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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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I<br />

14. Unfall auf einer Standseilbahn beim Bau eines Kraftwerkes, Juli 1957.<br />

9 Verletzte; 30000 Franken Unfallkosten.<br />

Mit <strong>der</strong> Standseilbahn wurden Arbeiter und Material zur Baustelle transportiert. Bei einer Umgruppierung<br />

in einer elektrischen Verteilstation wurden irrtümlich die Phasen verwechselt. Als <strong>der</strong><br />

Seilbahnwagen nun zur Talstation abgelassen werden sollte, setzte er sich in umgekehrter Richtung in<br />

Bewegung, fuhr über das obere Geleiseende hinaus und kippte um.<br />

15. Leuchtgasvergiftungen in einem Wohnhaus, November 1957.<br />

1 Toter, 6 Verletzte; 135000 Franken Unfallkosten.<br />

Weil das betreffende Wohnhaus selbst keinen Gasanschluss besass und da zudem <strong>der</strong> typische Gasgeruch<br />

fehlte, wurden die auftretenden Erkrankungen vorerst als Grippefälle betrachtet. Das Gas war<br />

aus einer geborstenen Hauptleitung entwichen und unter dem Strassenbelag hindurch in dasHaus eingedrungen.<br />

Das durchströmte Material hatte als Filter gewirkt, aber das geruchlose Kohlenoxyd nicht<br />

zurückgehalten. Von zehn betroffenen Personen waren sieben bei <strong>der</strong> Anstalt versichert.<br />

16. Unglück auf einer Standseilbahn beim Bau eines Stollens, Dezember 1957.<br />

1 Toter, 16 Verletzte; 190000 Franken Unfallkosten.<br />

Bei <strong>der</strong> Talfahrt eines mit Arbeitern besetzten Wagens riss etwa 25 m vor <strong>der</strong> Talstation das Zugseil.<br />

Der Wagen prallte mit grosser Wucht auf die Talstation. Die grosse Zahl <strong>der</strong> Verletzten ist darauf<br />

zurückzuführen, dass ein gleichzeitig mitbeför<strong>der</strong>ter Rollwagen in die Arbeitergruppe hineingeschleu<strong>der</strong>t<br />

wurde.<br />

Abgelehnte Fälle<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Erhebung ergab, dass im Jahre 1956 in beiden Versicherungsabteilungen (ohne SBB<br />

und PTT) bei 7169 gemeldeten Ereignissen die Leistungspflicht verneint werden musste. Auf 1000 Unfälle<br />

traf es in <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung 17 und in <strong>der</strong> Nichtbetriebsunfallversicherung 31 abgelehnte<br />

Fälle. Die Zahl <strong>der</strong> Ablehnungen ist demnach gering. Wie aus folgen<strong>der</strong> Zusammenstellung hervorgeht,<br />

bestehen in den beiden Versicherungsabteilungen hinsichtlich <strong>der</strong> Art und Zahl <strong>der</strong> Ablehnungsgründe<br />

wesentliche Unterschiede.<br />

Die abgelehnten Fälle nach Ablehnungsgründen 1956<br />

Ohne SBB und PTT<br />

Ablehnungsgrt.lnde nach K<strong>UVG</strong><br />

Betriebsun<br />

fallversicherung<br />

N ich tbet riebsunfall<br />

versicherung<br />

Kein Unfall (Art. 67 und 68) .<br />

Nicht versicherte Person (Art. 60, VO I Art. 24, VO II<br />

Versicherung abgelaufen (Art. 62, VO II Art. 3).<br />

Aussergewöhnliche Gefahr o<strong>der</strong> Wagnis (Art. 67) .<br />

Verspätete Anmeldung (Art. 70)<br />

Militärversicherungsfall (Art. 92)<br />

An<strong>der</strong>e Gründe<br />

T otal . ~ ~ ~<br />

Art. 2)<br />

3791<br />

203<br />

11<br />

3<br />

10<br />

4018<br />

1060<br />

199<br />

464<br />

1316<br />

7<br />

89<br />

16<br />

3151<br />

In <strong>der</strong> Betriebsunfallversieherung entfallen fast 95 Prozent <strong>der</strong> abgelehnten Fälle auf die Gruppe «Kein<br />

Unfall». Diese Gruppe umfasst unter an<strong>der</strong>em nicht unfallmässig entstandene Lumbalgien und Muskelzerrungen<br />

(1176 Fälle), vorbestandene Krankheiten (982 Fälle), Furunkel und Hautkrankheiten (419<br />

23

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