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BAE1 - Bildungscontrolling - ttg team training GmbH

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Der <strong>Bildungscontrolling</strong> BW -Förderkompass<br />

Auf den folgenden Seiten finden Sie Beschreibungen<br />

zu verschiedenen Fördermöglichkeiten,<br />

die Sie für die Weiterbildung Ihrer<br />

Mitarbeitenden nutzen können. Die Informationen<br />

sind der Förderdatenbank des<br />

Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />

Technologie entnommen<br />

(www.foerderdatenbank.de).<br />

Der vorliegende Kompass bezieht sich ausschließlich<br />

auf die Aus- und Weiterbildung.<br />

In der Online-Förderdatenbank finden Sie<br />

zusätzlich Fördermöglichkeiten aus anderen<br />

Bereichen, beispielsweise Unternehmensfinanzierung,<br />

Gesundheit & Soziales oder Forschung<br />

& Innovation.<br />

Wir stehen Ihnen für<br />

Ihre Fragen jederzeit gerne<br />

zur Verfügung !<br />

Marcus Vogel<br />

marcus.vogel@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />

Dieser Kompass ist in<br />

zwei Bereiche aufgeteilt:<br />

I Förderung für Unternehmen Hierbei<br />

handelt es sich um Förderungen, die Sie als<br />

Unternehmen beantragen können.<br />

II Förderung für Privatpersonen Ihre<br />

Mitarbeitenden können auch direkt als Privatpersonen<br />

Förderung beantragen.<br />

In der Übersicht finden Sie zu den jeweiligen<br />

Förderungen eine kurze Beschreibung. Sollten<br />

Sie eine geeignete Förderung gefunden<br />

haben, gelangen Sie über den Link<br />

zur ausführlichen Beschreibung.<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

Über diese Links navigieren Sie<br />

durch den pdf-Förderkompass.<br />

Michela Traballano<br />

michela.traballano@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />

<strong>ttg</strong> <strong>team</strong> <strong>training</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Holzmarkt 7<br />

72070 Tübingen<br />

Telefon: (07071) 5 13 96<br />

E-Mail: info@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />

<strong>BAE1</strong> | 2.1 | 09.07.2012<br />

2


INHALTSVERZEICHNIS<br />

I Förderung für Unternehmen<br />

1 Ausbildungsbonus<br />

Arbeitgeber erhalten einen Ausbildungsbonus, wenn sie für Jugendliche, die ihren<br />

Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes<br />

verloren haben, betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen.<br />

SEITE 6<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

2 ESF-mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld<br />

Finanziert werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Personen,<br />

die Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen und bei denen<br />

keine Notwendigkeit einer Weiterbildung im Sinne des SGB III vorliegt.<br />

SEITE 7<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

3 Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie)<br />

Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche<br />

Weiterbildung sowie Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben.<br />

SEITE 8<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

4 Weiterbildung Geringqualifizierter und<br />

beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)<br />

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von gering qualifizierten<br />

und älteren Arbeitnehmern, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen<br />

unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.<br />

SEITE 10<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

5 Azubi im Verbund – Ausbildung teilen<br />

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung Unternehmen,<br />

die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der<br />

Handwerksordnung (HwO) nicht allein durchführen können.<br />

SEITE 11<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

6 Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007–2013)<br />

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Kongresse,<br />

Aktionstage, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen.<br />

SEITE 12<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

7 Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007–2013)<br />

Das Land Baden-Württemberg fördert aus Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) Beratungsmaßnahmen externer Coaches zur Qualifizierung und systematischen<br />

Personalentwicklung von Beschäftigten in Unternehmen.<br />

SEITE 13<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

8 Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen<br />

sowie Workshops<br />

Der Bund fördert mit Unterstützung des ESF Informationsveranstaltungen sowie<br />

Workshops, um die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken und die Leistungsund<br />

Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.<br />

SEITE 15<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

3


9 Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der »Initiative zur Gleichstellung von<br />

Frauen in der Wirtschaft« Projekte, bei welchen beispielsweise Qualifikationsverluste<br />

von Mitarbeiterinnen während einer Familienphase verringert werden sollen.<br />

10 Qualifizierungsangebote für Bezieher/innen von Transferkurzarbeitergeld<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Bezieherinnen und Beziehern von<br />

Transferkurzarbeitergeld an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

11 Erasmus für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer<br />

Das europäische Austauschprogramm bietet Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern<br />

die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen oder mittleren Unternehmen<br />

in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von erfahrenen<br />

Unternehmerinnen und Unternehmern zu lernen.<br />

12 Managementprogramm in Japan –<br />

Fortbildungslehrgang für europäische Führungskräfte (HRTP)<br />

Das vier- bzw. fünfwöchige Fortbildungsprogramm verschafft europäischen Führungskräften<br />

einen vertieften Einblick in die japanische Unternehmensführung und<br />

die Struktur der japanischen Wirtschaft.<br />

SEITE 17<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 20<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 21<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 23<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

II Förderung für Privatpersonen<br />

13 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG (Meister-BAföG)<br />

Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden durch<br />

Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten des Lebensunterhalts<br />

unterstützt. Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher<br />

und privater Träger in Vollzeit- oder Teilzeitform<br />

14 Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Teilnahme von jungen<br />

Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung an Bildungsmaßnahmen, die<br />

auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind.<br />

15 Bildungskredit<br />

Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch<br />

zinsgünstige Kredite. Auf diese Weise sollen die Ausbildung gesichert und beschleunigt<br />

sowie außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) erfasste Aufwendungen finanziert werden.<br />

16 Bildungsprämie – Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung<br />

des ESF mit dem Instrument der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung,<br />

insbesondere von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen.<br />

SEITE 26<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 28<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 30<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

SEITE 31<br />

ZUR LANGFASSUNG<br />

4


Förderung für<br />

Unternehmen<br />

5


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

1 Ausbildungsbonus<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten einen Ausbildungsbonus,<br />

wenn sie für Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz,<br />

Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, betriebliche<br />

Ausbildungsplätze bereitstellen. Ziel ist es, die Qualifizierungsund<br />

Beschäftigungschancen zu erhöhen.<br />

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige<br />

Auszubildende einstellen.<br />

Die Ausbildung muss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz<br />

oder dem Altenpflegegesetz erfolgen. Von der Förderung<br />

ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse, die bereits durch Zuschüsse<br />

zur Ausbildungsvergütung nach SGB gefördert werden.<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />

beträgt<br />

• 4.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR unterschreitet,<br />

• 5.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 500 EUR und<br />

weniger als 750 Euro beträgt, und<br />

• 6.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 750 EUR beträgt.<br />

Der Ausbildungsbonus kann zugunsten von schwerbehinderten Auszubildenden<br />

um 30 Prozent erhöht werden.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für<br />

