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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Der Rentenabfall nach Verletzungsarten<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen über den Rentenabfall im Revisionsbereich und über die Sterblichkeit<br />

<strong>der</strong> Unfallinvaliden lassen vermuten, dass die Wirkung <strong>der</strong> Rentenrevision wesentlich abhängig ist<br />

von <strong>der</strong> Verletzungsart und dass die Sterblichkeit <strong>der</strong> Invaliden nicht in erster Linie vom Grad, son<strong>der</strong>n<br />

von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Invalidität beeinflusst wird.<br />

Eine Untersuchung <strong>der</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> Sterblichkeit von den Verletzungsarten ist schon deshalb<br />

nicht möglich, weil dem Versicherer in den weitaus meisten Fällen nicht einmal die Todesursachen bei den<br />

Rentnern bekannt sind. Hingegen konnte <strong>der</strong> Rentenverlauf im Revisionsbereiche für verschiedene Verletzungsarten<br />

untersucht werden. Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Rentenjahrgänge 1945 und<br />

1952; das Beobachtungsmaterial umfasste rund 3500 beziehungsweise 3600 Betriebsunfall- und 1100 beziehungsweise<br />

1600 Nichtbetriebsunfallrenten, worin auch die Einmalentschädigungen enthalten sind.<br />

Während <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> Renten aus dem Jahre 1945 bis zum Ende des Revisionsbereiches beobachtet<br />

werden konnte, war dies bei jenen aus dem Jahre 1952 vorläufig nur bis zum 4. Bezugsjahre möglich. Im<br />

folgenden seien einige Ergebnisse dieser umfangreichen Erhebungen mitgeteilt.<br />

Das Beobachtungsmaterial wurde in 13 Gesamtheiten geglie<strong>der</strong>t, wobei nur die Hauptverletzung beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> am schwersten verletzte Körperteil berücksichtigt wurde:<br />

I Finger- und Mittelhandverletzungen aller Art<br />

2 Frakturen, Luxationen und Distorsionen von<br />

21 Schlüsselbein, Schulterblatt, Schultergelenk, Oberarm<br />

22 Speiche, Elle, Handwurzel, Ellenbogen- und Handgelenk<br />

23 Becken, Hüftgelenk, Oberschenkel<br />

24 Kniescheibe, Schienbein, Wadenbein, Fusswurzel, Mittelfuss, Zehen, Kniegelenk (inkl. Meniskus),<br />

Fuss- und Zehengelenke<br />

3 Weichteilverletzungen <strong>der</strong> Extremitäten (ohne Finger und Mittelhand), also Schnitt-, Stich-, Riss-,<br />

Schürf-, Schuss- und Bisswunden, Quetschungen und Insektenstiche<br />

31 — 34 Unterteilung analog 21 — 24<br />

4 Schädel- und Hirnverletzungen<br />

5 Augenverletzungen<br />

6 Wirbelsäuleverletzungen<br />

7 Übrige Verletzungen (im wesentlichen Verbrennungen, Verätzungen, Schädigungen durch Elektrizität,<br />

Hitze und Kälte, Verletzungen von Ober- und Unterkiefer, Nase, Hals, Rücken, Lenden, Rippen und<br />

Innenorganen)<br />

0 Nicht in die Untersuchung einbezogen wurden die Renten für Berufskrankheiten, die Abfindungen nach<br />

Art. 82 und die durch Pauschalentschädigungen erledigten Fälle (z. B. Verlust des Geruchsinnes).<br />

Für alle 13 Gesamtheiten wurde ausser dem Rentenabfall im Revisionsbereich noch die mittlere Heildauer<br />

und <strong>der</strong> mittlere Invaliditätsgrad bei Rentenbeginn festgestellt. Obschon das Beobachtungsmaterial<br />

bei einigen Verletzungsarten ziemlich klein war, vermitteln die Ergebnisse doch einen Überblick über die<br />

Unterschiede zwischen den einzelnen Gesamtheiten und über die Entwicklung von 1945 bis 1952.<br />

Es ist von Interesse, die mittlere Heildauer <strong>der</strong> einzelnen Gesamtheiten miteinan<strong>der</strong> zu vergleichen. Bei<br />

einer Gegenüberstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Jahre 1945 und 1952 dürfte wegen <strong>der</strong> unbestrittenen Fortschritte<br />

<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft eine spürbare Verbesserung des Heilerfolges erwartet werden. In<br />

<strong>der</strong> Tat begannen im Jahre 1945 die Ärzte mit <strong>der</strong> Anwendung von Antibiotika; bekannt war damals erst<br />

das noch teure Penicillin, während im Jahre 1952 dessen allseits gute Wirksamkeit vielleicht den Höhepunkt<br />

erreicht hatte, und daneben noch an<strong>der</strong>e Antibiotika zur Verfügung standen. Es sei indessen daran<br />

erinnert, dass sich die Rentenfestsetzungspraxis ebenfalls geän<strong>der</strong>t hat, indem die Verunfallten eher länger<br />

im Heilstadium mit Krankengeldanspruch behalten, dafür aber die Renten tiefer und mit möglichst wenig<br />

Abstufungen festgesetzt werden.<br />

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