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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Das Unfallgeschehen als Zufallsvorgang<br />

Wie aus Unfallstatistiken ohne weiteres ersichtlich ist, übt <strong>der</strong> Zufall einen grossen Einfluss auf das<br />

Unfallgeschehen aus: die Zahl und vor allem die Kosten <strong>der</strong> Unfälle weisen beträchtliche zeitliche<br />

Schwankungen auf. Wohl lassen sich die Unfallursachen erklären, und es bestehen auch Verhütungsmöglichkeiten;<br />

aber in einem Versicherungsbestande ereignen sich die Unfälle unregelmässig, also in zufälliger<br />

Art, und ihre Folgen sind sehr unterschiedlich. Dieser Umstand erschwert die zuverlässige Beurteilung<br />

des Unfallrisikos; denn die Zufallsschwankungen lassen die systematischen Verän<strong>der</strong>ungen des Unfallrisikos<br />

nur bei grossen Versicherungsbeständen hervortreten. Solche Bestände, die noch bedeutend grösser<br />

sein müssten als gewöhnlich angenommen wird, sind aber im allgemeinen nicht vorhanden. Da in <strong>der</strong><br />

Praxis auch das Unfallrisiko kleiner Versicherungsbestände zu beurteilen ist, dürfte allgemein interessieren,<br />

wie <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> zufälligen Schwankungen des Unfallrisikos abgegrenzt und eine dem Risiko<br />

angepasste Prämie bestimmt werden kann.<br />

Zunächst wird, um das Verständnis für das Folgende zu erleichtern, ein Überblick über das Prämienwesen<br />

in <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> gegeben. Dann sollen Beispiele das Wirken des Zufalls<br />

veranschaulichen. Schliesslich wird das als Zufallsvorgang aufgefasste Unfallgeschehen auf Grund<br />

neuerer mathematisch-statistischer Erkenntnisse beschrieben. Dabei wird eine Methode entwickelt,<br />

welche die Schlüssigkeit von Risikoerfahrungen zu beurteilen gestattet und deshalb auch <strong>der</strong> Prämienbemessung<br />

nutzbar gemacht werden kann.<br />

Das Prämienwesen<br />

A llgeineiiies<br />

Die obligatorische <strong>Unfallversicherung</strong> versichert die Arbeiter und Angestellten <strong>der</strong> ihr gemäss K<strong>UVG</strong><br />

unterstellten Betriebe. Prämienpflichtige Versicherungseinheit ist <strong>der</strong> Betrieb o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsteil; sofern<br />

itämlich für verschiedene, bestimmt abgegrenzte Teile <strong>der</strong> Belegschaft bedeutsame Unterschiede im Unfallrisiko<br />

bestehen, kann ein unterstellter Betrieb in Betriebsteile aufgeteilt werden. Gegenstand <strong>der</strong> Versicherung<br />

sind die Betriebs- und die Nichtbetriebsunfälle. Als Betriebsunfälle gelten im allgemeinen Unfälle,<br />

die <strong>der</strong> versicherten Person während <strong>der</strong> Arbeit für den Betrieb zustossen; gewisse Berufskrankheiten<br />

und berufliche Schädigungen sind den Betriebsunfällen gleichgestellt. Als Nichtbetriebsunfälle<br />

gelten alle übrigen Unfälle, namentlich auch die Unfälle auf dem Wege zu und von <strong>der</strong> Arbeit. Die Versicherungsleistungen<br />

bestehen im wesentlichen in <strong>der</strong> Bezahlung <strong>der</strong> Krankenpflegekosten und eines<br />

Krankengeldes sowie in <strong>der</strong> Ausrichtung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten.<br />

Die Betriebs- und die Nichtbetriebsunfallversicherung werden unabhängig voneinan<strong>der</strong> nach dem<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Gegenseitigkeit durchgeführt. In <strong>der</strong> Jahresrechnung stehen den Prämien-, Zins- und Regresseinnahmen<br />

die Ausgaben für die Versicherungsleistungen einschliesslich die Rückstellung für unerledigte<br />

Unfälle und die Unkosten gegenüber. Bei den Versicherungsleistungen ist <strong>der</strong> Barwert aller Ausgaben<br />

einzustellen, welche die im Rechnungsjahr eingetretenen Unfälle erwartungsgemäss noch erfor<strong>der</strong>n<br />

(Kapitaldeckungsverfahren). Um Überschüsse o<strong>der</strong> Fehlbeträge <strong>der</strong> Jahresrechnung aufzufangen, verfügen<br />

beide Versicherungsabteilungen je über einen Ausgleichsfonds. Über diesen Fonds steht <strong>der</strong> beiden<br />

Abteilungen gemeinsame und bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe zu äufnende Reservefonds. Darlehen<br />

daraus sind durch die betreffende Versicherungsabteilung zu verzinsen und zurückzuzahlen.<br />

Die Prämien eines Betriebes o<strong>der</strong> Betriebsteils richten sich nicht nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Versicherten,<br />

son<strong>der</strong>n nach <strong>der</strong> versicherten Lohnsumme. Die Prämien werden berechnet auf Grund <strong>der</strong> in den Tarifen<br />

festgelegten Prämiensätze, welche den Prämienbetrag für je 1000 Franken des versicherten Lohnes angeben.<br />

Die Tarifprämie setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> Netto- o<strong>der</strong> Risikoprämie und dem Unkostenzuschlag;<br />

aus <strong>der</strong> Nettoprämie sind die Unfallkosten (Versicherungsleistungen abzüglich Regressein­<br />

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