Arbeit gestellt werden. Auskünfte erteilt auch die<br />

Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: (09 11) 1 79-0<br />

Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

6


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

2 ESF-mitfinanzierte Qualifizierungs-<br />

2 angebote für Bezieher/innen von Kurzarbeitergeld<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />

des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Bezieherinnen<br />

und Beziehern von Kurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Finanziert werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für Personen, die Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch<br />

(SGB III) beziehen und bei denen keine Notwendigkeit einer Weiterbildung<br />

im Sinne des SGB III vorliegt.<br />

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, in deren Betrieben<br />

Kurzarbeitergeld nach SGB III geleistet wird.<br />

Der Qualifizierungsbedarf für die bzw. den Arbeitnehmenden muss begründet<br />

werden. Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme darf<br />

der Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit nicht<br />

entgegenstehen.<br />

Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt<br />

werden, der die erforderlichen Zulassungen besitzt. Davon ausgenommen<br />

sind innerbetriebliche Qualifizierungen mit eigenem Personal.<br />

Die Qualifizierungsmaßnahme muss innerhalb des Bezugszeitraums von<br />

Kurzarbeitergeld enden und der Gesamtumfang der Qualifizierung darf<br />

den Umfang der Kurzarbeit nicht wesentlich überschreiten.<br />

Die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung<br />

sind als Querschnittsziele zu beachten. Von der Förderung ausgeschlossen<br />

sind Maßnahmen, zu denen die bzw. der Arbeitgebende gesetzlich<br />

verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch<br />

ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />

Die Höhe der Förderung beträgt<br />

• für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent und<br />

• für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 25 Prozent der als<br />

angemessen geltenden Lehrgangskosten.<br />

Für kleine Unternehmen kann der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent und für<br />

mittlere Unternehmen und benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer<br />

auf bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten erhöht werden.<br />

Die Weiterbildungskosten dürfen pro Qualifizierungsvorhaben zwei Millionen<br />

Euro nicht überschreiten.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen<br />

Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte<br />

7


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

befindet. Auskünfte erteilt auch die<br />

Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: (09 11) 1 79-0<br />

Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

3 Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten<br />

3 (Sozialpartnerrichtlinie)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />

des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage regionaler<br />

oder branchenspezifischer Vereinbarungen Maßnahmen der Sozialpartner<br />

zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten<br />

und Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der<br />

Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung sowie Weiterbildungsmaßnahmen<br />

in Betrieben.<br />

Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner und Unternehmen,<br />

die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages<br />

oder anderer Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen.<br />

Es muss ein Qualifizierungstarifvertrag bzw. eine Vereinbarung zur Weiterbildung<br />

der jeweils zuständigen Sozialpartner vorliegen. Das Projekt<br />

muss einen Beitrag zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung leisten.<br />

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Gesamtfinanzierung<br />

des Vorhabens muss sichergestellt sein. Weiterbildungsmaßnahmen,<br />

die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, sowie<br />

reine Forschungsvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Höchstdauer von<br />

bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des<br />

Vorhabens sowie dem Antragsteller und beträgt maximal 80 Prozent der<br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />

Nach der Gruppenfreistellungsverordnung ist die Höhe der Förderung für<br />

Unternehmen nach der Betriebsgröße und der Art der Maßnahme wie<br />

folgt gestaffelt:<br />

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:<br />

• kleine Unternehmen 80 Prozent,<br />

•<br />

• mittlere Unternehmen 70 Prozent und<br />

8


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

• Großunternehmen 60 Prozent der<br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />

Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:<br />

• kleine Unternehmen 45 Prozent,<br />

• mittlere Unternehmen 35 Prozent und<br />

• Großunternehmen 25 Prozent der<br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei einer Höhe von<br />

bis zu 100.000 EUR mit einem positiven schriftlichen Votum der zuständigen<br />

Sozialpartner direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen:<br />

Eupener Straße 125<br />

50933 Köln<br />

Telefon: (02 28) 9 93 58-0<br />

TeleTelefax: (02 28) 9 93 58-28 01<br />

E-Mail: sozialpartner@bva.bund.de<br />

Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />

Alle anderen Anträge sind zur inhaltlichen Bewertung an die gemeinsame<br />

Regiestelle zu richten, die vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung<br />

g<strong>GmbH</strong> gemeinsam mit dem DGB Bildungswerk e.V. getragen wird:<br />

ESF-Regiestelle Weiterbildung<br />

Wichmannstraße 6<br />

10787 Berlin<br />

Telefon: (0 30) 4 17 49 86-0<br />

Telefax: (0 30) 4 17 49 86-10<br />

E-Mail: info@regiestelle-weiterbildung.de<br />

Internet: www.initiative-weiter-bilden.de<br />

Weitere Informationen finden Sie beim<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung<br />

Wilhelmstraße 49<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: (0 30 18) 5 27-43 76<br />

Internet: www.bmas.bund.de<br />

9


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

4 WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und<br />

4 beschäftigter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von gering<br />

qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im<br />

Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts<br />

durchgeführt werden.<br />

Gefördert werden Weiterbildungen für gering qualifizierte Beschäftigte,<br />

• die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,<br />

• die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen<br />

oder<br />

• die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und<br />

für ältere Beschäftigte,<br />

• die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und<br />

• deren Qualifizierung über die ausschließlich arbeitsplatzgezogene<br />

kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Die Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere auf Unternehmen<br />

mit weniger als 250 Mitarbeitern ausgerichtet.<br />

Die Weiterbildung muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss,<br />

die aber seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte<br />

Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben<br />

können.<br />

Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen das 45. Lebensjahr vollendet<br />

haben und in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit weniger<br />

als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sein.<br />

Qualifizierungen, zu denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich<br />

verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Weiterbildungsangebote<br />

müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung<br />

zugelassen sein.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Antragsverfahren<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt oder<br />

durch Erstattung der Weiterbildungskosten. Die Förderhöhe wird entsprechend<br />

des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell<br />

festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen kann die Höhe des Zuschusses<br />

bei bis zu 50 Prozent liegen.<br />

•<br />

Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit<br />

bzw. die<br />

10


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: (09 11) 1 79-0<br />

Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den<br />

Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.<br />

5 Azubi im Verbund – Ausbildung teilen<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung<br />

Unternehmen, die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht allein<br />

durchführen können. Ziel ist, die Zahl der Ausbildungsverbünde und damit<br />

die Zahl der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg zu erhöhen.<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit höchstens 500 Beschäftigten<br />

und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem<br />

Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).<br />

Die Ausbildung muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der<br />

Handwerksordnung (HwO) durchgeführt werden. Der Stammbetrieb<br />

muss Teile der Ausbildung, die er nicht selber ausführen kann, in einem<br />

Partnerbetrieb (sog. durchführender Betrieb) durchführen lassen.<br />

Der Stammbetrieb hat mindestens 50 Prozent der Ausbildung durchzuführen.<br />

Die Ausbildungsdauer im durchführenden Betrieb muss in der Regel<br />

während der gesamten Ausbildung 20 Wochen oder mehr betragen.<br />

Sie kann jedoch bei kurzarbeitenden Betrieben auf bis zu 8 Wochen verkürzt<br />

werden.<br />

Der Stammbetrieb darf nicht mit mehr als 50 Prozent von einer öffentlichen<br />

Einrichtung getragen sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind<br />

