<br />

zu bieten.<br />

Daher ist es euch auch sehr hoch anzurechnen, dass ihr in den vergangenen Jahren Teile eurer<br />

sehr wertvollen Freizeit dazu verwendet habt, unseren Ort mit eurem Mitwirken mitzugestalten.<br />

Jeder Einzelne von euch ist dadurch aber auch zum Schriftsteller unserer <strong>Gemeinde</strong>geschichte<br />

geworden.<br />

Um dieses Mitwirken einigermaßen zu honorieren und damit unserem Dank und unserer Anerkennung<br />

Ausdruck zu verleihen, beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat im Jahr 1973 Richtlinien über vorzunehmende<br />

Ehrungen. Es ist darin vorgesehen, die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder nach Ausscheiden aus<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat, nach Dauer ihrer Funktionsperiode zu ehren.<br />

Es werden daher folgende Ehrungen vorgenommen:<br />

Ehrenzeichen in GOLD:<br />

Herr Engelbert Zeilinger hat sich entschuldigt<br />

für vier <strong>Gemeinde</strong>ratsperioden (1979 bis 2003)<br />

Ehrenzeichen in SILBER:<br />

(für zwei oder drei Perioden)<br />

Herr HR DI Reinhard Kieslich (1991 bis 2003)<br />

Herr Georg Mayr (1991 bis 2003)<br />

Herr Hermann Strauß (1991 bis 2003)<br />

Herr Ing. Gustav Oberhuber (1985 bis 2003) lehnt die Überreichung ab, da er noch aktiv ist<br />

Ehrenzeichen in BRONZE:<br />

(für eine Periode)<br />

Eva Appl (1997 bis 2003)<br />

Helga Oberhuber (1997 bis 2003)<br />

Franz Zauner (1997 bis 2003)<br />

Adolf Held (1997 bis 2003)<br />

Othmar Johler (1997 bis 2003) lehnt die Überreichung ab, da er noch aktiv ist


4<br />

Punkt<br />

2) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

a) Sauna<br />

Gestern wurde die Herren-Sauna zugesperrt, da der Saunaofen nicht mehr reparaturfähig ist.<br />

Stattdessen wurde die Finnsauna für die Herren geöffnet. Eine Lösung für die Sauna muss in der<br />

ARGE bzw. im Ausschuss gefunden werden. Jahreskarten werden zurückgenommen.<br />

b) Vermessung Piberbacher-Au-Straße<br />

Der Bürgermeister zeigt anhand des Mappenblattes die Straßenführung und die Anrainergrenzen.<br />

Die jetzt markierten Vermessungspunkte sind falsch. Dr. Krückl hat der <strong>Gemeinde</strong> eine kostenlose<br />

Rechtsberatung in dieser Sache erteilt. Es wird eruiert werden, wie alt das Asphaltband ist.<br />

Wenn es älter als 30 Jahre ist, handelt es sich bei der Benützung als Straße um ein ersessenes<br />

Recht. Eine gütliche Lösung mit den Anrainern wird angestrebt.<br />

c) Termin bei LR Ackerl<br />

Es wurde uns zu den außerordentlichen Vorhaben mitgeteilt, dass nur die bestehenden Projekte<br />

gefördert werden und ein neues Projekt. Welches Projekt, müssen wir noch mit den Fraktionen<br />

vereinbaren.<br />

d) Verkehrsmaßnahmen<br />

Es wurde ein Schreiben an LR Haider wegen zusätzlicher Mittel für Verkehrsmaßnahmen gerichtet.<br />

e) Betreubares Wohnen<br />

Wir sind mit zwei Wohnungsgesellschaften im Finalisieren des Standortes.<br />

Es werden drei Standorte in Erwägung gezogen.<br />

1) Grundstück, wo sich derzeit die Startwohnungen befinden: Die Startwohnungen sollen abgetragen<br />

werden. Wir würden dann zusätzlich einen 2 m breiten Grundstreifen vom Grundstück<br />

Derndorfer benötigen. Beim Forum soll ein neuer Wohnblock errichtet werden. Dorthin könnten<br />

die Startwohnungsmieter abgesiedelt werden.


5<br />

2) Ernst Eisenhuber (Gst. 163/7)<br />

Herr Eisenhuber möchte das Grundstück eher nicht verkaufen und wenn, dann nur um einen<br />

Preis von ca. 160,--/m². Außerdem müsste das Objekt am westlichen Ende errichtet werden<br />

(Severinweg).<br />

3) Rudolf Brunnmayr (Gst. neben Spar)<br />

Beim Land Oberösterreich wird wegen eines Grundstückes hinter der geplanten Rot-Kreuz-Stelle<br />

auf dem Areal der Landespflegeanstalt Schloss Gschwendt angefragt.<br />

f) Kunstkalender<br />

Es sind noch 95 Kalender vorrätig. Das Geld von 102 Kalendern fehlt noch.<br />

g) Ballspielhalle<br />

Bei Landessportdirektor Hartl hat eine Vorsprache stattgefunden. Es wird nun von ihm ein<br />

Schreiben der <strong>Gemeinde</strong> verlangt, dass auf die 3. Bauetappe HS 1 sowie auf die 3. Bauetappe<br />

Freizeitzentrum verzichtet wird. Dafür ist ein <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss notwendig. Morgen findet<br />

die Neukonstituierung der ARGE Ballspielhalle statt, die wird sich um die Angelegenheit kümmern.<br />

h) Bericht aus dem Bildungs- und Kulturausschuss<br />

Obmann Vbgm. Mag. Leonhardmair berichtet ausführlich aus der Kulturausschusssitzung vom<br />

10.12.2004, wo folgende Themen behandelt wurden:<br />

- Konzert Forum Vocale<br />

- Ansuchen um Unterstützung des Kirchenchors für Oratorium<br />

- Kulturtage<br />

i) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />

Obfrau Gertraud Eckerstorfer teilt mit, dass es am 24. März 2003 einen Info-Abend gibt: Ein<br />

Stammtisch für pflegende Angehörige ist geplant.<br />

Punkt<br />

3) Erlassung einer Geschäftsordnung für Kollegialorgane


6<br />

In der letzten Sitzung des Jahres 2003 wurde diese Angelegenheit vorberaten. Im Zuge dieser<br />

Vorberatung wurde der Beschluss gefasst, dass ein Fraktionsgespräch über die Geschäftsordnung<br />

der Kollegialorgane zu führen ist. Bei dieser Fraktionsbesprechung war man sich im Wesentlichen<br />

einig, dass die Geschäftsordnung in einigen Punkten abgeändert werden soll. Außerdem soll<br />

bereits die zur Fragestunde beschlossene Geschäftsordnung eingefügt werden. Das Ergebnis dieser<br />

