BAE1 - Bildungscontrolling - ttg team training GmbH
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Der <strong>Bildungscontrolling</strong> BW -Förderkompass<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie Beschreibungen<br />
zu verschiedenen Fördermöglichkeiten,<br />
die Sie für die Weiterbildung Ihrer<br />
Mitarbeitenden nutzen können. Die Informationen<br />
sind der Förderdatenbank des<br />
Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />
Technologie entnommen<br />
(www.foerderdatenbank.de).<br />
Der vorliegende Kompass bezieht sich ausschließlich<br />
auf die Aus- und Weiterbildung.<br />
In der Online-Förderdatenbank finden Sie<br />
zusätzlich Fördermöglichkeiten aus anderen<br />
Bereichen, beispielsweise Unternehmensfinanzierung,<br />
Gesundheit & Soziales oder Forschung<br />
& Innovation.<br />
Wir stehen Ihnen für<br />
Ihre Fragen jederzeit gerne<br />
zur Verfügung !<br />
Marcus Vogel<br />
marcus.vogel@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />
Dieser Kompass ist in<br />
zwei Bereiche aufgeteilt:<br />
I Förderung für Unternehmen Hierbei<br />
handelt es sich um Förderungen, die Sie als<br />
Unternehmen beantragen können.<br />
II Förderung für Privatpersonen Ihre<br />
Mitarbeitenden können auch direkt als Privatpersonen<br />
Förderung beantragen.<br />
In der Übersicht finden Sie zu den jeweiligen<br />
Förderungen eine kurze Beschreibung. Sollten<br />
Sie eine geeignete Förderung gefunden<br />
haben, gelangen Sie über den Link<br />
zur ausführlichen Beschreibung.<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
Über diese Links navigieren Sie<br />
durch den pdf-Förderkompass.<br />
Michela Traballano<br />
michela.traballano@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />
<strong>ttg</strong> <strong>team</strong> <strong>training</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Holzmarkt 7<br />
72070 Tübingen<br />
Telefon: (07071) 5 13 96<br />
E-Mail: info@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />
<strong>BAE1</strong> | 2.1 | 09.07.2012<br />
2
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I Förderung für Unternehmen<br />
1 Ausbildungsbonus<br />
Arbeitgeber erhalten einen Ausbildungsbonus, wenn sie für Jugendliche, die ihren<br />
Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes<br />
verloren haben, betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen.<br />
SEITE 6<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
2 ESF-mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld<br />
Finanziert werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Personen,<br />
die Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen und bei denen<br />
keine Notwendigkeit einer Weiterbildung im Sinne des SGB III vorliegt.<br />
SEITE 7<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
3 Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie)<br />
Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche<br />
Weiterbildung sowie Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben.<br />
SEITE 8<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
4 Weiterbildung Geringqualifizierter und<br />
beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)<br />
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von gering qualifizierten<br />
und älteren Arbeitnehmern, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen<br />
unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.<br />
SEITE 10<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
5 Azubi im Verbund – Ausbildung teilen<br />
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung Unternehmen,<br />
die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der<br />
Handwerksordnung (HwO) nicht allein durchführen können.<br />
SEITE 11<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
6 Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007–2013)<br />
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds<br />
(ESF) Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Kongresse,<br />
Aktionstage, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen.<br />
SEITE 12<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
7 Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007–2013)<br />
Das Land Baden-Württemberg fördert aus Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds<br />
(ESF) Beratungsmaßnahmen externer Coaches zur Qualifizierung und systematischen<br />
Personalentwicklung von Beschäftigten in Unternehmen.<br />
SEITE 13<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
8 Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen<br />
sowie Workshops<br />
Der Bund fördert mit Unterstützung des ESF Informationsveranstaltungen sowie<br />
Workshops, um die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken und die Leistungsund<br />
Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.<br />
SEITE 15<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
3
9 Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des<br />
Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der »Initiative zur Gleichstellung von<br />
Frauen in der Wirtschaft« Projekte, bei welchen beispielsweise Qualifikationsverluste<br />
von Mitarbeiterinnen während einer Familienphase verringert werden sollen.<br />
10 Qualifizierungsangebote für Bezieher/innen von Transferkurzarbeitergeld<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des<br />
Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Bezieherinnen und Beziehern von<br />
Transferkurzarbeitergeld an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
11 Erasmus für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer<br />
Das europäische Austauschprogramm bietet Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern<br />
die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen oder mittleren Unternehmen<br />
in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von erfahrenen<br />
Unternehmerinnen und Unternehmern zu lernen.<br />
12 Managementprogramm in Japan –<br />
Fortbildungslehrgang für europäische Führungskräfte (HRTP)<br />
Das vier- bzw. fünfwöchige Fortbildungsprogramm verschafft europäischen Führungskräften<br />
einen vertieften Einblick in die japanische Unternehmensführung und<br />
die Struktur der japanischen Wirtschaft.<br />
SEITE 17<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 20<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 21<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 23<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
II Förderung für Privatpersonen<br />
13 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG (Meister-BAföG)<br />
Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden durch<br />
Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten des Lebensunterhalts<br />
unterstützt. Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher<br />
und privater Träger in Vollzeit- oder Teilzeitform<br />
14 Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Teilnahme von jungen<br />
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung an Bildungsmaßnahmen, die<br />
auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind.<br />
15 Bildungskredit<br />
Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch<br />
zinsgünstige Kredite. Auf diese Weise sollen die Ausbildung gesichert und beschleunigt<br />
sowie außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) erfasste Aufwendungen finanziert werden.<br />
16 Bildungsprämie – Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung<br />
des ESF mit dem Instrument der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung,<br />
insbesondere von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen.<br />
SEITE 26<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 28<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 30<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
SEITE 31<br />
ZUR LANGFASSUNG<br />
4
Förderung für<br />
Unternehmen<br />
5
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
1 Ausbildungsbonus<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten einen Ausbildungsbonus,<br />
wenn sie für Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz,<br />
Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, betriebliche<br />
