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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Unfallursachen<br />

Unfallereignisse können folgenschwer sein: Menschenleben werden vernichtet, die Arbeitskraft <strong>der</strong><br />

Betroffenen wird gebrochen o<strong>der</strong> beeinträchtigt, und es entstehen Sachschäden. Die Verhütung von Unfällen<br />

muss deshalb mit allen Mitteln geför<strong>der</strong>t werden. Im Kampfe gegen die Unfallgefahren können im<br />

beson<strong>der</strong>n die Erfahrungen wertvoll sein, die sich aus den zahlreichen und mannigfaltigen <strong>der</strong> Schweizerischen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt angezeigten Unfällen schöpfen lassen.<br />

Die genaue Kenntnis <strong>der</strong> Unfallursachen ist Voraussetzung einer wirksamen Unfallverhütung. Um<br />

diese Unfallursachen festzustellen, sind gründliche Untersuchungen erfor<strong>der</strong>lich, die möglichst bald am<br />

Unfallort durchgeführt werden müssen. Die Schweizerische <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt kann nur eine<br />

kleine Zahl beson<strong>der</strong>s aufschlussreicher Unfälle durch eigene Fachleute abklären lassen, und deshalb ist<br />

ihre Mitwirkung an <strong>der</strong> Erforschung <strong>der</strong> Unfallursachen begrenzt. Insbeson<strong>der</strong>e muss deshalb auch die<br />

Abklärung <strong>der</strong> Betriebsunfälle im allgemeinen den Betriebsinhabern und ihren Organen überlassen werden.<br />

Sie sind zur Stelle und kennen die betrieblichen Einrichtungen, die Arbeitsweise und die Belegschaft.<br />

Nach Art.65 K<strong>UVG</strong> ist <strong>der</strong> Betriebsinhaber verpflichtet, zur Verhütung von Krankheit und Unfall alle<br />

Schutzmittel einzuführen, die nach den Erfahrungen notwendig und nach dem Stande <strong>der</strong> Technik und den<br />

gegebenen Verhältnissen anwendbar sind. Die anhand einer systematischen Unfallabklärung möglichen<br />

Erkenntnisse sind für die im Betrieb zu treffenden Unfallverhütungsmassnahmen wegleitend und auch für<br />

die Aufklärung und Schulung <strong>der</strong> Belegschaft wertvoll. Ohne die rasche und gründliche Unfalluntersuchung<br />

ist im übrigen eine vollständige Unfallmeldung nicht möglich.<br />

Zu Unrecht wird angenommen, die Schweizerische <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt sei ohne weiteres in <strong>der</strong><br />

Lage, anhand <strong>der</strong> Unfallmeldungen eine <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Unfallursachen aufzustellen. Das Führen einer allgemeinen<br />

Unfallursachenstatistik auf Grund <strong>der</strong> Unfallmeldungen ist nicht möglich, weil die Unfallbeschreibungen<br />

in den meisten Fällen dürftig und unvollständig, bisweilen sogar unrichtig o<strong>der</strong> irreführend<br />

sind. Diese bedauerliche Tatsache ist teilweise auf die Furcht von Versicherten und Betriebsinhabern<br />

zurückzuführen, es könnte aus den Meldungen auf ein ihnen zur Last fallendes Verschulden geschlossen<br />

werden. Oft wird zudem die Unfallmeldung auch von nicht sachkundigen Personen erstellt.<br />

Die Erfahrung zeigt auch immer wie<strong>der</strong>, dass eine <strong>Statistik</strong> über die Ursachen <strong>der</strong> Betriebsunfälle, bei<br />

<strong>der</strong> die Merkmale nur allgemein umschrieben o<strong>der</strong> weitgehend zusammengefasst sind, lediglich eine Übersicht<br />

über das Unfallgeschehen geben kann. Eine Unfallursachenstatistik ist daher <strong>der</strong> zu betrachtenden<br />

Betriebsart o<strong>der</strong> Gefahrenklasse anzupassen, indem die Erhebungsfragen im Hinblick auf die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

gestellt werden. Der Unterscheidung <strong>der</strong> Unfallmerkmale dienen Fragen nach dem Unfallort, das<br />

heisst <strong>der</strong> Stelle im betrieblichen Arbeitsablauf, nach dem Unfallhergang unter Angabe <strong>der</strong> Tätigkeit des<br />

Verunfallten, <strong>der</strong> beteiligten Einrichtungen und Gegenstände sowie schliesslich nach <strong>der</strong> eigentlichen Unfallursache.<br />

Aus diesen Gründen fallen nur zielgerichtete Erhebungen für ausgewählte Gefahrenklassen<br />

in Betracht.<br />

In <strong>der</strong> Berichtsperiode wurden solche Erhebungen in den Giessereien und <strong>der</strong> keramischen Industrie<br />

durchgeführt. Die betreffenden Berufsverbände und Betriebsinhaber wurden eingehend über den Zweck<br />

<strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> aufgeklärt. Durch Rückfrage o<strong>der</strong> Augenschein wurden unvollständige Unfallmeldungen<br />

ergänzt und Unfälle beson<strong>der</strong>er Art weiter abgeklärt. Ausser zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unfallverhütung dienen<br />

die dadurch erhaltenen Unterlagen zusammen mit den aufgenommenen Betriebsbeschreibungen auch <strong>der</strong><br />

Beschaffung von Prämientarif- und Einreihungsgrundlagen. Die Untersuchung <strong>der</strong> Beziehungen zwischen<br />

Unfallursachen und Unfallkosten ermöglicht eine Beurteilung <strong>der</strong> Bedeutsamkeit vorhandener Risikomer<br />

kmale.<br />

Gleichartige Erhebungen sind für die Bindemittelindustrie, die Gerbereien, die Papierindustrie und die<br />

Steinbrüche in die Wege geleitet und für die Verzinkereien und Metallspritzwerke, die Fabrikation von<br />

Kunststoffgegenständen, die Sand- und Kiesgewinnung sowie für die Altstoffverwertung vorgesehen. Es<br />

ist verständlich, dass nur eine beschränkte Zahl von Gefahrenklassen gleichzeitig in die Unfallursachenstatistik<br />

einbezogen werden kann. Deshalb können statistische Erfahrungen über die Unfallgefahren nur<br />

schrittweise gewonnen werden.<br />

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