Beratungen wird in der Folge dargestellt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Geschäftsordnung aus der Schriftenreihe des <strong>Gemeinde</strong>bundes,<br />

Heft Nr.39 mit folgenden Ergänzungen zu genehmigen:<br />

1. An § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:<br />

(5) Gegenstände, deren Vorberatung im Ausschuss durch Beschluss eines Antrages an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

abgeschlossen ist, hat der Bürgermeister in die Tagesordnung der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

aufzunehmen. Hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einem Ausschuss zur Berichterstattung über einen<br />

Gegenstand eine Frist gesetzt und ist diese Frist ungenutzt verstrichen, so ist der Bürgermeister<br />

verpflichtet, den betreffenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

aufzunehmen.<br />

Begründung: Durch diesen Satz soll der Bürgermeister einerseits dazu gezwungen werden, Gegenstände,<br />

deren Vorberatung im Ausschuss durch einen Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat abgeschlossen<br />

ist, auf die Tagesordnung der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu setzen.<br />

Darüber hinaus ist hier die Wirkung eines Fristsetzungsantrages (siehe dazu § 13 Abs.2 lit.f)<br />

angesetzt: Ist ein Ausschuss säumig und legt er dem <strong>Gemeinde</strong>rat nicht binnen der gesetzten<br />

Frist einen Antrag über den Gegenstand vor, so soll der betreffende Gegenstand automatisch<br />

auf die Tagesordnung der (nach Verstreichen der Frist) nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung kommen.<br />

2. § 3 lautet (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):<br />

§ 3. Einsicht in die Sitzungsunterlagen durch den Fraktionsobmann (§ 18a Abs.5 O.Ö. GemO.<br />

1990 idF LGBl. 152/2001)<br />

(1) Der Obmann bzw. der von ihm ermächtigte Vertreter seiner Fraktion ist berechtigt, hinsichtlich<br />

jener Angelegenheiten, die im <strong>Gemeinde</strong>vorstand, im <strong>Gemeinde</strong>rat oder dessen Ausschüssen<br />

zu behandeln sind und die auf der Einladung für die nächste Sitzung des jeweiligen Kollegialorgans<br />

als Tagesordnungspunkte aufscheinen, beim <strong>Gemeinde</strong>amt die zur Behandlung einer solchen<br />

Angelegenheit notwendigen Unterlagen einzusehen, sich Aufzeichnungen zu machen und die erforderlichen<br />

Auskünfte einzuholen. Auf seinen Antrag sind Kopien einzelner Aktenbestandteile,<br />

welche die Grundlage für die Entscheidung einer bestimmten Angelegenheit im <strong>Gemeinde</strong>rat bilden,<br />

auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> anzufertigen. Die Kopien sind möglichst unverzüglich herzustellen<br />

und dem Obmann bzw. dem von ihm ermächtigten Vertreter sogleich zu übergeben, es sei denn,<br />

dass aufgrund außergewöhnlicher Belastungen des Amtsbetriebes oder technische Probleme eine<br />

unverzügliche Herstellung der Kopien nicht möglich ist. In jedem Fall sind die Kopien spätestens<br />

zwei Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu übergeben.<br />

Begründung: Es ist nicht einzusehen, warum ein Fraktionsvorsitzender auf die Kopien warten<br />

soll. Diese sind unverzüglich herzustellen und zu übergeben. Nur im Ausnahmefall nämlich<br />

bei außergewöhnlicher Belastung des Amtsbetriebes soll die zweitägige Frist aus dem Textvorschlag<br />

der Muster-Geschäftsordnung gelten.<br />

Die Geschäftsordnung soll ausdrücklich regeln, dass die Ermächtigung zur Einsicht in die Sitzungsunterlagen<br />

auch generell im Voraus bzw. bis aus Widerruf sowie für bestimmte Fachbereiche<br />

(<strong>Gemeinde</strong>ratsausschüsse) erteilt werden kann.


7<br />

3. § 4 Satz zwei lautet:<br />

Wird es vom Fraktionsobmann/von der Fraktionsobfrau bzw. seinem/ihrem Bevollmächtigten<br />

verlangt, so hat die Unterrichtung in Form der Akteneinsicht zu erfolgen, sofern keine gesetzliche<br />

Geheimhaltungspflicht vorliegt.<br />

Begründung: In der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (§ 18 Abs.3) wird die Akteneinsicht als Instrument der Unterrichtung<br />

ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Ist die vollständige Akteneinsicht nicht konsensfähig im <strong>Gemeinde</strong>rat, so könnte beschlossen werden,<br />

die Unterrichtung durch Akteneinsicht nur in jenen Fällen zu ermöglichen, in denen keine gesetzliche<br />

Geheimhaltungspflicht vorliegt.<br />

4. § 6 Abs. 5 lautet (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):<br />

(5) Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann beschließen, dass vor oder nach der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung eine Bürgerfragestunde<br />

abgehalten wird. Ein solcher Beschluss kann generell für alle Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

oder für bestimmte im Sitzungsplan enthaltene Sitzungen im Voraus gefasst werden.<br />

Derartige Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates können in jeder Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates wieder abgeändert<br />

werden.<br />

Die derzeitige Regelung wird wiedergegeben und lautet wie folgt:<br />

G e s c h ä f t s o r d n u n g z u r<br />

F R A G E S T U N D E<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt den <strong>Neuhofen</strong>er Bürgern die Möglichkeit, maximal eine halbe<br />

Stunde am Beginn jeder <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Fragen zu stellen.<br />

2. Den Vorsitz bei dieser sog. Fragestunde führt der Bürgermeister oder seine Stellvertreter;<br />

ihm kommen die Ordnungsbefugnisse nach der <strong>Gemeinde</strong>ordnung zu.<br />

3. a) Jede Person hat das Recht, unter Bedachtnahme auf die vorhandene Zeit eine<br />

Frage an ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates zu stellen.<br />

b) Nur das angesprochene <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied kann die Frage sogleich beantworten,<br />

oder durch das <strong>Gemeinde</strong>amt schriftlich beantworten lassen.<br />

c) Im Fall, dass die Frage gleich beantwortet wird, können zwei Zusatzfragen<br />

an das angesprochene <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied gestellt werden.<br />

d) Die Fragen müssen sich räumlich auf das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und sachlich auf die<br />

Angelegenheiten, die in die Kompetenz des <strong>Gemeinde</strong>rates fallen, beziehen.<br />

Diese Geschäftsordnung wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 3o.März 1989 genehmigt.<br />

