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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Kollektivprämie ist im übrigen auch gegeben bei nur kurzfristig unterstellten Betrieben und ganz allgemein<br />

im Hinblick darauf, dass die Unterstellung eines Betriebes unter das Versicherungsobligatorium<br />

dahinfallen kann. Demnach hat sich <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Solidarität nach <strong>der</strong> Grösse des Betriebes beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> Schlüssigkeit <strong>der</strong> betrieblichen Erfahrungen zu richten.<br />

Die Abstufung <strong>der</strong> Prätttien<br />

Durch eine Abstufung <strong>der</strong> Prämien soll einerseits die bei den einzelnen Betriebsarten verschiedene<br />

objektive Unfallgefahr und an<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Einfluss unterschiedlicher betrieblicher Umstände auf die Unfallgefahr<br />

berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch die Glie<strong>der</strong>ung des Prämientarifs in Gefahrenklassen<br />

und durch ihre Unterteilung in Gefahrenstufen mit unterschiedlichen Prämiensätzen.<br />

Die Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile sind also nach objektiven Risikomerkmalen zu klassieren. Als solche<br />

fallen in Betracht: Rohmaterialien, Arbeitsverfahren, Maschinen, Einrichtungen, Produkte und so weiter.<br />

Es handelt sich demnach um Merkmale, die mit <strong>der</strong> Ursache und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Unfälle zusammenhängen<br />

und deshalb die Unfallgefahr kennzeichnen. Die hinsichtlich <strong>der</strong> objektiven Unfallgefahr gleichartigen<br />

Versicherungseinheiten werden in Gefahrenklassen vereinigt. Auf diese Weise ergibt sich praktisch eine<br />

Gefahrenklassenbildung nach Industrie- und Gewerbezweigen.<br />

Die Aufteilung des gesamten Versicherungsbestandes in verschiedene Risikogemeinschaften stellt ein<br />

beson<strong>der</strong>es Problem dar. Die geson<strong>der</strong>te Klassierung <strong>der</strong> Risikoeinheiten ist nur so weit angezeigt, als<br />

zwischen den objektiven Merkmalen nachweisbar risikobedeutende Unterschiede bestehen. Die zuverlässige<br />

Beurteilung von Risikounterschieden erfor<strong>der</strong>t umfangreiche Erfahrungen, also grosse Gefahr enklassen.<br />

Durch die Bildung hinreichend grosser Risikogemeinschaften werden aber vielfach in bezug auf<br />

die objektive Unfallgefahr nicht nur gleichartige, son<strong>der</strong>n auch ähnliche Betriebe zusammengefasst. Es<br />

hätte jedoch keinen Sinn, Unterschiede in den objektiven Risikomerkmalen berücksichtigen zu wollen,<br />

wenn dabei das Risiko nicht mehr zuverlässig gemessen werden könnte. Bei <strong>der</strong> Lösung dieses Problems<br />

ist ein sowohl den Gegebenheiten als auch den Möglichkeiten angepasster Weg zu beschreiten.<br />

Innerhalb einer Gefahrenklasse sind Gefahrenstufen zu bilden, denen je ein bestimmter Prämiensatz<br />

zuzuordnen ist. In diese Gefahrenstufen werden die Betriebe und Betriebsteile in Würdigung ihrer subjektiven<br />

Risikomeikmale eingereiht. Diese Merkmale umfassen die betrieblichen Umstände, die auf die<br />

Unfallgefahr von Einfluss sind. Ihre Beurteilung bei einer Risikoeinheit besteht in <strong>der</strong> Abschätzung des<br />

Gewichtes <strong>der</strong> verschiedenen objektiven Risikomerkmale und in <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> im Hinblick auf<br />

bedeutsame objektive Unfallgefahren getroffenen Unfallverhütungsmassnahmen. Im Rahmen einer Gefahrenklasse<br />

kann es also hinsichtlich <strong>der</strong> subjektiven Unfallgefahr Untergruppen geben, bestehend aus<br />

einzelnen o<strong>der</strong> mehreren Betrieben.<br />

Die getrennte Einreihung objektiv gleichartiger Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile in verschiedene Gefahrenstufen<br />

setzt gesicherte Unterschiede in den subjektiven Unfallgefahren voraus. Versicherungseinheiten,<br />

bei denen alle o<strong>der</strong> einzelne subjektive Risikomerkmale keinen ins Gewicht fallenden Unterschied aufweisen,<br />

bilden hinsichtlich dieser Risikomerkmale innerhalb einer Gefahrenklasse eine Untergruppe und<br />

sind gleich einzureihen. Die Vielfalt <strong>der</strong> bedeutsamen Risikounterschiede innerhalb einer Gefahrenklasse<br />

gibt einen Hinweis auf die erfor<strong>der</strong>liche Zahl <strong>der</strong> Gefahrenstufen. Erstmalig muss ein Betrieb o<strong>der</strong> ein<br />

Betriebsteil in <strong>der</strong> für ihn in Betracht fallenden Gefahrenklasse in jene Gefahrenstufe eingereiht werden,<br />

die dem mittleren Risiko <strong>der</strong> Gefahrenklasse beziehungsweise <strong>der</strong> entsprechenden Untergruppe angemessen<br />

ist. Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebsverhältnisse erfor<strong>der</strong>t eine Überprüfung <strong>der</strong> Gefahrenklasseno<strong>der</strong><br />

Gefahrenstufenzuteilung. Die Veranlassung zu einer Zuteilungsän<strong>der</strong>ung kann aber nur eine bedeutsame<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> subjektiven Risikomerkmale sein, beispielsweise eine ins Gewicht fallende Än<strong>der</strong>ung<br />

des Standes <strong>der</strong> getrolfenen Unfallverhütungsmassnahmen.<br />

Die Prämiensätze <strong>der</strong> Gefahrenstufen innerhalb einer jeden Gefahrenklasse sind so zu bemessen, dass<br />

aus den Prämien die auf sie entfallenden Ausgaben voraussichtlich bestritten werden können. Auf Grund<br />

<strong>der</strong> Erfahrungen ist also <strong>der</strong> mutmassliche, künftige Prämienbedarf für Gefahrenklassen, Untergruppen<br />

und Betriebe o<strong>der</strong> Betriebsteile zu schätzen. Im Hinblick auf den Versicherungszweck handelt es sich dabei<br />

um die Zumessung einer von zufallsartigen Risikoschwankungen unbeeinflussten Durchschnittsprämie.<br />

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