öffentliche Betriebe und überbetriebliche Ausbildungszentren (Bildungsund<br />

Technologiezentren, Gewerbeakademien, Bildungsakademien).<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Antragsverfahren<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />

Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 2.000 EUR bzw. bei kurzarbeitenden<br />

Betrieben 1.000 EUR je Verbundausbildungsplatz.<br />

•<br />

Anträge sind vier Wochen vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb<br />

unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an das<br />

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg<br />

11


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Referat 85 Berufliche Ausbildung<br />

Theodor-Heuss-Straße 4<br />

70174 Stu<strong>ttg</strong>art<br />

Telefon: (07 11) 1 23-0<br />

Telefax: (07 11) 1 23-21 26<br />

E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de<br />

Internet: www.mfw.baden-wuerttemberg.de<br />

Antragsformulare und weitere Informationen können im Internet unter<br />

www.mfw.baden-wuerttemberg.de (unter Förderprogramme/Berufliche<br />

Bildung) abgerufen werden.<br />

6 Förderprogramm Veranstaltungen (ESF 2007–2013)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie<br />

Tagungen, Foren, Kongresse, Aktionstage, Workshops und vergleichbare<br />

Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen:<br />

• Berufliche Weiterbildung und berufliche Qualifizierung,<br />

• Berufliche Ausbildung,<br />

• Existenzgründung, Unternehmensnachfolgen und -übergaben,<br />

• Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU,<br />

• Stärkung der Zusammenarbeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen,<br />

• Bewältigung des demografischen Wandels in KMU,<br />

• Chancengleichheit, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie<br />

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />

Des Weiteren ist die Durchführung von Sprechtagen zur einmaligen Erstund<br />

Orientierungsberatung für Existenzgründer sowie zur Unternehmensübergabe<br />

für Selbständige förderfähig.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen<br />

oder privaten Rechts.<br />

Die Maßnahme muss den Teilnehmern einen objektiven und umfassenden<br />

Einblick in das jeweilige Thema vermitteln. Die förderfähigen Themen<br />

müssen fachkompetent, wettbewerbsneutral und unternehmensübergreifend<br />

behandelt werden. Der Teilnehmerkreis darf sich nicht aus Mitarbeitenden<br />

eines einzigen Unternehmens zusammensetzen.<br />

Bei Sprechtagen muss die Beratung mindestens eine Stunde dauern. Von<br />

der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die Themen politisch<br />

oder religiös beeinflusst darstellen, sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-,<br />

Patent- und Steuerfragen beziehen oder deren wesentlicher<br />

12


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Zweck der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />

beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch<br />

• bei Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen: je nach Art der Einzelmaßnahme<br />

bis max. 20.000 EUR,<br />

• bei Sprechtagen: max. 1.500 EUR pro Tagewerk à 8 Zeitstunden.<br />

Die Bagatellgrenze liegt bei 500 EUR pro Einzelveranstaltung.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />

der Antragsformulare zu richten an die<br />

L-Bank<br />

Staatsbank für Baden-Württemberg<br />

Schlossplatz 10<br />

76113 Karlsruhe<br />

Telefon: (07 21) 1 50-13 14<br />

Telefax: (07 21) 1 50-15 92<br />

E-Mail: info@l-bank.de<br />

Internet: www.l-bank.de<br />

Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter www.esfbw.de<br />

abrufbar.<br />

7 Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007–2013)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Land Baden-Württemberg fördert aus Finanzmitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen externer Coaches zur<br />

Qualifizierung und systematischen Personalentwicklung von Beschäftigten<br />

in Unternehmen. Mitfinanziert werden<br />

• Coachings zur Entwicklung von Weiterbildungskonzepten, die auf den<br />

Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten und die Strategie des Unternehmens<br />

zugeschnitten sind,<br />

• Coachings zur Einführung einer allgemeinen oder zielgruppenspezifischen<br />

systematischen Personalentwicklung. Zielgruppen sind an- und<br />

ungelernte Beschäftigte, ältere Beschäftigte ab 50 Jahren, Wiedereinsteigende,<br />

die am Unternehmensstandort beschäftigt sind, und Mitarbeitende<br />

mit Migrationshintergrund.<br />

Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der badenwürttembergischen<br />

Wirtschaft durch die permanente Qualifizierung der<br />

Beschäftigten zu sichern.<br />

Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen oder mehrere Standorte<br />

13


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

in Baden-Württemberg mit jeweils bis zu 500 Beschäftigten haben.<br />

Voraussetzungen<br />

Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt<br />

werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist. Als Beratungsunternehmen<br />

gelten freiberufliche Unternehmensberaterinnen und<br />

- berater oder Unternehmensberatungsgesellschaften.<br />

Das Coaching ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres abzuschließen.<br />

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten<br />

im Sinne der Leitlinien der EU, Unternehmen der landwirtschaftlichen<br />

Primärproduktion, des Kohlesektors und des Fischereisektors sowie (frei-<br />

)gemeinnützige Träger. Darüber hinaus sind Leistungen, die über ein Coaching<br />

hinausgehen, nicht förderfähig. Hierzu gehören beispielsweise die<br />

Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beratungen, die<br />

sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen<br />

oder deren wesentlicher Zweck der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen<br />

ist.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten.<br />

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der für das Coaching anfallenden<br />

Kosten, maximal jedoch 400 EUR pro Tagewerk.<br />

Bei Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatungen werden höchstens 10<br />

Tagwerke bezuschusst, der maximale Zuschussbetrag liegt bei 4.000 EUR.<br />

Bei systematischen Personalentwicklungsmaßnahmen werden höchstens<br />

20 Tagwerke gefördert, die Förderhöchstsumme beträgt 8.000 EUR.<br />

Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent der zuschussfähigen<br />

