herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Die Zahl <strong>der</strong> Unfälle<br />
Als Unfälle werden die eigentlichen Unfälle, die Berufskrankheiten und die beruflichen Schädigungen<br />
gezählt, sofern die Entschädigungsberechtigung anerkannt wurde und Versicherungsleistungen auszurichten<br />
waren. Nicht als Unfälle erfasst werden also Ereignisse, die keine Versicherungsleistungen zur<br />
Folge hatten o<strong>der</strong> bei denen die Leistungspflicht verneint werden musste.<br />
Die Unfallzahlen allein besitzen selbstverständlich nur eine beschränkte Aussagekraft. Eine richtige<br />
Beurteilung ist erst möglich, wenn sie im Rahmen einer längern zeitlichen Entwicklung betrachtet und auf<br />
den Versicherungsbestand bezogen werden. In diesem Zusammenhang sei auf das Kapitel über Unfallhäufigkeit<br />
und Unfallschwere verwiesen, wo die Unfallzahlen zum Versicherungsbestand in Beziehung<br />
gesetzt werden, sowie auf die Anhangstabelle 3, welche die Unfallzahlen <strong>der</strong> Berichtsperiode nach Gefahrenklassen<br />
enthält.<br />
Im vorliegenden Kapitel wird zunächst die Zahl <strong>der</strong> Unfälle besprochen. Die mit Beispielen belegten<br />
Ausführungen über Kollektivunfälle dürften wie<strong>der</strong>um auf beson<strong>der</strong>es Interesse stossen. Den Abschluss<br />
des Kapitels bilden einige kurze Hinweise auf die abgelehnten Fälle.<br />
Die Unfälle<br />
Zur Vereinfachung <strong>der</strong> Unfallmeldung und <strong>der</strong> Unfallerledigung werden die Unfälle nach Bagatellunfällen<br />
und ordentlichen Unfällen unterschieden. Als Bagatellunfall gilt ein Unfall, <strong>der</strong> keine Arbeitsaussetzung<br />
o<strong>der</strong> eine solche von höchstens drei Tagen einschliesslich Unfalltag zur Folge hatte und <strong>der</strong><br />
nicht mehr als fünf Arztkonsultationen erfor<strong>der</strong>te. Je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Unfall gilt als ordentlicher Unfall.<br />
Diese Aufteilung wird auch für die Unfallstatistik übernommen. Bei statistischen Untersuchungen<br />
muss jeweils die den beson<strong>der</strong>n Gegebenheiten entsprechende Unfallart zugrunde gelegt werden; so wird<br />
bald auf die Zahl <strong>der</strong> ordentlichen Unfälle allein, bald auf die Gesamtzahl <strong>der</strong> Unfälle abzustellen sein.<br />
Di e Bagatellunfä lle<br />
Mit leichten Verletzungen und Schädigungen ist im Berufs- und Privatleben je<strong>der</strong>zeit zu rechnen.<br />
Wenn sich <strong>der</strong> Versicherte für ärztliche Behandlung entscheidet, sind auch Bagatellen durch den Betriebsinhaber<br />
<strong>der</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt zu melden. Ob eine Bagatelle zur Anmeldung kommt, liegt also<br />
weitgehend im persönlichen Ermessen des Versicherten und hängt auch vom Ausbau des Sanitätsdienstes<br />
in den Betrieben ab, da die sofortige Versorgung von geringfügigen Verletzungen o<strong>der</strong> Schädigungen oft<br />
eine ärztliche Behandlung erübrigt. Um möglichst einheitliche Voraussetzungen für die Unfallanmeldung<br />
und die Behandlung <strong>der</strong> Verletzten zu erreichen, hat die <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt in ihrer Wegleitung<br />
«Samariterhilfe bei Unfällen» die Befugnisse <strong>der</strong> Betriebssamariter abgegrenzt.<br />
ln beiden Versicherungsabteilungen ist gegenüber <strong>der</strong> vorausgehenden Berichtsperiode eine Zunahme<br />
<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Bagatellunfälle um rund einen Viertel festzustellen. Aber auch das zahlenmässige Verhältnis<br />
zwischen Bagatellunfällen und ordentlichen Unfällen hat sich beachtenswert verschoben. Die zunehmende<br />
Bedeutung <strong>der</strong> Bagatellunfälle gegenüber den ordentlichen Unfällen, die sich bereits in <strong>der</strong> Vorperiode abzuzeichnen<br />
begann, dürfte zum Teil auf eine Ausdehnung <strong>der</strong> Samariter- und Werkarztdienste zurückzuführen<br />
sein. Denn bei sofortiger und fachgemässer Behandlung <strong>der</strong> Verunfallten kann sehr oft das Heilverfahren<br />
abgekürzt und eine längere Arbeitsaussetzung vermieden werden. Manche Unfälle, die früher<br />
als ordentliche erfasst worden wären, wan<strong>der</strong>n so zu den Bagatellunfällen ab.<br />
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