Begründung: Der Textvorschlag ist wie die <strong>Gemeinde</strong>ordnung schwer zu vollziehen: Wie<br />

soll der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließen, vor der Sitzung eine Bürgerfragestunde durchzuführen, wo<br />

ein solcher Beschluss doch erst nach Beginn der Sitzung gefasst werden kann.<br />

5. Nach § 13 Abs.4 wird folgender Abs.4a eingefügt:<br />

(4a) Über jeden gestellten Antrag ist vom Bürgermeister abstimmen zu lassen.<br />

Zu einem Verhandlungsgegenstand können von jedem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Gegen-, Abänderungs-<br />

und Zusatzanträge eingebracht werden. Gegenanträge zielen auf eine vollständige Ersetzung<br />

des Antrages des Berichterstatters, Abänderungsanträge zielen auf eine Änderung einzelner<br />

untergeordneter Punkte im Antrag des Berichterstatters. Zusatzanträge ergänzen den Antrag des<br />

Berichterstatters.<br />

Begründung: Die verschiedenen Formen von inhaltlichen Anträgen zu einem Gegenstand der<br />

Tagesordnung sind im Textvorschlag der Muster-Geschäftsordnung nicht definiert. Dieser


8<br />

Mangel führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, wenn wegen der Abstimmungsreihenfolge<br />

Gegenanträge von Zusatzanträgen unterschieden werden müssen. Darüber hinaus gibt<br />

es noch den Typ des Abänderungsantrages, der lediglich einzelne Punkte des Antrages des Berichterstatters<br />

abändert. (siehe dazu gleich anschließend § 13 Abs.5).<br />

6. § 13 Abs.5 lautet (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):<br />

(5) Zunächst ist über einen Antrag auf Vertagung, dann über Gegenanträge und schließlich über<br />

Abänderungsanträge gegen die bzw. zu den Anträgen des Berichterstatters abzustimmen. Über<br />

Zusatzanträge ist erst nach Annahme des Hauptantrages abzustimmen. Von verschiedenen Beträgen<br />

ist zuerst der höchste, sodann der nächsthöchste und so fort zur Abstimmung zu stellen. Im<br />

übrigen hat der Vorsitzende die Reihenfolge, in der über die Anträge abzustimmen ist, festzusetzen,<br />

soweit der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.<br />

Begründung: Der Begriff des Abänderungsantrages wurde in Abs.4a eingeführt und ist nun<br />

hinsichtlich der Reihenfolge bei der Abstimmung einzuordnen. Entsprechend den Regelungen in<br />

der Geschäftsordnung des Nationalrates und des OÖ Landtages werden auch Abänderungsanträge<br />

vor dem Hauptantrag (Antrag des Berichterstatters) zur Abstimmung gebracht.<br />

7. An § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:<br />

Zur Ermöglichung der Wahrnehmung des Einsichtsrechts in Unterlagen und Akten, welche Tagesordnungspunkte<br />

der Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes betreffen (§3 Abs. 1) wird den Fraktionsobleuten<br />

ebenfalls eine Kopie der Tagesordnung zugestellt.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 4) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2004<br />

Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen mit Einnahmen und ausgaben in Höhe von jeweils<br />

6.646.000,--.<br />

Die ÖVP-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da keine Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen,<br />

für gemeindeeigene Gebäude, die Sanierung der Sauna vorhanden sind und<br />

die Herstellung von Hofzufahrten seit 8 Jahren ruht.<br />

GV Horner stellt dazu fest, dass es für diese Vorhaben keine konkreten Zahlen gibt und daher<br />

konnten sie in den Voranschlag nicht aufgenommen werden.<br />

Die FPÖ-Fraktion stimmt dem ordentlichen Haushalt nicht zu, da die 2. Bauetappe Güterwege<br />

nicht im Budget enthalten ist, obwohl ein gültiger Beschluss vorliegt. Außerdem wird kritisiert,<br />

dass der Ansatz für die Straßenbeleuchtungen relativ niedrig ist. Es wird von der FPÖ vorgeschlagen,<br />

dass die veranschlagte Summe für das Lokalfernsehen zu den Straßenbeleuchtungen<br />

umgeschichtet wird. Die FPÖ weist darauf hin, dass, wenn die 3. Bauetappe HS 1 nicht verwirklicht<br />

wird, die Rechnung für Architekt Kaun fällig wird. Weiters wird bemerkt, dass die Kosten<br />

für das Jugendzentrum nicht klar abschätzbar sind.<br />

Von den Grünen wird bemerkt, dass der Spielraum heuer noch geringer ist, als in den vergangenen<br />

Jahren und dass es positiv ist, dass Mittel für das Jugendzentrum vorgesehen sind und auch<br />

für andere Ausgaben, die im Sinne ihrer Fraktion sind.


9<br />

<strong>GR</strong> Chalupar stellt den Zusatzantrag, dass im Nachtragsvoranschlag die Mittel für Verkehrskonzepte<br />

auf 5.000,-- erhöht werden, wobei 2.500,-- für Radfahrkonzepte veranschlagt werden<br />

und dass ein Budgetansatz für den Gehweg Krems geschaffen wird.<br />

Bürgermeister:<br />

Ich stelle den Antrag, den Voranschlag 2004 im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben<br />

in Höhe von 6.646.200,-- zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

17 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne<br />

14 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Zusatzantrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Zusatzantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

17 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne<br />

14 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ<br />

Der außerordentliche Haushalt sieht Einnahmen in Höhe von 855.600,-- und Ausgaben in Höhe<br />

von 940.800,-- vor, somit ergibt sich ein Abgang in Höhe von 85.200,--.<br />

Die ÖVP-Fraktion wird dem außerordentlichen Haushalt nicht zustimmen, weil er unvollständig<br />

ist. Es fehlen z. B. Hofzufahrten usw.<br />

Die FPÖ-Fraktion wird dem außerordentlichen Haushalt aus den Gründen, die beim ordentlichen<br />

Haushalt angeführt wurden, nicht zustimmen.<br />

Die Grünen werden dem außerordentlichen Haushalt solange nicht zustimmen, solange Stockbahnen<br />

enthalten sind. Das Sporthallenprojekt ist neu zu überarbeiten.<br />

Bürgermeister:<br />

Ich stelle den Antrag, den Voranschlag 2004 im außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen in<br />

Höhe von 855.600,-- und Ausgaben in Höhe von 940.800,--, somit einem Abgang in Höhe<br />

von 85.200,-- zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: SPÖ<br />

16 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, Hauhart<br />

1 Stimmenthaltung: Held<br />

Punkt 5) Beratung und Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2004 bis 2007<br />

Der mittelfristige Finanzplan liegt den Fraktionen im Entwurf vor und der Bürgermeister stellt<br />

den Antrag, diesen zu genehmigen.