Ausgaben zu erbringen.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />

der Antragsformulare zu richten an die<br />

L-Bank<br />

Staatsbank für Baden-Württemberg<br />

Schlossplatz 10<br />

76113 Karlsruhe<br />

Telefon: (07 21) 1 50-13 14<br />

Telefax: (07 21) 1 50-15 92<br />

E-Mail: info@l-bank.de<br />

Internet: www.l-bank.de<br />

Antragsunterlagen sowie eine Liste mit zertifizierten Beratungsunternehmen<br />

sind unter www.esf-bw.de abrufbar.<br />

Wichtige Hinweise<br />

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.<br />

Das Land Baden-Württemberg hat die Förderbedingungen des Pro-<br />

14


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

gramms zum 4. April 2011 geändert. Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten<br />

können weiterhin einen Antrag auf Förderung eines externen<br />

Coaching stellen. Gefördert werden künftig 50 Prozent (bisher 75 Prozent)<br />

der Coachingausgaben, maximal 400 Euro pro Tagewerk.<br />

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen.<br />

Hat ein Unternehmen mehrere Standorte in Baden-Württemberg, die<br />

jeweils die Fördervoraussetzungen erfüllen, kann ein Antrag für jeden<br />

Standort und jeden Förderschwerpunkt einmal gestellt werden.<br />

Für freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der<br />

Freien Wohlfahrtspflege angehören bzw. von diesen als Spitzenverband<br />

vertreten werden, sowie alle sonstigen gemeinnützigen Träger, die keinem<br />

der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind, wird auf das Förderprogramm<br />

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Personalentwicklung<br />

in der Sozialwirtschaft verwiesen.<br />

8 Förderung unternehmerischen Know-hows durch<br />

8 Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />

Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, um die<br />

Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und<br />

Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern zu verbessern und die Anpassung an<br />

veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern.<br />

Gefördert werden<br />

• Workshops, in denen mit jeder bzw. jedem Teilnehmenden ein individueller<br />

Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird, sowie<br />

• Informations- und Schulungsveranstaltungen zu allen wirtschaftlichen,<br />

finanziellen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Problemen der Führung eines Unternehmens sowie der Existenzgründung.<br />

Darüber hinaus werden gefördert: Veranstaltungen zu Qualitätsmanagementsystemen<br />

im Unternehmen, zu Fragen des Umweltschutzes, zum<br />

Arbeitsschutz, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen,<br />

zu Fragen von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Personen<br />

mit Migrationshintergrund zu Gründung und Unternehmensführung, zur<br />

besseren Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den<br />

Betrieb, zur Fachkräftesicherung, zur Einführung von Compliance-<br />

Maßnahmen im Unternehmen sowie zur Unternehmensnachfolge.<br />

Zielgruppe der Maßnahmen sind Existenzgründende, Unternehmerinnen<br />

15


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

und Unternehmer sowie Führungs- und Fachkräfte.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind Veranstaltende von förderfähigen Informationsund<br />

Schulungsveranstaltungen sowie Workshops mit Sitz und Geschäftsbetrieb<br />

oder einer Zweigniederlassung im Inland. Die Veranstaltenden<br />

können Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände) sowie<br />

Beratungsunternehmen und selbständige Beraterinnen bzw. Berater sein,<br />

die überwiegend KMU sowie Existenzgründende schulen und/oder beraten.<br />

Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmenden an den Informations-<br />

und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops.<br />

Als Workshops gelten Gruppenveranstaltungen mit mindestens vier und<br />

höchstens sechs Teilnehmenden. Der Businessplan ist den Teilnehmenden<br />

auszuhändigen.<br />

An Informations- und Schulungsveranstaltungen müssen zwischen sieben<br />

und 20 Personen teilnehmen. Die Veranstaltungen müssen von mindestens<br />

sechs Stunden Dauer sein.<br />

Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat den sich aus der Förderung<br />

ergebenden finanziellen Vorteil in voller Höhe in Form einer Reduzierung<br />

der Teilnehmergebühr an die Teilnehmenden durchzuleiten.<br />

Die Veranstaltenden sind verpflichtet, eine hohe Qualität zu praktizieren<br />

und dies ab dem 1. Juli 2012 durch Vorlage des Qualitätsnachweises bei<br />

der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.<br />

Den Teilnehmenden müssen kostenlos aussagefähige, vom Veranstaltenden<br />

erstellte, seminarbegleitende Unterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat<br />

ausgehändigt werden.<br />

Die Veranstaltungen müssen wettbewerbsneutral und praxisnah gestaltet<br />

sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, deren<br />

Zweck auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die<br />

über allgemeinbildende Themen informieren, der individuellen beruflichen<br />

Aus- und Weiterbildung dienen, deren Teilnehmende selbst unternehmensberatend<br />

oder schulend tätig sind bzw. werden wollen oder Familienangehörige<br />

des Veranstaltenden sind, im Ausland stattfinden oder<br />

die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt<br />

• für Workshops maximal 300 EUR je Teilnehmer/in. Die Teilnahmegebühr<br />

muss mindestens 150 EUR je Person betragen.<br />

• für Veranstaltungen 50 EUR/Stunde, maximal jedoch 24 Stunden<br />

• den mit 1.200 EUR. Die Teilnahmegebühr muss mindestens 10 EUR je<br />

begonnenem 6-Stunden-Block und je Person betragen.<br />

•<br />

16


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung<br />

oder des Workshops einzureichen. Das elektronische Antragsformular<br />

steht unter www.beratungsfoerderung.net zur Verfügung. Weitere Informationen<br />

sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) erhältlich, das auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Frankfurter Straße 29–35<br />

65760 Eschborn<br />

Telefon: (0 61 96) 9 08-5 70<br />

E-Mail: foerderung@bafa.bund.de<br />

Internet: www.bafa.de<br />

Wichtige Hinweise Die Richtlinien gelten für Veranstaltungen und Workshops, die bis zum 31.<br />

Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet werden.<br />

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt die<br />

Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und<br />

Schulungsveranstaltungen auch in den Jahren 2012 bis 2014 fort. Ab 1. Januar<br />

2012 kommen neue Förderschwerpunkte hinzu. Gefördert werden<br />

dann auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftesicherung, zur Übergabe<br />

von Unternehmen, zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

mit Migrationshintergrund in den Betrieb und zum Aufbau unternehmensinterner<br />

Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität.<br />

Für Teilnehmende bestehender Unternehmen werden die Zuwendungen<br />

als De-minimis-Beihilfen gewährt.<br />

9 Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />

des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der »Initiative<br />

zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft« Projekte, die zur Überwindung<br />

von Lohnunterschieden von Frauen und Männern in der Wirtschaft<br />

beitragen. Unterstützt werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern:<br />

