herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Im Vergleich mit den Eintrittsbeständen an ordentlichen Renten ist im Gesamtbestande als Folge<strong>der</strong><br />
Revisionswirkung eine Senkung des mittleren Invaliditätsgrades zu beobachten. Ungefähr die Hälfte aller<br />
laufenden Renten wird für kleine Schäden ausgerichtet.<br />
Am 31.Dezember 1957 hatten die Invaliden einen Anspruch auf eine Jahresrentensumme von rund<br />
29,3 Millionen Franken in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung und von rund 11,4 Millionen Franken in <strong>der</strong><br />
Nichtbetriebsunfallversicherung. Wie aus <strong>der</strong> Tabelle ersichtlich ist, entfällt auf die kleinen Renten etwa<br />
ein Viertel <strong>der</strong> Rentensumme; ihr betragsmässiger Anteil ist somit nur halb so gross als ihr zahlenmässiges<br />
Gewicht. An<strong>der</strong>seits Aiesst den relativ wenigen Schwerinvaliden ein namhafter Teil <strong>der</strong> Rentensumme zu.<br />
Die maximale Höhe einer Invalidenrente einschliesslich Hilfslosenrente beträgt 12000 Franken im Jahr;<br />
im Vergleich dazu ist die mittlere Rentenhöhe bescheiden.<br />
Über den Altersaufbau des Rentnerbestandes gibt die nächste Tabelle Aufschluss.<br />
Altersverteilung <strong>der</strong> I n validen<br />
A 1 tersk lasse<br />
Betriebsunfallversicherung<br />
Stichtag<br />
31. Dezember 1952 31. Dezember 1957<br />
N ich tbetriebsunfallversicherung<br />
Stichtag<br />
31. Dezember 1952 31. Dezember 1957<br />
Bis 29 Jahre<br />
30 — 49 Jahre<br />
50 — 69 Jahre<br />
70 Jahre und mehr<br />
76<br />
375<br />
438<br />
111<br />
71<br />
339<br />
468<br />
122<br />
Total<br />
71<br />
337<br />
464<br />
128<br />
63<br />
299<br />
490<br />
148<br />
1 000 1 000 1 000 l 000<br />
Mittleres Alter 51,3<br />
52,2 52,7<br />
53,<br />
Da <strong>der</strong> Beharrungszustand des Bestandes noch nicht erreicht ist und <strong>der</strong> Neuzugang im Mittel immer<br />
älter wird, ist eine deutliche Zunahme des Anteils <strong>der</strong> über 50jährigen Rentner zu verzeichnen. Das<br />
mittlere Alter ist deshalb wie<strong>der</strong>um angestiegen.<br />
Im Bestande sind noch Renten aus dem Jahre 1918 enthalten; <strong>der</strong> älteste Invalidenrentner hatte am<br />
Stichtage das 94. Altersjahr überschritten.<br />
Die Hinterlassenenrenten<br />
Von den für die Zusprechung von Hinterlassenenrenten massgebenden Gesetzesbestimmungen ist mit<br />
Wirkung ab 1. Januar 1953 Art. 85 K<strong>UVG</strong> abgeän<strong>der</strong>t worden. Danach wurde <strong>der</strong> Anspruch auf eine<br />
Waisenrente vom 16. bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr des Kindes ausgedehnt; für Waisen, die noch<br />
in Ausbildung begriffen sind, besteht nun zudem ein Rentenanspruch bis zum Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung,<br />
längstens aber bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Diese Gesetzesrevision bewirkte eine Vergrösserung des<br />
Waisenrentenbestandes. Im übrigen wurde die im nachfolgenden ersten Teil dieses Abschnittes dargelegte<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Rentnerbestände vom Gesetzgeber nicht beeinflusst.<br />
Bei den Hinterlassenenrenten entfällt <strong>der</strong> weitaus grösste Teil <strong>der</strong> Leistungen auf Witwen. Die für die<br />
Deckungskapitalberechnung verwendeten Witwenrentenbarwerte werden deshalb fortwährend überprüft,<br />
wozu die Beobachtung <strong>der</strong> Sterblichkeit und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwen notwendig ist. Bei den<br />
übrigen Rentnergruppen fällt für die Ermittlung <strong>der</strong> Barwerte nur die Sterblichkeit in Betracht. Diese ist<br />
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