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SEPA – Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum - Waldbronn

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<strong>SEPA</strong> – <strong>Der</strong> <strong>einheitliche</strong> <strong>Euro</strong>-<strong>Zahlungsverkehrsraum</strong><br />

– Änderungen auch im Zahlungsverkehr der Gemeinde <strong>Waldbronn</strong> –<br />

!! WICHTIG – BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN !!<br />

In den Medien taucht immer öfter der Begriff <strong>SEPA</strong> auf. Im Folgenden möchten wir Ihnen<br />

aufzeigen was sich dahinter verbirgt und vor allem welche Änderungen im Zahlungsverkehr<br />

der Gemeinde <strong>Waldbronn</strong> künftig auf Sie zu kommen.<br />

Privatpersonen müssen sich an geänderte Formulare und einen neuen Aufbau der<br />

Bankverbindung gewöhnen.<br />

Was ist <strong>SEPA</strong>?<br />

<strong>SEPA</strong> (Single <strong>Euro</strong> Payments Area) ist ein <strong>einheitliche</strong>r <strong>Euro</strong>-<strong>Zahlungsverkehrsraum</strong>,<br />

in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit <strong>SEPA</strong> wird<br />

nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen<br />

unterschieden. Die Umstellung auf die europaweit <strong>einheitliche</strong>n <strong>Euro</strong>-Zahlverfahren<br />

für Überweisungen und Lastschrift ist spätestens ab 01.02.2014 gesetzlich<br />

vorgeschrieben.<br />

Neue Bankverbindung IBAN und BIC<br />

Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN und BIC ersetzt:<br />

Dabei ist die IBAN aber keine völlig fremde neue Zahlenzusammensetzung. Sie setzt<br />

sich aus Ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Ihre eigene<br />

IBAN und BIC sind auf dem Kontoauszug zu finden. Auf neueren EC-Karten sind<br />

IBAN und BIC auch schon angegeben.<br />

Änderungen für Überweisungen<br />

Auch die Gemeinde <strong>Waldbronn</strong> muss im Rahmen dieser europaweiten Umstellung<br />

ihren Zahlungsverkehr den neuen rechtlichen Vorgaben bis zum Stichtag 01.02.2014<br />

vollständig anpassen.<br />

Die Gemeinde wird im Vorfeld sukzessive auf allen Bescheiden, Rechnungen und<br />

sonstigen Formularen IBAN und BIC ergänzen. Aus Platzgründen wird die<br />

zusätzliche Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl nicht möglich sein. Bitte<br />

nutzen Sie deshalb die neue <strong>SEPA</strong>-Überweisung mittels IBAN und BIC. Am Beispiel<br />

der Gemeindekonten ist ersichtlich, wie sich die IBAN zusammensetzt und dass die<br />

bisherige Kontonummer und Bankleitzahl aus der IBAN abzulesen sind:


Volksbank Ettlingen:<br />

BLZ: 6609 1200 Konto-Nr.: 50 1884 00<br />

IBAN: DE55 6609 1200 0050 1884 00<br />

BIC: GENODE 61 ETT<br />

Sparkasse Karlsruhe Ettlingen:<br />

BLZ: 6605 0101 Konto-Nr.: 1 0435 53<br />

IBAN: DE51 6605 0101 0001 0435 53<br />

BIC: KARSDE 66<br />

Bürgerinnen und Bürger, die Geld von der Gemeinde mittels Überweisung erhalten,<br />

brauchen nichts zu veranlassen. Die hinterlegten Bankverbindungen werden automatisch auf<br />

das <strong>SEPA</strong>-Format (IBAN und BIC) umgestellt.<br />

Änderungen für Lastschrifteinzüge<br />

Bis spätestens 01.02.2014 muss der gesamte Zahlungsverkehr <strong>SEPA</strong> tauglich sein.<br />

Dazu ergeben sich auch Änderungen im Bereich des Lastschriftverfahrens. Die<br />

Erteilung eines Lastschrifteinzugs aufgrund einer Einzugsermächtigung wird vom<br />

sogenannten <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat abgelöst. Dieses Formular „<strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandat“ enthält entgegen der bisherigen Einzugsermächtigung neben<br />

IBAN und BIC z.B. die Gläubiger-ID der Gemeinde, also zusätzliche Angaben, die<br />

aufgrund der Umstellung erforderlich sind. Bisher erteilte Lastschrifteinzüge<br />

bleiben gültig. Die bestehenden Einzugsermächtigungen werden in <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandate umgewandelt. Über diese Umwandlung erhalten Sie im Herbst ein<br />

Informationsschreiben der Gemeinde. Dieses hat rein informativen Charakter, von<br />

Ihnen muss nichts veranlasst werden, die Umstellung wird durch die Gemeinde<br />

getätigt. Sollte bei der Gemeinde <strong>Waldbronn</strong> ein Lastschrifteinzug für mehrere<br />

Forderungsarten, zum Beispiel Grundsteuer und Wasser/Abwasser bestehen, so<br />

bekommen Sie dieses Informationsschreiben separat für jede Forderungsart.


Zusammenfassung<br />

Bitte machen Sie sich mit <strong>SEPA</strong> und den damit verbundenen Änderungen<br />

vertraut, denn Veränderungen werden sich nicht nur bei der Gemeinde<br />

<strong>Waldbronn</strong> ergeben.<br />

Überweisungen können schon jetzt mittels IBAN und BIC erfolgen. Sollten Sie also<br />

eine Zahlungsaufforderung der Gemeinde mit der Angabe von IBAN und BIC<br />

erhalten, so nutzen Sie bitte die neue <strong>SEPA</strong>-Überweisung.<br />

Sollte ein Lastschrifteinzug aufgrund einer Einzugsermächtigung bei uns bestehen,<br />

so wird diese automatisch dieses Jahr im Herbst in ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandat umgewandelt. Sie brauchen Ihrerseits nichts zu tun.<br />

Für die künftige Erteilung von Lastschrifteinzügen oder die auch die Änderung<br />

der Bankverbindung wird ein neuer Vordruck, ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandat, ab sofort von der Gemeinde im Bürgerbüro und auf der Homepage<br />

(www.waldbronn.de) bereitgestellt.<br />

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Kucharski vom Rechnungsamt wenden.<br />

Tel.-Nr.: 07243/609-230<br />

E-Mail: m.kucharski@waldbronn.de

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