herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Durch die dargelegte Wandlung in <strong>der</strong> Entschädigungspraxis - kleinerer Invaliditätsgrad bei Rentenbeginn<br />
und Zunahme <strong>der</strong> Einmalentschädigungen - lässt <strong>der</strong> Bestand <strong>der</strong> ordentlichen Renten weniger<br />
Revisionsmöglichkeiten übrig. Eine Folge davon ist <strong>der</strong> schwächere Rentenabfall im Revisionsbereich,<br />
worüber im zweiten Teil dieses Abschnittes berichtet wird.<br />
Die Verteilung <strong>der</strong> Renten nach dem Invaliditätsgrad für die Einmalentschädigungen und für die<br />
ordentlichen Renten ist aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle ersichtlich:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> 1953-1957 festgesetzten Invalidenrenten<br />
nach dem Invaliditätsgrad<br />
Invaliditäts rad<br />
Betriebsunfall- Nichtbetriebsversicherung<br />
unfallversicherung<br />
entschadı- gungen 1 enten R entschadı- gungen 1 enten R<br />
bei Rentenbšginn Eínmfilb. Ordentliche Einmíilí Ordentliche<br />
0-19°/0. . . . . . 932 333 894 356<br />
20-69°/0. . . . . . 67 619 106 605<br />
70% und mehr _ . 1 48 0 39<br />
Total. . . . . . . 1 000 1 000 1 000 1 000<br />
Mittlerer<br />
Invaliditätsgrad . . 11,3 y, 26,9 °/, 12,0 % 25,8 ° O<br />
1 Ohne Abfindungen nach Art. 82 K<strong>UVG</strong>.<br />
Bei den weitaus meisten Einmalentschädigungen beträgt <strong>der</strong> anfängliche Invaliditätsgrad weniger als<br />
20 Prozent, während rund zwei Drittel <strong>der</strong> ordentlichen Renten für schwerere Fälle ausgerichtet werden.<br />
Erfreulicherweise ist aber <strong>der</strong> Invaliditätsgrad auch bei den neu festgesetzten ordentlichen Renten im<br />
Mittel klein.<br />
Dass es sich bei den Einmalentschädigungen nur um kleine, befristete Renten handelt, geht auch aus<br />
ihrem Kostenanteil hervor. Die 40 Prozent in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung durch Kapitalabfindung<br />
entschädigten Rentenfälle verursachen nur 3 Prozent <strong>der</strong> Rentenkosten, die 27 Prozent in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung<br />
nur <strong>der</strong>en 2 Prozent. Bei den ordentlichen Renten entfallen in <strong>der</strong> Betriebsbzw.<br />
Nichtbetriebsunfallversicherung auf die leichten Fälle nur 17 bzw. 22 Prozent, auf die mittleren 68<br />
bzw. 66 Prozent und auf die schweren 15 bzw. 12 Prozent <strong>der</strong> Rentenkosten.<br />
Aufschlussreich ist schliesslich eine Übersicht über das mittlere Alter <strong>der</strong> lnvalidenrentner bei Rentenbeginn.<br />
46<br />
Mittleres Alter <strong>der</strong> lnvalidenrentner bei Rentenbeginn<br />
Betriebsunfallversicherung Nichtbetriebsunfallversicherung<br />
Beobachtungsperiode eEti;rlT§å-i_ Ordentliche Gesamt- eštigcrgâfiíb Ordentliche Gesamtgungen<br />
1 Renten bestand gungen 1 Renten bestand<br />
1938-1942 37,1 40,9 40,4 39,4 42,8 42,5<br />
1943-1947 37,4 42,6 41,1 40,2 45,3 44,3<br />
1948-1952 38,6 43,4 41,7 41,1 46,4 45,2<br />
1953-1957 39,5 43,7 42,0 42,4 47,6 46,2<br />
1 Ohne Abfindungen nach Art.82 K<strong>UVG</strong>.