• Innovative Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung,<br />

• Betriebliche Modellprojekte/Maßnahmen, um mehr junge Frauen an<br />

MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und<br />

Technik), an eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung<br />

sowie weitere innovative Zukunftsberufe heranzuführen,<br />

• Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteurinnen und Akteure<br />

zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Unternehmen,<br />

17


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

• Betriebliche Ansätze, die Qualifikationsverluste von Mitarbeiterinnen<br />

während einer Familienphase verringern bzw. vermeiden und den<br />

schnellen beruflichen Wiedereinstieg unterstützen,<br />

• Modelle und Maßnahmen betrieblicher Personalpolitik im Umgang<br />

mit dem demografischen Wandel und zur Erhöhung des Anteils von älteren<br />

weiblichen Beschäftigten und zur Sicherung von Erwerbschancen<br />

von Frauen.<br />

Ziel ist es, durch spezifische Maßnahmen die Beschäftigungssituation von<br />

Frauen in der Wirtschaft zu verbessern.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen<br />

Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände<br />

und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.<br />

Das Projekt muss sich einem Handlungsschwerpunkt der Initiative zuordnen<br />

lassen und beschreiben, welcher konkrete Beitrag zur Erreichung der<br />

Ziele der Initiative geleistet werden kann.<br />

Die bzw. der Antragstellende muss die fachlich-inhaltliche und administrative<br />

Eignung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen. Zur Durchführung<br />

von Maßnahmen auf betrieblicher Ebene muss das Einvernehmen<br />

der Betriebspartner vorliegen.<br />

Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein. Mit dem<br />

Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Zusätzliche Ausbildungsplätze,<br />

reine Lohnkostenzuschüsse und betriebliche Kinderbetreuungsplätze<br />

sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Bei berufsabschlussbezogenen Qualifikationen sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten<br />

vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.<br />

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der bzw. dem Antragstellenden<br />

und der Art des Vorhabens und beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen<br />

Gesamtkosten. Die bzw. der Antragstellende muss mindestens<br />

20 Prozent der Kosten in Form von Eigenmitteln oder als Drittmittel<br />

aufbringen. Die nationale Kofinanzierung kann sich aus privaten, öffentlichen<br />

und Drittmitteln zusammensetzen.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Das Förderverfahren ist für Projekte mit einem Volumen von mehr als<br />

100.000 EUR zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektvorschläge und -<br />

skizzen fortlaufend bei der<br />

Regiestelle Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen einzureichen in der<br />

Wirtschaft<br />

c/o Roland Berger Strategy Consultants<br />

Alt-Moabit 101 b<br />

18


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

10559 Berlin<br />

Telefon: (0 30) 3 99 27-33 34<br />

Telefax: (0 30) 89 68-33 34<br />

E-Mail: regiestelle@bundesinitiative-gleichstellen.de<br />

Internet: www.bundesinitiative-gleichstellen.de<br />

Um in den jeweiligen Förderrunden berücksichtigt zu werden, ist die Einreichung<br />

zu einem bestimmten Stichtag notwendig. Die genauen Termine<br />

finden Sie unter www.bundesinitiative-gleichstellen.de.<br />

Für Projekte mit einem Volumen von unter 100.000 EUR ist das Antragsverfahren<br />

einstufig. Der Förderantrag ist einzureichen bei dem<br />

Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />

Referat II B1<br />

Eupener Straße 125<br />

50933 Köln<br />

Telefon: (02 28) 9 93 58-57 13<br />

Telefax: (02 28) 9 93 58-28 01<br />

E-Mail: ESF-Gleichstellen@bva.bund.de<br />

Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />

Wichtige Hinweise<br />

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die Bundesinitiative zur<br />

Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft bietet seit März 2011 ein vereinfachtes<br />

Antragsverfahren für Förderinteressierte mit einer Fördersumme<br />

von unter 100.000 EUR an.<br />

Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit im Sinne der ESF-Richtlinie<br />

zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft bleiben gleich. Das Auswahlverfahren<br />

ist einstufig, daher sind die Einreichungsfristen nicht mehr<br />

zu beachten. Anträge können jederzeit bei dem Bundesverwaltungsamt<br />

(BVA) gestellt werden.<br />

Bei Förderungen an Privatunternehmen wird der Zuschuss grundsätzlich<br />

als Ausbildungsmaßnahme unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung<br />

gewährt. Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht<br />

zulässig (Kumulationsverbot).<br />

19


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

10 Qualifizierungsangebote für Bezieher von<br />

10 Transferkurzarbeitergeld<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung<br />

des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beziehern<br />

von Transferkurzarbeitergeld an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Finanziert werden Maßnahmen für Personen, insbesondere aus<br />

kleinen und mittleren Unternehmen, die<br />

• Transferkurzarbeitergeld beziehen und bei der zuständigen Agentur<br />

für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind sowie<br />

• Qualifizierungsdefizite aufweisen.<br />

Ziel ist es, zur Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des zu<br />

restrukturierenden oder entlassenden Betriebs.<br />

Das vorgesehene Qualifizierungskonzept muss durch die jeweiligen Qualifizierungsbedarfe<br />

der vorgesehenen Teilnehmenden begründet werden.<br />

Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt<br />

werden, der die erforderlichen Zulassungen besitzt. Die Qualifizierungsmaßnahme<br />

muss innerhalb des Bezugszeitraums von Transferkurzarbeitergeld<br />

enden. Die Arbeitgeber in bzw. der Arbeitgeber hat sich an<br />

der Finanzierung der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme angemessen<br />

zu beteiligen.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Antragsverfahren<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden die als<br />

angemessen festgestellten Lehrgangskosten. Je Teilnehmender bzw.<br />

Teilnehmenden kann zudem eine Fahrkostenpauschale von 3 EUR je Unterrichtstag<br />

gewährt werden.<br />

•<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen<br />

Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte<br />

befindet. Auskünfte erteilt auch die<br />

Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Telefon: (09 11) 1 79-0<br />

Telefax: (09 11) 1 79-21 23<br />

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

20


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

11 Erasmus für Jungunternehmerinnen und -unternehmer<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das europäische Austauschprogramm bietet Jungunternehmerinnen und<br />

-unternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen<br />

oder mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen EU-Mitgliedstaat<br />

zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmen zu lernen.<br />

Allgemeine Ziele des Programms sind die Förderung des Erfahrungsaustauschs,<br />

des gegenseitigen Lernens und der Vernetzung von Unternehmern<br />

über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.<br />

Die spezifischen Programmziele lauten:<br />

• Praxisausbildung für Jungunternehmerinnen und - unternehmer in<br />

kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen Land der<br />

EU, um einen erfolgreichen Start sowie die Weiterentwicklung ihrer<br />

Geschäftsideen zu ermöglichen,<br />

• Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Unternehmern über<br />

die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Weiterentwicklung<br />

ihrer Unternehmen,<br />

• Verbesserung des Zugangs zum Markt und Suche nach potenziellen<br />

Partnern für neu gegründete und bereits etablierte Unternehmen in<br />

anderen EU-Ländern,<br />

• Vernetzung durch Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen<br />

europäischen Ländern.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Das Programm richtet sich an Existenzgründende und erfahrene Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

gemäß KMU-Definition der EU.<br />

Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb einer Zeitspanne von insgesamt<br />

zwölf Monaten absolviert werden und sollte einen bis sechs Monate dauern.<br />

Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Aufenthalt in mehrere kürzere<br />

Zeitfenster unterteilt werden, die die Jungunternehmer bzw. der Jungunternehmer<br />

tatsächlich vor Ort im Gastunternehmen verbringt.<br />

Jungunternehmerinnen und -unternehmer müssen nachweisen, dass sie<br />

über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.<br />

Gastunternehmen müssen nachweislich über eine langjährige einschlägige<br />

Erfahrung verfügen und belegen, dass sie derzeit eine Tätigkeit ausüben,<br />

die dem Jungunternehmer die entsprechenden Lernmöglichkeiten<br />

bietet. Darüber hinaus muss ein Gastunternehmen die Anforderungen der<br />

Grundsätze des Wohlverhaltens erfüllen.<br />

Die Zahlung der EU-Mittel hängt davon ab, ob die Jungunternehmerin<br />

bzw. der Jungunternehmer den Geschäfts-, Arbeits- bzw. Lernplan erfüllt<br />

und die entsprechenden Ergebnisse erzielt und ob seine Tätigkeitsberich-<br />

21


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

te von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigt werden.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Antragsverfahren<br />

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und<br />

den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die<br />

damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen der<br />

Jungunternehmerin bzw. dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle<br />

zu regeln. Der Benutzerleitfaden enthält Empfehlungen über die<br />

Höhe • der Förderung in den einzelnen Gastländern.<br />

Die Vermittlung der Jungunternehmerinnen und -unternehmer und der<br />

gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen<br />

Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.<br />

Interessierte Jung- und Gastunternehmen stellen über ein Online-<br />

Anmeldetool einen Antrag und nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten<br />

Vermittlungsstelle auf. Die zuständigen Vermittlungsstellen<br />

sichten und prüfen die eingegangenen Anträge und nehmen diese an,<br />

nachdem sie vollständig ausgefüllt sind.<br />

Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmen<br />

und Jungunternehmen, deren Anträge angenommen wurden,<br />

die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnerinnen und -partnern zu suchen.<br />

Die nationalen bzw. regionalen Vermittlungsstellen und das Online-<br />

Anmeldetool sind im Internet unter www.erasmus-entrepreneurs.eu abrufbar.<br />

Für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm<br />

ist zuständig das<br />

Erasmus for Young Entrepreneurs Support Office<br />

c/o First Elements Euroconsultants Ltd,<br />

10 Gregoriou Xenopoulou Str., 1st Floor<br />

CY-1061 Nicosia<br />

Telefon: (00 35 7) 22 87 57 19<br />

E-Mail: support@erasmus-entrepreneurs.eu<br />

Internet: www.erasmus-entrepreneurs.eu<br />

Auskünfte zu weiteren Aspekten, den allgemeinen Rahmenbedingungen<br />

und zum umfassenden Finanzrahmen des Programms erteilt die<br />

Europäische Kommission<br />

Generaldirektion Unternehmen und Industrie<br />

Referat Unternehmerische Initiative (E.1)<br />

Telefon: (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)<br />

B-1049 Brüssel<br />

E-Mail: entr-entrepreneurship@ec.europa.eu<br />

Internet: ec.europa.eu/enterprise/<br />

22


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

12 Managementprogramm in Japan –<br />

12 Fortbildungslehrgang für europäische Führungskräfte (HRTP)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das vier- bzw. fünfwöchige Fortbildungsprogramm verschafft europäischen<br />

Führungskräften einen vertieften Einblick in die japanische Unternehmensführung<br />

und die Struktur der japanischen Wirtschaft.<br />

Das Programm umfasst Vorträge, Seminare, Besichtigungen, Sprachunterricht<br />

und Unternehmensbesuche. Teilnehmende sollen ein Verständnis<br />

für die kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren erhalten, die den unternehmerischen<br />

und technologischen Erfolg Japans ausmachen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Das Angebot richtet sich an Führungskräfte aus europäischen Unternehmen,<br />

die die Strategie ihres Unternehmens gegenüber Japan maßgeblich<br />

bestimmen, nach Japan entsandt werden sollen oder über japanisches<br />

Management- und Technologie-Know-how auf dem Laufenden bleiben<br />

möchten.<br />

Teilnehmende müssen<br />

• Angehörige eines EU-Mitgliedstaats sein,<br />

• in einem Unternehmen aus der EU oder Japan arbeiten,<br />

• über angemessene Englischkenntnisse verfügen.<br />

Es sollte sich um Managerinnen und Manager eines gewerblichen Unternehmens<br />

handeln, die über eine mindestens fünf- bis zehnjährige Berufserfahrung<br />

verfügen. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten richtet<br />

sich nach<br />

• dem professionellen Hintergrund und der Ausbildung,<br />

• der Strategie des entsendenden Unternehmens im Hinblick auf Japan.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Teilnahme an den ersten vier Wochen der Veranstaltung ist für kleine<br />

und mittlere Unternehmen kostenlos. Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen<br />

der KMU-Definition der EU erfüllen, zahlen einen Beitrag von<br />

2.000 EUR.<br />

Reise- und Unterkunftskosten müssen von den entsendenden Unternehmen<br />

übernommen werden. Teilnehmende aus kleinen und mittleren Unternehmen<br />

können einen Zuschuss in Höhe von 3.000 EUR zu den Lebenshaltungskosten<br />

beantragen.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind an das EU-Japan Zentrum für industrielle Zusammenarbeit<br />

zu richten:<br />

EU-Japan Zentrum für industrielle Zusammenarbeit<br />

Büro Brüssel<br />

52, rue Marie de Bourgogne<br />

23


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

B-1000 Brüssel<br />

Telefon: (0032 2) 2 82 00 40<br />

Telefax: (0032 2) 2 82 00 45<br />

E-Mail: office@eu-japan.eu<br />

Internet: www.eu-japan.eu<br />

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit dem Zentrum aufzunehmen.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen müssen mit der Anmeldung<br />

