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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Im Vergleich mit den Eintrittsbeständen an ordentlichen Renten ist im Gesamtbestande als Folge<strong>der</strong><br />

Revisionswirkung eine Senkung des mittleren Invaliditätsgrades zu beobachten. Ungefähr die Hälfte aller<br />

laufenden Renten wird für kleine Schäden ausgerichtet.<br />

Am 31.Dezember 1957 hatten die Invaliden einen Anspruch auf eine Jahresrentensumme von rund<br />

29,3 Millionen Franken in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung und von rund 11,4 Millionen Franken in <strong>der</strong><br />

Nichtbetriebsunfallversicherung. Wie aus <strong>der</strong> Tabelle ersichtlich ist, entfällt auf die kleinen Renten etwa<br />

ein Viertel <strong>der</strong> Rentensumme; ihr betragsmässiger Anteil ist somit nur halb so gross als ihr zahlenmässiges<br />

Gewicht. An<strong>der</strong>seits Aiesst den relativ wenigen Schwerinvaliden ein namhafter Teil <strong>der</strong> Rentensumme zu.<br />

Die maximale Höhe einer Invalidenrente einschliesslich Hilfslosenrente beträgt 12000 Franken im Jahr;<br />

im Vergleich dazu ist die mittlere Rentenhöhe bescheiden.<br />

Über den Altersaufbau des Rentnerbestandes gibt die nächste Tabelle Aufschluss.<br />

Altersverteilung <strong>der</strong> I n validen<br />

A 1 tersk lasse<br />

Betriebsunfallversicherung<br />

Stichtag<br />

31. Dezember 1952 31. Dezember 1957<br />

N ich tbetriebsunfallversicherung<br />

Stichtag<br />

31. Dezember 1952 31. Dezember 1957<br />

Bis 29 Jahre<br />

30 — 49 Jahre<br />

50 — 69 Jahre<br />

70 Jahre und mehr<br />

76<br />

375<br />

438<br />

111<br />

71<br />

339<br />

468<br />

122<br />

Total<br />

71<br />

337<br />

464<br />

128<br />

63<br />

299<br />

490<br />

148<br />

1 000 1 000 1 000 l 000<br />

Mittleres Alter 51,3<br />

52,2 52,7<br />

53,<br />

Da <strong>der</strong> Beharrungszustand des Bestandes noch nicht erreicht ist und <strong>der</strong> Neuzugang im Mittel immer<br />

älter wird, ist eine deutliche Zunahme des Anteils <strong>der</strong> über 50jährigen Rentner zu verzeichnen. Das<br />

mittlere Alter ist deshalb wie<strong>der</strong>um angestiegen.<br />

Im Bestande sind noch Renten aus dem Jahre 1918 enthalten; <strong>der</strong> älteste Invalidenrentner hatte am<br />

Stichtage das 94. Altersjahr überschritten.<br />

Die Hinterlassenenrenten<br />

Von den für die Zusprechung von Hinterlassenenrenten massgebenden Gesetzesbestimmungen ist mit<br />

Wirkung ab 1. Januar 1953 Art. 85 K<strong>UVG</strong> abgeän<strong>der</strong>t worden. Danach wurde <strong>der</strong> Anspruch auf eine<br />

Waisenrente vom 16. bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr des Kindes ausgedehnt; für Waisen, die noch<br />

in Ausbildung begriffen sind, besteht nun zudem ein Rentenanspruch bis zum Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung,<br />

längstens aber bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Diese Gesetzesrevision bewirkte eine Vergrösserung des<br />

Waisenrentenbestandes. Im übrigen wurde die im nachfolgenden ersten Teil dieses Abschnittes dargelegte<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Rentnerbestände vom Gesetzgeber nicht beeinflusst.<br />

Bei den Hinterlassenenrenten entfällt <strong>der</strong> weitaus grösste Teil <strong>der</strong> Leistungen auf Witwen. Die für die<br />

Deckungskapitalberechnung verwendeten Witwenrentenbarwerte werden deshalb fortwährend überprüft,<br />

wozu die Beobachtung <strong>der</strong> Sterblichkeit und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwen notwendig ist. Bei den<br />

übrigen Rentnergruppen fällt für die Ermittlung <strong>der</strong> Barwerte nur die Sterblichkeit in Betracht. Diese ist<br />

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