Ausbildungsplätze bereitstellen. Ziel ist es, die Qualifizierungsund<br />
Beschäftigungschancen zu erhöhen.<br />
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige<br />
Auszubildende einstellen.<br />
Die Ausbildung muss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz<br />
oder dem Altenpflegegesetz erfolgen. Von der Förderung<br />
ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse, die bereits durch Zuschüsse<br />
zur Ausbildungsvergütung nach SGB gefördert werden.<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />
beträgt<br />
• 4.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR unterschreitet,<br />
• 5.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 500 EUR und<br />
weniger als 750 Euro beträgt, und<br />
• 6.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 750 EUR beträgt.<br />
Der Ausbildungsbonus kann zugunsten von schwerbehinderten Auszubildenden<br />
um 30 Prozent erhöht werden.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für<br />
Arbeit gestellt werden. Auskünfte erteilt auch die<br />
Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
Regensburger Straße 104<br />
90478 Nürnberg<br />
Telefon: (09 11) 1 79-0<br />
Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />
Internet: www.arbeitsagentur.de<br />
6
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
2 ESF-mitfinanzierte Qualifizierungs-<br />
2 angebote für Bezieher/innen von Kurzarbeitergeld<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />
des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Bezieherinnen<br />
und Beziehern von Kurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Finanziert werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen<br />
für Personen, die Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch<br />
(SGB III) beziehen und bei denen keine Notwendigkeit einer Weiterbildung<br />
im Sinne des SGB III vorliegt.<br />
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, in deren Betrieben<br />
Kurzarbeitergeld nach SGB III geleistet wird.<br />
Der Qualifizierungsbedarf für die bzw. den Arbeitnehmenden muss begründet<br />
werden. Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme darf<br />
der Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit nicht<br />
entgegenstehen.<br />
Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt<br />
werden, der die erforderlichen Zulassungen besitzt. Davon ausgenommen<br />
sind innerbetriebliche Qualifizierungen mit eigenem Personal.<br />
Die Qualifizierungsmaßnahme muss innerhalb des Bezugszeitraums von<br />
Kurzarbeitergeld enden und der Gesamtumfang der Qualifizierung darf<br />
den Umfang der Kurzarbeit nicht wesentlich überschreiten.<br />
Die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung<br />
sind als Querschnittsziele zu beachten. Von der Förderung ausgeschlossen<br />
sind Maßnahmen, zu denen die bzw. der Arbeitgebende gesetzlich<br />
verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch<br />
ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />
Die Höhe der Förderung beträgt<br />
• für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent und<br />
• für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 25 Prozent der als<br />
angemessen geltenden Lehrgangskosten.<br />
Für kleine Unternehmen kann der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent und für<br />
mittlere Unternehmen und benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer<br />
auf bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten erhöht werden.<br />
Die Weiterbildungskosten dürfen pro Qualifizierungsvorhaben zwei Millionen<br />
Euro nicht überschreiten.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen<br />
Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte<br />
7
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
befindet. Auskünfte erteilt auch die<br />
Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
Regensburger Straße 104<br />
90478 Nürnberg<br />
Telefon: (09 11) 1 79-0<br />
Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de<br />
Internet: www.arbeitsagentur.de<br />
3 Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten<br />
3 (Sozialpartnerrichtlinie)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />
des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage regionaler<br />
oder branchenspezifischer Vereinbarungen Maßnahmen der Sozialpartner<br />
zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten<br />
und Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der<br />
Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung sowie Weiterbildungsmaßnahmen<br />
in Betrieben.<br />
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner und Unternehmen,<br />
die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages<br />
oder anderer Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen.<br />
Es muss ein Qualifizierungstarifvertrag bzw. eine Vereinbarung zur Weiterbildung<br />
der jeweils zuständigen Sozialpartner vorliegen. Das Projekt<br />
muss einen Beitrag zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung leisten.<br />
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Gesamtfinanzierung<br />
des Vorhabens muss sichergestellt sein. Weiterbildungsmaßnahmen,<br />
die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, sowie<br />
reine Forschungsvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Höchstdauer von<br />
bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des<br />
Vorhabens sowie dem Antragsteller und beträgt maximal 80 Prozent der<br />
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />
Nach der Gruppenfreistellungsverordnung ist die Höhe der Förderung für<br />
Unternehmen nach der Betriebsgröße und der Art der Maßnahme wie<br />
folgt gestaffelt:<br />
Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:<br />
• kleine Unternehmen 80 Prozent,<br />
•<br />
• mittlere Unternehmen 70 Prozent und<br />
8
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
• Großunternehmen 60 Prozent der<br />
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />
Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:<br />
• kleine Unternehmen 45 Prozent,<br />
• mittlere Unternehmen 35 Prozent und<br />
• Großunternehmen 25 Prozent der<br />
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei einer Höhe von<br />
bis zu 100.000 EUR mit einem positiven schriftlichen Votum der zuständigen<br />
Sozialpartner direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen:<br />
Eupener Straße 125<br />
50933 Köln<br />
Telefon: (02 28) 9 93 58-0<br />
TeleTelefax: (02 28) 9 93 58-28 01<br />
E-Mail: sozialpartner@bva.bund.de<br />
Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />
Alle anderen Anträge sind zur inhaltlichen Bewertung an die gemeinsame<br />
Regiestelle zu richten, die vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung<br />
g<strong>GmbH</strong> gemeinsam mit dem DGB Bildungswerk e.V. getragen wird:<br />
ESF-Regiestelle Weiterbildung<br />
Wichmannstraße 6<br />
10787 Berlin<br />
Telefon: (0 30) 4 17 49 86-0<br />
Telefax: (0 30) 4 17 49 86-10<br />
E-Mail: info@regiestelle-weiterbildung.de<br />
Internet: www.initiative-weiter-bilden.de<br />
Weitere Informationen finden Sie beim<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung<br />
Wilhelmstraße 49<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: (0 30 18) 5 27-43 76<br />
Internet: www.bmas.bund.de<br />
9
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
4 WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und<br />
4 beschäftigter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von gering<br />
qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im<br />
Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts<br />
durchgeführt werden.<br />
Gefördert werden Weiterbildungen für gering qualifizierte Beschäftigte,<br />
• die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,<br />
• die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen<br />
oder<br />
• die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und<br />
für ältere Beschäftigte,<br />
• die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und<br />
• deren Qualifizierung über die ausschließlich arbeitsplatzgezogene<br />
kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Die Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere auf Unternehmen<br />
mit weniger als 250 Mitarbeitern ausgerichtet.<br />
Die Weiterbildung muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss,<br />
die aber seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte<br />
Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben<br />
können.<br />
Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen das 45. Lebensjahr vollendet<br />
haben und in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit weniger<br />
als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sein.<br />
Qualifizierungen, zu denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich<br />
verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Weiterbildungsangebote<br />
müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung<br />
zugelassen sein.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Antragsverfahren<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt oder<br />
durch Erstattung der Weiterbildungskosten. Die Förderhöhe wird entsprechend<br />
des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell<br />
festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen kann die Höhe des Zuschusses<br />
bei bis zu 50 Prozent liegen.<br />
•<br />
Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit<br />
bzw. die<br />
10
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
Regensburger Straße 104<br />
90478 Nürnberg<br />
Telefon: (09 11) 1 79-0<br />
Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />
Internet: www.arbeitsagentur.de<br />
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den<br />
Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.<br />
5 Azubi im Verbund – Ausbildung teilen<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung<br />
Unternehmen, die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht allein<br />
durchführen können. Ziel ist, die Zahl der Ausbildungsverbünde und damit<br />
die Zahl der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg zu erhöhen.<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit höchstens 500 Beschäftigten<br />
und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem<br />
Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).<br />
Die Ausbildung muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der<br />
Handwerksordnung (HwO) durchgeführt werden. Der Stammbetrieb<br />
muss Teile der Ausbildung, die er nicht selber ausführen kann, in einem<br />
Partnerbetrieb (sog. durchführender Betrieb) durchführen lassen.<br />
Der Stammbetrieb hat mindestens 50 Prozent der Ausbildung durchzuführen.<br />
Die Ausbildungsdauer im durchführenden Betrieb muss in der Regel<br />
während der gesamten Ausbildung 20 Wochen oder mehr betragen.<br />
Sie kann jedoch bei kurzarbeitenden Betrieben auf bis zu 8 Wochen verkürzt<br />
werden.<br />
Der Stammbetrieb darf nicht mit mehr als 50 Prozent von einer öffentlichen<br />
Einrichtung getragen sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />
öffentliche Betriebe und überbetriebliche Ausbildungszentren (Bildungsund<br />
Technologiezentren, Gewerbeakademien, Bildungsakademien).<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Antragsverfahren<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 2.000 EUR bzw. bei kurzarbeitenden<br />
Betrieben 1.000 EUR je Verbundausbildungsplatz.<br />
•<br />
Anträge sind vier Wochen vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb<br />
unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an das<br />
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg<br />
11
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Referat 85 Berufliche Ausbildung<br />
Theodor-Heuss-Straße 4<br />
70174 Stu<strong>ttg</strong>art<br />
Telefon: (07 11) 1 23-0<br />
Telefax: (07 11) 1 23-21 26<br />
E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de<br />
Internet: www.mfw.baden-wuerttemberg.de<br />
Antragsformulare und weitere Informationen können im Internet unter<br />
www.mfw.baden-wuerttemberg.de (unter Förderprogramme/Berufliche<br />
Bildung) abgerufen werden.<br />
6 Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007–2013)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF) Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie<br />
Tagungen, Foren, Kongresse, Aktionstage, Workshops und vergleichbare<br />
Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen:<br />
• Berufliche Weiterbildung und berufliche Qualifizierung,<br />
• Berufliche Ausbildung,<br />
• Existenzgründung, Unternehmensnachfolgen und -übergaben,<br />
• Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU,<br />
• Stärkung der Zusammenarbeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen,<br />
• Bewältigung des demografischen Wandels in KMU,<br />
• Chancengleichheit, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie<br />
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />
Des Weiteren ist die Durchführung von Sprechtagen zur einmaligen Erstund<br />
Orientierungsberatung für Existenzgründer sowie zur Unternehmensübergabe<br />
für Selbständige förderfähig.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen<br />
oder privaten Rechts.<br />
Die Maßnahme muss den Teilnehmern einen objektiven und umfassenden<br />
Einblick in das jeweilige Thema vermitteln. Die förderfähigen Themen<br />
müssen fachkompetent, wettbewerbsneutral und unternehmensübergreifend<br />
behandelt werden. Der Teilnehmerkreis darf sich nicht aus Mitarbeitenden<br />
eines einzigen Unternehmens zusammensetzen.<br />
Bei Sprechtagen muss die Beratung mindestens eine Stunde dauern. Von<br />
der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die Themen politisch<br />
oder religiös beeinflusst darstellen, sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-,<br />
Patent- und Steuerfragen beziehen oder deren wesentlicher<br />
12
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Zweck der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />
beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch<br />
• bei Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen: je nach Art der Einzelmaßnahme<br />
bis max. 20.000 EUR,<br />
• bei Sprechtagen: max. 1.500 EUR pro Tagewerk à 8 Zeitstunden.<br />
Die Bagatellgrenze liegt bei 500 EUR pro Einzelveranstaltung.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />
der Antragsformulare zu richten an die<br />
L-Bank<br />
Staatsbank für Baden-Württemberg<br />
Schlossplatz 10<br />
76113 Karlsruhe<br />
Telefon: (07 21) 1 50-13 14<br />
Telefax: (07 21) 1 50-15 92<br />
E-Mail: info@l-bank.de<br />
Internet: www.l-bank.de<br />
Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter www.esfbw.de<br />
abrufbar.<br />
7 Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007–2013)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Land Baden-Württemberg fördert aus Finanzmitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen externer Coaches zur<br />
Qualifizierung und systematischen Personalentwicklung von Beschäftigten<br />
in Unternehmen. Mitfinanziert werden<br />
• Coachings zur Entwicklung von Weiterbildungskonzepten, die auf den<br />
Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten und die Strategie des Unternehmens<br />
zugeschnitten sind,<br />
• Coachings zur Einführung einer allgemeinen oder zielgruppenspezifischen<br />
systematischen Personalentwicklung. Zielgruppen sind an- und<br />
ungelernte Beschäftigte, ältere Beschäftigte ab 50 Jahren, Wiedereinsteigende,<br />
die am Unternehmensstandort beschäftigt sind, und Mitarbeitende<br />
mit Migrationshintergrund.<br />
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der badenwürttembergischen<br />
Wirtschaft durch die permanente Qualifizierung der<br />
Beschäftigten zu sichern.<br />
Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen oder mehrere Standorte<br />
13
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
in Baden-Württemberg mit jeweils bis zu 500 Beschäftigten haben.<br />
Voraussetzungen<br />
Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt<br />
werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist. Als Beratungsunternehmen<br />
