herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Um den Prämiensatz eines Betriebes auch dann zuverlässig schätzen zu können, wenn — was in <strong>der</strong><br />
Regel <strong>der</strong> Fall sein wird — keine schlüssigen betriebseigenen Risikosätze vorliegen, bleibt nichts an<strong>der</strong>es<br />
übrig, als die Risikoerfahrungen gleichartiger o<strong>der</strong> ähnlicher Betriebe zu Rate zu ziehen. Das heisst mit<br />
an<strong>der</strong>n Worten, es ist im Ausmass de> fehlenden betriebseigenen Erfahrungen auf die schlüssigen Erfahrungen<br />
einer übergeordneten Risikogemeinschaft(Untergruppe o<strong>der</strong> Gefahrenklasse) abzustellen. Bei<br />
<strong>der</strong> Schätzung des Prämiensatzes P kann zum Beispiel <strong>der</strong> betriebseigene Risikosatz R mit dem seiner<br />
Schlüssigkeit entsprechenden Gewicht g und <strong>der</strong> als schlüssig vorausgesetzte Risikosatz R* <strong>der</strong> übergeordneten<br />
Risikogemeinschaft mit dem Gewichte 1 — g angerechnet werden:<br />
P =g R+ (1 — g) R* o<strong>der</strong> P =- R*+g(R — R*).<br />
Der einem Betriebe zuzumessende Prämiensatz P kann also entwe<strong>der</strong> als <strong>der</strong> gewichtete Mittelwert aus<br />
<strong>der</strong> Risikoerfahrung eines Betriebes und <strong>der</strong>jenigen eines übergeordneten Bestandes gedeutet werden o<strong>der</strong><br />
aber als <strong>der</strong> um die betriebliche Erfahrung korrigierte Risikosatz dieses Bestandes. Die vollständige Anrechnung<br />
<strong>der</strong> betriebseigenen Risikoerfahrungen ergibt sich für g = 1; sie kommt <strong>der</strong> individuellen<br />
Prämienbemessung gleich. In den übrigen Fällen kann die betriebseigene Erfahrung um so weniger berücksichtigt<br />
werden, je kleiner g ist.<br />
Unabhängig davon, wie das statistische Gewicht g schliesslich festgelegt wird, lässt sich die dargelegte<br />
Prämienformel weitgehend verallgemeinern. Sie ist einmal auf beliebige einan<strong>der</strong> zugeordnete<br />
Versichertenbestände anwendbar. Von Bedeutung sind dabei die Zuordnungen Betrieb-Untergruppe,<br />
Betrieb-Gefahrenklasse sowie Untergruppe-Gefahrenklasse. Die Formel kann aber auch für die Risikoerfahrungen<br />
eines und desselben Bestandes Verwendung finden. So etwa, wenn R* den schlüssigen, aus<br />
einer längern Beobachtungsperiode stammenden Risikosatz eines Bestandes und R einen zwar nicht ganz<br />
schlüssigen, dafür aber zeitnahen Beobachtungswert dieses Bestandes bedeutet, o<strong>der</strong> wenn R* <strong>der</strong> Erwartungswert<br />
und R <strong>der</strong> entsprechende beobachtete Risikosatz ist. Endlich ist es mit Rücksicht auf die<br />
aussergewöhnliche Zufallsabhängigkeit <strong>der</strong> Rentenkosten möglich, den Prämienbedarf anhand <strong>der</strong><br />
Formel getrennt für die Heilkosten und das Krankengeld einerseits und für die Rentenkosten an<strong>der</strong>seits<br />
zu ermitteln.<br />
Damit ist ein den beson<strong>der</strong>n Gegebenheiten <strong>der</strong> einzelnen Risikobestände weitgehend Rechnung<br />
tragendes Verfahren dargestellt, das gestattet, die Prämien auf Grund <strong>der</strong> Risikoerfahrung zu bemessen.<br />
Die entwickelte Methode, <strong>der</strong>en Kernstück in <strong>der</strong> Abgrenzung des Zufallsbereiches <strong>der</strong> Unfallkosten besteht,<br />
kann selbstverständlich erst dann für die praktische Anwendung in Betracht fallen, we»n die zur<br />
Herleitung <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeitsverteilung <strong>der</strong> Unfallkosten benötigten Masszahlen für die in Frage<br />
kommenden Versichertenbestände vorliegen. Diesbezügliche Erhebungen sowie beson<strong>der</strong>e Untersuchungen<br />
über die theoretischen Grundlagen sind im Gang. Diese Untersuchungen bezwecken vor allem, die<br />
Tragweite und den Geltungsbereich <strong>der</strong> getroffenen Annahmen abzuklären. Weiter ist im Hinblick auf die<br />
Anwendung in <strong>der</strong> Praxis zu prüfen, wie weit die Bestimmung des statistischen Gewichtes g anhand einer<br />
einfachen Faustregel erfolgen kann. Schliesslich sind die Auswirkungen auf das Prämienwesen zu untersuchen,<br />
welche die praktischeAnwendung dieser Methode mit sich bringen würde. Nach den bisherigen<br />
Erfahrungen scheint es jedenfalls möglich zu sein, auf die hier dargelegte Weise das nicht einfachePrämienproblem<br />
in <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> nun auch unter Berücksichtigung neuerer mathematisch-statistischer<br />
Erkenntnisse befriedigend zu lösen.