herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Mittlere Zahl <strong>der</strong> Tage mit Krankengeldbezug eines ordentlichen Unfalls<br />
Versicherungsabteilungen<br />
1938<br />
bis 1942<br />
1943<br />
bis 1947<br />
1948<br />
bis 1952<br />
1953 1954<br />
1955<br />
1956<br />
1957<br />
1953<br />
bis 1957<br />
Betriebsunfallversicherung.<br />
Nichtbetriebsunfallversicherung<br />
t ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~<br />
16,3<br />
16,7<br />
17,2 17,5<br />
17,6<br />
19,0<br />
19,0 18,8<br />
20,3 20,6<br />
18,9 18,6<br />
20,7 20,7<br />
18,8<br />
21,1<br />
Die durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Krankengeldtage erhöhte sich im Verlaufe <strong>der</strong> letzten 20 Jahre in zunehmendem<br />
Mass, und zwar um rund 15 Prozent in <strong>der</strong> Betriebs- und um 20 Prozent in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung.<br />
Der Anstieg kommt nicht überraschend. Er ist die Folge <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s in den letzten<br />
Jahren fortgeschrittenen Behandlungsmöglichkeiten, dank denen mehr Schwerverunfallte als früher am<br />
Leben erhalten werden. Die Verlängerung <strong>der</strong> Heildauer hängt auch damit zusammen, dass die neuen<br />
Methoden eine glie<strong>der</strong>haltende Therapie auch dort gestatten, wo Amputationen ehemals unvermeidlich<br />
waren. Nicht zu vergessen ist ferner die plastische Chirurgie, die vermehrt zur Anwendung kommt und das<br />
Heilverfahren oft sehr in die Länge zieht.<br />
Während <strong>der</strong> Berichtsperiode ist <strong>der</strong> Anstieg in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung zum Stillstand gekommen;<br />
die höchste je ermittelte Zahl fällt ins Jahr 1953. In <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung hingegen<br />
hält die Zunahme nach wie vor unvermin<strong>der</strong>t an. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Karenzzeit, die mit<br />
2 Tagen angenommen werden kann — das Krankengeld wird bekanntlich erst vom dritten Tage nach dem<br />
Tag des Unfalls an ausgerichtet — beträgt <strong>der</strong> Arbeitsausfall während <strong>der</strong> Heildauer eines ordentlichen<br />
Unfalls rund 21 Tage in <strong>der</strong> Betriebs- und 23 Tage in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung.<br />
In dieser Grösse wird <strong>der</strong> Ausfall infolge Invalidität und Tod nicht berücksichtigt; denn die für die<br />
Krankengeldbezugsdauer massgebliche Heildauer umfasst nur die Zeit bis zur vollen Arbeitsaufnahme<br />
beziehungsweise bis zur Zusprechung einer Rente. Diesen Ausfall zu ermitteln ist um so angezeigter, als<br />
<strong>der</strong> mittlere anfängliche Invaliditätsgrad und die Todesfallhäufigkeit zeitlichen Verän<strong>der</strong>ungen unterliegen.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> pro ordentlichen Unfall verlorenen Arbeitsstunden wird nach <strong>der</strong> Formel<br />
berechnet. Dabei bedeuten<br />
A g 320I y 60000 T<br />
Zahl <strong>der</strong> ordentlichen Unfälle<br />
A = Arbeitsausfall während des Heilverfahrens, ausgedrückt in Arbeitsstunden,<br />
I = Summe <strong>der</strong> Invaliditätsprozente bei <strong>der</strong> erstmaligen Rentenfestsetzung,<br />
T = Zahl <strong>der</strong> Todesfälle.<br />
Die Zahl 320 beruht auf <strong>der</strong> Erfahrung, dass einer einprozentigen anfänglichen Invalidität ein durchschnittlicher<br />
Ausfall von 40 achtstündigen Arbeitstagen o<strong>der</strong> von 320 Arbeitsstunden entspricht. Ein<br />
Todesfall führt im Mittel zum Verlust von 60000 Arbeitsstunden, das heisst von 25 Jahren zu 300 achtstündigen<br />
Arbeitstagen.<br />
1948 †19<br />
Zahl <strong>der</strong> verlorenen Arbeitsstunden je ordentlichen Unfall<br />
1953<br />
Versicherungsabtei 1un gen<br />
1954 1955 1956 1957 1953-1957<br />
Betriebsunfallversicherung.<br />
Nichtbetriebsunfallversicherung<br />
578<br />
671<br />
597<br />
651<br />
586<br />
730<br />
576<br />
719<br />
574<br />
718<br />
563<br />
740<br />
578<br />
712<br />
In den Jahren 1953 — 1957 gingen also durchschnittlich je ordentlichen Unfall in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung<br />
72 und in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung 89 achtstündige Arbeitstage verloren.<br />
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