gelten freiberufliche Unternehmensberaterinnen und<br />
- berater oder Unternehmensberatungsgesellschaften.<br />
Das Coaching ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres abzuschließen.<br />
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten<br />
im Sinne der Leitlinien der EU, Unternehmen der landwirtschaftlichen<br />
Primärproduktion, des Kohlesektors und des Fischereisektors sowie (frei-<br />
)gemeinnützige Träger. Darüber hinaus sind Leistungen, die über ein Coaching<br />
hinausgehen, nicht förderfähig. Hierzu gehören beispielsweise die<br />
Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beratungen, die<br />
sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen<br />
oder deren wesentlicher Zweck der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen<br />
ist.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten.<br />
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der für das Coaching anfallenden<br />
Kosten, maximal jedoch 400 EUR pro Tagewerk.<br />
Bei Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatungen werden höchstens 10<br />
Tagwerke bezuschusst, der maximale Zuschussbetrag liegt bei 4.000 EUR.<br />
Bei systematischen Personalentwicklungsmaßnahmen werden höchstens<br />
20 Tagwerke gefördert, die Förderhöchstsumme beträgt 8.000 EUR.<br />
Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent der zuschussfähigen<br />
Ausgaben zu erbringen.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />
der Antragsformulare zu richten an die<br />
L-Bank<br />
Staatsbank für Baden-Württemberg<br />
Schlossplatz 10<br />
76113 Karlsruhe<br />
Telefon: (07 21) 1 50-13 14<br />
Telefax: (07 21) 1 50-15 92<br />
E-Mail: info@l-bank.de<br />
Internet: www.l-bank.de<br />
Antragsunterlagen sowie eine Liste mit zertifizierten Beratungsunternehmen<br />
sind unter www.esf-bw.de abrufbar.<br />
Wichtige Hinweise<br />
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.<br />
Das Land Baden-Württemberg hat die Förderbedingungen des Pro-<br />
14
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
gramms zum 4. April 2011 geändert. Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten<br />
können weiterhin einen Antrag auf Förderung eines externen<br />
Coaching stellen. Gefördert werden künftig 50 Prozent (bisher 75 Prozent)<br />
der Coachingausgaben, maximal 400 Euro pro Tagewerk.<br />
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen.<br />
Hat ein Unternehmen mehrere Standorte in Baden-Württemberg, die<br />
jeweils die Fördervoraussetzungen erfüllen, kann ein Antrag für jeden<br />
Standort und jeden Förderschwerpunkt einmal gestellt werden.<br />
Für freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der<br />
Freien Wohlfahrtspflege angehören bzw. von diesen als Spitzenverband<br />
vertreten werden, sowie alle sonstigen gemeinnützigen Träger, die keinem<br />
der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind, wird auf das Förderprogramm<br />
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Personalentwicklung<br />
in der Sozialwirtschaft verwiesen.<br />
8 Förderung unternehmerischen Know-hows durch<br />
8 Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />
Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, um die<br />
Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und<br />
Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern zu verbessern und die Anpassung an<br />
veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern.<br />
Gefördert werden<br />
• Workshops, in denen mit jeder bzw. jedem Teilnehmenden ein individueller<br />
Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird, sowie<br />
• Informations- und Schulungsveranstaltungen zu allen wirtschaftlichen,<br />
finanziellen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Problemen der Führung eines Unternehmens sowie der Existenzgründung.<br />
Darüber hinaus werden gefördert: Veranstaltungen zu Qualitätsmanagementsystemen<br />
im Unternehmen, zu Fragen des Umweltschutzes, zum<br />
Arbeitsschutz, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen,<br />
zu Fragen von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Personen<br />
mit Migrationshintergrund zu Gründung und Unternehmensführung, zur<br />
besseren Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den<br />
Betrieb, zur Fachkräftesicherung, zur Einführung von Compliance-<br />
Maßnahmen im Unternehmen sowie zur Unternehmensnachfolge.<br />
Zielgruppe der Maßnahmen sind Existenzgründende, Unternehmerinnen<br />
15
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
und Unternehmer sowie Führungs- und Fachkräfte.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsberechtigt sind Veranstaltende von förderfähigen Informationsund<br />
Schulungsveranstaltungen sowie Workshops mit Sitz und Geschäftsbetrieb<br />
oder einer Zweigniederlassung im Inland. Die Veranstaltenden<br />
können Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände) sowie<br />
Beratungsunternehmen und selbständige Beraterinnen bzw. Berater sein,<br />
die überwiegend KMU sowie Existenzgründende schulen und/oder beraten.<br />
Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmenden an den Informations-<br />
und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops.<br />
Als Workshops gelten Gruppenveranstaltungen mit mindestens vier und<br />
höchstens sechs Teilnehmenden. Der Businessplan ist den Teilnehmenden<br />
auszuhändigen.<br />
An Informations- und Schulungsveranstaltungen müssen zwischen sieben<br />
und 20 Personen teilnehmen. Die Veranstaltungen müssen von mindestens<br />
sechs Stunden Dauer sein.<br />
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat den sich aus der Förderung<br />
ergebenden finanziellen Vorteil in voller Höhe in Form einer Reduzierung<br />
der Teilnehmergebühr an die Teilnehmenden durchzuleiten.<br />
Die Veranstaltenden sind verpflichtet, eine hohe Qualität zu praktizieren<br />
und dies ab dem 1. Juli 2012 durch Vorlage des Qualitätsnachweises bei<br />
der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.<br />
Den Teilnehmenden müssen kostenlos aussagefähige, vom Veranstaltenden<br />
erstellte, seminarbegleitende Unterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat<br />
ausgehändigt werden.<br />
Die Veranstaltungen müssen wettbewerbsneutral und praxisnah gestaltet<br />
sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, deren<br />
Zweck auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die<br />
über allgemeinbildende Themen informieren, der individuellen beruflichen<br />
Aus- und Weiterbildung dienen, deren Teilnehmende selbst unternehmensberatend<br />
oder schulend tätig sind bzw. werden wollen oder Familienangehörige<br />
des Veranstaltenden sind, im Ausland stattfinden oder<br />
die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt<br />
• für Workshops maximal 300 EUR je Teilnehmer/in. Die Teilnahmegebühr<br />
muss mindestens 150 EUR je Person betragen.<br />
• für Veranstaltungen 50 EUR/Stunde, maximal jedoch 24 Stunden<br />
• den mit 1.200 EUR. Die Teilnahmegebühr muss mindestens 10 EUR je<br />
begonnenem 6-Stunden-Block und je Person betragen.<br />
•<br />
16
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung<br />
oder des Workshops einzureichen. Das elektronische Antragsformular<br />
steht unter www.beratungsfoerderung.net zur Verfügung. Weitere Informationen<br />
sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA) erhältlich, das auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Frankfurter Straße 29–35<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon: (0 61 96) 9 08-5 70<br />
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de<br />
Internet: www.bafa.de<br />
Wichtige Hinweise Die Richtlinien gelten für Veranstaltungen und Workshops, die bis zum 31.<br />
Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet werden.<br />
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt die<br />
Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und<br />
Schulungsveranstaltungen auch in den Jahren 2012 bis 2014 fort. Ab 1. Januar<br />
2012 kommen neue Förderschwerpunkte hinzu. Gefördert werden<br />
dann auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftesicherung, zur Übergabe<br />
