herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Die Kürzungen infolge grober Fahrlässigkeit des Verunfallten<br />
(Art. 98 K<strong>UVG</strong>) nach Gründen 1956<br />
Gründe<br />
Betriebsun<br />
fallversicherung<br />
absolut<br />
in /<br />
Nichtbetrie<br />
unfallversiche<br />
absolut<br />
in /<br />
Verkehrswidriges Verhalten .<br />
Raufereien<br />
Sonstiges Selbstverschulden .<br />
Total.<br />
175<br />
69<br />
59<br />
58<br />
23<br />
19<br />
1 728<br />
16<br />
521<br />
76<br />
1<br />
23<br />
303 100 2 265 100<br />
Die Prozentzahlen decken sich mit jenen früherer Erhebungen. In <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung<br />
gehen rund 60 Prozent, in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung sogar über 75 Prozent aller Kürzungen auf<br />
verkehrswidriges Verhalten zurück. Bei etwas mehr als einem Drittel solcher Fälle spielte <strong>der</strong> Alkohol eine<br />
Rolle. Selbst wenn von den alkoholbedingten Verkehrsunfällen abgesehen wird, bleibt die Zahl <strong>der</strong> übrigen<br />
selbstverschuldeten Verkehrsunfälle immer noch erschreckend hoch. Sie unterstreicht nachdrücklich die<br />
Notwendigkeit unfallverhüten<strong>der</strong> Verkehrserziehung, um so mehr als es sich hier meistens um schwere<br />
Unfälle handelt, die ohne weiteres vermeidbar wären.<br />
Die Regresse<br />
Auch bei Unfällen, für welche Drittpersonen haften, müssen die gesetzlichen Versicherungsleistungen<br />
ausgerichtet werden. Dabei ist aber die Schweizerische <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt nach Art.100 K<strong>UVG</strong><br />
zum Rückgriff gegenüber dem haftbaren Dritten berechtigt, und zwar bis zur Höhe ihrer Leistungen.<br />
Die Regresse 1953 — 1957<br />
Zahl <strong>der</strong> Regresse<br />
Regressbeträge<br />
Versicherungsabtei lungen<br />
absolut<br />
in /<br />
<strong>der</strong> Unfälle<br />
in<br />
Franken<br />
in / <strong>der</strong><br />
unregressierten<br />
U n fal 1 kosten<br />
in ~/„~ <strong>der</strong><br />
versicherten<br />
Lohnsumme<br />
Betriebsunfallversicherung.<br />
Nichtbetriebsunfallversicherung .<br />
6 475<br />
22 849<br />
0,5<br />
4,4<br />
8 346 233<br />
29 038 632<br />
1,4<br />
8,6<br />
0,2<br />
0,8<br />
In <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung spielen die Regresse anzahlmässig eine bescheidene Rolle: im Mittel<br />
führt nur einer von 200 Unfällen zu einem Regress. Die 6475 Regresse betreffen hauptsächlich Verkehrsunfälle<br />
während <strong>der</strong> Arbeitszeit, Streitigkeiten im Betrieb und Unfälle, die sich infolge fehlerhafter<br />
Installationen auf auswärtigen Werkplätzen ereignen. Nur selten richten sich Regresse gegen Betriebsinhaber<br />
in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber.<br />
In <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung gibt je<strong>der</strong> 23. Unfall Anlass zu einem Regress. Ungefähr<br />
85 Prozent dieser Regresse mit 96 Prozent <strong>der</strong> Regressbeträge entfallen auf Verkehrsunfälle. Die Regresseinnahmen<br />
führen hier zu einer spürbaren Entlastung des Prämienzahlers, erreichen sie doch 0,8 Promille<br />
<strong>der</strong> versicherten Lohnsumme. Die geltenden Prämiensätze <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung müssten<br />
bei Wegfall <strong>der</strong> Regresseinnahmen um fast 10 Prozent erhöht werden.<br />
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