eine Kaution von 2.000 EUR hinterlegen.<br />

Hinweise zu den Antrags- und Reiseterminen sowie die erforderlichen<br />

Formulare können im Internet abgerufen werden.<br />

24


Förderung für<br />

Privatpersonen<br />

25


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

13 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG (Meister-BAföG)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden<br />

durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu<br />

den Kosten des Lebensunterhalts unterstützt.<br />

Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher<br />

und privater Träger in Vollzeit- oder Teilzeitform, die<br />

• einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, einen<br />

vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss<br />

oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetzen<br />

und<br />

• fachlich gezielt auf Fortbildungsabschlüsse nach der Handwerksordnung<br />

oder dem Berufsbildungsgesetz, gleichwertige bundes- oder<br />

landesrechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse oder Fortbildungsabschlüsse<br />

an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage<br />

staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereiten.<br />

Es sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen förderfähig.<br />

Antragsberechtigte<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, Technikerinnen<br />

und Techniker sowie andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss<br />

zu Handwerks- oder Industriemeister/inne/n, Techniker/inne/n,<br />

Fachkaufleuten, Fachkrankenpfleger/inne/n, Betriebsinformatiker/inne/n,<br />

Programmierer/inne/n oder Betriebswirt/inn/en bzw. einen<br />

anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Eine Altersbeschränkung<br />

besteht nicht.<br />

Die bzw. der Teilnehmende hat bereits einen Abschluss in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich<br />

geregelten Berufsabschluss.<br />

Angestrebt wird eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Grundlage des<br />

Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer<br />

Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Der Abschluss<br />

muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung<br />

oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.<br />

Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene<br />

liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss.<br />

Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden<br />

umfassen.<br />

•<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt als Kombination von Zuschuss und Darlehen zu den<br />

•<br />

Kosten der Maßnahme sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – den Kosten des<br />

26


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Lebensunterhalts.<br />

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt<br />

bis zu 10.226 EUR. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für<br />

den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.<br />

Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf<br />

die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.<br />

Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens<br />

jedoch bis zu 1.534 EUR als zinsgünstiges Darlehen gefördert.<br />

Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein<br />

Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf<br />

besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.<br />

Der Zuschussanteil beträgt 44 Prozent.<br />

Bei Familien erhöht sich der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Ehegatten<br />

um 215 EUR (Darlehen) je Monat sowie für jedes Kind um 210 EUR<br />

(Darlehen) je Monat.<br />

Gewährt wird darüber hinaus ein Darlehensteilerlass bei Existenzgründungen,<br />

die zu neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen führen.<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge sind auf den vorgeschriebenen Formularen vor Beginn der Maßnahme<br />

an die untenstehenden Behörden zu richten. Die Entscheidung erfolgt<br />

in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Die bzw. der Teilnehmende<br />

erhält zugleich mit dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der<br />

er innerhalb von drei Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen kann.<br />

Weiterführende Informationen zum Meister-BAföG können im Internet<br />

unter der Adresse www.meister-bafoeg.info abgerufen oder über die gebührenfreie<br />

Hotline unter der Rufnummer (0 800) 6 22 36 34 erfragt werden.<br />

Von den Bundesländern wurden folgende Vollzugsbehörden benannt:<br />

Baden-Württemberg: kommunale Ämter für Ausbildungsförderung Die<br />

Anschriften der Antrag annehmenden Stellen in Baden-Württemberg finden<br />

Sie hier: www.meister-bafoeg.info.<br />

Der Darlehensantrag ist zu stellen bei der<br />

KfW Bankengruppe<br />

Palmengartenstraße 5–9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Infocenter: (08 00) 5 39 90 03<br />

Telefon: (0 69) 74 31-0<br />

Telefax: (0 69) 74 31-29 44<br />

E-Mail: meisterbafoeg@kfw.de<br />

Internet: www.kfw.de<br />

27


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Wichtige Hinweise<br />

Mit der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sind<br />

zum 1. Juli 2009 u.a. folgende Verbesserungen in Kraft getreten:<br />

• Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung.<br />

Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung<br />

absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.<br />

• Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf<br />

die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.<br />

• Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks<br />

beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag<br />

auf Antrag bis zu drei Monate als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).<br />

• Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210<br />

EUR pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst.<br />

Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig<br />

gewährt.<br />

• Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen<br />

Kinderbetreuungszuschlag von 113 EUR monatlich pro Kind bis<br />

zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung<br />

behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags<br />

abgeschafft worden.<br />

• Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen<br />

wurden erleichtert. Bei der Gründung oder<br />

Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und<br />

dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen<br />

Mitarbeiters oder eines Auszubildenden ein Erlass von 33 Prozent des<br />

auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens<br />

gewährt.<br />

14 Begabtenförderung berufliche Bildung<br />

14 (Weiterbildungsstipendium)<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die<br />

Teilnahme von jungen Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung<br />

an Bildungsmaßnahmen, die auf dem Bildungsmarkt angeboten<br />

werden oder speziell zu entwickeln sind.<br />

Ziel ist es, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz<br />

begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung<br />

zu unterstützen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung,<br />

die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere<br />

Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die<br />

28


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Hochschulabsolventinnen<br />

und -absolventen werden nicht gefördert.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung<br />

mit mindestens 87 Punkten oder besser als »gut«, durch<br />

die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen<br />

Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes<br />

oder einer Berufsschule.<br />

Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat soll bei Aufnahme in die Begabtenförderung<br />

berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal<br />

bis zu drei Jahre später erfolgen.<br />

•<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Antragsverfahren<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Es werden Bildungsmaßnahmen<br />

in Deutschland sowie innerhalb der EU, in Ausnahmefällen<br />

auch im Ausland außerhalb der EU gefördert. Bezuschusst werden Maßnahme-,<br />

Fahrt- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung pro Stipendium<br />

soll innerhalb eines Kalenderjahres 2.000 EUR nicht übersteigen.<br />

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus<br />

vorhandenen Fördermitteln erhöhen. Die Höchstförderung von 6.000 EUR<br />

pro Stipendium darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden.<br />

•<br />

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung<br />

der Antragsformulare an die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige<br />