von Unternehmen, zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
mit Migrationshintergrund in den Betrieb und zum Aufbau unternehmensinterner<br />
Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität.<br />
Für Teilnehmende bestehender Unternehmen werden die Zuwendungen<br />
als De-minimis-Beihilfen gewährt.<br />
9 Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />
des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der »Initiative<br />
zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft« Projekte, die zur Überwindung<br />
von Lohnunterschieden von Frauen und Männern in der Wirtschaft<br />
beitragen. Unterstützt werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern:<br />
• Innovative Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung,<br />
• Betriebliche Modellprojekte/Maßnahmen, um mehr junge Frauen an<br />
MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und<br />
Technik), an eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung<br />
sowie weitere innovative Zukunftsberufe heranzuführen,<br />
• Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteurinnen und Akteure<br />
zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Unternehmen,<br />
17
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
• Betriebliche Ansätze, die Qualifikationsverluste von Mitarbeiterinnen<br />
während einer Familienphase verringern bzw. vermeiden und den<br />
schnellen beruflichen Wiedereinstieg unterstützen,<br />
• Modelle und Maßnahmen betrieblicher Personalpolitik im Umgang<br />
mit dem demografischen Wandel und zur Erhöhung des Anteils von älteren<br />
weiblichen Beschäftigten und zur Sicherung von Erwerbschancen<br />
von Frauen.<br />
Ziel ist es, durch spezifische Maßnahmen die Beschäftigungssituation von<br />
Frauen in der Wirtschaft zu verbessern.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen<br />
Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände<br />
und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.<br />
Das Projekt muss sich einem Handlungsschwerpunkt der Initiative zuordnen<br />
lassen und beschreiben, welcher konkrete Beitrag zur Erreichung der<br />
Ziele der Initiative geleistet werden kann.<br />
Die bzw. der Antragstellende muss die fachlich-inhaltliche und administrative<br />
Eignung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen. Zur Durchführung<br />
von Maßnahmen auf betrieblicher Ebene muss das Einvernehmen<br />
der Betriebspartner vorliegen.<br />
Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein. Mit dem<br />
Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Zusätzliche Ausbildungsplätze,<br />
reine Lohnkostenzuschüsse und betriebliche Kinderbetreuungsplätze<br />
sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Bei berufsabschlussbezogenen Qualifikationen sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten<br />
vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der bzw. dem Antragstellenden<br />
und der Art des Vorhabens und beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtkosten. Die bzw. der Antragstellende muss mindestens<br />
20 Prozent der Kosten in Form von Eigenmitteln oder als Drittmittel<br />
aufbringen. Die nationale Kofinanzierung kann sich aus privaten, öffentlichen<br />
und Drittmitteln zusammensetzen.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Das Förderverfahren ist für Projekte mit einem Volumen von mehr als<br />
100.000 EUR zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektvorschläge und -<br />
skizzen fortlaufend bei der<br />
Regiestelle Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen einzureichen in der<br />
Wirtschaft<br />
c/o Roland Berger Strategy Consultants<br />
Alt-Moabit 101 b<br />
18
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
10559 Berlin<br />
Telefon: (0 30) 3 99 27-33 34<br />
Telefax: (0 30) 89 68-33 34<br />
E-Mail: regiestelle@bundesinitiative-gleichstellen.de<br />
Internet: www.bundesinitiative-gleichstellen.de<br />
Um in den jeweiligen Förderrunden berücksichtigt zu werden, ist die Einreichung<br />
zu einem bestimmten Stichtag notwendig. Die genauen Termine<br />
finden Sie unter www.bundesinitiative-gleichstellen.de.<br />
Für Projekte mit einem Volumen von unter 100.000 EUR ist das Antragsverfahren<br />
einstufig. Der Förderantrag ist einzureichen bei dem<br />
Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />
Referat II B1<br />
Eupener Straße 125<br />
50933 Köln<br />
Telefon: (02 28) 9 93 58-57 13<br />
Telefax: (02 28) 9 93 58-28 01<br />
E-Mail: ESF-Gleichstellen@bva.bund.de<br />
Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />
Wichtige Hinweise<br />
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die Bundesinitiative zur<br />
Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft bietet seit März 2011 ein vereinfachtes<br />
Antragsverfahren für Förderinteressierte mit einer Fördersumme<br />
von unter 100.000 EUR an.<br />
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit im Sinne der ESF-Richtlinie<br />
zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft bleiben gleich. Das Auswahlverfahren<br />
ist einstufig, daher sind die Einreichungsfristen nicht mehr<br />
zu beachten. Anträge können jederzeit bei dem Bundesverwaltungsamt<br />
(BVA) gestellt werden.<br />
Bei Förderungen an Privatunternehmen wird der Zuschuss grundsätzlich<br />
als Ausbildungsmaßnahme unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung<br />
gewährt. Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht<br />
zulässig (Kumulationsverbot).<br />
19
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
10 Qualifizierungsangebote für Bezieher von<br />
10 Transferkurzarbeitergeld<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />
des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beziehern<br />
von Transferkurzarbeitergeld an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Finanziert werden Maßnahmen für Personen, insbesondere aus<br />
kleinen und mittleren Unternehmen, die<br />
• Transferkurzarbeitergeld beziehen und bei der zuständigen Agentur<br />
für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind sowie<br />
• Qualifizierungsdefizite aufweisen.<br />
Ziel ist es, zur Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des zu<br />
restrukturierenden oder entlassenden Betriebs.<br />
Das vorgesehene Qualifizierungskonzept muss durch die jeweiligen Qualifizierungsbedarfe<br />
der vorgesehenen Teilnehmenden begründet werden.<br />
Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt<br />
werden, der die erforderlichen Zulassungen besitzt. Die Qualifizierungsmaßnahme<br />
muss innerhalb des Bezugszeitraums von Transferkurzarbeitergeld<br />
enden. Die Arbeitgeber in bzw. der Arbeitgeber hat sich an<br />
der Finanzierung der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme angemessen<br />
zu beteiligen.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Antragsverfahren<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden die als<br />
angemessen festgestellten Lehrgangskosten. Je Teilnehmender bzw.<br />
Teilnehmenden kann zudem eine Fahrkostenpauschale von 3 EUR je Unterrichtstag<br />
gewährt werden.<br />
•<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen<br />
Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte<br />
befindet. Auskünfte erteilt auch die<br />
Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
Regensburger Straße 104<br />
90478 Nürnberg<br />
Telefon: (09 11) 1 79-0<br />
Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de<br />
Internet: www.arbeitsagentur.de<br />
20
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
11 Erasmus für Jungunternehmerinnen und -unternehmer<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das europäische Austauschprogramm bietet Jungunternehmerinnen und<br />
-unternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen<br />
oder mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen EU-Mitgliedstaat<br />
zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmen zu lernen.<br />
Allgemeine Ziele des Programms sind die Förderung des Erfahrungsaustauschs,<br />
des gegenseitigen Lernens und der Vernetzung von Unternehmern<br />
