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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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einheit anstelle des Versicherten eine Risikodauer zu wählen. Es liegt deshalb nahe, die Zahl <strong>der</strong> Versicherten<br />

auf Grund <strong>der</strong> verhältnismässig einfacher zu erhaltenden Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden zu schätzen.<br />

Obwohl im Interesse einer einwandfreien Risikobeurteilung die genaue Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden<br />

wünschbar wäre und gestützt auf Art.64 K<strong>UVG</strong> von den Betriebsinhabern auch erfahren werden<br />

könnte, unterbleibt eine unmittelbare Erhebung mit Rücksicht auf die damit verbundenen administrativen<br />

Umtriebe. Zur Bestimmung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden wird die versicherte jährliche Lohnsumme,<br />

wie sie die Betriebe in ihren für die Prämienberechnung einzureichenden Lohnerklärungen ausweisen,<br />

durch den geschätzten mittleren Stundenverdienst <strong>der</strong> entsprechenden Versicherten dividiert.<br />

Die Zuverlässigkeit <strong>der</strong> so ermittelten jährlichen Arbeitsstundenzahl hängt von <strong>der</strong> Güte <strong>der</strong> Schätzung<br />

<strong>der</strong> Durchschnittslöhne <strong>der</strong> Versicherten ab. Die Schätzung besteht in <strong>der</strong> Annahme, <strong>der</strong> zu bestimmende<br />

mittlere Stundenverdienst <strong>der</strong> Versicherten sei gleich gross wie <strong>der</strong> durchschnittliche Stundenverdienst <strong>der</strong><br />

Verunfallten. Dieser ist aus <strong>der</strong> Krankengeldabrechnung erhältlich und um so zuverlässiger bestimmbar,<br />

je zahlreicher die zur Verfügung stehenden Lohnangaben sind. Deshalb wird <strong>der</strong> Durchschnittslohn <strong>der</strong><br />

Verunfallten und damit auch die Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden nicht für einzelne Betriebe, son<strong>der</strong>n nur für die<br />

im Prämientarif <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung vorgesehenen Gefahrenklassen bestimmt, und zwar anhand<br />

<strong>der</strong> sich sowohl für die Betriebs- als auch für die Nichtbetriebsunfälle ergebenden Krankengeldabrechnungen.<br />

Wenn dennoch in manchen Gefahrenklassen die Zahl <strong>der</strong> jährlichen Krankengeldabrechnungen<br />

gering ausfällt, ist es trotzdem möglich, die Zuverlässigkeit des Durchschnittslohnes zu beurteilen,<br />

sei es durch Vergleich mit den früheren Mittellöhnen <strong>der</strong>selben Gefahrenklasse, sei es durch Vergleich mit<br />

<strong>der</strong> Lohnentwicklung in verwandten Gefahrenklassen. Ob die Verunfallten hinsichtlich Entlöhnung eine<br />

einseitige Auslese aus <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Versicherten bilden, kann nicht entschieden werden, weil die<br />

Glie<strong>der</strong>ung des Versichertenbestandes nach Alter, Geschlecht, Beruf, Unfallgefährdung und so weiter unbekannt<br />

ist. Immerhin bestätigen vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit durchgeführte Vollerhebungen<br />

in einzelnen Industriezweigen, denen nachträglich bestimmte Gefahrenklassen zugeordnet<br />

werden konnten, dass zwischen den unmittelbar erhobenen Mittellöhnen <strong>der</strong> Versicherten und den aus<br />

den Krankengeldabrechungen bestimmten Mittellöhnen <strong>der</strong> Verunfallten gute Übereinstimmung besteht.<br />

Ebenso einfach wie <strong>der</strong> Schluss von den Mittellöhnen <strong>der</strong> Verunfallten auf die Zahl <strong>der</strong> in den einzelnen<br />

Gefahrenklassen jährlich geleisteten Arbeitsstunden vollzieht sich <strong>der</strong> Übergang von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden<br />

auf die entsprechende Zahl <strong>der</strong> Versicherten. Als Norm für die jährliche Arbeitszeit eines Versicherten<br />

wurde bisher eine Dauer von<br />

300 Tagen zu 8 Arbeitsstunden = 2400 Arbeitsstunden = 1 Vollarbeiter<br />

angenommen, so dass die geschätzte Zahl <strong>der</strong> Versicherten aus <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> durch 2400 dividierten Arbeitsstunden<br />

hervorgeht. Die Dauer von 2400 Arbeitsstunden entsprach früher im allgemeinen <strong>der</strong> mittleren<br />

Jahresleistung eines Vollbeschäftigten. Wie eine Untersuchung gezeigt hat, gilt dies auch noch für die<br />

Berichtsperiode. Denn die während <strong>der</strong> Berichtsperiode eingetretene Verkürzung <strong>der</strong> ordentlichen Arbeitszeit<br />

wurde weitgehend durch Überstunden ausgeglichen. Deshalb ist die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> neuesten Erfahrungen<br />

mit früheren Ergebnissen gewährleistet. Wie lange aber <strong>der</strong> herkömmliche VollarbeiterbegriA<br />

angesichts weiterer Arbeitszeitverkürzungen zur Schätzung <strong>der</strong> Versichertenzahl dienen kann, wird die<br />

Zukunft erweisen. Die Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden, die für sich schon ein Mass für den Umfang des Versichertenbestandes<br />

darstellt, wird jedenfalls die Grundlage für die Schätzung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Versicherten<br />

bleiben.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> in den unterstellten Betrieben geleisteten Arbeitsstunden stieg von 2458 Millionen im<br />

Jahre 1952 auf 2987 Millionen im Jahre 1957. Entsprechend nahm die auf Grund <strong>der</strong> Arbeitsstundenzahl<br />

errechnete Zahl <strong>der</strong> Versicherten innert 5 Jahren um 21 Prozent zu, nämlich von 1,024 Millionen auf 1,244<br />

Millionen. Darin kommt wie<strong>der</strong>um die seit Jahren andauernde günstige Wirtschaftslage zum Ausdruck.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher Anteil <strong>der</strong> Wohnbevölkerung und <strong>der</strong> Berufstätigen<br />

von <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> erfasst wird. Während es im Jahre 1952 auf 1000 Einwohner<br />

213 Versicherte traf, stieg diese Zahl bis 1957 auf 243 Versicherte. Da erst die nächste Volkszählung<br />

Unterlagen zur Beantwortung <strong>der</strong> Frage hinsichtlich <strong>der</strong> Berufstätigen liefert, sei auf die im letzten Bericht<br />

angeführten Zahlen verwiesen. So betrug im Volkszählungsjahr 1950 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> obligatorisch Versicherten<br />

an <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Berufstätigen überhaupt 43 Prozent und an <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> unselb­<br />

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