herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG
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einheit anstelle des Versicherten eine Risikodauer zu wählen. Es liegt deshalb nahe, die Zahl <strong>der</strong> Versicherten<br />
auf Grund <strong>der</strong> verhältnismässig einfacher zu erhaltenden Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden zu schätzen.<br />
Obwohl im Interesse einer einwandfreien Risikobeurteilung die genaue Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden<br />
wünschbar wäre und gestützt auf Art.64 K<strong>UVG</strong> von den Betriebsinhabern auch erfahren werden<br />
könnte, unterbleibt eine unmittelbare Erhebung mit Rücksicht auf die damit verbundenen administrativen<br />
Umtriebe. Zur Bestimmung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden wird die versicherte jährliche Lohnsumme,<br />
wie sie die Betriebe in ihren für die Prämienberechnung einzureichenden Lohnerklärungen ausweisen,<br />
durch den geschätzten mittleren Stundenverdienst <strong>der</strong> entsprechenden Versicherten dividiert.<br />
Die Zuverlässigkeit <strong>der</strong> so ermittelten jährlichen Arbeitsstundenzahl hängt von <strong>der</strong> Güte <strong>der</strong> Schätzung<br />
<strong>der</strong> Durchschnittslöhne <strong>der</strong> Versicherten ab. Die Schätzung besteht in <strong>der</strong> Annahme, <strong>der</strong> zu bestimmende<br />
mittlere Stundenverdienst <strong>der</strong> Versicherten sei gleich gross wie <strong>der</strong> durchschnittliche Stundenverdienst <strong>der</strong><br />
Verunfallten. Dieser ist aus <strong>der</strong> Krankengeldabrechnung erhältlich und um so zuverlässiger bestimmbar,<br />
je zahlreicher die zur Verfügung stehenden Lohnangaben sind. Deshalb wird <strong>der</strong> Durchschnittslohn <strong>der</strong><br />
Verunfallten und damit auch die Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden nicht für einzelne Betriebe, son<strong>der</strong>n nur für die<br />
im Prämientarif <strong>der</strong> Betriebsunfallversicherung vorgesehenen Gefahrenklassen bestimmt, und zwar anhand<br />
<strong>der</strong> sich sowohl für die Betriebs- als auch für die Nichtbetriebsunfälle ergebenden Krankengeldabrechnungen.<br />
Wenn dennoch in manchen Gefahrenklassen die Zahl <strong>der</strong> jährlichen Krankengeldabrechnungen<br />
gering ausfällt, ist es trotzdem möglich, die Zuverlässigkeit des Durchschnittslohnes zu beurteilen,<br />
sei es durch Vergleich mit den früheren Mittellöhnen <strong>der</strong>selben Gefahrenklasse, sei es durch Vergleich mit<br />
<strong>der</strong> Lohnentwicklung in verwandten Gefahrenklassen. Ob die Verunfallten hinsichtlich Entlöhnung eine<br />
einseitige Auslese aus <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Versicherten bilden, kann nicht entschieden werden, weil die<br />
Glie<strong>der</strong>ung des Versichertenbestandes nach Alter, Geschlecht, Beruf, Unfallgefährdung und so weiter unbekannt<br />
ist. Immerhin bestätigen vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit durchgeführte Vollerhebungen<br />
in einzelnen Industriezweigen, denen nachträglich bestimmte Gefahrenklassen zugeordnet<br />
werden konnten, dass zwischen den unmittelbar erhobenen Mittellöhnen <strong>der</strong> Versicherten und den aus<br />
den Krankengeldabrechungen bestimmten Mittellöhnen <strong>der</strong> Verunfallten gute Übereinstimmung besteht.<br />
Ebenso einfach wie <strong>der</strong> Schluss von den Mittellöhnen <strong>der</strong> Verunfallten auf die Zahl <strong>der</strong> in den einzelnen<br />
Gefahrenklassen jährlich geleisteten Arbeitsstunden vollzieht sich <strong>der</strong> Übergang von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden<br />
auf die entsprechende Zahl <strong>der</strong> Versicherten. Als Norm für die jährliche Arbeitszeit eines Versicherten<br />
wurde bisher eine Dauer von<br />
300 Tagen zu 8 Arbeitsstunden = 2400 Arbeitsstunden = 1 Vollarbeiter<br />
angenommen, so dass die geschätzte Zahl <strong>der</strong> Versicherten aus <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> durch 2400 dividierten Arbeitsstunden<br />
hervorgeht. Die Dauer von 2400 Arbeitsstunden entsprach früher im allgemeinen <strong>der</strong> mittleren<br />
Jahresleistung eines Vollbeschäftigten. Wie eine Untersuchung gezeigt hat, gilt dies auch noch für die<br />
Berichtsperiode. Denn die während <strong>der</strong> Berichtsperiode eingetretene Verkürzung <strong>der</strong> ordentlichen Arbeitszeit<br />
wurde weitgehend durch Überstunden ausgeglichen. Deshalb ist die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> neuesten Erfahrungen<br />
mit früheren Ergebnissen gewährleistet. Wie lange aber <strong>der</strong> herkömmliche VollarbeiterbegriA<br />
angesichts weiterer Arbeitszeitverkürzungen zur Schätzung <strong>der</strong> Versichertenzahl dienen kann, wird die<br />
Zukunft erweisen. Die Zahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden, die für sich schon ein Mass für den Umfang des Versichertenbestandes<br />
darstellt, wird jedenfalls die Grundlage für die Schätzung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Versicherten<br />
bleiben.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> in den unterstellten Betrieben geleisteten Arbeitsstunden stieg von 2458 Millionen im<br />
Jahre 1952 auf 2987 Millionen im Jahre 1957. Entsprechend nahm die auf Grund <strong>der</strong> Arbeitsstundenzahl<br />
errechnete Zahl <strong>der</strong> Versicherten innert 5 Jahren um 21 Prozent zu, nämlich von 1,024 Millionen auf 1,244<br />
Millionen. Darin kommt wie<strong>der</strong>um die seit Jahren andauernde günstige Wirtschaftslage zum Ausdruck.<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welcher Anteil <strong>der</strong> Wohnbevölkerung und <strong>der</strong> Berufstätigen<br />
von <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong> erfasst wird. Während es im Jahre 1952 auf 1000 Einwohner<br />
213 Versicherte traf, stieg diese Zahl bis 1957 auf 243 Versicherte. Da erst die nächste Volkszählung<br />
Unterlagen zur Beantwortung <strong>der</strong> Frage hinsichtlich <strong>der</strong> Berufstätigen liefert, sei auf die im letzten Bericht<br />
angeführten Zahlen verwiesen. So betrug im Volkszählungsjahr 1950 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> obligatorisch Versicherten<br />
an <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Berufstätigen überhaupt 43 Prozent und an <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> unselb<br />
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