herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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Das Unfallgeschehen als Zufallsvorgang<br />
Wie aus Unfallstatistiken ohne weiteres ersichtlich ist, übt <strong>der</strong> Zufall einen grossen Einfluss auf das<br />
Unfallgeschehen aus: die Zahl und vor allem die Kosten <strong>der</strong> Unfälle weisen beträchtliche zeitliche<br />
Schwankungen auf. Wohl lassen sich die Unfallursachen erklären, und es bestehen auch Verhütungsmöglichkeiten;<br />
aber in einem Versicherungsbestande ereignen sich die Unfälle unregelmässig, also in zufälliger<br />
Art, und ihre Folgen sind sehr unterschiedlich. Dieser Umstand erschwert die zuverlässige Beurteilung<br />
des Unfallrisikos; denn die Zufallsschwankungen lassen die systematischen Verän<strong>der</strong>ungen des Unfallrisikos<br />
nur bei grossen Versicherungsbeständen hervortreten. Solche Bestände, die noch bedeutend grösser<br />
sein müssten als gewöhnlich angenommen wird, sind aber im allgemeinen nicht vorhanden. Da in <strong>der</strong><br />
Praxis auch das Unfallrisiko kleiner Versicherungsbestände zu beurteilen ist, dürfte allgemein interessieren,<br />
wie <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> zufälligen Schwankungen des Unfallrisikos abgegrenzt und eine dem Risiko<br />
angepasste Prämie bestimmt werden kann.<br />
Zunächst wird, um das Verständnis für das Folgende zu erleichtern, ein Überblick über das Prämienwesen<br />
in <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> gegeben. Dann sollen Beispiele das Wirken des Zufalls<br />
veranschaulichen. Schliesslich wird das als Zufallsvorgang aufgefasste Unfallgeschehen auf Grund<br />
neuerer mathematisch-statistischer Erkenntnisse beschrieben. Dabei wird eine Methode entwickelt,<br />
welche die Schlüssigkeit von Risikoerfahrungen zu beurteilen gestattet und deshalb auch <strong>der</strong> Prämienbemessung<br />
nutzbar gemacht werden kann.<br />
Das Prämienwesen<br />
A llgeineiiies<br />
Die obligatorische <strong>Unfallversicherung</strong> versichert die Arbeiter und Angestellten <strong>der</strong> ihr gemäss K<strong>UVG</strong><br />
unterstellten Betriebe. Prämienpflichtige Versicherungseinheit ist <strong>der</strong> Betrieb o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsteil; sofern<br />
itämlich für verschiedene, bestimmt abgegrenzte Teile <strong>der</strong> Belegschaft bedeutsame Unterschiede im Unfallrisiko<br />
bestehen, kann ein unterstellter Betrieb in Betriebsteile aufgeteilt werden. Gegenstand <strong>der</strong> Versicherung<br />
sind die Betriebs- und die Nichtbetriebsunfälle. Als Betriebsunfälle gelten im allgemeinen Unfälle,<br />
die <strong>der</strong> versicherten Person während <strong>der</strong> Arbeit für den Betrieb zustossen; gewisse Berufskrankheiten<br />
und berufliche Schädigungen sind den Betriebsunfällen gleichgestellt. Als Nichtbetriebsunfälle<br />
gelten alle übrigen Unfälle, namentlich auch die Unfälle auf dem Wege zu und von <strong>der</strong> Arbeit. Die Versicherungsleistungen<br />
bestehen im wesentlichen in <strong>der</strong> Bezahlung <strong>der</strong> Krankenpflegekosten und eines<br />
Krankengeldes sowie in <strong>der</strong> Ausrichtung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten.<br />
Die Betriebs- und die Nichtbetriebsunfallversicherung werden unabhängig voneinan<strong>der</strong> nach dem<br />
Grundsatz <strong>der</strong> Gegenseitigkeit durchgeführt. In <strong>der</strong> Jahresrechnung stehen den Prämien-, Zins- und Regresseinnahmen<br />
die Ausgaben für die Versicherungsleistungen einschliesslich die Rückstellung für unerledigte<br />
Unfälle und die Unkosten gegenüber. Bei den Versicherungsleistungen ist <strong>der</strong> Barwert aller Ausgaben<br />
einzustellen, welche die im Rechnungsjahr eingetretenen Unfälle erwartungsgemäss noch erfor<strong>der</strong>n<br />
(Kapitaldeckungsverfahren). Um Überschüsse o<strong>der</strong> Fehlbeträge <strong>der</strong> Jahresrechnung aufzufangen, verfügen<br />
beide Versicherungsabteilungen je über einen Ausgleichsfonds. Über diesen Fonds steht <strong>der</strong> beiden<br />
Abteilungen gemeinsame und bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe zu äufnende Reservefonds. Darlehen<br />
daraus sind durch die betreffende Versicherungsabteilung zu verzinsen und zurückzuzahlen.<br />
Die Prämien eines Betriebes o<strong>der</strong> Betriebsteils richten sich nicht nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Versicherten,<br />
son<strong>der</strong>n nach <strong>der</strong> versicherten Lohnsumme. Die Prämien werden berechnet auf Grund <strong>der</strong> in den Tarifen<br />
festgelegten Prämiensätze, welche den Prämienbetrag für je 1000 Franken des versicherten Lohnes angeben.<br />
Die Tarifprämie setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> Netto- o<strong>der</strong> Risikoprämie und dem Unkostenzuschlag;<br />
aus <strong>der</strong> Nettoprämie sind die Unfallkosten (Versicherungsleistungen abzüglich Regressein<br />
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