10<br />

Die ÖVP-Fraktion fordert, dass für sie wichtige Projekte rasch im mittelfristigen Finanzplan<br />

dargestellt werden.<br />

Die Grünen bemerken, dass der mittelfristige Finanzplan eine Fortführung des außerordentlichen<br />

Haushalts ist und diesem deshalb nicht zustimmen werden.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

14 Stimmen dafür: SPÖ<br />

17 Stimmen dagegen: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

Punkt<br />

6) Aufnahme eines Landesdarlehens zur Kläranlagenerweiterung BA. 08 des<br />

RHV Unt. Kremstal<br />

Für die Erweiterung der Kläranlage, BA. 08, des RHV. Unteres Kremstal ist die Aufnahme eines<br />

Landesdarlehens vorgesehen.<br />

Mit Erlass des Amtes der O. Ö. Landesregierung vom 26.11.2003, Gem-323024/18-2003-Wö<br />

wurde der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems mitgeteilt, dass die O. Ö. Landesregierung in<br />

ihrer Sitzung am 17.11.2003 unter W-AW-070000/484-2003-Has und Gem-300043/22-2003-<br />

Sec den Beschluss gefasst hat, dem RHV. Unteres Kremstal zur Finanzierung ein weiteres Landesdarlehen<br />

bis zur Höhe von 20.363,10 zu gewähren.<br />

Das Darlehen wird nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum Teil aus den vom Referat<br />

Siedlungswasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln und zum anderen Teil aus den vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Bedarfszuweisungsmitteln aufgebracht.<br />

Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist zinsenfrei und auf die Dauer<br />

von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensbetrages, tilgungsfrei.<br />

Die Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz<br />

nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen,<br />

sofern nicht die O.Ö. Landesregierung einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen<br />

oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />

Jener Teil des Darlehens, der aus den vom <strong>Gemeinde</strong>referat bewirtschafteten Mitteln aufgebracht<br />

wird, kann nur den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n gewährt werden.<br />

Der prozentuelle Anteil für die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems an oa. Landesdarlehen<br />

wurde mit 21,56% ermittelt.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss die vorstehende Abwicklung<br />

der Landesförderung zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Erlass sowie die Darlehensurkunde werden allen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht und bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses.


11<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die mit Erlass des Amtes der O. Ö. Landesregierung vom<br />

26.11.2003, Gem-323024/18-2003-Wö vorgelegte Abwicklung der Landesförderung zum Bau<br />

der Abwasserbeseitigungsanlage, BA. 08 des RHV. Unteres Kremstal zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

7) Bericht des Prüfungsausschusses Kenntnisnahme<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses Johann Hauhart bringt den Prüfbericht über die Sitzung<br />

vom 15.12.2003 dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Punkt<br />

8) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

a) Überprüfung örtliches Entwicklungskonzept u. Flächenwidmungsplan Nr.4<br />

Änderungen nach dem Hochwasser 2002, sonstige Korrekturen<br />

(Pläne und Änderungen werden präsentiert)<br />

Grundlagen:<br />

Beim Hochwasserereignis am 12.08.2002 wurden Siedlungsräume im Bereich der Krems u. in<br />

der Nähe von Bächen überflutet (Dambach, Fundbach, Spettbach, Seilerbach), auch Gebäude in<br />

Hanglagen waren betroffen. Schäden wurden gemeldet insgesamt bei ca. 350 Objekten, es waren<br />

viele Erdgeschoße und noch mehr Kellergeschoße unter Wasser.<br />

Vom Land OÖ. wurden die <strong>Gemeinde</strong>n mit Schreiben vom 3.12.2002 und 24.2.2003 aufgefordert<br />

den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan samt örtlichem Entwicklungskonzept zu überprüfen<br />

mit dem Ziel einer Freihaltung der Hochwasserabflussbereiche, soweit möglich Erhaltung von<br />

Retensionsräumen und Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse.<br />

Grundsätzlich ist der 30-jährliche Hochwasserabfluss (HQ30) von jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />

Baulandwidmungen im 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zur Abrundung oder Auffüllung<br />

von Bauland sind vertretbar, wenn durch bauliche Maßnahmen eine Schadensbegrenzung sichergestellt<br />

werden kann und dadurch kein nennenswerter Verlust an Retensionsräumen entsteht.<br />

Neuwidmungen größerer Baugebiete nur außerhalb des HQ100 !<br />

Zusätzlich wurde den <strong>Gemeinde</strong>n empfohlen Problemzonen vorsichtshalber durch Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates zu Neuplanungsgebieten zu erklären um weitere Bauführungen hintanzuhalten,<br />

die Überprüfung des Flächenwidmungsplanes nicht zu behindern und die Daten zur Bestimmung<br />

der aktuellen Hochwasserabflussbereiche zu erheben.<br />

Von der Abteilung Wasserwirtschaft (Gewässerbezirk Linz) wurde uns mit Schreiben vom<br />

24.03.2003 ein Plan samt Bericht über die Hochwasseranschlaglinie der Krems übermittelt (HW<br />

12.8.2002), erhoben durch das Ingenieurbüro DI Günter Humer, Geboltskirchen.


12<br />

Durch die Regulierungen der Krems sollte im Bereich <strong>Neuhofen</strong> ein Schutz vor HQ 100 gegeben<br />

sein. Oberhalb der Industriestraße sowie unterhalb der Dambachmündung ist von einem Ausbaugrad<br />

HQ 30 auszugehen, die Abgrenzung des HQ 100 liegt derzeit nicht auf.<br />

Mit Schreiben vom 31.03.2003 teilt uns die Abteilung Wasserwirtschaft mit dass der Überflutungsbereich<br />

im Flächenwidmungsplan mit dem Hinweis HW August 2002 darzustellen ist.<br />

Als sogenannte Problemzone kann der Bereich Fischen, vom Breinfeld abwärts bis zum Mühlbach,<br />

gesehen werden. Laut Aussage von Sachverständigen sind einige Siedlungsbereiche mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit durch 30-jährliche Hochwasserereignisse betroffen. Den genauen Verlauf<br />

dieser HQ30 Linie gibt es bisher noch nicht. Ein Neuplanungsgebiet im Bereich Piberbacher<br />

Austraße wurde verordnet. Angestrebt wird zumindest der Schutz vor einem 30-jährigen Hochwasser<br />

durch geeignete Maßnahmen.<br />

Die erforderlichen Bestandsaufnahmen, Analysen und Berechnungen zum aktuellen Stand des<br />

Kremsflusses sind noch in Arbeit. Ein Hochwasser-Schutzkonzept wäre der nächste Schritt.<br />

