herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Kollektivprämie ist im übrigen auch gegeben bei nur kurzfristig unterstellten Betrieben und ganz allgemein<br />
im Hinblick darauf, dass die Unterstellung eines Betriebes unter das Versicherungsobligatorium<br />
dahinfallen kann. Demnach hat sich <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Solidarität nach <strong>der</strong> Grösse des Betriebes beziehungsweise<br />
<strong>der</strong> Schlüssigkeit <strong>der</strong> betrieblichen Erfahrungen zu richten.<br />
Die Abstufung <strong>der</strong> Prätttien<br />
Durch eine Abstufung <strong>der</strong> Prämien soll einerseits die bei den einzelnen Betriebsarten verschiedene<br />
objektive Unfallgefahr und an<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Einfluss unterschiedlicher betrieblicher Umstände auf die Unfallgefahr<br />
berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch die Glie<strong>der</strong>ung des Prämientarifs in Gefahrenklassen<br />
und durch ihre Unterteilung in Gefahrenstufen mit unterschiedlichen Prämiensätzen.<br />
Die Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile sind also nach objektiven Risikomerkmalen zu klassieren. Als solche<br />
fallen in Betracht: Rohmaterialien, Arbeitsverfahren, Maschinen, Einrichtungen, Produkte und so weiter.<br />
Es handelt sich demnach um Merkmale, die mit <strong>der</strong> Ursache und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Unfälle zusammenhängen<br />
und deshalb die Unfallgefahr kennzeichnen. Die hinsichtlich <strong>der</strong> objektiven Unfallgefahr gleichartigen<br />
Versicherungseinheiten werden in Gefahrenklassen vereinigt. Auf diese Weise ergibt sich praktisch eine<br />
Gefahrenklassenbildung nach Industrie- und Gewerbezweigen.<br />
Die Aufteilung des gesamten Versicherungsbestandes in verschiedene Risikogemeinschaften stellt ein<br />
beson<strong>der</strong>es Problem dar. Die geson<strong>der</strong>te Klassierung <strong>der</strong> Risikoeinheiten ist nur so weit angezeigt, als<br />
zwischen den objektiven Merkmalen nachweisbar risikobedeutende Unterschiede bestehen. Die zuverlässige<br />
Beurteilung von Risikounterschieden erfor<strong>der</strong>t umfangreiche Erfahrungen, also grosse Gefahr enklassen.<br />
Durch die Bildung hinreichend grosser Risikogemeinschaften werden aber vielfach in bezug auf<br />
die objektive Unfallgefahr nicht nur gleichartige, son<strong>der</strong>n auch ähnliche Betriebe zusammengefasst. Es<br />
hätte jedoch keinen Sinn, Unterschiede in den objektiven Risikomerkmalen berücksichtigen zu wollen,<br />
wenn dabei das Risiko nicht mehr zuverlässig gemessen werden könnte. Bei <strong>der</strong> Lösung dieses Problems<br />
ist ein sowohl den Gegebenheiten als auch den Möglichkeiten angepasster Weg zu beschreiten.<br />
Innerhalb einer Gefahrenklasse sind Gefahrenstufen zu bilden, denen je ein bestimmter Prämiensatz<br />
zuzuordnen ist. In diese Gefahrenstufen werden die Betriebe und Betriebsteile in Würdigung ihrer subjektiven<br />
Risikomeikmale eingereiht. Diese Merkmale umfassen die betrieblichen Umstände, die auf die<br />
Unfallgefahr von Einfluss sind. Ihre Beurteilung bei einer Risikoeinheit besteht in <strong>der</strong> Abschätzung des<br />
Gewichtes <strong>der</strong> verschiedenen objektiven Risikomerkmale und in <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> im Hinblick auf<br />
bedeutsame objektive Unfallgefahren getroffenen Unfallverhütungsmassnahmen. Im Rahmen einer Gefahrenklasse<br />
kann es also hinsichtlich <strong>der</strong> subjektiven Unfallgefahr Untergruppen geben, bestehend aus<br />
einzelnen o<strong>der</strong> mehreren Betrieben.<br />
Die getrennte Einreihung objektiv gleichartiger Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile in verschiedene Gefahrenstufen<br />
setzt gesicherte Unterschiede in den subjektiven Unfallgefahren voraus. Versicherungseinheiten,<br />
bei denen alle o<strong>der</strong> einzelne subjektive Risikomerkmale keinen ins Gewicht fallenden Unterschied aufweisen,<br />
bilden hinsichtlich dieser Risikomerkmale innerhalb einer Gefahrenklasse eine Untergruppe und<br />
sind gleich einzureihen. Die Vielfalt <strong>der</strong> bedeutsamen Risikounterschiede innerhalb einer Gefahrenklasse<br />
gibt einen Hinweis auf die erfor<strong>der</strong>liche Zahl <strong>der</strong> Gefahrenstufen. Erstmalig muss ein Betrieb o<strong>der</strong> ein<br />
Betriebsteil in <strong>der</strong> für ihn in Betracht fallenden Gefahrenklasse in jene Gefahrenstufe eingereiht werden,<br />
die dem mittleren Risiko <strong>der</strong> Gefahrenklasse beziehungsweise <strong>der</strong> entsprechenden Untergruppe angemessen<br />
ist. Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebsverhältnisse erfor<strong>der</strong>t eine Überprüfung <strong>der</strong> Gefahrenklasseno<strong>der</strong><br />
Gefahrenstufenzuteilung. Die Veranlassung zu einer Zuteilungsän<strong>der</strong>ung kann aber nur eine bedeutsame<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> subjektiven Risikomerkmale sein, beispielsweise eine ins Gewicht fallende Än<strong>der</strong>ung<br />
des Standes <strong>der</strong> getrolfenen Unfallverhütungsmassnahmen.<br />
Die Prämiensätze <strong>der</strong> Gefahrenstufen innerhalb einer jeden Gefahrenklasse sind so zu bemessen, dass<br />
aus den Prämien die auf sie entfallenden Ausgaben voraussichtlich bestritten werden können. Auf Grund<br />
<strong>der</strong> Erfahrungen ist also <strong>der</strong> mutmassliche, künftige Prämienbedarf für Gefahrenklassen, Untergruppen<br />
und Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile zu schätzen. Im Hinblick auf den Versicherungszweck handelt es sich dabei<br />
um die Zumessung einer von zufallsartigen Risikoschwankungen unbeeinflussten Durchschnittsprämie.<br />
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