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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Um den Prämiensatz eines Betriebes auch dann zuverlässig schätzen zu können, wenn — was in <strong>der</strong><br />

Regel <strong>der</strong> Fall sein wird — keine schlüssigen betriebseigenen Risikosätze vorliegen, bleibt nichts an<strong>der</strong>es<br />

übrig, als die Risikoerfahrungen gleichartiger o<strong>der</strong> ähnlicher Betriebe zu Rate zu ziehen. Das heisst mit<br />

an<strong>der</strong>n Worten, es ist im Ausmass de> fehlenden betriebseigenen Erfahrungen auf die schlüssigen Erfahrungen<br />

einer übergeordneten Risikogemeinschaft(Untergruppe o<strong>der</strong> Gefahrenklasse) abzustellen. Bei<br />

<strong>der</strong> Schätzung des Prämiensatzes P kann zum Beispiel <strong>der</strong> betriebseigene Risikosatz R mit dem seiner<br />

Schlüssigkeit entsprechenden Gewicht g und <strong>der</strong> als schlüssig vorausgesetzte Risikosatz R* <strong>der</strong> übergeordneten<br />

Risikogemeinschaft mit dem Gewichte 1 — g angerechnet werden:<br />

P =g R+ (1 — g) R* o<strong>der</strong> P =- R*+g(R — R*).<br />

Der einem Betriebe zuzumessende Prämiensatz P kann also entwe<strong>der</strong> als <strong>der</strong> gewichtete Mittelwert aus<br />

<strong>der</strong> Risikoerfahrung eines Betriebes und <strong>der</strong>jenigen eines übergeordneten Bestandes gedeutet werden o<strong>der</strong><br />

aber als <strong>der</strong> um die betriebliche Erfahrung korrigierte Risikosatz dieses Bestandes. Die vollständige Anrechnung<br />

<strong>der</strong> betriebseigenen Risikoerfahrungen ergibt sich für g = 1; sie kommt <strong>der</strong> individuellen<br />

Prämienbemessung gleich. In den übrigen Fällen kann die betriebseigene Erfahrung um so weniger berücksichtigt<br />

werden, je kleiner g ist.<br />

Unabhängig davon, wie das statistische Gewicht g schliesslich festgelegt wird, lässt sich die dargelegte<br />

Prämienformel weitgehend verallgemeinern. Sie ist einmal auf beliebige einan<strong>der</strong> zugeordnete<br />

Versichertenbestände anwendbar. Von Bedeutung sind dabei die Zuordnungen Betrieb-Untergruppe,<br />

Betrieb-Gefahrenklasse sowie Untergruppe-Gefahrenklasse. Die Formel kann aber auch für die Risikoerfahrungen<br />

eines und desselben Bestandes Verwendung finden. So etwa, wenn R* den schlüssigen, aus<br />

einer längern Beobachtungsperiode stammenden Risikosatz eines Bestandes und R einen zwar nicht ganz<br />

schlüssigen, dafür aber zeitnahen Beobachtungswert dieses Bestandes bedeutet, o<strong>der</strong> wenn R* <strong>der</strong> Erwartungswert<br />

und R <strong>der</strong> entsprechende beobachtete Risikosatz ist. Endlich ist es mit Rücksicht auf die<br />

aussergewöhnliche Zufallsabhängigkeit <strong>der</strong> Rentenkosten möglich, den Prämienbedarf anhand <strong>der</strong><br />

Formel getrennt für die Heilkosten und das Krankengeld einerseits und für die Rentenkosten an<strong>der</strong>seits<br />

zu ermitteln.<br />

Damit ist ein den beson<strong>der</strong>n Gegebenheiten <strong>der</strong> einzelnen Risikobestände weitgehend Rechnung<br />

tragendes Verfahren dargestellt, das gestattet, die Prämien auf Grund <strong>der</strong> Risikoerfahrung zu bemessen.<br />

Die entwickelte Methode, <strong>der</strong>en Kernstück in <strong>der</strong> Abgrenzung des Zufallsbereiches <strong>der</strong> Unfallkosten besteht,<br />

kann selbstverständlich erst dann für die praktische Anwendung in Betracht fallen, we»n die zur<br />

Herleitung <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeitsverteilung <strong>der</strong> Unfallkosten benötigten Masszahlen für die in Frage<br />

kommenden Versichertenbestände vorliegen. Diesbezügliche Erhebungen sowie beson<strong>der</strong>e Untersuchungen<br />

über die theoretischen Grundlagen sind im Gang. Diese Untersuchungen bezwecken vor allem, die<br />

Tragweite und den Geltungsbereich <strong>der</strong> getroffenen Annahmen abzuklären. Weiter ist im Hinblick auf die<br />

Anwendung in <strong>der</strong> Praxis zu prüfen, wie weit die Bestimmung des statistischen Gewichtes g anhand einer<br />

einfachen Faustregel erfolgen kann. Schliesslich sind die Auswirkungen auf das Prämienwesen zu untersuchen,<br />

welche die praktischeAnwendung dieser Methode mit sich bringen würde. Nach den bisherigen<br />

Erfahrungen scheint es jedenfalls möglich zu sein, auf die hier dargelegte Weise das nicht einfachePrämienproblem<br />

in <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> nun auch unter Berücksichtigung neuerer mathematisch-statistischer<br />

Erkenntnisse befriedigend zu lösen.

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