herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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I<br />
14. Unfall auf einer Standseilbahn beim Bau eines Kraftwerkes, Juli 1957.<br />
9 Verletzte; 30000 Franken Unfallkosten.<br />
Mit <strong>der</strong> Standseilbahn wurden Arbeiter und Material zur Baustelle transportiert. Bei einer Umgruppierung<br />
in einer elektrischen Verteilstation wurden irrtümlich die Phasen verwechselt. Als <strong>der</strong><br />
Seilbahnwagen nun zur Talstation abgelassen werden sollte, setzte er sich in umgekehrter Richtung in<br />
Bewegung, fuhr über das obere Geleiseende hinaus und kippte um.<br />
15. Leuchtgasvergiftungen in einem Wohnhaus, November 1957.<br />
1 Toter, 6 Verletzte; 135000 Franken Unfallkosten.<br />
Weil das betreffende Wohnhaus selbst keinen Gasanschluss besass und da zudem <strong>der</strong> typische Gasgeruch<br />
fehlte, wurden die auftretenden Erkrankungen vorerst als Grippefälle betrachtet. Das Gas war<br />
aus einer geborstenen Hauptleitung entwichen und unter dem Strassenbelag hindurch in dasHaus eingedrungen.<br />
Das durchströmte Material hatte als Filter gewirkt, aber das geruchlose Kohlenoxyd nicht<br />
zurückgehalten. Von zehn betroffenen Personen waren sieben bei <strong>der</strong> Anstalt versichert.<br />
16. Unglück auf einer Standseilbahn beim Bau eines Stollens, Dezember 1957.<br />
1 Toter, 16 Verletzte; 190000 Franken Unfallkosten.<br />
Bei <strong>der</strong> Talfahrt eines mit Arbeitern besetzten Wagens riss etwa 25 m vor <strong>der</strong> Talstation das Zugseil.<br />
Der Wagen prallte mit grosser Wucht auf die Talstation. Die grosse Zahl <strong>der</strong> Verletzten ist darauf<br />
zurückzuführen, dass ein gleichzeitig mitbeför<strong>der</strong>ter Rollwagen in die Arbeitergruppe hineingeschleu<strong>der</strong>t<br />
wurde.<br />
Abgelehnte Fälle<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Erhebung ergab, dass im Jahre 1956 in beiden Versicherungsabteilungen (ohne SBB<br />
und PTT) bei 7169 gemeldeten Ereignissen die Leistungspflicht verneint werden musste. Auf 1000 Unfälle<br />
traf es in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung 17 und in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung 31 abgelehnte<br />
Fälle. Die Zahl <strong>der</strong> Ablehnungen ist demnach gering. Wie aus folgen<strong>der</strong> Zusammenstellung hervorgeht,<br />
bestehen in den beiden Versicherungsabteilungen hinsichtlich <strong>der</strong> Art und Zahl <strong>der</strong> Ablehnungsgründe<br />
wesentliche Unterschiede.<br />
Die abgelehnten Fälle nach Ablehnungsgründen 1956<br />
Ohne SBB und PTT<br />
Ablehnungsgrt.lnde nach K<strong>UVG</strong><br />
Betriebsun<br />
fallversicherung<br />
N ich tbet riebsunfall<br />
versicherung<br />
Kein Unfall (Art. 67 und 68) .<br />
Nicht versicherte Person (Art. 60, VO I Art. 24, VO II<br />
Versicherung abgelaufen (Art. 62, VO II Art. 3).<br />
Aussergewöhnliche Gefahr o<strong>der</strong> Wagnis (Art. 67) .<br />
Verspätete Anmeldung (Art. 70)<br />
Militärversicherungsfall (Art. 92)<br />
An<strong>der</strong>e Gründe<br />
T otal . ~ ~ ~<br />
Art. 2)<br />
3791<br />
203<br />
11<br />
3<br />
10<br />
4018<br />
1060<br />
199<br />
464<br />
1316<br />
7<br />
89<br />
16<br />
3151<br />
In <strong>der</strong> Betriebsunfallversieherung entfallen fast 95 Prozent <strong>der</strong> abgelehnten Fälle auf die Gruppe «Kein<br />
Unfall». Diese Gruppe umfasst unter an<strong>der</strong>em nicht unfallmässig entstandene Lumbalgien und Muskelzerrungen<br />
(1176 Fälle), vorbestandene Krankheiten (982 Fälle), Furunkel und Hautkrankheiten (419<br />
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