Das örtliche Entwicklungskonzept ÖEK wurde 1996 bzw. 1998 beschlossen und ist mit dem Flächenwidmungsplan<br />

FWP Nr.4 seit 5.1.2000 rechtswirksam.<br />

Maßnahmen:<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen folgende Vorgangsweise:<br />

Phase I<br />

-Im Siedlungskonzept u. Flächenwidmungsplan Gefahrenzone HW August 2002 ausweisen.<br />

-Im Siedlungskonzept (Bereich HW 2002) Zurücknahme der Baulanderweiterungs-Pfeile (Gewerbenutzung<br />

Fischen u. östlich Imhoffstraße, Wohnnutzung Kohlwinkel u. Stockersiedlung).<br />

-Verordnung eines Neuplanungsgebietes für das unbebaute Betriebsbaugebiet Lastenstraße<br />

Baulanderweiterungen:<br />

Nördlich der Fa. Schütte, Gewerbenutzung ca. 4000 m² für Betriebserweiterung<br />

Westlich des Bäckerweges, Abrundung Wohnnutzung, 2 Parzellen ca. 1800 m²<br />

Südwestlich des Gasthofes Wimmerwald, Sondernutzung für Gästehaus ca. 1000 m²<br />

-Im Siedlungskonzept folgenden Text aufnehmen:<br />

Abrundungen und Erweiterungen des gewidmeten Baulandes sind grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Die Vergrößerung eines Bauplatzes um max. 300 m² ist dann möglich wenn Raumordnungsgrundsätze<br />

nicht verletzt werden.<br />

-Grünraumkonzept abstimmen mit dem Siedlungskonzept, Baulandentwicklungen, Grenzen<br />

-Im Flächenwidmungsplan die Planzeichen F Feuerwehrhaus Kremstalstraße und TH Tennishalle<br />

entfernen. Für den eventuellen Anbau der Stockbahnhalle ist die Vergrößerung der Sportu.<br />

Spielfläche Richtung Freibad geplant.<br />

Phase II<br />

Nach Vorlage der Analysen zur Krems bzw. eines Hochwasserschutzkonzeptes wird über weitere<br />

Raumordnungsmaßnahmen befunden. Bezüglich Schaffung von Gewerbestandorten soll auch das<br />

Verkehrskonzept abgewartet werden.<br />

Interessensabwägung: (Beilage Stellungnahme Ortsplaner)<br />

Eine Überprüfung der Planungsziele der <strong>Gemeinde</strong> und die Korrekturen liegen auch im Interesse<br />

des Gemeinwohles bzw. sind in den Raumordnungszielen u. Grundsätzen begründet.<br />

Die Ersichtlichmachung der Gefahrenzonen ist eine notwendige Dokumentation und die Zurücknahme<br />

der Baulanderweiterungen im HW 2002 dient der allgemeinen Sicherheit.


13<br />

Die Erklärung eines Neuplanungsgebietes wird vorbeugend vorgenommen um die <strong>Gemeinde</strong> vor<br />

eventuellen Entschädigungsansprüchen zu schützen.<br />

Die Baulanderweiterungen betreffen erschlossene, bebaute Gebiete und bedeuten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

keine zusätzlichen Aufschließungskosten. Eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

ist nicht erkennbar und werden auch keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

ausgelöst.<br />

Die Aufnahme der Erläuterungen für Baulandabrundungen bis 300 m² ist zweckmäßig weil damit<br />

sinnvolle geringfügige Erweiterungen, im jeweils zu prüfenden Einzelfall, möglich werden.<br />

Eine Kennzeichnung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist nicht mehr aktuell, die Tennishalle soll<br />

künftig zur Sporthalle verändert werden, mit Anbaumöglichkeit einer Stockbahnhalle.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens mit Einbeziehung der Bürger<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Anträge um Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Grundsatzbeschlüsse<br />

(Änderungspläne u. Erläuterungen werden mit Overhead präsentiert)<br />

4.27, 4.31 Resch und Dobnik-Bäckerweg,<br />

Grünland in Wohngebiet 1800 m², Grünflächen im Bauland für Waldabstandszone<br />

Grundstücke 461/3, 461/1, KG Fischen, 2 Teilflächen mit je 900 m², lt. Erhebungsblatt<br />

Die Fläche liegt am Siedlungsrand, ist voll aufgeschlossen vom Bäckerweg, war beim Hochwasser<br />

2002 vom Hang nicht direkt betroffen, der erhöhte Grundwasserspiegel ist bekannt und sind<br />

daher in diesem Bereich die EG Fußböden mehr als 1 m über dem Gelände.<br />

Durch die beabsichtigte Erweiterung im Siedlungskonzept wird den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong><br />

entsprochen. Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

und Entschädigungsansprüche sind nicht zu erwarten.<br />

4.44 Zauner-Am Fundbach<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 1200 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 669/1, KG Lining<br />

Die bestehenden 2 freien Parzellen haben ein Ausmaß von jeweils ca. 1100 m² und sollen auf ca.<br />

800 m² reduziert werden, weil große Parzellen schwer verkäuflich sind. Zusätzlich werden zwei<br />

weitere Parzellen mit ebenfalls ca. 800 m² gewünscht.<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen. Die Aufschließungen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden.<br />

Durch die Zurücknahme von Baulandentwicklungen im Hochwasserbereich wäre Bedarf für<br />

Baugründe zu argumentieren. Der Raumordnungsausschuss empfiehlt mehrheitlich zuerst ein<br />

Konzept für eine größere anschließende Fläche zu erstellen und bei sämtlichen Neuwidmungen<br />

auch einen Infrastrukturbeitrag einzuführen. Bei der nächsten Überarbeitung des Siedlungskonzeptes<br />

wird darüber beraten.