Stelle, bei der das Berufsbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers<br />

eingetragen war, zu stellen.<br />

Für die Durchführung des Förderprogramms im Berufsbereich der bundesgesetzlich<br />

geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die zuständige<br />

Stelle die<br />

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)<br />

Gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />

Lievelingsweg 102-104<br />

53119 Bonn<br />

Telefon: (02 28) 6 29 31-0<br />

Telefax: (02 28) 6 29 31-11<br />

E-Mail: info@sbb-stipendien.de<br />

Internet: www.weiterbildungsstipendium.de<br />

29


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

15 Bildungskredit<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Antragsberechtigte<br />

Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen<br />

nach Maßgabe dieses Programms durch zinsgünstige Kredite. Auf<br />

diese Weise sollen die Ausbildung gesichert und beschleunigt sowie außergewöhnliche,<br />

nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) erfasste Aufwendungen finanziert werden.<br />

Antragsberechtigt sind<br />

• volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren vor<br />

Abschluss der Ausbildung,<br />

• Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.<br />

Voraussetzungen<br />

Gefördert werden Personen, die die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in<br />

der jeweils gültigen Fassung erfüllen und das 36. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben. Bei grundständigen Studiengängen ist eine Förderung<br />

maximal bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich.<br />

Vorausgesetzt wird, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2<br />

Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder<br />

der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen<br />

Ausbildungsstätte gleichgestellt ist.<br />

•<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Kredites in Höhe von<br />

100, 200 oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können<br />

bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag kann die Auszahlung<br />

des Kredits unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen<br />

werden. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis zur Höhe von<br />

3.600 EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden.<br />

Der Kredit ist vom Tage der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn<br />

der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Als Zinssatz gilt die European<br />

Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten<br />

jeweils zum 1. April sowie zum 1. Oktober zuzüglich eines Aufschlags von<br />

1 Prozent p.a.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Ein Antrag ist frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen<br />

Ausbildungszeitraumes schriftlich oder über das Internet zu stellen an das<br />

Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />

Referat IV 4<br />

Eupener Straße 125<br />

50933 Köln<br />

Bildungskredit Hotline<br />

Telefon: (02 28) 9 93 58-44 92<br />

Telefax: (02 28) 9 93 58-48 50<br />

30


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de<br />

Internet: www.bundesverwaltungsamt.de<br />

Wichtige Hinweise<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderbestimmungen<br />

mit Wirkung zum 1. April 2009 überarbeitetet. Nunmehr<br />

können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen<br />

Ausbildungsphasen einen den individuellen Bedürfnissen flexibel<br />

anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen erhalten.<br />

Das BMBF bietet das Bildungskreditprogramm seit 2001 an. Seitdem<br />

wurden mehr als 120.000 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende<br />

mit mehr als einer halben Mrd. EUR unterstützt.<br />

16 Bildungsprämie – Förderung von<br />

16 Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen<br />

Ziel und Gegenstand<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit<br />

Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Instrument<br />

der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung, insbesondere<br />

von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen. Gefördert werden<br />

• Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen (Prämienberatung)<br />

sowie<br />

• die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen für die individuelle<br />

berufliche Weiterbildung (Prämiengutscheine).<br />

Antragsberechtigte<br />

Zielgruppe der Förderung sind Weiterbildungsinteressierte, die sich aus<br />

finanziellen Gründen bislang nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt<br />

haben bzw. beteiligen konnten. Antragsberechtigt sind<br />

• für die Erstattung von Prämienberatungen: anerkannte Beratungsstellen,<br />

• für die Erstattung von Prämiengutscheinen: Weiterbildungsanbieter<br />

mit Sitz in Deutschland.<br />

Voraussetzungen<br />

Prämiengutscheine können Erwerbstätige (auch während des Mutterschutzes<br />

oder in Elternzeit) erhalten, die durchschnittlich mindestens 15<br />

Wochenstunden erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />

20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />

übersteigt.<br />

Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins<br />

verpflichtend. Beratungsstellen müssen sich durch umfassende<br />

Kenntnisse in der Weiterbildung auszeichnen und neutral beraten.<br />

Sie werden bundesweit nach einheitlichen Kriterien vom Bund<br />

•<br />

im<br />

31


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT<br />

Einvernehmen mit dem jeweiligen Sitzland ausgewählt.<br />

Weiterbildungsanbieter müssen auf ihre Eignung geprüft sein. Antragsteller,<br />

über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />

worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung<br />

beträgt<br />

• pro Prämienberatung 30 EUR,<br />

• pro Prämiengutschein 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren,<br />

maximal 500 EUR.<br />

Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.<br />

•<br />

Antragsverfahren<br />

Mit der Abwicklung und Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMBF<br />

den Projektträger im DLR<br />

Service- und Programmstelle Bildungsprämie<br />

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)<br />

Heinrich-Konen-Straße 1<br />

53227 Bonn<br />

Telefon: (08 00) 26 23 000 (Förderberatung)<br />

Telefon: (02 28) 38 21-16 01<br />

E-Mail: bildungspraemie@dlr.de<br />

Internet: www.bildungspraemie.info<br />

beauftragt. Die Förderung für Beratungsleistungen endet am 30. November<br />

2013. Anträge auf Erstattung von Prämiengutscheinen können laufend<br />

bis zu sechs Monate nach Entgegennahme des Gutscheins, spätestens<br />

aber bis zum 31. Mai 2014 gestellt werden. Vordrucke und weitere Informationen<br />

werden im Internet bereitgestellt. Den Beratungsstellen stehen<br />

Online-Tools zur Verfügung.<br />

Wichtige Hinweise<br />

Am 1. Dezember 2011 hat die zweite Förderphase der Bildungsprämie begonnen.<br />

Es stehen 35 Mio. EUR zur Verfügung. Seit Programmbeginn<br />

2008 wurden über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben. 74 Prozent<br />

der Begünstigten sind Frauen, 89 Prozent Beschäftigte in kleinen und<br />

mittleren Unternehmen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund.<br />

Neben dem Prämiengutschein, der Gegenstand der vorliegenden Richtlinie<br />

ist, kann im Rahmen der Bildungsprämie auch ein »Spargutschein«<br />

ausgestellt werden. Dieser ermöglicht die vorzeitige Entnahme von nach<br />

dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben zur Finanzierung<br />

der Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren<br />

geht. Die Förderungen sind kumulativ anwendbar. Voraussetzung für den<br />

Erhalt eines Spargutscheines ist ebenfalls die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.<br />

32


IMPRESSUM<br />

Projektkonsortium unter Leitung der<br />

<strong>ttg</strong> <strong>team</strong> <strong>training</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Holzmarkt 7<br />

72070 Tübingen<br />

Telefon: (07071) 5 13 96<br />

Telefax: (07071) 25 29 76<br />

E-Mail: info@<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />

www.<strong>team</strong>-<strong>training</strong>.de<br />

Quelle: www.foerderdatenbank.de<br />

Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium<br />

für Finanzen und Wirtschaft Baden-<br />

Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.<br />

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