über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.<br />
Die spezifischen Programmziele lauten:<br />
• Praxisausbildung für Jungunternehmerinnen und - unternehmer in<br />
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen Land der<br />
EU, um einen erfolgreichen Start sowie die Weiterentwicklung ihrer<br />
Geschäftsideen zu ermöglichen,<br />
• Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Unternehmern über<br />
die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Weiterentwicklung<br />
ihrer Unternehmen,<br />
• Verbesserung des Zugangs zum Markt und Suche nach potenziellen<br />
Partnern für neu gegründete und bereits etablierte Unternehmen in<br />
anderen EU-Ländern,<br />
• Vernetzung durch Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen<br />
europäischen Ländern.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Das Programm richtet sich an Existenzgründende und erfahrene Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen<br />
gemäß KMU-Definition der EU.<br />
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb einer Zeitspanne von insgesamt<br />
zwölf Monaten absolviert werden und sollte einen bis sechs Monate dauern.<br />
Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Aufenthalt in mehrere kürzere<br />
Zeitfenster unterteilt werden, die die Jungunternehmer bzw. der Jungunternehmer<br />
tatsächlich vor Ort im Gastunternehmen verbringt.<br />
Jungunternehmerinnen und -unternehmer müssen nachweisen, dass sie<br />
über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.<br />
Gastunternehmen müssen nachweislich über eine langjährige einschlägige<br />
Erfahrung verfügen und belegen, dass sie derzeit eine Tätigkeit ausüben,<br />
die dem Jungunternehmer die entsprechenden Lernmöglichkeiten<br />
bietet. Darüber hinaus muss ein Gastunternehmen die Anforderungen der<br />
Grundsätze des Wohlverhaltens erfüllen.<br />
Die Zahlung der EU-Mittel hängt davon ab, ob die Jungunternehmerin<br />
bzw. der Jungunternehmer den Geschäfts-, Arbeits- bzw. Lernplan erfüllt<br />
und die entsprechenden Ergebnisse erzielt und ob seine Tätigkeitsberich-<br />
21
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
te von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigt werden.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Antragsverfahren<br />
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und<br />
den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die<br />
damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen der<br />
Jungunternehmerin bzw. dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle<br />
zu regeln. Der Benutzerleitfaden enthält Empfehlungen über die<br />
Höhe • der Förderung in den einzelnen Gastländern.<br />
Die Vermittlung der Jungunternehmerinnen und -unternehmer und der<br />
gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen<br />
Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.<br />
Interessierte Jung- und Gastunternehmen stellen über ein Online-<br />
Anmeldetool einen Antrag und nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten<br />
Vermittlungsstelle auf. Die zuständigen Vermittlungsstellen<br />
sichten und prüfen die eingegangenen Anträge und nehmen diese an,<br />
nachdem sie vollständig ausgefüllt sind.<br />
Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmen<br />
und Jungunternehmen, deren Anträge angenommen wurden,<br />
die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnerinnen und -partnern zu suchen.<br />
Die nationalen bzw. regionalen Vermittlungsstellen und das Online-<br />
Anmeldetool sind im Internet unter www.erasmus-entrepreneurs.eu abrufbar.<br />
Für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm<br />
ist zuständig das<br />
Erasmus for Young Entrepreneurs Support Office<br />
c/o First Elements Euroconsultants Ltd,<br />
10 Gregoriou Xenopoulou Str., 1st Floor<br />
CY-1061 Nicosia<br />
Telefon: (00 35 7) 22 87 57 19<br />
E-Mail: support@erasmus-entrepreneurs.eu<br />
Internet: www.erasmus-entrepreneurs.eu<br />
Auskünfte zu weiteren Aspekten, den allgemeinen Rahmenbedingungen<br />
und zum umfassenden Finanzrahmen des Programms erteilt die<br />
Europäische Kommission<br />
Generaldirektion Unternehmen und Industrie<br />
Referat Unternehmerische Initiative (E.1)<br />
Telefon: (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)<br />
B-1049 Brüssel<br />
E-Mail: entr-entrepreneurship@ec.europa.eu<br />
Internet: ec.europa.eu/enterprise/<br />
22
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
12 Managementprogramm in Japan –<br />
12 Fortbildungslehrgang für europäische Führungskräfte (HRTP)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das vier- bzw. fünfwöchige Fortbildungsprogramm verschafft europäischen<br />
Führungskräften einen vertieften Einblick in die japanische Unternehmensführung<br />
und die Struktur der japanischen Wirtschaft.<br />
Das Programm umfasst Vorträge, Seminare, Besichtigungen, Sprachunterricht<br />
und Unternehmensbesuche. Teilnehmende sollen ein Verständnis<br />
für die kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren erhalten, die den unternehmerischen<br />
und technologischen Erfolg Japans ausmachen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Das Angebot richtet sich an Führungskräfte aus europäischen Unternehmen,<br />
die die Strategie ihres Unternehmens gegenüber Japan maßgeblich<br />
bestimmen, nach Japan entsandt werden sollen oder über japanisches<br />
Management- und Technologie-Know-how auf dem Laufenden bleiben<br />
möchten.<br />
Teilnehmende müssen<br />
• Angehörige eines EU-Mitgliedstaats sein,<br />
• in einem Unternehmen aus der EU oder Japan arbeiten,<br />
• über angemessene Englischkenntnisse verfügen.<br />
Es sollte sich um Managerinnen und Manager eines gewerblichen Unternehmens<br />
handeln, die über eine mindestens fünf- bis zehnjährige Berufserfahrung<br />
verfügen. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten richtet<br />
sich nach<br />
• dem professionellen Hintergrund und der Ausbildung,<br />
• der Strategie des entsendenden Unternehmens im Hinblick auf Japan.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Teilnahme an den ersten vier Wochen der Veranstaltung ist für kleine<br />
und mittlere Unternehmen kostenlos. Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen<br />
der KMU-Definition der EU erfüllen, zahlen einen Beitrag von<br />
2.000 EUR.<br />
Reise- und Unterkunftskosten müssen von den entsendenden Unternehmen<br />
übernommen werden. Teilnehmende aus kleinen und mittleren Unternehmen<br />
können einen Zuschuss in Höhe von 3.000 EUR zu den Lebenshaltungskosten<br />
beantragen.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind an das EU-Japan Zentrum für industrielle Zusammenarbeit<br />
zu richten:<br />
EU-Japan Zentrum für industrielle Zusammenarbeit<br />
Büro Brüssel<br />
52, rue Marie de Bourgogne<br />
23
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
B-1000 Brüssel<br />
Telefon: (0032 2) 2 82 00 40<br />
Telefax: (0032 2) 2 82 00 45<br />
E-Mail: office@eu-japan.eu<br />
Internet: www.eu-japan.eu<br />
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit dem Zentrum aufzunehmen.<br />
Kleine und mittlere Unternehmen müssen mit der Anmeldung<br />
eine Kaution von 2.000 EUR hinterlegen.<br />
Hinweise zu den Antrags- und Reiseterminen sowie die erforderlichen<br />
Formulare können im Internet abgerufen werden.<br />
24
Förderung für<br />
Privatpersonen<br />
25
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
13 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG (Meister-BAföG)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden<br />
durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu<br />
den Kosten des Lebensunterhalts unterstützt.<br />
Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher<br />
und privater Träger in Vollzeit- oder Teilzeitform, die<br />
• einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, einen<br />
vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss<br />
oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetzen<br />
und<br />
• fachlich gezielt auf Fortbildungsabschlüsse nach der Handwerksordnung<br />
oder dem Berufsbildungsgesetz, gleichwertige bundes- oder<br />
landesrechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse oder Fortbildungsabschlüsse<br />
an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage<br />
staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereiten.<br />
Es sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen förderfähig.<br />
Antragsberechtigte<br />
Voraussetzungen<br />
Antragsberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, Technikerinnen<br />
und Techniker sowie andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss<br />
zu Handwerks- oder Industriemeister/inne/n, Techniker/inne/n,<br />
Fachkaufleuten, Fachkrankenpfleger/inne/n, Betriebsinformatiker/inne/n,<br />
Programmierer/inne/n oder Betriebswirt/inn/en bzw. einen<br />
anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Eine Altersbeschränkung<br />
besteht nicht.<br />
Die bzw. der Teilnehmende hat bereits einen Abschluss in einem anerkannten<br />
Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich<br />
geregelten Berufsabschluss.<br />
Angestrebt wird eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Grundlage des<br />
Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer<br />
Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Der Abschluss<br />
muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung<br />
oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.<br />
Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene<br />
liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss.<br />
Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden<br />
umfassen.<br />
•<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt als Kombination von Zuschuss und Darlehen zu den<br />
•<br />
Kosten der Maßnahme sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – den Kosten des<br />
26
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Lebensunterhalts.<br />
Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt<br />
bis zu 10.226 EUR. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für<br />
den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.<br />
Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf<br />
die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.<br />
Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens<br />
jedoch bis zu 1.534 EUR als zinsgünstiges Darlehen gefördert.<br />
Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein<br />
Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf<br />
besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.<br />
Der Zuschussanteil beträgt 44 Prozent.<br />
Bei Familien erhöht sich der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Ehegatten<br />
um 215 EUR (Darlehen) je Monat sowie für jedes Kind um 210 EUR<br />
(Darlehen) je Monat.<br />
Gewährt wird darüber hinaus ein Darlehensteilerlass bei Existenzgründungen,<br />
die zu neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen führen.<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge sind auf den vorgeschriebenen Formularen vor Beginn der Maßnahme<br />
an die untenstehenden Behörden zu richten. Die Entscheidung erfolgt<br />
in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Die bzw. der Teilnehmende<br />
erhält zugleich mit dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der<br />
er innerhalb von drei Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen kann.<br />
Weiterführende Informationen zum Meister-BAföG können im Internet<br />
unter der Adresse www.meister-bafoeg.info abgerufen oder über die gebührenfreie<br />
Hotline unter der Rufnummer (0 800) 6 22 36 34 erfragt werden.<br />
Von den Bundesländern wurden folgende Vollzugsbehörden benannt:<br />
Baden-Württemberg: kommunale Ämter für Ausbildungsförderung Die<br />
Anschriften der Antrag annehmenden Stellen in Baden-Württemberg finden<br />
Sie hier: www.meister-bafoeg.info.<br />
Der Darlehensantrag ist zu stellen bei der<br />
KfW Bankengruppe<br />
Palmengartenstraße 5–9<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
Infocenter: (08 00) 5 39 90 03<br />
Telefon: (0 69) 74 31-0<br />
Telefax: (0 69) 74 31-29 44<br />
E-Mail: meisterbafoeg@kfw.de<br />
Internet: www.kfw.de<br />
27
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Wichtige Hinweise<br />
Mit der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sind<br />
zum 1. Juli 2009 u.a. folgende Verbesserungen in Kraft getreten:<br />
• Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung.<br />
Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung<br />
absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.<br />
• Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf<br />
die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.<br />
• Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks<br />
beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag<br />
auf Antrag bis zu drei Monate als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).<br />
• Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210<br />
EUR pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst.<br />
Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig<br />
gewährt.<br />
• Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen<br />
Kinderbetreuungszuschlag von 113 EUR monatlich pro Kind bis<br />
zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung<br />
behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags<br />
abgeschafft worden.<br />
• Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen<br />
wurden erleichtert. Bei der Gründung oder<br />
Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und<br />
dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen<br />
Mitarbeiters oder eines Auszubildenden ein Erlass von 33 Prozent des<br />
auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens<br />
gewährt.<br />
14 Begabtenförderung berufliche Bildung<br />
14 (Weiterbildungsstipendium)<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die<br />
Teilnahme von jungen Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung<br />
an Bildungsmaßnahmen, die auf dem Bildungsmarkt angeboten<br />
werden oder speziell zu entwickeln sind.<br />
Ziel ist es, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz<br />
begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung<br />
zu unterstützen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung,<br />
die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere<br />
Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die<br />
28
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Hochschulabsolventinnen<br />
und -absolventen werden nicht gefördert.<br />
Voraussetzungen<br />
Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung<br />
mit mindestens 87 Punkten oder besser als »gut«, durch<br />
die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen<br />
Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes<br />
oder einer Berufsschule.<br />
Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat soll bei Aufnahme in die Begabtenförderung<br />
berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal<br />
bis zu drei Jahre später erfolgen.<br />
•<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Antragsverfahren<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Es werden Bildungsmaßnahmen<br />
in Deutschland sowie innerhalb der EU, in Ausnahmefällen<br />
auch im Ausland außerhalb der EU gefördert. Bezuschusst werden Maßnahme-,<br />
Fahrt- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung pro Stipendium<br />
soll innerhalb eines Kalenderjahres 2.000 EUR nicht übersteigen.<br />
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus<br />
vorhandenen Fördermitteln erhöhen. Die Höchstförderung von 6.000 EUR<br />
pro Stipendium darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden.<br />
•<br />
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />
der Antragsformulare an die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige<br />
Stelle, bei der das Berufsbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers<br />
eingetragen war, zu stellen.<br />
Für die Durchführung des Förderprogramms im Berufsbereich der bundesgesetzlich<br />
geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die zuständige<br />
Stelle die<br />
