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Dorfblatt 80 - Gemeinde Hirzel

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Bei der Bächenmoosstrasse ist zwischen der Einmündung Vorder Bächenmoos und dem<br />

Grundstück Kat.-Nr. 3072 der Deckbelag noch nicht aufgetragen worden. Zum Schutz des<br />

Strassenunterbaus wird nun noch der Deckbelag aufgetragen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat für dieses Projekt einen Ausführungskredit von Fr. 123 000.– freigegeben.<br />

Mit der Bauleitung wurde die Osterwalder, Lehmann, Ingenieure und Geometer AG, beauftragt.<br />

4. Erneuerung der Friedhofplanung<br />

Um die Belegungsstrategie des Friedhofs zu überprüfen und neu festlegen zu können, ist<br />

eine gesamtheitliche Friedhofplanung erforderlich.<br />

Auf dem Friedhof <strong>Hirzel</strong> stehen im aktuellen Erdbestattungsfeld nur noch wenige freie Grabfelder<br />

zur Verfügung. Wo anschliessend auf dem Friedhof bestattet werden soll, setzt eine Planung<br />

voraus, welche auf die Fragestellung, wo wann, wie viel und wie lange bestattet werden und wo<br />

wann abgeräumt werden kann, eingeht. Da die vorhandenen Planungsgrundlagen diese Fragen<br />

nicht zu beantworten vermögen, wird eine neue Bedarfsplanung erstellt. Als fachlicher Berater wird<br />

der ortsansässige Landschaftsarchitekt, Rolf Bütikofer, beigezogen.<br />

5. Lagerung der Festbankgarnituren des <strong>Gemeinde</strong>vereins im ehemaligen<br />

Feuerwehrlokal Höchi<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>verein <strong>Hirzel</strong> wird die bisher durch die Feuerwehr genutzte Garage in der Höchi als<br />

Lager für seine Festbankgarnituren zur Verfügung gestellt.<br />

6. Parkierungsverbot in den Kehrplätzen im Quartier Wässeri<br />

Die Kehrplätze bei der Quartierstrasse der Wässeri werden regelmässig als Parkplätze<br />

missbraucht. Diese sind im Rahmen der Quartiererschliessung als eigentliche Kehrplätze erstellt<br />

worden und dürfen nicht nachträglich stillschweigend zu Parkplätzen umfunktioniert werden. Sie<br />

dienen dem Wenden von Zulieferanten (Last- und Lieferwagen), für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr<br />

usw.) und erleichtern den Winterdienst (Schneeräumung). Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat daher<br />

beschlossen, ein offizielles Parkierungsverbot zu erlassen.<br />

7. Zuständigkeit für das Übertretungsstrafrecht ab 1. Januar 2012<br />

Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 26. Januar 2011 werden aufgrund des auf 1. Januar<br />

2011 in Kraft gesetzten Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und<br />

Strafprozess (GOG) die Zuständigkeiten der <strong>Gemeinde</strong>n geprüft. Die <strong>Gemeinde</strong>n könnten ihre<br />

eigene Zuständigkeit beantragen, wenn sie organisatorisch (weisungsunabhängig) und fachlich in<br />

der Lage sind, auch in Zukunft das Übertretungsstrafrecht zu handhaben. Die Städte Zürich und<br />

Winterthur sind in diesen Bereichen gesetzt. Städte und <strong>Gemeinde</strong>n, welche die Aufgabe der<br />

Verfolgung und Beurteilung von Übertretungen ab Jahresbeginn 2012 wahrnehmen wollen, sind<br />

ersucht, der Sicherheitsdirektion zuhanden des Regierungsrates bis Ende Juni 2011 ein<br />

entsprechendes Gesuch einzureichen. Sofern ein solches Gesuch unterbleibt, wird die<br />

Zuständigkeit dem Statthalteramt übertragen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, dass ein Gesuch der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hirzel</strong> keine Chance hat und daher darauf zu verzichten ist.

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