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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Mittlere Zahl <strong>der</strong> Tage mit Krankengeldbezug eines ordentlichen Unfalls<br />

Versicherungsabteilungen<br />

1938<br />

bis 1942<br />

1943<br />

bis 1947<br />

1948<br />

bis 1952<br />

1953 1954<br />

1955<br />

1956<br />

1957<br />

1953<br />

bis 1957<br />

Betriebsunfallversicherung.<br />

Nichtbetriebsunfallversicherung<br />

t ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~<br />

16,3<br />

16,7<br />

17,2 17,5<br />

17,6<br />

19,0<br />

19,0 18,8<br />

20,3 20,6<br />

18,9 18,6<br />

20,7 20,7<br />

18,8<br />

21,1<br />

Die durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Krankengeldtage erhöhte sich im Verlaufe <strong>der</strong> letzten 20 Jahre in zunehmendem<br />

Mass, und zwar um rund 15 Prozent in <strong>der</strong> Betriebs- und um 20 Prozent in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung.<br />

Der Anstieg kommt nicht überraschend. Er ist die Folge <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s in den letzten<br />

Jahren fortgeschrittenen Behandlungsmöglichkeiten, dank denen mehr Schwerverunfallte als früher am<br />

Leben erhalten werden. Die Verlängerung <strong>der</strong> Heildauer hängt auch damit zusammen, dass die neuen<br />

Methoden eine glie<strong>der</strong>haltende Therapie auch dort gestatten, wo Amputationen ehemals unvermeidlich<br />

waren. Nicht zu vergessen ist ferner die plastische Chirurgie, die vermehrt zur Anwendung kommt und das<br />

Heilverfahren oft sehr in die Länge zieht.<br />

Während <strong>der</strong> Berichtsperiode ist <strong>der</strong> Anstieg in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung zum Stillstand gekommen;<br />

die höchste je ermittelte Zahl fällt ins Jahr 1953. In <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung hingegen<br />

hält die Zunahme nach wie vor unvermin<strong>der</strong>t an. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Karenzzeit, die mit<br />

2 Tagen angenommen werden kann — das Krankengeld wird bekanntlich erst vom dritten Tage nach dem<br />

Tag des Unfalls an ausgerichtet — beträgt <strong>der</strong> Arbeitsausfall während <strong>der</strong> Heildauer eines ordentlichen<br />

Unfalls rund 21 Tage in <strong>der</strong> Betriebs- und 23 Tage in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung.<br />

In dieser Grösse wird <strong>der</strong> Ausfall infolge Invalidität und Tod nicht berücksichtigt; denn die für die<br />

Krankengeldbezugsdauer massgebliche Heildauer umfasst nur die Zeit bis zur vollen Arbeitsaufnahme<br />

beziehungsweise bis zur Zusprechung einer Rente. Diesen Ausfall zu ermitteln ist um so angezeigter, als<br />

<strong>der</strong> mittlere anfängliche Invaliditätsgrad und die Todesfallhäufigkeit zeitlichen Verän<strong>der</strong>ungen unterliegen.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> pro ordentlichen Unfall verlorenen Arbeitsstunden wird nach <strong>der</strong> Formel<br />

berechnet. Dabei bedeuten<br />

A g 320I y 60000 T<br />

Zahl <strong>der</strong> ordentlichen Unfälle<br />

A = Arbeitsausfall während des Heilverfahrens, ausgedrückt in Arbeitsstunden,<br />

I = Summe <strong>der</strong> Invaliditätsprozente bei <strong>der</strong> erstmaligen Rentenfestsetzung,<br />

T = Zahl <strong>der</strong> Todesfälle.<br />

Die Zahl 320 beruht auf <strong>der</strong> Erfahrung, dass einer einprozentigen anfänglichen Invalidität ein durchschnittlicher<br />

Ausfall von 40 achtstündigen Arbeitstagen o<strong>der</strong> von 320 Arbeitsstunden entspricht. Ein<br />

Todesfall führt im Mittel zum Verlust von 60000 Arbeitsstunden, das heisst von 25 Jahren zu 300 achtstündigen<br />

Arbeitstagen.<br />

1948 †19<br />

Zahl <strong>der</strong> verlorenen Arbeitsstunden je ordentlichen Unfall<br />

1953<br />

Versicherungsabtei 1un gen<br />

1954 1955 1956 1957 1953-1957<br />

Betriebsunfallversicherung.<br />

Nichtbetriebsunfallversicherung<br />

578<br />

671<br />

597<br />

651<br />

586<br />

730<br />

576<br />

719<br />

574<br />

718<br />

563<br />

740<br />

578<br />

712<br />

In den Jahren 1953 — 1957 gingen also durchschnittlich je ordentlichen Unfall in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung<br />

72 und in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung 89 achtstündige Arbeitstage verloren.<br />

42

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