14<br />

<strong>GR</strong> Linzmeier ist der Ansicht, dass es sich beim Bäckerweg um eine Baulücke handelt, während<br />

es sich bei der Umwidmung Zauner um eine Erweiterung handelt.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar führt aus, dass in der Raumordnung nur Ziele des öffentlichen Interesses zu verfolgen<br />

sind.<br />

Der Bürgermeister sagt, dass ein gültiges Ortsentwicklungskonzept vorliegt. Ausnahmen sind unfair<br />

gegenüber anderen Antragstellern. Nur bei Resch ist eine Ausnahme nachvollziehbar.<br />

<strong>GR</strong> Prahmhaas bemerkt, dass die anderen beantragten Fälle auf Änderung des OEK anders gelagert<br />

sind, als die gegenständlichen drei Punkte.<br />

<strong>GR</strong> Linzmeier ist der Ansicht, dass gegenüber Resch eine moralische Verpflichtung besteht.<br />

GV Hagmair führt aus, dass man sachlich nicht begründen kann, warum Dobnik und Zauner<br />

nicht zugestimmt werden soll.<br />

Der Amtsleiter gibt zu bedenken, dass eine Änderung des OEK ein längeres Verfahren ist und nur<br />

dann durchgeführt wird, wenn es wichtige Gründe gibt. Ob die Änderung im öffentlichen Interesse<br />

gelegen ist, stellt sich im Prüfverfahren heraus.<br />

Bürgermeister:<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens 4.27, 4.31 Resch und Dobnik-<br />

Bäckerweg zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

15 Stimmen dafür: SPÖ, Pramhaas<br />

14 Stimmen dagegen: ÖVP (ohne Durchschlag, Hagmair, Pramhaas), FPÖ, Grüne<br />

2 Stimmenthaltungen: Durchschlag, Hagmair<br />

Bürgermeister:<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens 4.44 Zauner Am Fundbach zu<br />

fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

2 Stimmen dafür: Pramhaas, Held<br />

4 Stimmen dagegen: Grüne, Hauhart<br />

25 Stimmenthaltungen: SPÖ, (ÖVP ohne Pramhaas)<br />

4.28 Bauer-Kremstalstraße<br />

Grünland in Wohngebiet 58 m², Planungsfehlerbehebung, Grundstück 20/7, KG Fischen<br />

Die Fläche liegt am Siedlungsrand und ist mit einer Fertigteilgarage bebaut, die zum nebenstehenden<br />

Wohnhaus Kremstalstr. 63 gehört. Die Bauland-Widmung gab es schon im FWP Nr.3<br />

und wurde irrtümlich bei der Überarbeitung vergessen, eine Korrektur ist daher erforderlich.


15<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.30 LebensräumeKohlwinkel<br />

Grünland in Wohngebiet 703 m², (Beilage Stellungnahme Ortsplaner)<br />

Grundstücke 133/7, Teilflächen von 133/1 u. 133/6, KG Gries, lt. Erhebungsblatt<br />

Die ebene Fläche wird aufgeschlossen durch die öffentliche Straße Kohlwinkel, die Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen reichen bis zur benachbarten Wohnanlage und sind zu verlängern.<br />

Ein Großteil der Umwidmungsfläche ist für Parkplätze vorgesehen.<br />

Beim Hochwasser 2002 war das Gebiet überflutet, laut Angabe liegt es jedoch nicht im 30-<br />

jährlichen und vermutlich auch nicht im 100-jährlichen Abflussbereich.<br />

Im Siedlungskonzept war diese Erweiterung vorgesehen, durch die Lage im Hochwasser 2002<br />

gibt es Auflagen hinsichtlich Schutzmaßnahmen im Bauverfahren, ebenso für erhöhten Lärmschutz<br />

durch die Bahnnähe.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.35 Schallauer-Glücksweg<br />

Rückwidmung Wohngebiet in Grünland ca. 3000 m², Grundstück 130/1, KG Gries<br />

Durch die Lage im Hochwasser 2002 wurde um Rückwidmung ersucht und um Aussetzung der<br />

Aufschließungsbeiträge bzw. Rückzahlung derselben.<br />

Zur Erschließung der neuen Parzellen im Glücksweg benötigt die <strong>Gemeinde</strong> davon eine Fläche<br />

von ca. 290 m² für eine öffentliche Straße und haben wir uns um eine einvernehmliche Lösung<br />

bemüht, diese ist jedoch noch nicht zustande gekommen. Das Grundstück liegt nicht im 30-<br />

jährlichen Hochwasser, vermutlich auch nicht im 100-jährlichen, somit ist keine zwingende<br />

Rückwidmung erforderlich und wird daher nicht empfohlen.<br />

Eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


16<br />

4.32 Scheuringer-Wimmerstraße<br />

Sonderausweisung für Gästehaus, ca. 1000 m²<br />

Teilflächen der Grundstücke 92, 93, 97/3, KG Fischen, lt. Erhebungsblatt<br />

Das bestehende Gasthaus mit Fremdenzimmer soll aufgrund der Nachfrage um ein Gästehaus erweitert<br />

werden. Die gewünschte Fläche liegt westlich des Bestandes im Bereich der Parkplätze.<br />

Im Siedlungskonzept wird diese Erweiterung aufgenommen, weil auch öffentliches Interesse gegeben<br />

ist.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Oberhuber<br />

1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />

4.43 Schöllhuber-Bauernfeldstraße<br />

Quellschutzgebiet auflassen ca. 1900 m²,<br />

Grundstücke Teilflächen von 743/2, 751, 735/1, KG Lining,<br />

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 6.11.1998, Wa10-540/2-1998 wurde<br />

im Spruch unter II. das im Bescheid vom 30.11.1966, Wa-540/2-1966 festgesetzte Schutzgebiet<br />

aufgehoben. Die Landespflegeanstalt Schloss Gschwendt wird durch den Anschluss an das öffentliche<br />

Wasserleitungsnetz von dieser Quelle nur mehr mit Nutzwasser versorgt.<br />

Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten. Bei einer künftigen Bebauung ist für die Ableitung der Oberflächenwässer<br />

zu sorgen.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.46 Waldl-Arnulfweg<br />

Grünland in Wohngebiet , Baulandabrundung 85 + 147 m²<br />

Grundstück 118/28 (85 m²) und Teilfläche von 118/27 (147 m²), KG Fischen<br />

Die ggs. Flächen bilden den westlichen Rand von 2 bebauten Wohnhausparzellen. Zur besseren<br />

Nutzung des Gartens z.B. für Schwimmbad, sind die geringen Erweiterungen gewünscht.<br />

Durch die Ergänzung des Siedlungskonzeptes für Abrundungen und Erweiterungen bis max. 300<br />

m² können beide Parzellenvergrößerungen befürwortet werden, weil keine negativen Auswirkungen<br />

im Hinblick auf die Raumordnungsgrundsätze entstehen.<br />

Zusätzliche Aufschließungskosten, Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter und Entschädigungsansprüche<br />

sind nicht zu erwarten. Der vorhandene Gehweg bleibt bestehen.


