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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Die Zahl <strong>der</strong> Weisungen ist hauptsächlich deshalb zurückgegangen, weil sich nach dem Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> bundesrätlichen Verordnung über die Unfallverhütung an Holzbearbeitungsmaschinen <strong>der</strong> Erlass von<br />

Weisungen weitgehend erübrigte. Im Hoch- und Tiefbau wird die Unfallverhütung grösstenteils durch<br />

Verordnungen geregelt, was die verhältnismässig kleine Zahl von Weisungen erklärlich macht. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch für die Verhütung <strong>der</strong> Silikose. Es sei auf das Kapitel über die Berufskrankheiten verwiesen.<br />

Wegen Zuwi<strong>der</strong>handlung gegen Weisungen mussten in <strong>der</strong> Berichtsperiode gegenüber 391 Betriebsinhabern<br />

Zwangsmassnahmen eigrißen werden. In allen Fällen handelte es sich um eine Prämienerhöhung<br />

gestützt auf Art. 103 Absatz 2 K<strong>UVG</strong>.<br />

Verordnungen und Richtlinien<br />

In den Jahren 1953 — 1957 wurden folgende Verordnungen und Richtlinien erlassen o<strong>der</strong> vorbereitet:<br />

«Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Sprengarbeiten» (24. Dezember 1954).<br />

«Verordnung über die Unfallverhütung an Holzbearbeitungsmaschinen» (16. Dezember 1955).<br />

«Verordnung über Berufskrankheiten» (6. April 1956).<br />

«Verordnung über die Unfallverhütung beim Erstellen und Betrieb von Luft- und Standseilbahnen mit<br />

Personenbeför<strong>der</strong>ung auf Baustellen und in gewerblichen sowie industriellen Betrieben» (15. Februar<br />

1957).<br />

«Entwurf zu einer Verordnung betreffend die Verhütung von Unfällen an Schleifmaschinen.»<br />

«Entwurf zu einer Verordnung über die Aufstellung, den Betrieb und den Unterhalt von Kranen. »<br />

«Richtlinien zur Verhütung von Unfällen bei <strong>der</strong> Verwendung von Seilriesen für den Holztransport. »<br />

«Richtlinien für die Aufstellung und den Betrieb von För<strong>der</strong>einrichtungen mit freihängendem Fahrstuhl,<br />

die gelegentlich für Kontroll- und Instandstellungsarbeiten in Silos benützt werden.»<br />

«Richtlinien für Taucherarbeiten».<br />

«Richtlinien zur Verhütung von Unfällen an bestehenden Sackaufzügen. »<br />

«Richtlinien zur Verhütung von Unfällen in Silos.»<br />

«Richtlinien zur Verhütung von Unfällen beim Arbeiten auf hölzernen Freileitungsstangen.»<br />

«Richtlinien zur Verhütung von Schlagwetterexplosionen. »<br />

«Richtlinien für die Erstellung von Hochbauten mit o<strong>der</strong> ohne Aussengerüst.»<br />

Zudem hat die Schweizerische <strong>Unfallversicherung</strong>sanstalt bei <strong>der</strong> Ausarbeitung von Unfallverhütungsvorschriften<br />

in folgenden Fachausschüssen mitgewirkt:<br />

Fachkommission für die Ausarbeitung von Richtlinien für den Schutz gegen ionisierende Strahlungen in<br />

<strong>der</strong> Medizin, in Laboratorien, gewerblichen und Fabrikationsbetrieben.<br />

Fachkollegium des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins für die Aufstellung von Vorschriften für<br />

explosionssicheres elektrisches Material.<br />

Expertenkommission <strong>der</strong> chemischen Industrie für die Ausarbeitung von allgemeinen Schutzmassnahmen.<br />

Technische Kommissionen für Farbanstriche und Kälteanlagen des Vereins Schweizerischer Maschinenindustrieller.<br />

SIA-Aufzugskommission zur Aufstellung eines Nachtrages und von Erläuterungen über die Normen für<br />

Errichtung, Betrieb und Unterhalt von Aufzugsanlagen.<br />

Unfallverhü tungsartikel<br />

An Betriebsinhaber und Maschinenverkaufer wurden folgende Unfallverhütungsartikel geliefert:<br />

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