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)<br />
Gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />
Lievelingsweg 102-104<br />
53119 Bonn<br />
Telefon: (02 28) 6 29 31-0<br />
Telefax: (02 28) 6 29 31-11<br />
E-Mail: info@sbb-stipendien.de<br />
Internet: www.weiterbildungsstipendium.de<br />
29
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
15 Bildungskredit<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Antragsberechtigte<br />
Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen<br />
nach Maßgabe dieses Programms durch zinsgünstige Kredite. Auf<br />
diese Weise sollen die Ausbildung gesichert und beschleunigt sowie außergewöhnliche,<br />
nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) erfasste Aufwendungen finanziert werden.<br />
Antragsberechtigt sind<br />
• volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren vor<br />
Abschluss der Ausbildung,<br />
• Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.<br />
Voraussetzungen<br />
Gefördert werden Personen, die die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in<br />
der jeweils gültigen Fassung erfüllen und das 36. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben. Bei grundständigen Studiengängen ist eine Förderung<br />
maximal bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich.<br />
Vorausgesetzt wird, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2<br />
Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder<br />
der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen<br />
Ausbildungsstätte gleichgestellt ist.<br />
•<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Kredites in Höhe von<br />
100, 200 oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können<br />
bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag kann die Auszahlung<br />
des Kredits unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen<br />
werden. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis zur Höhe von<br />
3.600 EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden.<br />
Der Kredit ist vom Tage der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn<br />
der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Als Zinssatz gilt die European<br />
Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten<br />
jeweils zum 1. April sowie zum 1. Oktober zuzüglich eines Aufschlags von<br />
1 Prozent p.a.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Ein Antrag ist frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen<br />
Ausbildungszeitraumes schriftlich oder über das Internet zu stellen an das<br />
Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />
Referat IV 4<br />
Eupener Straße 125<br />
50933 Köln<br />
Bildungskredit Hotline<br />
Telefon: (02 28) 9 93 58-44 92<br />
Telefax: (02 28) 9 93 58-48 50<br />
30
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de<br />
Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />
Wichtige Hinweise<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderbestimmungen<br />
mit Wirkung zum 1. April 2009 überarbeitetet. Nunmehr<br />
können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen<br />
Ausbildungsphasen einen den individuellen Bedürfnissen flexibel<br />
anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen erhalten.<br />
Das BMBF bietet das Bildungskreditprogramm seit 2001 an. Seitdem<br />
wurden mehr als 120.000 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende<br />
mit mehr als einer halben Mrd. EUR unterstützt.<br />
16 Bildungsprämie – Förderung von<br />
16 Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen<br />
Ziel und Gegenstand<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit<br />
Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Instrument<br />
der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung, insbesondere<br />
von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen. Gefördert werden<br />
• Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen (Prämienberatung)<br />
sowie<br />
• die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen für die individuelle<br />
berufliche Weiterbildung (Prämiengutscheine).<br />
Antragsberechtigte<br />
Zielgruppe der Förderung sind Weiterbildungsinteressierte, die sich aus<br />
finanziellen Gründen bislang nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt<br />
haben bzw. beteiligen konnten. Antragsberechtigt sind<br />
• für die Erstattung von Prämienberatungen: anerkannte Beratungsstellen,<br />
• für die Erstattung von Prämiengutscheinen: Weiterbildungsanbieter<br />
mit Sitz in Deutschland.<br />
Voraussetzungen<br />
Prämiengutscheine können Erwerbstätige (auch während des Mutterschutzes<br />
oder in Elternzeit) erhalten, die durchschnittlich mindestens 15<br />
Wochenstunden erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />
20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />
übersteigt.<br />
Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins<br />
verpflichtend. Beratungsstellen müssen sich durch umfassende<br />
Kenntnisse in der Weiterbildung auszeichnen und neutral beraten.<br />
Sie werden bundesweit nach einheitlichen Kriterien vom Bund<br />
•<br />
im<br />
31
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />
Einvernehmen mit dem jeweiligen Sitzland ausgewählt.<br />
Weiterbildungsanbieter müssen auf ihre Eignung geprüft sein. Antragsteller,<br />
über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />
worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />
beträgt<br />
• pro Prämienberatung 30 EUR,<br />
• pro Prämiengutschein 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren,<br />
maximal 500 EUR.<br />
Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.<br />
•<br />
Antragsverfahren<br />
Mit der Abwicklung und Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMBF<br />
den Projektträger im DLR<br />
Service- und Programmstelle Bildungsprämie<br />
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)<br />
Heinrich-Konen-Straße 1<br />
53227 Bonn<br />
Telefon: (08 00) 26 23 000 (Förderberatung)<br />
Telefon: (02 28) 38 21-16 01<br />
E-Mail: bildungspraemie@dlr.de<br />
Internet: www.bildungspraemie.info<br />
beauftragt. Die Förderung für Beratungsleistungen endet am 30. November<br />
2013. Anträge auf Erstattung von Prämiengutscheinen können laufend<br />
bis zu sechs Monate nach Entgegennahme des Gutscheins, spätestens<br />
aber bis zum 31. Mai 2014 gestellt werden. Vordrucke und weitere Informationen<br />
werden im Internet bereitgestellt. Den Beratungsstellen stehen<br />
Online-Tools zur Verfügung.<br />
Wichtige Hinweise<br />
Am 1. Dezember 2011 hat die zweite Förderphase der Bildungsprämie begonnen.<br />
Es stehen 35 Mio. EUR zur Verfügung. Seit Programmbeginn<br />
2008 wurden über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben. 74 Prozent<br />
der Begünstigten sind Frauen, 89 Prozent Beschäftigte in kleinen und<br />
mittleren Unternehmen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund.<br />
Neben dem Prämiengutschein, der Gegenstand der vorliegenden Richtlinie<br />
ist, kann im Rahmen der Bildungsprämie auch ein »Spargutschein«<br />
ausgestellt werden. Dieser ermöglicht die vorzeitige Entnahme von nach<br />
dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben zur Finanzierung<br />
der Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren<br />
geht. Die Förderungen sind kumulativ anwendbar. Voraussetzung für den<br />
Erhalt eines Spargutscheines ist ebenfalls die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.<br />
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IMPRESSUM<br />
Projektkonsortium unter Leitung der<br />
<strong>ttg</strong> <strong>team</strong> <strong>training</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Holzmarkt 7<br />
72070 Tübingen<br />
Telefon: (07071) 5 13 96<br />
Telefax: (07071) 25 29 76<br />
E-Mail: info@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />
www.<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />
Quelle: www.foerderdatenbank.de<br />
Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium<br />
für Finanzen und Wirtschaft Baden-<br />
Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.<br />
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