17<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.33 Scheuringer-Agapitusweg<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 7000 m², Teilflächen von Grundstück Nr. 101, 102, KG Fischen<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen, im Flächenwidmungsplan verläuft die Studie Umfahrung B 139 westlich davon.<br />

Ein neues Verkehrskonzept liegt derzeit nicht vor.<br />

Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> kann derzeit keine positive<br />

Empfehlung abgegeben werden.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.36 Schedlberger-Welserstraße<br />

Grünland in Wohngebiet 980 m², Grundstück Nr. 114/6, KG <strong>Neuhofen</strong><br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) wäre eine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen, allerdings könnte es Konflikte mit dem Verkehrskonzept geben. Solange das<br />

Verkehrskonzept nicht vorliegt, kann derzeit keine positive Empfehlung gegeben werden, weil zuerst<br />

die Verkehrsführung geklärt werden muss. Das Grundstück ist nicht zur Gänze oder überwiegend<br />

von Bauland umschlossen, somit entstehen keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.37 Kastner-Dambach<br />

Grünland in Dorfgebiet 4906 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 177/8, KG Dambach<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen. Nördlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 139, südwestlich befindet<br />

sich das Lehmabbaugebiet samt Zufahrt und die Baurestmassendeponie.<br />

Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und zu den Raumordnungsgrundsätzen<br />

kann keine positive Empfehlung abgegeben werden.


18<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.38 Lehnhardt-Dambach<br />

Grünland in Dorfgebiet ca. 672 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 212/4, KG Dambach<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen. Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und zu<br />

den Raumordnungsgrundsätzen kann keine positive Empfehlung abgegeben werden.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.42 Mair Josef-Freilingerstraße<br />

Grünland in Dorfgebiet ca. 2500 m², Teilfläche von Grundstück Nr. 548/1, KG Lining<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept (Siedlungskonzept) ist keine Baulanderweiterung in diesem<br />

Bereich vorgesehen. Aufgrund des Widerspruches zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und zu<br />

den Raumordnungsgrundsätzen kann keine positive Empfehlung abgegeben werden.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, das gegenständliche<br />

Ansuchen abzulehnen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4.44 Zauner-Am Fundbach<br />

Dieser Punkt wurde aufgrund der Gleichartigkeit gemeinsam mit 4.27, 4.31 Resch und Dobnik-<br />

Bäckerweg behandelt.<br />

c) Ansuchen um Bebauungsplan-Änderung Nr. 72.1, Föhrenweg<br />

Freigabe der Hauptfirstrichtung, Grundsatzbeschluss<br />

(Änderungsvorschlag wird mit Overhead präsentiert)


19<br />

Der ggs. Bebauungsplan ist seit 24.08.2001 rechtswirksam. Unter den Erläuterungen zur Firstrichtung<br />

steht - Bei Hanglage ist die Hauptfirstrichtung parallel zu den Höhenschichtenlinien<br />

(Abweichung max. 10 Grad) anzuordnen.<br />

Ansuchen vom 31.12.2003, Mariella Kaufmann - wegen der Grundstücksform ist eine optimale<br />

Ausrichtung des geplanten Wohnhauses nur durch eine südseitige Längsachse erreichbar. Das<br />

Ortsbild erleidet dadurch keine Verschlechterung, weil bereits das nördliche Nachbarhaus so genehmigt<br />

wurde, vor Rechtswirksamkeit des Bebauungplanes. (Stellungnahme Ortsplaner Beilage<br />

1)<br />

Sofern durch die Änderung für die nördlichen Nachbarn keine Verschlechterung eintritt, wird der<br />

Änderung zugestimmt. Eine entsprechende Erklärung wurde von der Antragstellerin abgeben.<br />

(siehe Beilage 2)<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Orts-Planer team m empfehlen eine Freigabe der<br />

Firstrichtung zur Verbesserung der Situierungsmöglichkeit und Ausrichtung nach Süden im Sinne<br />

einer zukunftsorientierten Bauweise. Negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher<br />

Interessen Dritter sowie Entschädigungsansprüche sind nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 82, Welserstraße (Reiter)<br />

Sonstige bzw. Gruppenbauweise, Grundsatzbeschluss<br />

(Entwurf Plan wird mit Overhead präsentiert)<br />

Ansuchen vom 20.12.2003, Rene Reiter, betreibt eine Kfz Werkstätte und hat einen Grundzukauf<br />

für eine Betriebserweiterung Richtung Osten vorgenommen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse<br />

und des hohen Baulandpreises wird eine bessere Nutzung der Grundstücke angestrebt. Geplant<br />

sind wegen des dringenden Bedarfes Parkplätze, sowie Lager-, Verkaufs- und Serviceräume.<br />

Durch eine Anbaumöglichkeit beim bestehenden Objekt wäre dies erreichbar.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten das Anliegen jedoch ist<br />

eine Reduzierung des Mindestabstandes zum Grundstück der Telekom nur mit deren Zustimmung<br />

denkbar. Dann sind negative Auswirkungen und eine Verletzung offensichtlicher Interessen Dritter<br />

sowie Entschädigungsansprüche nicht zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


20<br />

e) Einheitliches Bebauungskonzept Nr. 1, Grundsatzbeschluss<br />

(Entwurf Text wird mit Overhead präsentiert und verlesen)<br />

Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Neuhofen</strong> gibt es seit 1948 bis heute mehr als 80 Bebauungspläne<br />

bzw. Entwürfe mit unterschiedlichen Regelungen je nach Entstehungszeitpunkt. Etwa 59 davon<br />

sind rechtswirksam und dazu gab es bisher 42 Änderungen.<br />

Ein großer Teil der rechtsgültigen Pläne ist nicht mehr zeitgemäß und wäre zu überarbeiten. Die<br />

vielen unterschiedlichen Regelungen für Wohnhäuser in offener Bauweise sind aus heutiger Sicht<br />

unverständlich, eine Abstimmung wäre erforderlich.<br />

Mit dem vorliegenden Bebauungskonzept soll ein einheitlicher Rahmen für Gebäude in offener<br />

Bauweise geschaffen werden, weil die räumlichen Gegebenheiten in den Ortsteilen von <strong>Neuhofen</strong><br />

sehr ähnlich sind.<br />

Zukunftsorientierte Bauformen z.B. energiesparende nach Süden orientierte Bauten sollen auch<br />

möglich sein. Bei Gewerbegebieten reduzieren sich die Richtlinien auf die Gebäudehöhe und Allgemeines.<br />

Einheitliche Richtlinien für die Bebauung im Sinne einer zukunftsorientierten Bauweise<br />

Ortsbebauungskonzept Nr. 1<br />

Ergänzend zu den rechtlichen Bestimmungen gilt folgendes für Grundstücke die im aktuellen Flächenwidmungsplan<br />

als Bauland eingetragen sind:<br />

In den Widmungen Wohngebiet, Reines Wohngebiet, Dorfgebiet:<br />

Kleinhausbauten in offener Bauweise (max. 3 Wohnungen, gewerbl. Nutzung lt. OÖ. ROG)<br />

Bebaubare Fläche Hauptgebäude max. 30 % d. Grundstücksfläche, Grundflächenzahl <strong>GR</strong>Z 30<br />

Gebäudehöhe über bestehendem Gelände FH max. 9 m, in Hochwassergebieten max. 10 m, Pult- u.<br />

Flachdächer max. 8 m bzw. 8,5 m in Hochwassergebieten. Ausgenommen wenn ein höherer Baubestand<br />

bzw. angrenzendes Nachbar Objekt vorhanden, nicht höher als dieses.<br />

(Stütz)mauern und Anschüttungen max. 1,5 m über bestehendem Gelände, ausgenommen für Lärmschutzmaßnahmen,<br />

Mauern ab 1,0 m sind zu begrünen.<br />

Je Wohneinheit mindestens 2 PKW Abstellplätze.<br />

Der Lichteinfall für Wohn- u. Aufenthaltsräume ist von einer Bebauung frei zu halten, im Sinne der Bestimmung<br />

des § 18 Absatz (2) OÖ. Bautechnikgesetz.<br />

Lärmschutz im Bereich von stark befahrenen Straßen bzw. entlang der Bahnlinie sind einheitliche<br />

Schallschutzmaßnahmen (z.B. bepflanzter Erdwall, Lärmschutzwand) zu errichten. Bei Überschreitung<br />

der zulässigen Schallpegel ist für die Außenbauteile der Gebäude ein entsprechend dem Stand der<br />

Technik höherer Schallschutz vorzusehen.<br />

In den Widmungen gemischtes Baugebiet M u. MB, Betriebsbaugebiet:<br />

Gebäudehöhe über bestehendem Gelände FH max. 10 m.<br />

Allgemeines:<br />

In Gebieten mit Überschwemmungsgefahr (z.B. HW 2002) sind die Strömungs- bzw. Abflussverhältnisse<br />

sowie die Hang-, Grund- und Hochwassersituationen zu berücksichtigen. Erdgeschoßfußboden mindestens<br />

0,2 m über dem HW Spiegel 2002. (Öl)Tankanlagen sind gegen Auftrieb zu sichern, Rohrlei-


21<br />

tungen oder Öffnungen sind vor Wassereintritt zu schützen. Bei Lagerungen (z.B. Pellets u. dgl.) ist eine<br />

eventuelle Überflutungsgefahr zu beachten.<br />

Die Gestaltung der Fassaden, Dachformen, Dacheindeckungen und Dachneigungen, ist mit Rücksicht<br />

auf das Ortsbild vorzunehmen.<br />

Zäune, Anlagen und Bepflanzungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.<br />

Abwasser- u. Trinkwasseranschluss zum Ortsnetz, Kabel u. Leitungen möglichst unterirdisch.<br />

Rechtswirksame Bebauungspläne gelten weiter.<br />

(Größere) Projekte:<br />

außerhalb dieser Richtlinien, z.B. Wohnanlagen, verdichtete Bauformen oder geschlossen bebaute Gebiete<br />

(Ortskern, Kerngebiet) können durch einen Bebauungsplan bzw. im Sinne der Empfehlung des<br />

Ortsbildbeirates geregelt werden.<br />

Es gab Vorgespräche mit Sachverständigen des Landes OÖ. und wird von der Baurechtsabteilung<br />

empfohlen Stützmauern und Anschüttungen zumindest bis 2 m zu erlauben. 1,5 m sind besonders<br />

bei Stützmauern in Hanglagen aber auch bei Sichtschutzmauern zu niedrig. Die Begrünung von<br />

Mauern ab 1,0 m erscheint schwer vollziehbar. Von der Abteilung Wasserwirtschaft wird angeraten<br />

keine Geländeveränderungen, Mauern u. Anlagen, die den Hochwasserabfluss behindern, zu<br />

erlauben.<br />

Wenn dieses Bebauungskonzept rechtswirksam verordnet ist, wäre der nächste Schritt die<br />

Aufhebung der nicht mehr zeitgemäßen Bebauungspläne mit dem Ziel künftig weniger Änderungen<br />

vorzunehmen.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen zur Sicherung einer zweckmäßigen<br />

und geordneten Bebauung die Aufstellung dieser Richtlinien.<br />

Im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

9) Antrag der ÖVP-Fraktion: Bau der Stockbahnenhalle neuen Standort überprüfen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahre 2003 den Beschluss gefasst, die Stockbahnenhalle im Areal des<br />

Freizeitzentrums zu errichten. Dieser Standort wird von vielen nicht als ideal bezeichnet. Immer<br />

wieder kommt dabei der Vorschlag, die Halle am derzeitigen Standort der Stockbahnen beim Naturfreundehaus<br />

zu errichten. Da dieser Standort im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Piberbach liegt, könnte<br />

es zu Problemen bei der Zuerkennung von Förderungsmitteln durch das Land OÖ kommen.<br />

Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

Piberbach zu verhandeln, dass die <strong>Gemeinde</strong>grenzen im Tauschweg verlegt werden. Um das ganze<br />

Projekt nicht zu verzögern, sollen diese Verhandlungen mit der <strong>Gemeinde</strong> Piberbach umgehend<br />

aufgenommen werden.<br />

Der Bürgermeister hat bereits mit dem Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Piberbach gesprochen. Dieser<br />

zeigt sich nicht zufrieden mit der vorgeschlagenen Lösung.


22<br />

Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass diese Lösung sehr teuer wird, weil sich die Bahnen auf<br />

Privatgrund befinden und jetzt schon eine hohe Pacht verlangt wird. Er schlägt deshalb vor, die<br />

Zustimmung für die BZ-Mittel vom Land abzuwarten und dann eine Standortänderung zu überlegen.<br />

GV Horner ersucht die ÖVP-Fraktion zu intervenieren, um eine klare Aussage vom Landessportbüro<br />

zu erhalten.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, Hauhart<br />

15 Stimmen dagegen: SPÖ, Held<br />

Punkt<br />

10) Allfälliges<br />

a) Fonds<br />

GV Horner berichtet, dass der Fonds sich mit der Anschaffung einer Rutsche für das Freibad beschäftigt.<br />

Kostenpunkt: 100.000,--; 55.719,39 wurden von der Sparkasse überwiesen.<br />

b) Kindergartentransport<br />

Es gibt einen Erlass des Landes, den Transport von Kindergartenkindern für die Eltern kostenpflichtig<br />

durchzuführen. Der zuständige Ausschuss beschäftigt sich damit.<br />

c) Papiercontainer beim SPAR<br />

Es wird beim BAV wegen der Aufstellung eines Papiercontainers angefragt.


23<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />

verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.37 Uhr.<br />

___________________________<br />

Schriftführerin<br />

________________________________<br />

Vorsitzender<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

_____________________ genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am<br />

Bürgermeister<br />

Günter Engertsberger

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